Unbestreitbar ist allerdings auch angesichts der Schulentwicklung und der demografischen Entwicklung insgesamt, dass Schulangebote von Veränderungen betroffen sein werden. Im Moment findet der Elternwille nämlich da seine Grenzen, wo es nicht genügend wohnortnahe Plätze an Schwerpunktschulen gibt.
Unser Ziel ist es – ich sage es noch einmal –, dass Eltern künftig wählen können, ob ihr beeinträchtigtes Kind an einer Regelschule oder an einer Förderschule unterrichtet wird.
Um es ganz klar zu sagen, an dieser Aussage und Formulierung sieht, hört und merkt man deutlich, dass wir beides wollen, qualifizierte gute Förderschulen und ebensolche Schwerpunktschulen. Dazu muss das Schwerpunktschulkonzept fortentwickelt werden. Wir brauchen Schwerpunktschulen in allen Schularten und eine stärkere Vernetzung zwischen Schwerpunktschulen und Regelschulen, zwischen Förderschulen und Regelschulen. Der Weg kann hingehen zu Förderschulkompetenzzentren, die ihre besondere sonderpädagogische Kompetenz als Transfer zur Verfügung stellen.
In der Anhörung ist deutlich geworden, dass in den Schwerpunktschulen die Rahmenbedingungen stimmen müssen, personell, räumlich, sachlich und organisatorisch. Die Stundenzuweisungen wurden schon überarbeitet und werden noch weiter überarbeitet. Es wird neu konzipiert. In der Aus- und Fortbildung wird das Konzept der inklusiven Bildung ständig fortentwickelt und muss eine noch viel stärkere Stellung bekommen.
Wir sind froh, dass die CDU-Fraktion im Laufe der Diskussion über die inklusive Bildung die Forderung nach einem neuen Schulabschluss fallen gelassen hat. Insgesamt war die Intention des Antrages der CDU eine andere als in unserem Antrag.
Frau Dickes, Sie halten immer noch an den besonderen Lernorten fest. Sie wollen lediglich Bildungspartnerschaften etablieren. Ich glaube, in der Realität sind wir heute schon viel weiter.
Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass mit der neuen Anmeldepraxis aller Kinder grundsätzlich an den Grundschulen Normalität vollzogen wird. Das Elternwahlrecht wollen wir durch eine gezielte Beratung und Betreuung der Eltern unterstützen. Das ist mehr als nur eine bloße Bildungspartnerschaft.
Das sind die zwei zentralen Gründe, warum wir trotz zugegeben teils gleichen Zielrichtungen den CDUAntrag nicht teilen konnten. Sollte aber die CDU nicht an ihren Formulierungen kleben und unsere Einschätzung teilen, wie das im Ausschuss der Fall war, würden wir uns freuen, wenn Sie unseren Antrag mittragen.
In den Gesprächen im Ausschuss und zwischen den Fraktionen hatte die FDP-Fraktion gleiche Intentionen zum Thema. Im vorliegenden Änderungsantrag sind die Formulierungen aus dieser Diskussion nochmals konkretisiert. Wir freuen uns, dass die FDP diesen Antrag mittragen will. Das stellt das Thema auf eine breitere Basis. Gerade bei diesem Thema ist uns das im Sinne der Betroffenen sehr wichtig.
Die Frau Kollegen Brück beanspruchte die zweieinhalb Minuten mehr Redezeit, die die SPD-Fraktion mit Ihnen ausgemacht hat.
Herr Präsident, meine sehr gehrten Damen und Herren! Es ist bereits angesprochen worden. Uns hat es sehr gewundert, dass es leider nicht möglich war, zu diesem Thema einen gemeinsamen Antrag aller drei Fraktionen zu entwickeln, zumal wir gemeinsam in diesem Haus die UN-Konvention, die Grundlage dieser Politik bildet, ratifiziert haben. Damit haben wir zugestimmt, dass wir uns auf diesem Weg weiterentwickeln möchten. Hierbei war die inklusive Bildung ein wichtiges Thema.
Lobend erwähnen möchte ich, dass die Landesregierung den Aktionsplan auf den Weg gebracht und vorgelegt hat, nachdem wir uns gemeinsam mit der UNKonvention beschäftigt haben. Ich habe das schon einmal gesagt.
Ich habe bei meiner Bundestagsfraktion nachgehört, wie die Lage beurteilt wird. Man hat mir rückgemeldet, dass Rheinland-Pfalz das erste Bundesland war, das einen solchen konkreten Aktionsplan vorgelegt hat. Man fand die Konkretisierung nicht nur beeindruckend, sondern steht den konkreten Schritten zustimmend gegenüber.
Ich glaube, es ist der richtige Weg, der eingeschlagen wurde. Ich sehe bei dem konkreten Thema der inklusiven Bildung keinen so gravierenden Dissens, dass man es nicht hätte schaffen können, sich hier zu einigen. Da nun aber weiterhin zwei Anträge vorliegen, hatten wir zwei Möglichkeiten. Die eine war, dass die FDP-Fraktion noch einen dritten Antrag schreibt. Das hätte ich als eher lächerlich empfunden. Die zweite Möglichkeit war, sich in einem Antrag so zu finden, dass man zustimmen kann.
Ich muss sagen, den Antrag der SPD-Fraktion fand ich umfassender, fachlich klarer und konkreter in den einzelnen Schritten. An der Grundlage kann ich immer noch nicht sehen, wo es wirklich hakt, Frau Kollegin Dickes.
Wir sind uns einig, dass wir zum einen mehr inklusive Bildung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen umsetzen wollen und müssen, wenn wir uns der UNKonvention anschließen. Wir sind uns zum anderen einig, dass die Grundlage hierfür unser bestehendes System mit Förderschulen mit ihrer großen Kompetenz und Erfahrung auf der einen Seite und der Schwerpunktschulen, die die Inklusion ermöglichen, auf der anderen Seite ist. Dieses System muss weiterentwickelt werden.
Hier wird der SPD-Antrag in der Tat sehr konkret. Sie sagen, Sie möchten die Förderschulen erhalten. Sie möchten die Kompetenz dort nutzen, um das System der Schwerpunktschulen weiterzuentwickeln. Sie sagen, dass Ihnen dabei die regionale Kooperation der verschiedenen Bildungsorte und die Beratung der Eltern sehr wichtig sind. Weiter hinten gehen Sie noch einen Schritt weiter und sagen, in diesem Zusammenhang können auch die bestehenden Förderschulen möglicherweise zu Kompetenzzentren genutzt werden, um genau dieses sicherzustellen. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Er ist hier sehr konkret beschrieben. Ich finde, das ist etwas, was politisch zu wenig Streit dient.
Im Antrag der CDU hat mich etwas irritiert. Sie haben den gesonderten Abschluss aus Ihrem Forderungskatalog herausgenommen. Vorne ist er meines Erachtens noch drin. Ich habe keine weitere Drucksache gesehen. In Ihrem Fließtext vorne sagen Sie nach wie vor: „Die Einführung eines neuen Schulabschlusses, der die Besonderheiten behinderter Menschen achtet, kann Brücken zu einer besseren gesellschaftlichen Teilhabe bauen“. Das hätte man nach meiner Ansicht auch herausstreichen müssen, wenn man zu der Erkenntnis gekommen ist, dass das hinten vielleicht keine Forderung war, die in der Realität Sinn macht.
Nach wie vor ist mir die Stelle nicht klar, an der Sie die Bildungspartnerschaft formulieren. Frau Kollegin Brück hat es angesprochen. Gerade hier kommt es dabei darauf an, dass man die Eltern mitnimmt, man eine kompetente Beratung vorhält und entschieden werden muss. Wenn entschieden werden muss, sagen Sie nicht, wie das passieren soll und geben keine Alternative vor. Ich wüsste gerne, wie Sie sich das vorstellen.
Letztlich hat mich gefreut, dass die SPD-Landtags- fraktion beschrieben hat, dass es wichtig ist, Inklusion schon in der Kindertagesstätte zu beginnen. Sie haben
sich damit beschäftigt, wie das fachlich aussehen könnte und dass Sie für die Lehrerinnen und Lehrer, die nicht aus dem Bereich der Förderpädagogik kommen, einen Fort- und Ausbildungsbedarf formulieren. Eine Schwerpunktschule kann nur funktionieren, wenn alle gemeinsam daran mitarbeiten. Dann dürfen nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer aus der Förderschule kommend für die Kinder zuständig sein, die den Förderbedarf haben, sondern es müssen alle gemeinsam pädagogische Konzepte entwickeln, die der Schwerpunktschule und der Inklusion dienen. Deshalb müssen auch diejenigen, die Regelschüler unterrichten, die entsprechenden Kompetenzen mitbringen.
Ich kann, wie gesagt, für meine Fraktion zum Ausdruck bringen, dass wir uns diesem Antrag gut anschließen können. Ich finde es nach wie vor schade, dass man keine Einigung erzielt. Vielleicht klappt es beim nächsten Mal!
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich bedanke mich sehr für diese sachliche Diskussion zu diesem wichtigen Thema. Eigentlich habe ich dem, was insbesondere Frau Abgeordnete Brück und Frau Abgeordnete Morsblech zum Ausdruck gebracht haben, sehr wenig hinzuzufügen. Die beiden haben deutlich gemacht, dass wir von zwei ganz grundsätzlichen Orientierungen geprägt sind. Das eine habe ich bereits bei der ersten Debatte im Plenum gesagt. Ich bin der festen Überzeugung zusammen mit meiner Kollegin, Frau Malu Dreyer, und der gesamten Landesregierung, dass sich eine Gesellschaft in ganz besonderer Art und Weise daran messen lassen muss, wie sie mit Menschen mit Behinderungen umgeht. Das gilt in besonderer Art und Weise selbstverständlich auch für das schulische und vorschulische Angebot. Das ist die eine Grundprägung.
Die zweite Grundprägung ist, dass Eltern, die verantwortungsvoll und mit viel Sorge die besten Fördermöglichkeiten für ihre Kinder suchen, unser Vertrauen und vor allen Dingen unsere Unterstützung brauchen.
Ich meine, diese Grundorientierung findet sich in dem Antrag der SPD-Fraktion wieder. Wenn ich noch etwas hinzufügen will, dann ist es einerseits, noch einmal kurz daran zu erinnern, wie die Situation im Land ist. 3,8 % aller Schülerinnen und Schüler in der Primar- und Sekundarstufe I werden in Förderschulen unterrichtet. Rheinland-Pfalz hat damit die zweitniedrigste Förderschulquote bundesweit. Nur Schleswig-Holstein ist etwas besser. Das heißt, wir haben allen Grund, unseren Schulen zu danken, dass sie in einem hohen Maße schon heute Integrationsleistungen erbringen und sich
Wir haben im Land 139 Förderschulen und inzwischen 193 Schwerpunktschulen. Wir haben also beachtliche Fortschritte gemacht, auch was den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen angeht. Wir haben hier gemeinsam über die UN-Behindertenrechtskonvention gesprochen. Ich will an dieser Stelle noch einmal sagen, wenn das alles schon so wäre und das keine Aufgabe mehr wäre, dann wäre diese Konvention wenig anspruchsvoll. Sie ist aber das Gegenteil. Sie stellt Ansprüche an uns. Wir haben diese Ansprüche ernst zu nehmen.
Wir haben auf der Grundlage dieser Konvention die besten Wege zu entwickeln. Dazu braucht man auch eine Vision. Dazu braucht man eine Idee, wie es sein könnte. Man braucht klare Wertorientierungen, was wir erreichen wollen. Das ist in dem Antrag formuliert. Gleichzeitig sagt der Antrag, wir haben eigentlich schon einiges erreicht, und wir wollen in Schritten an dieser Stelle weiterkommen. Auch das formuliert er in aller Klarheit. Da kann man sich nicht – das ist meines Erachtens das Problem beim CDU-Antrag – eine Unklarheit erlauben. Man muss schon zu erkennen geben, in welche Richtung man sich bewegen möchte.
Ich sage, wir werden einen Weg gehen – ich glaube, auch da sind wir uns einig –, der alle mitnimmt und der aber eben diesen Bedürfnissen der Kinder und ihren Eltern in der Zukunft noch besser gerecht werden soll, als das heute der Fall ist. Da leisten die Förderschulen einen wichtigen Beitrag. Die Förderschulen fühlen sich übrigens dieser Konvention auch verpflichtet und haben ihre Bereitschaft erklärt, an neuen Wegen mitzuarbeiten. Sie stellen auch heute schon ihre Kompetenz in den Schwerpunktschulen zur Verfügung; denn die Kompetenz der Förderschullehrkräfte in den Schwerpunktschulen ist Kompetenz der Förderschulen. Das heißt, hier wird ein gemeinsamer Weg gesucht zwischen Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen, um noch besser den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Eltern gerecht werden zu können.
Mit diesem Weg sind wir alles andere als isoliert. Das ist der, den wir unter 16 Ländern auf der Ebene der Kultusministerkonferenz diskutieren. Anhand der Zahlen konnte ich darauf hinweisen, wir sind da ein bisschen weiter, weil wir früher damit begonnen haben. Aber allen 16 Ländern ist klar, dass sie sich dieser Aufgabe zuzuwenden haben. Die wesentlichen Leitvorstellungen und Entwicklungslinien, die wir da formuliert haben, finden sich auch in dem SPD-Antrag wieder: ein zielstrebiger Ausbau des gemeinsamen Unterrichtes, die starke Einbeziehung der Vorstellung der Betroffenen und der Eltern insbesondere und eben auch der Wunsch, bezogen auf den Förderort des Kindes, den Elternwunsch noch ernster zu nehmen und an dieser Stelle die Elternrechte noch besser zu stärken. – Dies setzt voraus, dass auch entsprechende Angebote vorhanden sind. Ich sage noch einmal: dies in einem guten Miteinander von Förderschulen und Schwerpunktschulen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube wirklich, es ist kein Thema zum Streit, sondern ein Thema, bei dem wir auf viele zugehen und viele mitnehmen müssen, bei dem wir vor allen Dingen auch die Betroffenen einbeziehen müssen, die eine eigene Sichtweise auf die Dinge haben, wo wir aber auch solch kompetente Gremien wie den Landesbeirat für die Teilhabe behinderter Menschen mit einbeziehen müssen und wo es eine ganz enge Verknüpfung dessen, was wir im Bildungsbereich tun, mit der allgemeinen Umsetzung in Rheinland-Pfalz und dem Aktionsplan gibt. Ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg. Durch die parlamentarische Beratung heute fühlen wir uns auf diesem Weg bestärkt.
Meine Damen und Herren, wir treten nun in die Abstimmung ein. Es geht zum Ersten um den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4363 –. Wer dem Antrag – Drucksache 15/4363 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Die nächste Abstimmung betrifft den Änderungsantrag der SPD-Fraktion – Drucksache 15/4941 –. Wer diesem Änderungsantrag zum Alternativantrag der SPD-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Nun stimmen wir unter Berücksichtigung des Änderungsantrags über den Alternativantrag der SPDFraktion – Drucksache 15/4571 – ab. Wer stimmt dem zu? – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Abtei Maria Laach – herausragendes Kulturdenkmal in einzigartiger Kulturlandschaft – muss Weltkulturerbe werden Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4904 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Wer spricht? – Bitte schön, Herr Kollege Ernst.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich vor ein paar Tagen meine ersten Notizen für heute gemacht habe, habe ich eigentlich gedacht, allein