Protocol of the Session on September 9, 2010

(Pörksen, SPD: Das hat keiner gesagt!)

Wir haben ja gerade auch vorher gehabt, dass jetzt schon Gaststätten zu 90 % über das Land finanziert werden.

(Frau Raab, SPD: Solche Behauptungen muss man nicht wiederholen!)

Da gibt es sicherlich genug Möglichkeiten, die man an der einen oder anderen Stelle dann ausnutzen kann. Ich möchte es noch einmal wiederholen, entscheidend ist doch, dass wir jetzt – auch das Verstetigungsdarlehen hat geholfen, keine Frage – im Verstetigungsdarlehen zwischenzeitlich auch eine erhöhte Einnahmensituation in Bezug auf die Prognose haben. Deshalb meinen wir, es ist dringend erforderlich, jetzt und heute und schnellstmöglich etwas in diese Richtung zu tun. „Niedrigzinsphase“ ist das Stichwort.

Ich wollte deshalb noch auf einen Punkt von Ihrer Seite aus eingehen. Sie sagten, man müsse noch ein bisschen aufpassen, wie das läuft, wenn die einen plötzlich so etwas zugutebekommen und die anderen es bezah

len müssten. Wir hatten Anfang 2009 – das ist Ihnen bekannt – bereits die 1%ige Erhöhung des Verbundsatzes gefordert, um eine gewisse Stringenz und Nachhaltigkeit zumindest in der Form, wie wir es überhaupt leisten können, zu erreichen. Ich darf Ihnen auch für unser Gespräch am nächsten Dienstag mitteilen – wir haben das in der letzten Fraktionssitzung gestern so beschlossen –, wir werden den Vorschlag unterbreiten, dass man zur Finanzierung auch dieser Konstruktionen im Entschuldungsfonds den Verbundsatz um 1 % erhöht, was im Klartext bedeutet: ungefähr 80 Millionen Euro sicher mehr zu den Kommunen. –

(Glocke des Präsidenten)

Nachdem wir über einen Konzernhaushalt reden, dürfte das dem Land entgegenkommen.

Nur eines noch zur Zinslast als letzten Satz, Herr Präsident. Wenn wir jetzt diesen Entschuldungsfonds machen, wissen sowohl Sie als auch ich, dass wir auf Dauer für die nächsten zehn Jahre etwa 30 Millionen Euro an Zinsen sparen. Das sollte für uns ausreichend sein, um diesen Fonds zu machen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Der Kollege Puchtler von der SPD-Fraktion hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte noch ein paar kurze Anmerkungen machen. Zum einen, wenn wir über die Entwicklung der kommunalen Finanzen diskutieren, muss auch festgehalten werden, während andere Bundesländer in Zeiten zurückgehender Steuereinnahmen dort auch drastisch eingegriffen haben, haben wir in RheinlandPfalz mit dem Verstetigungsdarlehen Kurs gehalten und damit die Stabilität der kommunalen Finanzen garantiert. Das zum ersten Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Ausgangsbasis auch für die heutige Diskussion.

Der zweite Schritt ist jetzt der Entschuldungsfonds. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er versucht, Erleichterungen zu schaffen. Es ist ein Angebot an die Kommunen.

Lieber Herr Mertin, wir haben bei uns im Kreistag darüber diskutiert. Wir haben uns das sehr ausführlich angeschaut. Da ist es schon eine Medizin, die man in Anspruch nehmen kann, aber man muss auch alle Begleiterscheinungen mit diskutieren. Von daher möchte ich ausdrücklich sagen, dass das sehr positiv wahrgenommen wird, aber dass man auch über alle Kriterien und alle Punkte dieser Struktur nachdenkt, dieses Angebot prüfen und sehen wird, inwieweit man diesen Weg auch geht. Das halte ich für ganz entscheidend, dass man

hier nicht den Eindruck erweckt, damit hätte man alles gelöst, weil die entscheidende Frage das strukturelle Problem ist. Da geht der Blick – von daher bin ich Ihnen dankbar, Sie haben es gesagt – auch Richtung Berlin. Dort liegt eine grundsätzliche Verantwortung für die gesamte Finanzausstattung. Was hören wir von dort für Botschaften? – Wenn wir all diese Dinge, die wir auch gestern und heute schon diskutiert haben, einmal aufzählen, sind sie immer mit Mindereinnahmen für das Land und mit Mindereinnahmen für die Kommunen verbunden.

(Beifall bei der SPD)

Gerade das aktuelle Beispiel, wenn es um die Kürzung der Bundesmittel für die Städtebauförderung geht, zeigt, das sind wichtige Prozesse. Wir sind in zahlreichen Kommunen mit einer guten Stadtentwicklung dabei. Jetzt wird das halbiert. Das waren ganz entscheidende Fördersätze, die wir gebraucht haben, um die Eigenmittel darzustellen und das ganze Projekt auf den Weg zu bringen. Von daher glaube ich, dass der Entschuldungsfonds ein Angebot ist, ein Weg in die richtige Richtung, aber wir müssen natürlich auch – das ist bei uns im Kreishaushalt so, 70 % Sozialhaushalt – an die Wurzeln herangehen. Aber dafür brauchen wir dann auch einmal die Unterstützung. Da fordere ich Sie auf, machen Sie die Unterstützung doch in Berlin – Sie beide sitzen dort in der Regierung – geltend und sorgen Sie dafür, dass nicht mehr die Kommunen und das Land RheinlandPfalz durch Reformen auf Bundesebene weiter belastet werden. Dann sind wir auch einen weiteren Schritt vorangekommen.

(Beifall der SPD)

Herr Ministerpräsident Beck, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin dankbar dafür, dass wir über dieses weiß Gott aktuelle Thema in dieser Stunde reden, weil wir wichtige Weichenstellungen auch im Gespräch zwischen den Fraktionen derzeit auf dem Tisch haben. Erlauben Sie mir, daran zu erinnern, dass die Landesregierung eine Gesamtagenda zur kommunalen Teilhabe und zur kommunalen Finanzsituation vorhat. Zum Teil hat sie sie auf den Weg gebracht, zum Teil sind wir derzeit in der Diskussion. Weitere Schritte werden folgen.

Ich will noch einmal daran erinnern, dass dieses Hohe Haus das sogenannte Konnexitätsprinzip beschlossen hat, es also nicht zutrifft – wie immer wieder wohlfeil, aber eben nicht mehr richtig behauptet wird –, dass das Land Kosten auf die Kommunen abwälzt. Das, was an Kosten gelegentlich mit Aufgaben, die durch Landesentscheidungen neu entstehen, auf die Kommunen zukommt, wird über dieses Konnexitätsprinzip dann auch

den Kommunen ausgeglichen. Das war der erste wichtige und entscheidende Schritt.

(Beifall der SPD)

Der zweite Schritt besteht darin – der Kollege Bruch hat dies dargelegt –, dass wir mit dem zunächst Solidaritäts- und dann Stabilitätspakt genannten Beistandspakt für die Kommunen die starken Schwankungen der eigenen kommunalen Einnahmen ausgleichen und damit dafür sorgen, dass jedes Jahr die Finanzmittel, die den Kommunen zufließen, über das Land mindestens um 1 % steigen. Das gibt es meines Wissens bisher in keinem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie gerade heute wahrnehmen, was die Presse über die Haushaltsberatungen in Hessen berichtet, wird dort wieder trotz 2,8 Milliarden Neuverschuldung über eine massive Entnahme auch aus dem kommunalen Finanzausgleich diskutiert, und die Landesregierung hat das vorgeschlagen. Wir gehen den gegenteiligen Weg. Auch in den letzten Jahren, die so steuerschwach waren für alle Ebenen – Bund, Land und Kommunen –, haben wir mindestens diese 1 %-Anhebung gemacht. Das gilt auch für das Jahr 2010 und wird auch für das Jahr 2011 gelten.

Dritter Punkt. Wir haben Ihnen angekündigt, dass im Zuge des Haushaltes 2011, der in den nächsten Wochen zur Beratung auf Sie zukommt, eine Reihe von detaillierten Schritten unternommen wird, um die Ungewichtigkeit, die zwischenzeitlich entstanden ist, auch zwischen den kommunalen Ebenen auszugleichen, weil überall dort, wo Sozialhilfehaushalte, wo Jugendhilfehaushalte zu bewältigen sind, die Belastung deutlich höher ist als in anderen Bereichen. Deshalb wird es neue Gewichtungen im Finanzausgleichssystem geben. Nivellierungssätze werden verändert werden, um auf diese Art und Weise die B-2-Schlüsselzuweisungs- empfänger, also Landkreise und kreisfreie Städte, aber auch große kreisangehörige Städte mit eigenen Jugendämtern, mit zu bedenken. Innerhalb des Systems versuchen wir noch einmal eine Feinabstimmung, um diese Soziallastenansätze zu entlasten.

In diesem Zusammenhang wird es auch eine zusätzliche Anstrengung seitens des Landes geben, um Entlastung zu schaffen. Das wird Ihnen in den nächsten Tagen mit dem Landeshaushalt und entsprechenden begleitgesetzlichen Grundlagen zum Haushaltsgesetz vorgelegt.

Vierter Schritt: Wir haben in der Diskussion – wie Herr Kollege Bruch sagt – seit Beginn dieses Jahres die Frage, wie wir denn eine noch stärkere Entlastung insbesondere für die in der Tat erschreckend hoch angesammelten Kassenkredite schaffen können.

Die Kassenkredite sind nicht immer nur der Not gehorchend als Kassenkredite zusammengekommen, sondern man hat die günstigere Finanzierung für kurzfristige Kredite auch für Maßnahmen genutzt, die genauso über reguläre Kredite hätten finanziert werden können, da die kurzfristigen Kredite günstiger zu haben waren. Dennoch sind die Kassenkredite in dieser Größenordnung Ausdruck einer strukturellen Unterfinanzierung. Deshalb sagen wir, wir wollen darauf eine Antwort geben, soweit das in unserer Kraft und in unserer Macht liegt.

Wir haben schon – das werden wir intensivieren und systematisieren – das Angebot gemacht, für die Kommunen eine Schuldenbewirtschaftung vorzunehmen, weil wir als Land in der Regel günstigere Konditionen erreichen können als eine einzelne Kommune. Davon haben einige Gebrauch gemacht und andere nicht. Das kritisiere ich nicht, da das in der eigenen Entscheidung der Kommune liegt. Man hätte aber davon auch dort Gebrauch machen können, wo teilweise geklagt wird.

Diesen Punkt wollen wir aber auch dadurch in eine systematische Form fassen, dass wir nach den Spielregeln, die Herr Kollege Bruch dargestellt hat, insgesamt in einem Kapitalwert von 3,9 Milliarden Euro – wir müssen die Finanzierung über die Laufzeit von 15 Jahren hineinrechnen – einen Fonds zur Verfügung stellen. Es wird insofern zu einer Entschuldung kommen können, dass wir in diesen Entschuldungsfonds 3,9 Milliarden Euro übernehmen.

Das soll in der Form gegenfinanziert werden – ich meine, das ist sowohl verfassungskonform als auch gerecht und hilfreich –, dass wir seitens des Landes 85 Millionen Euro per anno an Kredit- und Zinsleistungen übernehmen, um dadurch ein Drittel des Betrages abfinanzieren zu können. Darüber hinaus verzichten wir als Land auf Gestaltungsspielräume im Bereich des Finanzausgleichs in einer Größenordnung von weiteren 85 Millionen Euro per anno, sofern die 3,9 Milliarden Euro voll in Anspruch genommen werden. Das ist ein weiteres Drittel. Ferner müssen wir allerdings auch dafür sorgen, dass das Gebot der Gerechtigkeit nicht einfach über Bord geht; denn es ist wohl wahr – Herr Kollege Bruch hat das unterstrichen –, dass es an vielen Stellen objektive und nicht vermeidbare Gründe für die kommunale Haushaltsschwäche gibt. Es gibt aber durchaus auch andere Gründe.

Wenn die rheinland-pfälzischen Kommunen die gleichen Steuersätze wie im Bundesdurchschnitt erheben würden, wäre die Finanzausstattung der Kommunen in Rheinland-Pfalz pro Jahr um 145 Millionen Euro höher. 145 Millionen Euro! Also kann ich das nicht einfach durch alle ausgleichen lassen, auch nicht durch die Gemeinschaft aller Steuerzahler, sondern dann muss der Weg einer angemessenen Selbstbeteiligung und damit das Vermeiden von Fehlanreizen gegangen werden. Diesen Weg gehen wir dadurch, indem wir sagen, wer in diese freiwillige Entschuldung hineingeht, hat einen Eigenanteil zu bezahlen, indem er seinen Teil in Höhe eines Drittels – je nach Höhe seiner Schulden – zu refinanzieren hat. Ich meine, das ist ein fairer und vernünftiger Weg.

Wenn Sie sagen, die Steuerzahler sollen jetzt auch diese 85 Millionen Euro übernehmen, sage ich Ihnen, dass ich Zweifel habe, ob das verfassungsrechtlich hält; denn Sie können nicht Ungleiches bei allen gleich behandeln. Da ist eine Grenze der Eigenverantwortung zu beachten.

Im Übrigen sehe ich – ganz anders als Sie, Herr Kollege Baldauf –, dass kommunale Selbstverwaltung natürlich nicht nur darin bestehen kann, zu fordern und zu entscheiden, sondern dazu gehört auch, einen Teil der Ausgabenverantwortung zu übernehmen. Ich meine, ein

Drittel – heruntergebrochen auf die Möglichkeiten der einzelnen Kommune und ihre Verbindlichkeiten – ist ein fairer Ansatz, der zulasten anderer, die sehr viel niedrigere oder keine Verschuldung in diesem Maße aufweisen, nicht auch noch vom Land gefordert werden kann. Das hört sich zwar gut an, aber das bedeutet doch, von der Gemeinschaft aller Kommunen. Herr Baldauf, wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie das jetzt fordern. Die 85 Millionen Euro sollen aus dem Finanzausgleich herausgenommen werden. Damit würden alle Kommunen mitbezahlen.

Insoweit bleiben wir ausdrücklich bei unserem Vorschlag. Wir sind dankbar für alle, die mitdiskutieren, aber es wird eine Lösung in der Gestalt, dass man nur fordert und das Land 100 Millionen Euro drauflegen soll, nicht geben. Das sage ich in aller Klarheit. Wir sind bereit, über Einzelheiten noch zu reden, aber das wird es nicht geben. Dann wird es einen solchen Fonds nicht geben. Dazu stehe ich.

(Beifall der SPD)

Wir wollen helfen, aber wir werden uns nicht in eine nicht verantwortbare Lösung hineindrängen lassen. Daran lasse ich überhaupt keinen Zweifel. Die Reaktion der kommunalen Spitzenverbände in der Sache nehme ich niemandem krumm. Karl Peter Bruch hat gesagt, sie hätten gerne 100 Millionen Euro mehr. Wenn ich noch Bürgermeister wäre, hätte ich wahrscheinlich auch gesagt: Gebt uns mehr. – Wir müssen aber eine gesamtverträgliche Lösung auch im Verantwortungsgefüge zwischen Land und Kommunen hinbekommen.

Dann komme ich zu einem Schritt, den wir Ihnen auch vorschlagen, der nicht so einfach ist im Hinblick auf die politische Gestaltung im Land. Das ist der Vorschlag, die allgemeinen Zuweisungen zulasten der Zweckzuweisungen um 3 % zu erhöhen. Wir waren uns diesem Hohen Hause einmal einig, dass ein Verhältnis 60 : 40 – 60 % allgemeine Zuweisungen und 40 % Zweckzuweisungen – eigentlich der richtige Maßstab ist. Wer fordert, das weiter zu verändern, wird über das Maß der drei Punkte Umschichtung hinaus die Frage beantworten müssen, wie es mit der Bezuschussung des kommunalen Straßenbaus und mit vielen Maßnahmen der Städtebau- und Dorfsanierung usw. aussieht.

Sie wissen so gut wie ich, dass ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz einen Finanzausgleich über Zweckzuweisungen benötigt, weil Sie sonst in einem Dorf eine Straße, an der 25 Häuser stehen, nie ausbauen oder grundsanieren können; denn wenn Sie die vollen Kosten auf diese 25 Häuser umlegen, ist dies in vielen Fällen mit einer Enteignung gleichzusetzen, weil die Menschen diese hohen Beiträge oder Gebühren – egal ob das über wiederkehrende Beiträge oder Gebühren geschieht – nicht bezahlen können. Also müssen wir diese Ausgleichsfunktion erhalten.

Wir meinen, dass wir das mit den 37 % noch hinbekommen. Dadurch werden sicherlich Gestaltungsspielräume eingeschränkt. Ich höre schon die Kritik im nächsten Jahr, wenn gefragt wird, warum dieses und jenes nicht gemacht wird. Das wird so ähnlich sein wie jetzt bei den Straßen. Wer diesen Weg geht – wenn ich Sie richtig

verstanden habe, wollen Sie ihn noch verstärken –, der muss wissen, was er da macht. Ich meine, da muss es Grenzen geben. Meiner Meinung nach haben wir eine verantwortbare Größenordnung gefunden.

(Beifall der SPD)

Dann kommt der nächste Schritt hinzu. Das ist der Schritt Nummer 5 in unserer Agenda. Wir haben – auch darüber haben wir unterrichtet – einen Auftrag vorbereitet – Sie wissen, das können nur Hochschulen oder Forschungsinstitute erarbeiten und errechnen –, den gesamten Finanzausgleich auf den Prüfstand zu stellen und alle Wichtungen untereinander noch einmal zu über- prüfen. Das ist nach meiner Ansicht richtig und notwendig, weil sich die Bedeutung und Wertung der Aufgaben verschoben hat. Dafür benötigt man erfahrungsgemäß anderthalb Jahre, zwei Jahre oder mehr. Viele von Ihnen haben das während ihrer Parlamentarierzeit schon einmal mitgemacht.

Zu allen Zeiten war klar, dieses System können Sie nur dem Grunde nach erneuern, wenn Sie das wissenschaftlich vorbereiten und eine Vielzahl von Musterrechnungen angestellt wird. Dabei ist die Vielzahl der kommunizierenden Röhren, der Umlagen, der Umlagebedingungsveränderungen, der Entscheidung über die Umlagehöhe auf der Ebene der Kreise, der Verbandsgemeinden und der Ortsgemeinden zu berücksichtigen. Für diese Beispielrechnungen braucht man die Zeit. Ich vermute, wir werden diesen Auftrag noch in diesem Jahr vergeben. Damit werden wir den fünften Schritt der kommunalen Entschuldungs- und Unterstützungsagenda angehen.

Der sechste Schritt ist der, dass wir – Herr Kollege Dr. Kühl ist in die zuständige Kommission auf der Bundesebene berufen worden – mit dem Bund über eine Neugewichtung der Finanzverteilung reden müssen.

Es geht jetzt nicht darum: Die Kommunen fordern vom Land, die Ländern fordern vom Bund. Aber dass es dort tiefgreifende Veränderungen gegeben hat, das wissen wir auch alle. Die kommunale Ebene ist mal in die Sozialhilfeleistungen hineingekommen, weil man gesagt hat, das ist eine Einzelfallhilfe. In diesem Einzelfall ist die Kommune am nächsten dran, und sie kann am ehesten beurteilen, helfen und die richtigen Abwägungen treffen. Das war einmal die Motivation – wir können alle nachlesen, wie es war –, aber es ist eine völlig veränderte Realität. Es ist ein breites Kostenfeld geworden. Momentan – vielleicht können wir darüber auch einmal in aller Ruhe und Vernunft debattieren – schiebt sich dieses Kostenfeld immer stärker in den Bereich der Jugendhilfe hinein. Die Einzelfallkosten explodieren geradezu.

Wenn man mit Fachleuten spricht, hört man, dass psychische Erkrankungen, psychische Fehlleitungen, die in immer größerem Maße zu Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen führen, als Krankheitsbild immer stärker werden. Es ist also nicht damit zu rechnen, dass sich das wieder zum Geringeren hin verändert, sondern sich diese Kostenfaktoren eher weiter ausweiten.

Wenn das so ist, dann muss man mit dem Bund auch vernünftig über die Frage reden können, was – diese Sozialleistungsgesetze sind Bundesgesetze – der Bund