Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung – Drucksache 15/4925 – ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Danke. Stimmenthaltung? – Somit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/4457 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Stimmenthaltung? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Somit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
Landesgesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4466 – Zweite Beratung
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4466 –, Landesgesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften.
Durch Beschluss des Landtags vom 29. April 2010 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sitzung am 6. Mai 2010, in seiner 37. Sitzung am 29. Juni 2010 und in seiner 38. Sitzung am 26. August 2010 beraten.
In seiner 37. Sitzung am 29. Juni 2010 hat der Innenausschuss ein öffentliches Anhörverfahren durchgeführt.
Der Gesetzentwurf – so lautet die Beschlussempfehlung – wird mit einem großen Teil von Änderungen angenommen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese Änderungen alle vorliegen und ich diese mit Genehmigung des Präsidenten nicht alle verlesen muss. Der Innenausschuss hat die Beschlussempfehlung gegeben, dass der Gesetzentwurf mit den entsprechenden Änderungen angenommen wird. Diese sind in der Drucksache 15/4933 aufgeführt.
Vielen Dank, Herr Kollege Auler. Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich erteile Frau Kollegin Kohnle-Gros das Wort.
Das ist wirklich wahr. Fünf Minuten sind beim Reden ganz kurz, beim Zuhören kommen sie einem manchmal ganz schön lang vor. Das stimmt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Auler, vielen Dank, dass Sie die Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion nicht vorgelesen haben. Sonst hätte ich gar nicht gewusst, was ich selbst als Leitfaden für meine Rede hätte nehmen sollen.
Meine Damen und Herren, wir hatten eine erste Beratung im Plenum. Dort hatte ich bereits für die CDUFraktion darauf hingewiesen, dass das, was der Minister in seinem Gesetzentwurf für die Landesregierung vorgeschlagen hat, auch für uns nachvollziehbar war. Ich möchte das gar nicht im Einzelnen aufnehmen, sonst reicht nämlich die Zeit wieder nicht, um das Wichtige zu nennen.
Ich vermute aber – so habe ich es gesagt –, dass andere Dinge, die noch aus dem Jahr 2000 herrühren, vielleicht in der Debatte eine größere Rolle spielen werden.
Die Anhörung im Innenausschuss hat genau das bewiesen. Die betroffenen Personalräte – ich werde nachher darauf zurückkommen, welche das waren – haben ihre Forderungen, die sie im Jahr 2000 bei der damaligen Novellierung nicht im Gesetzentwurf haben unterbringen können – trotz der Unterstützung der CDU-Fraktion und einer anderen Oppositionsfraktion hier im Landtag damals –, nicht wieder aufgegriffen.
Bis zum Schluss der Beratungen in der letzten Sitzung des Innenausschusses war nicht klar, wie der Gesetzentwurf letztendlich in das Plenum des Landtags zurückkommen wird. Die SPD-Fraktion hat dann in der Sitzung
einen Änderungsantrag eingebracht. Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass diese Änderungen, die dort enthalten sind, die Hauptforderungen – es gab noch eine Menge anderer Forderungen – vom Beamtenbund und von Einzelgewerkschaften und Personalvertretungen gewesen sind. Es waren überwiegend die wesentlichen, für uns auch diejenigen, die wir aufgegriffen hätten. Ich komme noch zu einer Ausnahme.
Die CDU-Fraktion und namentlich die Innenpolitiker haben beraten und sich gefragt, was wir jetzt mit dieser Geschichte machen. Wenn wir den Vorschlag, den wir gerne noch enthalten gehabt hätten – in Analogie zu vor zehn Jahren –, nämlich die Streichung von § 92 Abs. 2, wo es um die Sparkassenbetriebsräte geht
danke, Personalräte –, aufgegriffen und schriftlich vorgelegt hätten und es wäre uns nicht durchgegangen, dann hätten wir vielleicht das Ganze ablehnen müssen. Das wollten wir aber auch nicht.
Wir gehen deswegen an der Stelle, was § 92 Abs. 2 angeht, den halben Weg. Nein, es ist jetzt eigentlich ein Dreiviertelweg, denn der Vorschlag geht schon ganz weg von keiner Mitbestimmung hin zur Mitwirkung, jetzt noch durch Änderungen aus dem SPD-Vorschlag zu einer Mitbestimmung an bestimmten Stellen, was durchaus sinnvoll ist. Wir gehen dort mit.
Wir gehen auch mit bei der Erweiterung des Initiativrechts bei organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie haben dort auch Regelungen im Gesetzentwurf ausgeweitet. Wir denken, auch das macht wirklich Sinn.
In unserem Sinne ist auch die Änderung bei der Polizei, dass man bei den Regelungen von Umsetzungen unter Wechsel der Dienststelle von mehr als drei Monaten etwas mehr Entgegenkommen zeigt. Auch das ist eine alte Forderung der Polizeigewerkschaft. Ich denke, das macht Sinn.
Der letzte Punkt, den ich namentlich an dieser Stelle erwähnen möchte, ist die Staffelung bei ganz großen Behörden, wo es einfach bundesweit inzwischen andere Wege gibt, wo das abgeglichen ist auch mit anderen Ländern, dass es vielleicht nicht mehr so sinnvoll ist, eine Hürde von 3.000 Personalstellen zu wählen, sondern dort ein Stück weit zurückzugehen.
An der Stelle muss man sagen, das Konnexitätsprinzip hat Berücksichtigung gefunden. Die Landesregierung wird das Geld an die zwei Kommunen, die betroffen sind, und nicht an das ZDF und andere große Behörden, Universitätsklinik Mainz und Universität überweisen.
Ich denke, das zeigt das Spektrum dessen, was vorgelegt worden ist. Ich betone noch einmal, das sind die Dinge, die noch von vor zehn Jahren auf dem Weg waren. Ich glaube, es macht Sinn, das, was ein Stück weit verfassungsrechtlich vorgegeben war, voranzubringen. Viele Dinge sind in den letzten Jahren beklagt worden. Da sind Klärungen erfolgt. Man konnte das eine oder andere gefahrlos nachbessern.
Engagierte und hoch motivierte Mitarbeiter sind gerade in Zeiten – das sage ich auch für die CDU-Fraktion –, in denen es vielerlei Veränderungen gibt, die auf die Beschäftigten zukommen, wichtig. Outsourcing ist ein solcher Begriff, den man nennen muss. Es gibt auch andere Veränderungen, technologischer Art, die die Mitarbeiter sehr stark betreffen. Man muss das notwendige Handwerkszeug für die Personalräte zur Verfügung stellen, um diese Situationen gut zu meistern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Kohnle-Gros, Sie machen es mir relativ schwer, darauf zu antworten. Das ist im Parlament eigentlich üblich. Wer sich an frühere Zeiten erinnert, als wir über Polizeifragen gesprochen haben, erinnert sich an andere Duelle als die, die sich jetzt gerade hier abspielen. Ich glaube, an der Stelle, an der es keiner Kontroverse bedarf, sollte man sie auch nicht künstlich hochziehen.
Wir beschäftigen uns jetzt noch einmal mit der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes, das vor einigen Monaten eingebracht worden ist. Auch bei der Grunddiskussion ist nur die abweichende Meinung der FDP deutlich geworden, weil sie nicht damit einverstanden ist, dass das, was wir den Personalräten noch zusätzlich geben können, ihnen auch gegeben werden soll. Sie sehen dafür keinen Grund. Das mag eine Position sein. Wir vertreten sie nicht, und offensichtlich die CDU auch nicht.
Wir haben auf die Anhörung im Innenausschuss abgehoben. Da ist deutlich geworden, dass insbesondere die Erwartungen der DGB-Gewerkschaften viel weitergingen. Sie hatten ein bisschen die Auffassung, man könne unser Verfassungsgericht austesten, ob es tatsächlich an seiner alten Rechtsprechung festhält. Ich glaube, es ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers, so etwas zu tun, es sei denn, die Rechtsprechung ändert sich grundsätzlich. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Deswegen werden wir so etwas nicht machen.
Die Anhörung hatte – darauf haben Sie zu Recht hingewiesen – natürlich auch ein Ergebnis. Das ist üblicherweise bei Anhörungen so. Nachdem wir uns die Argumente insbesondere der Personalräte der Sparkassen angehört haben, haben wir gesagt, es gibt einige Punkte, bei denen Änderungen sinnvoll sind, ohne dass diese die Dienststelle auf der einen Seite zu stark belasten und auf der anderen Seite aber den Personalräten und damit den Beschäftigten im öffentlichen Dienst neue bzw. weitere Möglichkeiten bieten. Sie haben sie kurz aufgezeigt.
Ich will die Punkte kurz selbst ansprechen. Das ist beispielsweise die Erhöhung der Zahl der Freigestellten bei bestimmten Größenordnungen. Ich verstehe oft die Diskussion dort nicht. An der Stelle, an der es freigestellte Betriebsräte gibt, haben es die Arbeitgeber, hier die Dienststellen, viel leichter, als wenn sie keine Freigestellten haben.