Protocol of the Session on September 8, 2010

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Ich passe auch auf!)

Der MP korrigiert es später noch einmal.

Die Diskussion über die Freistellung wird nach meiner Auffassung oft in die falsche Richtung geführt. Gerade Dienststellen mit Freigestellten haben es deshalb leichter, weil sie schwierige Probleme mit diesen Leuten gut durchsprechen können und diese die Umsetzung mit dem Personal entsprechend begleiten können.

Ein weiterer Punkt, bei dem wir die Öffnung weiter vorgenommen haben, ist das Initiativrecht. Darauf haben Sie kurz abgehoben. Das ist ein Recht, das eigentlich in den letzten Jahrzehnten ein bisschen vernachlässigt worden ist. Auch die Beschäftigten und ihre Personalräte machen Entwicklungen mit und wollen ihre Erfahrungen auf dem Dienstplatz in die Behörde einbringen. Das ist durch die Erweiterung des Initiativrechtes bei Maßnahmen zur Erleichterung des Arbeitsablaufes möglich.

Ein nicht ganz unbedeutender, aber nicht ins Auge springender Punkt ist, dass wir bei der Wochenfrist von dem Begriff „Wochenfrist“ weggegangen und auf sechs Tage gegangen sind. Wir haben oftmals das Problem, dass in einer Woche ein Feiertag liegt. Das verkürzt die Frist um ein Fünftel, um einen Tag. Jetzt sind dort die Werktage. Das ist das, was die Gewerkschaften angesprochen haben und das geändert werden soll.

Ein weiterer Bereich, der von der Kollegin Frau KohnleGros angesprochen worden ist, ist das Recht der Sparkassenpersonalräte. Darüber haben wir schon sehr viel diskutiert. Darauf habe ich schon hingewiesen. Wir haben es nicht so ganz einfach vor dem Hintergrund einer bestimmten Rechtsprechung. Wir sind dort nicht frei in unseren Entscheidungen. Wir waren der Auffassung, dass die Mitwirkung einen Schritt in die richtige Richtung bzw. eine Verbesserung darstellt, aber dass ein Teil dessen, was bisher bei der Mitwirkung vorgesehen war, durchaus einer Mitbestimmung zugeführt werden kann, zumal dann, wenn es sich nicht um eine verbindliche Entscheidung handelt, sondern die letzte Entscheidung beim obersten Dienstherrn liegt. Das ist bei Sparkassen oftmals der Verwaltungsrat. Ich glaube, dass ist hier ein Schritt, der von den Personalräten gewünscht worden ist, und zwar nicht deswegen, weil sie dadurch mehr

Macht haben, sondern weil sie es für ihre Aufgabe als wichtig betrachten.

Man muss schauen, um welchen Bereich es sich handelt. Da geht es um Auslagerung von Arbeit. Es ist nicht so, dass es so etwas bei den Sparkassen nicht gibt. Wer im Verwaltungsrat sitzt, weiß, dass die Diskussion über die Auslagerung von Arbeiten, beispielsweise Bearbeitung von Konten, durchaus üblich ist. Ich meine, die Beschäftigten sind davon sehr stark betroffen. Deswegen halten wir es für richtig, dass hier eine Mitbestimmung eingeführt wird. Gleiches gilt bei der Bewertung von Dienstposten.

(Beifall bei der SPD)

Ich sage ganz kurz zwei Sätze zu dem Wunsch nach einem Landespersonalrat. Ich glaube, da sind wir einer Meinung. Es gibt keine Dienststelle Landesregierung, und dann gibt es auch keinen Landespersonalrat. Ich glaube, das ist völlig logisch. Ähnliches gilt bei den Sparkassen, die den Wunsch hatten, einen gemeinsamen Gesamtsparkassenpersonalrat zu bekommen. Das lässt sich unterhalb der gesetzlichen Regelung sehr gut machen. Dabei soll es bleiben.

Abschließend denke ich, wir haben ein Gesetz, das einen rechtlichen Rahmen darstellt. Mehr ist es nicht. Diesen Rahmen auszufüllen, ist Aufgabe der Dienststellen und der Beschäftigten mit ihren Personalräten. Ich glaube, da sind wir in Rheinland-Pfalz auf einem guten Weg, den wir hiermit weiter verbessern wollen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Auler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion ist nach wie vor der Meinung – so steht es auch in den Erläuterungen zu dem Gesetzentwurf –, dass sich das bisherige Landespersonalvertretungsgesetz in seinen Strukturen bewährt hat. Wenn es sich bewährt hat, warum müssen wir es dann erweitern? Ich bin sehr froh, dass wenigstens im Vorfeld die Erweitung des Initiativrechtes herausgenommen wurde. Das hätte wirklich bedeutet, dass wir keine Dienststellenleiter oder sonstiges Führungspersonal mehr gebrauchen können. Wir hätten es faktisch abschaffen können.

Die Stärkung der Mitbestimmung gerade im Fall einer Nichteinigung, auch so, wie es jetzt hier im Gesetzentwurf vorgesehen wird, bringt die Frage mit sich, was dann erfolgt. In Zukunft erfolgt dann der Anruf der paritätisch besetzten Einigungsstelle mit einem unparteiischen Vorsitzenden. So steht es im Gesetz. Alle aufgenommen Mitbestimmungsangelegenheiten führen – das kann man an diesem Beispiel sehr deutlich sehen – zu immer mehr

Bürokratie. Immer mehr Bürokratie ist immer weniger Transparenz und ist in der Folge oft eine kritische Anschauung der Beschäftigten, dass diese sich zwar zunächst einmal – – –

(Zuruf des Ministerpräsidenten Beck)

Ja, Herr Ministerpräsident, die fühlen sich zunächst einmal stärker vertreten.

(Ministerpräsidenten Beck: In dieser Logik ist Demokratie Bürokratie!)

Nein, das ist nicht wahr, Herr Ministerpräsident.

Wenn ich etwas zu kompliziert gestalte und die Beschäftigten merken, dass es nicht mehr vorangeht, weil man zu keiner Entscheidung mehr kommen kann, dann ist das kontraproduktiv auch im Sinne der Beschäftigten.

(Beifall der FDP)

Deswegen sind wir seitens der FDP-Fraktion der Meinung, dass es in Zukunft zwar mehr Rechte gibt, aber ob es in Zukunft mehr Zufriedenheit geben wird, wage ich zu bezweifeln. Im Übrigen sind die Ausdehnung von Beteiligungsrechten der Personalvertretungen und die Erhöhung der Aufwandsentschädigung zu nennen. Ich möchte hinzufügen, dass die Personalratsmitglieder und die Personalvertretungen finanziell angemessen ausgestattet sein müssen. Mehr freigestellte Personalvertretungen werden zu mehr Kosten in nicht zu beziffernder Höhe führen.

So steht es in den Erläuterungen zu dem Gesetzentwurf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das können wir nicht mittragen. Wir können der Landesregierung in diesem Fall auch keinen Blankoscheck ausstellen. Deshalb wird die FDP-Fraktion den Gesetzentwurf ablehnen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP)

Herr Staatsminister Bruch hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Beratungen. Das Landespersonalvertretungsgesetz ist schon eine Rechtsmaterie, in die man sich hineindenken muss, weil es um viele Fragen geht, die materiell, aber auch formell zu lösen sind. Von daher gesehen denke ich, wir haben hier doch – wenn man das insgesamt sieht – eine gute Weiterentwicklung unseres bisherigen Gesetzes vorgelegt.

Um was geht es? – Die Ziele des Gesetzentwurfs waren, den Spielraum zur Steigerung der Kompetenzen der Personalräte weiter auszubauen, gleichzeitig aber auch

den Frieden auf der Dienststelle und auch das Zusammenarbeiten auf der Dienststelle nicht zu erschweren, sondern das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit sowohl in den Vorschriften als auch dann im Leben umzusetzen.

Ich denke, wenn man die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sieht – die Mitbestimmung und das schon erwähnte Initiativrecht –, dann haben wir hier mit dem neuen Initiativrecht etwas erreicht. Herr Abgeordneter Auler, so weit, wie sie gehen, geht es ja nun nicht, sondern es geht um die Erweiterung des Initiativrechts auf organisatorische und wirtschaftliche Angelegenheiten. Ich denke, beide Vorredner – die Vorrednerin Frau Abgeordnete Kohnle-Gros und der Vorredner Herr Abgeordneter Pörksen – haben das begründet und gut ausgeführt, warum es notwendig ist, dass wir diesen Weg gehen. Es gibt nicht mehr die Zeit vor 1950 und nicht mehr die Zeit vor 1970, sondern wir haben heute andere Entwicklungen im Personalbereich, aber auch in den Dienststellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist über die Anhörung der Verbände gesprochen worden. Ich denke, es war gut, dass die Anhörung stattgefunden hat. Immerhin 30 bzw. 31 von 86 Vorschlägen haben wir eingearbeitet. Durch die Veränderungen, die die Beratungen im Innenausschuss ergeben haben, gab es eine Verbesserung oder eine Veränderung – je nachdem, wie Sie das sehen, ich sehe es als eine Verbesserung zugunsten der Personalvertretungen – auf nunmehr über 40, nämlich 42 Veränderungen zu dieser entsprechenden Anhörung. Zieht man die Beschlussempfehlung des Innenausschusses heute mit hinzu, dann kommen wir auf 50 Veränderungen und Verbesserungen. Von daher gesehen sehen Sie auch, dass die Landesregierung offen in diese Diskussion gegangen ist. Sie war nicht abgeschlossen, sondern wir haben Vorschläge gemacht und auch die Vorschläge aus den Verbänden, von den Gewerkschaften, aber auch aus den Personalräten, aufgenommen.

Orientierungsmaßstab für uns war die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes und die Wahrung der Balance der Belange der Personalvertretungen und der Arbeitgeber. Auch das haben wir zu vertreten, weil wir das auch sind.

Ich denke, dass die Änderungen, die uns im Innenausschuss und im Rechtsausschuss vorgelegt worden sind – ich habe schon darauf hingewiesen –, zu begrüßen sind.

Über die Sparkassenpersonalräte ist oft gesprochen worden. Es ist auch schon kritisch hier in diesem Hause diskutiert worden. Ich bin heute froh, dass wir doch einen breiten Konsens – wie ich es heute empfinde – feststellen können. Wir haben drei Zugeständnisse seitens der Landesregierung gemacht, wenn Sie mir das so gestatten: die Verringerung der Mitwirkungstatbestände zugunsten der Mitbestimmung, die Aufhebung der Einschränkung der Zustimmungsverweigerung und die Umstellung der Äußerungsfrist auf Werktage. – Herr Abgeordneter Pörksen, Sie haben das erwähnt. Ich denke, dass damit der Frieden auf der Dienststelle und die Zufriedenheit der Beschäftigten gefördert werden.

Auch der Polizeibereich mit diesen drei Monaten – Frau Kohnle-Gros, Sie hatten auf diese drei Monate hingewiesen – war immer schon ein Gesprächspunkt der Personalräte, die gerne die Mitbestimmung dort haben wollten. Ich denke, dass wir das nun der Mitbestimmung unterwerfen, macht es für die Dienststellen schon etwas einfacher, aber manchmal auch etwas schwieriger. Damit müssen Sie umgehen. Ich denke, von daher gesehen ist das auch in Ordnung.

Es gab ein geteiltes Echo, wie immer im Leben. Der Gesetzentwurf brachte der Landesregierung und dem Parlament meines Erachtens viel Lob bei den Gewerkschaften ein. Bei den Arbeitgebern gab es da und dort Grummeln und Hinweise, dass man im kommunalen Arbeitgeberverband durchaus Probleme sieht. Aber insgesamt habe ich den Eindruck gehabt – auch wenn ich die Intensität der Hinweise aufnehme –, dass man eigentlich doch zufrieden war, die Funktionsfähigkeit und Effektivität der Verwaltung und der Dienststellen im Blick hatte und damit auch vonseiten der Arbeitgeber dies so vom Partnerschaftsprinzip her sieht.

Ich will es mit diesen Worten bewenden lassen. Ich denke, das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit muss über dem Ganzen stehen, sonst ist das beste Gesetz nicht viel wert.

Herzlichen Dank für die Beratung.

(Beifall der SPD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen dann zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung – Drucksache 15/4933 –. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der FDP angenommen.

(Ramsauer, SPD: Gegen eine ruhende Stimme!)

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/4466 – unter Berücksichtung der Annahme der Beschlussempfehlung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der FDP angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der FDP und eines Unabhängigen angenommen.

(Abg. Billen, CDU, lehnt den Gesetzentwurf ebenfalls ab. – Ramsauer, SPD: Ist der wirklich unabhängig?)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich habe das einmal so formuliert. Lassen Sie das bitte einmal so im Raum stehen. Vielleicht können wir uns im Ältestenrat dann einmal einigen, wie wir das künftig formulieren.

Ich rufe die Punkte 8 und 9 der Tagesordnung auf:

Erstes Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4488 – Zweite Beratung