Protocol of the Session on June 25, 2010

Der damit verbundene Einnahmenausfall bei Landwirten und Winzern lässt sich derzeit nur schwer beziffern. Er könnte sich aber auf 25 Millionen Euro bis 30 Millionen Euro summieren.

Zu Frage 3: Die Landesregierung und die Dienststellen sind unmittelbar nach dem Unwetter aktiv geworden und haben verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz richtete bereits am 10. Juni 2010 ein umfassendes Beratungs- und Informationssystem zu anbautechnischen Fragen und Unterstützungsmöglichkeiten ein.

Alle Betroffenen können sich direkt über eine zentrale Rufnummer an das DLR wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aber auch vor Ort zur Einzel- und Gruppenberatung.

Das Finanzministerium hat die betroffenen Finanzämter gebeten, Stundungsanträge und Anträge auf Anpassung der Vorauszahlung zur Einkommensteuer ohne strenge Anforderung zu prüfen. Es kann ein Verzicht auf Stundungszinsen eingeräumt werden. Weitere steuerliche Erleichterungen sind vorgesehen.

Ferner können Anträge auf Erlass von Grundsteuer und damit verbundenen Abgaben an die zuständige Gemeinde gerichtet werden.

In vielen Weinbau- und Gemüsebaubetrieben sind derzeit ausländische Saisonarbeitskräfte beschäftigt, für die es nach dem Hagelereignis kaum Arbeit gibt. Die Bundesagentur für Arbeit hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Regelungen entwickelt, damit bei Bedarf Arbeitskräfte flexibel und unbürokratisch zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingeladen oder diese kurzfristig an andere Betriebe vermittelt werden können.

Im Kerngebiet der Hagelereignisse werden auch viele selbstvermarktende Weinbaubetriebe von Ernteausfällen betroffen sein. Sie können die Begriffe Erzeugerabfüllung bzw. Weingut verwenden, wenn sie jetzt noch mehrjährige Pacht- und Nutzungsverträge über Weinbauflächen abschließen und auf Dauer die volle Verant

wortlichkeit für die weitere Bewirtschaftung der Rebflächen übernehmen. Über die Modalitäten und Fristen unterrichten die Dienststellen.

Bei alten Rebanlagen, die durch den Hagel nahezu vollständig geschädigt wurden, kann es betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, diese kurzfristig zu roden und noch in diesem Jahr neu anzulegen. Zu diesem Zweck wurde die Antragsfrist für eine Förderung nach dem Umstellungs- und Umstrukturierungsprogramm auf den 31. Juli 2010 verlängert. Die Kreisverwaltungen und Beratungsstellen sind informiert.

Sollte sich im Rahmen der Beratungsgespräche zeigen, dass es in Betrieben aufgrund des Hagelschadens zu einer Existenzgefährdung kommt, wird im Einzelfall geprüft, ob durch eine Bürgschaftsbeteiligung wirtschaftlich gesunden Betrieben über Liquiditätsengpässe hinweggeholfen werden kann.

Zu Frage 4: Nach Einschätzung von Klimaforschern wird es durch die erwartete Klimaerwärmung häufiger als in der Vergangenheit zu Starkregenereignissen verbunden mit Hagel kommen. Vor diesem Hintergrund ist allen Betroffenen zu raten, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Unter den vorbeugenden Maßnahmen ist insbesondere der Aufbau von Kulturschutzeinrichtungen hervorzuheben. Erfreulicherweise werden im Obstbau zunehmend Hagelschutznetze errichtet. Landesweit sind allerdings erst etwa 5 % der Anlagen geschützt.

Die Möglichkeit der Verminderung eines Hagelschadens durch das Versprühen von Silberjodid durch Flugzeuge wurde vom DLR Mosel für die Ober- und Mittelmosel konzipiert. Bisher liegen weder für einen dreijährigen Modellversuch noch für eine dauerhafte Fortführung einer solchen Maßnahme auf Landesebene ausreichende finanzielle Zusagen vor.

Die Landesregierung wird sich weiterhin um das Zustandekommen dieser Gemeinschaftsaktion bemühen.

Unabhängig von solchen präventiven Maßnahmen bieten Versicherungen eine wirksame Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen von Hagelereignissen zu schützen. In den betroffenen Gebieten sind nach Auskunft der Versicherungswirtschaft über 40 % der Weinbauflächen versichert.

Der Anteil hat sich dieses Jahr spürbar erhöht, nicht zuletzt aufgrund des Zuschusses, den das Land Rheinland-Pfalz aus Mitteln der europäischen Stützungsprogramme für Wein gewährt. Die Anträge hierfür können noch bis 30. Juni bei den Kreisverwaltungen eingereicht werden.

So weit zur Beantwortung.

(Beifall bei der SPD)

Zusatzfragen? – Frau Kollegin Anklam-Trapp.

Sehr geehrter Herr Minister, ich möchte gerne noch eine Frage direkt zu der Hagelschutzversicherung stellen. Mit dem Zuschuss von 50 Euro pro Hektar ist es mit anderen Ländern vergleichbar. Die Frage bei der Verlängerung bis zum 30. Juni ist: Wie ist der Stand der Neuversicherungen?

Wie weit ist in Landwirtschaft und Weinbau vorgedrungen, dass die Möglichkeit der Versicherung gegeben ist? Können Sie einen Stand nennen?

Meines Wissens sind wir mit einem weiteren Bundesland die einzigen, die so gute Förderungsmöglichkeiten bieten.

Nach dem Schadensereignis am 9. und 10. Juni erhalten wir täglich Anträge im Schnitt über eine Fläche von 100 Hektar, das heißt, der Zuspruch hat sich aufgrund des Zuschusses, aber auch aufgrund der massiven Schäden, die eingetreten sind, erhöht.

Wir können nur auffordern, solche Versicherungen abzuschließen, um sich gegen solche Ereignisse zu schützen.

Eine weitere Zusatzfrage von Frau Kollegin Schneider.

Herr Minister, Sie sind auf das Thema „Hagelflieger“ eingegangen und haben gesagt, dass es Bemühungen gebe, ein Projekt auf mindestens drei Jahre anzulegen.

Die Frage: Was würde das kosten, wie hoch wäre die bisher in den Raum gestellte Beteiligung der Wiederaufbaukasse (WAK), und wie hoch wären die Ansprüche oder die Bitten der WAK an die Landesregierung, sich finanziell zu beteiligen?

Ich kann Ihnen die genauen Zahlen jetzt nicht referieren, die sich zum Teil geändert haben.

Die Zusage der WAK liegt vor, auch die Zusage des Landes. Wir halten es für sinnvoll, dass auch Kommunen und die Versicherungswirtschaft sich angemessen beteiligen; denn wenn aufgrund eines Einsatzes von Flugzeugen Hagelereignisse dadurch abgemildert werden, dass es nicht zur Bildung der großen Hagelkörner kommt, dann profitieren nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch alle Bürger bezüglich ihrer Fahrzeuge und die Versicherungswirtschaft davon, weil sie geringere

Schäden erstatten muss. Dann muss sie einen entsprechenden Anteil zahlen.

Einige Kommunen haben akzeptable Vorschläge gemacht. Die Versicherungswirtschaft hat es bisher abgelehnt, sich entsprechend zu beteiligen. Wir führen dort weitere Gespräche; denn es macht keinen Sinn, die Finanzierung für ein, zwei Jahre zu sichern. Wenn, muss das dauerhaft finanziell darstellbar sein. Daran arbeiten wir und werden dazu erneut Gespräche führen.

Eine weitere Zusatzfrage von Frau Kollegin Schneider.

Herr Minister, wenn Sie mir die genauen Zahlen nicht nennen können, dann können Sie mir vielleicht die Zahl der Zusage des Landes an die WAK sagen und wie hoch die Deckungslücke für einen dreijährigen Modellversuch ist.

Ich reiche Ihnen die Zahlen gerne nach. Ich habe eine Zahl im Kopf. Ich will es aber prüfen lassen; denn wir haben unser Angebot noch einmal modifiziert. Da ich in Verhandlungen stehe, will ich Ihnen das gerne nachreichen. Wir sind als Land auch bereit, uns in einem gewissen Umfang weiter zu bewegen, aber nur, wenn andere Partner sich entsprechend bewegen. Wenn ich jetzt eine Zahl nenne, dann ist die in den Verhandlungen schon als gegeben unterstellt, und andere werden sich dann weniger bewegen.

Ich bin gerne bereit, Ihnen nachher entsprechende Zahlen zu nennen.

Damit ist die Anfrage beantwortet.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin, Herr Kollege, bitte.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 5 „Verlagerung von Fluglärm durch mögliche Änderungen der Flugrouten am Flughafen Frankfurt/Main“.

Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Die CDU-Fraktion beantragt die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 6 der Abgeordneten Christian Baldauf und Hans-Josef Bracht zum Thema „Informationsverhalten der Landesregierung zum Bericht des Landesrechnungshofs“.

Meine Damen und Herren, zu dem Antrag des Kollegen Bracht ist zu sagen, dass eine Aussprache einer Mündlichen Anfrage dann nicht zulässig ist, wenn zum Gegenstand einer Mündlichen Anfrage bereits eine Aktuelle Stunde beantragt worden ist. Das war gestern der Fall.

(Eymael, FDP: Nein! – Zuruf des Abg. Licht, CDU – Weitere Zurufe von CDU und FDP)

Okay.

Ich stelle dennoch fest, nach der Geschäftsordnung regelt der Präsident im Zweifelsfall die Dinge der Geschäftsordnung.

(Dr. Weiland, CDU: Es ist kein Zweifelsfall!)

Wenn Sie dagegen Einspruch erheben, bleibt Ihnen nach § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Weg über den Rechtsausschuss.

(Dr. Weiland, CDU: Parteiische Amtsführung! – Unruhe im Hause)

Das weise ich zurück.

Sie wussten es. Sie wussten die Rechtsauffassung. Sie haben sie vorher abgefragt und tun es dennoch.

(Unruhe im Hause – Baldauf, CDU: Was haben wir?)