Ich beziehe mich auch auf die Anhörung, die schon durchgeführt wurde, wenn ich darauf verweise, dass die Krankenhausgesellschaft die vorgesehenen Bestimmungen zur paritätischen Besetzung des Krankenhausplanungsausschusses ablehnt, weil sie dies als einen Eingriff in die Organisationshoheit sieht. Ich würde mir gern in der Anhörung die unterschiedlichen Argumente im Detail noch einmal anschauen. Wie Sie wissen und wie wir der Drucksache entnehmen konnten, lehnen die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz sowie weitere Organisationen die beabsichtigte Erweiterung des Kreises der für die Krankenhausversorgung Beteiligten ab. Auch das müssen wir diskutieren.
Dies ist eine Fülle von Fragen, die auch darin münden, was Herr Kollege Dr. Rosenbauer an das Ende seiner Ausführungen gestellt hat. Am Schluss geht es neben dem zu organisierenden fairen Miteinander natürlich auch um die finanziellen Grundlagen. Ich schließe mich ihm an. Ich hoffe sehr, dass das Land Rheinland-Pfalz bei einer eventuell anstehenden Honorarneuordnung besser abschneiden wird, als dies im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der vorherigen Honorarneuordnung geschehen ist. – Aber neues Spiel, neues Glück.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Dreyer hat den Gesetzentwurf sehr ausführlich vorgestellt, deswegen werde ich nur auf wenige Punkte eingehen.
Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich nicht um ein grundlegend neues Gesetz, sondern um eine notwendige Fortschreibung. Meine Vorredner haben dies ebenfalls betont. Wir halten diese Fortschreibung für notwendig und erforderlich. Die Erklärungen liegen quasi auf der Hand: Zum einen liegt uns die medizinische Versorgung der Bevölkerung sehr am Herzen, und es besteht ein hoher Anspruch darauf. Zum anderen sieht man natürlich die Fortschreitung des demografischen Wandels. Wir wollen eine wohnortnahe Versor
gung und eine stationäre Behandlungsmöglichkeit, der gerade mit dem demografischen Wandel eine immer größere Bedeutung zukommt.
Dies betrifft nicht nur die Sicherstellung der Versorgung der älteren Menschen unter uns, sondern selbstverständlich auch die medizinische stationäre Versorgung von Kindern. Die Krankenhäuser sollen sich untereinander vernetzen, ergänzen und vor allem informieren. Zusammenarbeit ist angesagt, und dies wird auch weitestgehend so praktiziert. Das macht auch Sinn.
Dies soll im Übrigen in gleichem Maße auch für die ambulante Versorgung, für die Pflege- und RehaEinrichtungen gelten. Dass es dazu einer guten Krankenhausplanung bedarf, ist selbstredend. Diese ist auf den Weg gebracht, und wir werden den Krankenhausplan sicherlich noch in diesem Jahr beraten.
Wir hatten bislang keine eigene Krankenhaushygieneverordnung, sondern ein Hygienegesetz, das angewandt wurde. Mit dem neuen Gesetz bietet sich aber eine gute Gelegenheit, dass wir die Hygieneverordnung auch innerhalb dieses Gesetzes regeln. Ich halte dies für ganz wichtig; denn es ist unerträglich, wenn Patienten im Krankenhaus krank werden.
Erfreulich ist – es kommt immer auf die Sichtweise an, aber wir sehen es recht positiv –, dass dieses Gesetz zu mehr Selbstständigkeit und zu weniger Bürokratie bei den Krankenhäusern führt. Wenn beispielsweise ein Krankenhaus in seinem eigenen Haus und in seiner Gesundheitspolitik der Auffassung ist, dass in dem einen oder anderen Fachbereich eine große Abteilung nicht notwendig ist, und es sich dazu entschließen möchte, lieber eine Belegabteilung einzurichten, dann kann es dies künftig in eigener Verantwortung tun.
Auf der anderen Seite sehe ich aber die Freiheit etwas eingeschränkt. Dies betrifft ganz besonders die Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten. Die Notfallversorgung hat Vorrang. Es dürfen keine Patientinnen und Patienten mehr abgewiesen werden. Die Leitstellen sind gehalten, sie schnell dem Krankenhaus zuzuweisen, das wohnortnah ist und sie gut versorgen kann.
Ein wichtiges Anliegen ist uns das Thema „Organ- und Gewebespende“, das in diesem Gesetz einen neuen Stellenwert und die von uns gewünschte Förderung erhält. Ich bedaure es an dieser Stelle sehr, dass wir dieses spezielle und wichtige Thema während dieses Plenums nicht vertiefen konnten, was ursprünglich geplant war.
In den vielen Jahren seit Inkrafttreten des letzten Gesetzes hat sich nicht nur der demografische Wandel fortgesetzt, sondern auch die Wissenschaft und die Forschung haben neue Erkenntnisse gewonnen. Es sind neue Akteure im Gesundheitswesen hinzugekommen, die Patientinnen und Patienten sind aufgeklärter, und die Beratungs- und Hilfsbedarfe haben sich mit Blick auf die Familie auf vielfältige Art und Weise ebenfalls verändert. Es wird Professionalität eingefordert und auch angeboten. Ich denke beispielsweise an die psychotherapeutische Begleitung, der früher nicht die Bedeutung beigemessen wurde, die ihr eigentlich zukommt. Die psycho
therapeutische Begleitung ist schon sehr stark gewachsen und muss auch noch weiter wachsen. Ich denke an die Sozialberatung, die sich künftig auch um Kinderschutz- und Kindergesundheit zu kümmern hat, und ich denke an die Weiterentwicklung der Patientenfürsprecher und -fürsprecherinnen. Herr Dr. Schmitz, Sie sind bereits darauf eingegangen. Auch an diesen Punkten wird die Veränderung in den Jahren deutlich.
In dem Gesetzentwurf wird auch die finanzielle Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geregelt. Beim wahlärztlichen Liquidationsrecht kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen und damit verbunden zu Unzufriedenheit.
Abschließend ist von meiner Seite festzuhalten, dass das Gesetz natürlich nur für staatliche und kommunale Krankenhäuser gilt – Frau Ministerin, Sie sind darauf eingegangen – und dass kirchliche Häuser ihre eigenen Bestimmungen und ihr eigenes Gesetz haben. Ich denke, dass wir im Ausschuss noch ausreichend Gelegenheit haben werden, um die einzelnen Details, die angesprochen wurden, zu erörtern. Dazu wollen wir uns einer Expertenanhörung bedienen. Ich kündige heute schon an, dass wir diese Anhörung im Ausschuss entsprechend beantragen werden. Ich bin sicher, dass wir dann insgesamt ein gutes Gesetz auf den Weg bringen werden.
Herzlichen Dank, Herr Präsident, meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordnete! Lassen Sie mich nur noch ganz wenige Worte sagen; denn das Plenum ist eigentlich gar nicht das Forum, um schon über Einzelfragen zu debattieren. Wir stehen erst ganz am Anfang der parlamentarischen Auseinandersetzung, und insofern haben wir auch noch viel Raum, dies im Ausschuss intensiv miteinander zu diskutieren.
Es ist mir sehr wichtig, noch einmal zu betonen – Herr Dr. Rosenbauer, Sie haben es auch selbst gesagt –, dass das Thema „Nachwuchskräfte im Krankenhaus“ ebensowenig durch unser Krankenhausgesetz beeinflusst wird wie der Landesbasisfallwert. Aber dazu möchte ich in den Beratungen noch einige Worte sagen, weil es wichtig ist.
Die Arzneimittelkommission gibt es heute schon, wir erweitern im Grunde genommen nur das Aufgabenspektrum dahin gehend, was sie sowieso schon tut. Unser altes Gesetz hinkt an dieser Stelle sozusagen den Aufgaben hinterher, und es geht an diesem Punkt tat
Warum keine anderen Kommissionen? – Meiner Meinung nach wäre es vollkommen überflüssig, auch noch Qualitätskommissionen einzuführen; denn heutzutage unterwerfen sich alle Krankenhäuser Zertifizierungsprozessen, bei denen ein Qualitätszirkel und Ähnliches umfassend gewährleistet ist.
Insofern bedarf es keiner neuen Kommission. Wir haben auch keine neue Kommission gegründet, um das noch einmal zu sagen.
Gerade weil wir die wohnortnahe Versorgung wollen, schlagen wir diese Änderungen vor. Hinsichtlich der Struktur im Krankenhaus ist festzuhalten, dass die Krankenhäuser künftig eigenverantwortlich ihre Leistungsstrukturen – Belegabteilung oder Hauptfachabteilung – festlegen. Dass natürlich Geld dahintersteht, ist vollkommen klar. Herr Dr. Rosenbauer, Sie wissen aber vielleicht auch, dass wir eines von wenigen Bundesländern sind, die sehr viel von dem Thema „Belegabteilung und Belegärzte“ halten, dass wir uns aber – vier Bundesländer insgesamt – auf Bundesebene nicht durchsetzen konnten, um für die Belegärzte auch eine entsprechende Finanzierung sicherzustellen.
Umso schwieriger ist es heute gerade im ländlichen Bereich, auch auf Dauer Belegabteilungen aufrechtzuerhalten. Insofern halten wir es wirklich für wichtig, in dem Gesetz eine Möglichkeit zu schaffen, dass man bedarfsorientiert schauen kann, ob man nicht auch diesen Bereich anders organisiert.
Die Flexibilisierung im Förderbereich, wenn also ein Träger mehrere Krankenhäuser hat, geht natürlich immer einher mit planerischen Festlegungen, die dann auch jeweils auf den Standort bezogen sind. Ansonsten könnten wir es uns nicht erlauben, das ist auch klar, weil die Gefahr viel zu groß wäre, dass ein großer Drang der Krankenhausträger da wäre, nur noch in die großen Standorte zu investieren, und die kleinen dann hinten runterfallen.
Wir haben uns also sehr viel dazu überlegt. Ich denke, dass wir gute Regelungen gefunden haben. Aber natürlich sind auch wir offen für eine Anhörung und die Diskussion im Ausschuss. Man wird weitersehen.
Abschließend komme ich noch einmal zum Landesbasisfallwert, auch wenn er nun wirklich gar nichts mit dem Gesetz zu tun hat. Im Landesbasisfallwert ist es anders als bei den niedergelassenen Ärzten. Da liegen wir in Rheinland-Pfalz wirklich an der absoluten Spitze, was die Ausgaben von Krankenhäusern betrifft. Wir liegen da sehr, sehr hoch.
Wir haben es damals geschafft, wirklich eine hervorragende Vereinbarung über viele Jahre hinweg zu treffen, dass nämlich die Angleichung der Landesbasisfallwerte zwar angestrebt wird, aber ein Korridor festgelegt worden ist, in dem Rheinland-Pfalz – ich meine, es wäre damals noch Bremen gewesen – wirklich absolut privilegiert ist. Dieses Verfahren ist auch festgeschrieben. Wir wissen nicht, wie die Gesundheitspolitik in Zukunft dar
auf reagiert. Aber wenn es so bliebe, dann könnten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz wirklich unheimlich gut damit leben. Insofern sind wir diesbezüglich sehr gut aufgestellt.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Herzlichen Dank auch für das Interesse an dem Thema.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall, damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Bildung eines Sondervermögens „Wissen schafft Zukunft – Sonderfinanzierung“ Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4567 – Erste Beratung
Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart worden. Ich erteile Herrn Dr. Krell für die SPD-Fraktion das Wort zur Begründung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Sondervermögen war gestern schon Thema der Diskussion im Landtag. Ich möchte heute die Gelegenheit wahrnehmen, noch einmal zusammenhängend vorzutragen, warum wir uns für diese Gesetzesinitiative entschieden haben.
Es geht darum, das bereits bestehende Sondervermögen, das bis 2013 veranschlagt ist, um weitere 120 Millionen Euro zu erhöhen. Hierbei geht es uns darum, den Hochschulen unseres Landes für die kommenden Jahre eine verlässliche Perspektive zu geben; denn in Rheinland-Pfalz ist im Zeitraum von 2011 bis 2015 von zusätzlich rund 20.000 Studienanfängerinnen und Studienanfängern auszugehen. Diese Entwicklung ist bundesweit zu konstatieren. Insgesamt sind es im genannten Zeitraum etwa 275.000 zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger in Deutschland.
Darum haben sich Bund und Länder im Juni 2009 darauf verständigt, die Hochschulen mit einer zweiten Programmphase des sogenannten Hochschulpaktes darin zu unterstützen, diesen zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfängern ein qualitativ hochwertiges Studium weiterhin zu ermöglichen.
Für Rheinland-Pfalz bedeutet das, in diesem Rahmen insgesamt 400 Millionen Euro für die Hochschulen zur Verfügung zu stellen. Die Hälfte davon trägt der Bund, die andere Hälfte das Land.
Die vorgeschlagene Summe von 120 Millionen Euro ergibt sich einerseits daraus, dass diese Summe bis 2013 im Rahmen des Hochschulpaktes aufzubringen ist. Andererseits läuft das Sondervermögen genau in diesem Jahr aus, wohin wir diese 120 Millionen Euro transferieren wollen.
Damit stellen wir den Hochschulen – das stelle ich ausdrücklich fest – in diesem Zeitraum unter dem Strich nicht mehr Geld zur Verfügung, als im Rahmen des Hochschulpaktes II ohnehin geplant ist. Aber wir geben den Hochschulen jetzt die verlässliche Perspektive, dass das Geld bereitgestellt und so möglichen negativen Unwägbarkeiten der Haushaltssituation entzogen ist.
Planungssicherheit für unsere Hochschulen und Verlässlichkeit der Politik als Partner unserer Hochschulen bei der Umsetzung ihres wichtigen Bildungsauftrages sind unsere zentralen Motive dafür, dieses Verfahren in der beschriebenen Weise durchführen zu wollen. Zu beiden Motiven möchte ich kurze Anmerkungen machen.
Planungssicherheit: Die aktuelle Diskussion um die zunächst angekündigte Erhöhung des BAföGs, die nun wieder infrage gestellt ist, verdeutlicht diesen Aspekt sehr deutlich. Es gibt keine Gewissheiten, außer man schafft sie nachdrücklich. Das wollen wir im Rahmen des Hochschulpaktes II damit sicherstellen, dass wir die genannten 120 Millionen Euro in das Sondervermögen übertragen.
Ein weiterer Punkt muss hier angesprochen werden. Um weiterhin ein qualitativ hochwertiges Studium sicherstellen zu können, haben die Hochschulen andere Planungszyklen als der Landeshaushalt. Stellenbesetzungen und Berufungsverfahren müssen jetzt in Gang gebracht werden. Ebenso braucht es Zeit, um zum Beispiel Mietverträge für die räumliche Ausstattung aushandeln zu können.
Mit der hohen Planungssicherheit, die wir den Hochschulen mit der vorgesehenen Transferierung in das Sondervermögen geben, können sie nun diese Weichenstellungen vornehmen.