Sie haben ein paar Mal auf Verordnungen hingewiesen. Diese Verordnung kennen wir heute noch nicht. Das ist alles ein bisschen problematisch, es jetzt zu beurteilen. Grundsätzlich ja, aber viele Detailfragen, die noch zu klären sind.
Aber ich möchte die Gelegenheit nutzen. Es ist alles schön und gut. Ich habe ausdrücklich gesagt, wir unterstützen das auch. Nur, die Problematik liegt in einem anderen Bereich. Darauf gibt das Gesetz keine Antwort.
Ich möchte nur noch zwei Bereiche ansprechen. Wir haben gestern in der Aktuellen Stunde über den Fachkräftemangel und den Ärztemangel gesprochen. Ich
habe Ihnen gestern schon einmal gesagt, allein in Deutschland sind 5.000 Assistenzarztstellen in Krankenhäusern nicht besetzt. Das kann das Gesetz nicht beheben. Aber ich habe eben einen Punkt genannt, Belegabteilung und Hauptfachabteilung, bei denen das schon eine große Rolle spielt, bei denen wir uns genau betrachten müssen, wie sich das weiterentwickeln wird oder in welche Richtung das geht.
Auf eine zweite große Frage gibt das Gesetz keine Antwort. Ich sage ausdrücklich, es kann es auch nur bedingt. Dies betrifft die Finanzierung der Krankenhäuser. Wir halten an der dualen Finanzierung fest. Wir haben nach wie vor einen Investitionsstau von 500 Millionen Euro. Die haben wir nicht ausgemacht. Sie wissen, dass die von den Krankenhäusern selbst kommen. Die Frage ist, wie wir diese Probleme lösen.
Es stehen viele Maßnahmen drin, die nicht gegenfinanziert sind. Die normale DRG-Vergütung sieht manche Maßnahme gar nicht vor, dass sie dort finanziert wird. Die Frage ist, dass dies nachher die wohnortnahe Versorgung ausmacht.
Ich möchte Ihnen nur noch einmal die Zahlen nennen, auch dem Publikum, damit man einfach einmal weiß, welche Probleme auf uns in Rheinland-Pfalz zukommen. Rheinland-Pfalz hat ca. 100 Krankenhäuser. Von diesen 100 Krankenhäusern sind viele, fast 70 %, kleine Krankenhäuser mit einer Bettenzahl um 200.
Das heißt, der Fixkostenanteil ist fast genauso hoch wie in großen Krankenhäusern, die Vergütung ist zwar gleich, aber durch die Fallzahlen deutlich geringer.
Wir haben einen Landesbasisfallwert, der über die Jahre in Rheinland-Pfalz entstanden ist, von 3.120 Euro im Jahr 2010. Das ist der höchste in ganz Deutschland.
Der niedrigste liegt bei 2.834 Euro in Thüringen, der nahe darüberliegende ist in Schleswig-Holstein mit 2.855 Euro. Das sind über 200 Euro Unterschied.
Die ganz spannende Frage wird sein: Wie wird sich dieser Landesbasisfallwert weiterentwickeln? Wird es irgendwann einen bundeseinheitlichen geben? Werden die sich annähern, weil für die gleiche Leistung eigentlich gleiches Geld gezahlt werden soll? Dann werden viele Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz unter der Kostenstruktur, die wir haben, erhebliche Probleme bekommen.
Das ist eine Riesenaufgabenstellung. Es geht hier nicht um Schuldzuweisungen, sondern ich möchte einfach für die Frage sensibilisieren, die in den nächsten Jahren ganz konkret ansteht. Diese Frage wird entscheiden, ob wir eine wohnortnahe Versorgung hier in RheinlandPfalz sicherstellen können oder nicht.
Da werden wir mit den Trägern auch erhebliche Diskussionen führen müssen, wie wir das hinbekommen; denn zu glauben, dass diese Unterschiede auf Dauer bestehen bleiben, ist meiner Meinung nach ein Irrglaube. Zu glauben, dass wir uns alle nach oben bewegen an die
oberste Grenze – ich spreche hier ganz ehrlich –, ist auch ein Irrglaube. Das wäre zwar wünschenswert, ist aber ein Irrglaube.
Deshalb werden wir uns sehr darüber unterhalten müssen, wie wir dies schaffen wollen; denn gerade für die kleinen und mittleren Häuser ist es eine Riesenherausforderung für die Zukunft. Gerade die kleinen und mittleren Häuser stellen aber die Versorgung der Menschen in der Fläche sicher. Das gilt insbesondere für den Hunsrück, für die Eifel, für den Westerwald und in allen ländlichen Gegenden.
Dass wir in Kaiserslautern, in Ludwigshafen, in Mainz und in Koblenz eine ganz andere Situation haben, ist selbstverständlich. Aber uns geht es hier insbesondere um die ländliche Versorgung. Da werden noch viele Fragen zu stellen sein. Ich hoffe, dass wir gemeinsam eine Lösung finden werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich das Wort weitergebe, begrüße ich zunächst auf der Zuschauertribüne Mitglieder des AWO-Ortsvereins Leiselheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Weiter begrüße ich auf der Zuschauertribüne Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 a des Evangelischen Gymnasiums Bad Marienberg. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Ich freue mich ganz besonders, dass ich auf der Zuschauertribüne unseren langjährigen Vizepräsidenten Peter Schuler begrüßen darf. Herzlich willkommen Peter!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte fast sagen, selbstverständlich begrüßen auch wir die Weiterentwicklung des Landeskrankenhausgesetzes und sind mit Ihnen der Meinung, dass es Zeit wird, sich neuen Fragen zu stellen, Frau Ministerin.
Die Fragen, die ihre Antwort gefunden haben, sind umfänglich aufgeführt. Es geht, wie man so schön sagt, über die Dörfer.
Sie selbst haben schon die Breite dargestellt. Kollege Rosenbauer hat auch noch einmal darauf hingewiesen, dass notwendigerweise viele Fragen aufkommen, die dann im Laufe des parlamentarischen Verfahrens zu beantworten sind.
Ich hoffe, dass wir auch bei der abschließenden Beratung zehn Minuten Zeit haben. Heute weiß ich gar nicht, ob ich sie ganz ausschöpfen muss.
Meine Damen und Herren, es gibt, dem Gesetzentwurf der Landesregierung folgend, einige Punkte, die ich aufgreifen möchte. Das ist erst einmal unter der Rubrik Kosten der Hinweis, dass es zu keiner finanziellen Belastung der Kommunen im Sinne des Konnexitätsprinzips kommen wird.
Ich hoffe das sehr, bin mir aber nicht ganz sicher. Ich würde jetzt nicht das Gegenteil behaupten, sondern die sicherlich von uns allen angestrebte Anhörung abwarten wollen, aber wenn ich auf einen Punkt im Hauptteil eingehen darf, dann ist das § 31 a Satz 1:
„Die Krankenhäuser sind im Rahmen ihres Versorgungsauftrages zur kindgerechten Unterbringung und Versorgung von Kindern verpflichtet.“
Wer wollte das nicht? Das kommt nicht nur gut daher, das ist auch gut. Aber die spannende Frage, wie immer in solchen Fällen: Wer bezahlt es zum Schluss? –
Ich habe vor ein, zwei Wochen den Hinweis aus einem großen rheinland-pfälzischen Krankenhaus erhalten, dass im Zusammenhang mit den Überprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zur sogenannten mittleren Verweildauer – das ist etwas, das hat mit den Diagnosis Related Groups zu tun – diesem Krankenhaus in einem Fall für die über Monate sich hinziehende Unterbringung eines Kindes aus sozialen und medizinischen Gründen heraus über 100.000 Euro vom MDK abgezogen wurden.
Wenn das ein Haus in kommunaler Trägerschaft ist, dann ist das Konnexitätsprinzip in hohem Maße beeinträchtigt oder zumindest problematisch befasst. Das sind Dinge, die hinter diesem Gesetz stehen und die wir wirklich im Detail aufklären müssen, wie es in einem solchen Fall aussieht, weil ganz viele gesetzliche Regelungen zusammenfließen und dieses Gesetz jetzt von Landesseite aus noch etwas dagegenstellt. Da müssen wir sehr genau hinschauen.
Ein weiterer Punkt – halb pro domo: deshalb bin ich vielleicht auch drauf gekommen und auf einen Hinweis der CDU hin –: Ich weiß nicht, warum jetzt sämtliche anderen Kammern mit einbezogen worden sind. Dem widerspreche ich nicht, anders als andere in der Anhörung, aber ich weiß nicht, warum die Zahnärztekammer nicht dabei ist. Wollten die nicht? Sind sie nicht befasst? Es gibt ja kieferchirurgische Abteilungen oder zumindest Belegabteilungen.
Ich denke nicht daran, Sie jetzt aufzufordern, das zu ändern. Dafür gibt es sicherlich gute Gründe. Ich möchte nur die Frage stellen.
Es sind schon Fragen zum großen Problem der sektorenübergreifenden Behandlung aufgeworfen worden, das auch das Land Rheinland-Pfalz nicht lösen kann. Das sind Dinge, die inzwischen so etwas von ineinander verwoben sind, dass man es kaum noch auseinanderbekommt. Das betrifft die Fragen: Was wird aus ambulanten Töpfen? Was wird aus stationären Töpfen bezahlt? Was ist der Unterschied zwischen Hauptfach- und Belegabteilung? – Das hat Herr Kollege Rosenbauer schon angesprochen.
Meine Damen und Herren, ein dritter Punkt ist das, was wir so gern alle beklagen, die Bürokratie, die ja nicht vom Himmel heruntergefallen ist, sondern die in ganz vielen Tausenden kleinen Schritten sich immer weiter aufbaut, und fast jeder einzelne Schritt wirkt erst einmal überzeugend.
Ich bin jetzt erst einmal über die Arzneimittelkommission gestolpert, Frau Ministerin. Ich frage mich in dem Zusammenhang zum einen, warum wir dann nicht auch eine Fortbildungskommission, vielleicht auch noch eine Qualitätssicherungskommission einberufen. Dafür gäbe es sicherlich auch gute Gründe.
Wir fügen ja auch andere Sachen noch hinzu, Patientenfürsprecher etc. Das sind alles Dinge, die zum Teil schon da sind, die jetzt mit anderen Berichtspflichten beim Patientenfürsprecher sogar ein Zurück in der Bürokratie bedeuten könnten, denen man in der Anhörung aber auch schon wieder widersprochen hat.
Aber zurück zur Arzneimittelkommission: Nach meinem Verständnis haben wir in den meisten Häusern einen verantwortlichen Apotheker oder zumindest einen verantwortlichen Apothekerverbund. Der kooperiert mit in Pharmakologie ausgebildeten Ärzten, die gemeinsam eine adäquate pharmazeutische Versorgung und unter anderem natürlich auch das Führen von Listen, das Fortschreiben und Erstellen von Arzneimittelisten sicherzustellen haben, wie sie für den laufenden Verbrauch im Krankenhaus für bestimmte Arzneimittel aufgeführt sind, wie das Gesetz vorschreibt.
Sie können das vielleicht aufklären. Wo ist jetzt der Platz und die Notwendigkeit – „die dringende Notwendigkeit“ muss ich schon unter den Aspekten der bürokratischen Überhöhung sagen – für eine zusätzliche Kommission? Wo liegt der Unterschied in diesem Segment für eine unterschiedliche Kommission im Gegensatz zu den Bereichen, die ich nicht abschließend mit Fortbildung und Qualitätssicherung auch als kommissionsgeeignet vorgestellt habe?
Vielleicht können Sie heute schon dazu antworten, vielleicht aber auch im Rahmen der weiteren Beratungen.
Ich verstehe auch, weshalb die Krankenhausgesellschaft Einwände beispielsweise zu der sehr ausführlichen Beschreibung erhebt, wie die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung vorgenommen werden soll. Ich stelle mir vor, dass die Krankenhausgesellschaft und die Träger mehr Frei
heiten in diesem sensiblen Bereich unterstützen würden. Ich verstehe auch sehr gut, dass der Verband der Privaten Krankenversicherer die Aufhebung des Verbotes der Privatstationen in Krankenhäusern fordert. Man muss dies sehr genau beschreiben, um bei der uns allen selbstverständlichen Sozial- und Solidaritätsverpflichtung, die wir im Gesundheitssystem haben, keine Privilegierung über Gebühr zuzulassen. Aber dass wir die Chance nutzen sollten, Häusern zusätzliche Einnahmen zu erschließen, die die Solidarität eben nicht belasten, sondern im Grunde über Kofinanzierungen sogar entlasten, sollten wir auch noch einmal zum Thema machen.
Ich beziehe mich auch auf die Anhörung, die schon durchgeführt wurde, wenn ich darauf verweise, dass die Krankenhausgesellschaft die vorgesehenen Bestimmungen zur paritätischen Besetzung des Krankenhausplanungsausschusses ablehnt, weil sie dies als einen Eingriff in die Organisationshoheit sieht. Ich würde mir gern in der Anhörung die unterschiedlichen Argumente im Detail noch einmal anschauen. Wie Sie wissen und wie wir der Drucksache entnehmen konnten, lehnen die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz sowie weitere Organisationen die beabsichtigte Erweiterung des Kreises der für die Krankenhausversorgung Beteiligten ab. Auch das müssen wir diskutieren.