Protocol of the Session on April 29, 2010

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Hartloff.

Herr Minister, um das zu illustrieren, sage ich, mir wurde berichtet, dass ein Flugzeug auf dem Hahn gestartet ist, das nach Berlin fliegen wollte. Da saßen Leute drin. Dann kam das Flugverbot. Er durfte in Berlin nicht landen. Er ist nach Frankfurt-Hahn zurückgeflogen. Die Leute waren wieder an der Stelle, an der sie losgeflogen sind. Das Ganze war mit der Vulkanasche begründet. Halten Sie dies für vernünftig und nachvollziehbar, dass ein solches Flugverbot in dieser Form seine Wirkung entfaltet?

An der Vorgehensweise des Piloten ist mit Sicherheit nichts zu kritisieren, weil er die Anweisungen der Deut

schen Flugsicherung einzuhalten hat. Der Pilot – es wird ein Ryanair-Pilot gewesen sein, weil es sonst keine Verbindung nach Berlin vom Flughafen Hahn gibt – hat sich korrekt verhalten.

Wir mussten auch zur Kenntnis nehmen, dass lediglich die Computersimulation in London die Aussage getroffen hat, dass es nach einer Computersimulation eine Asche- wolke zwischen Berlin und Hahn geben könnte. Über die Fragen, ob die Vulkanwolke tatsächlich ist und ob Triebwerke – hier ist die Industrie gefordert – dadurch beeinträchtigt werden könnten, liegen keine abschließenden Erkenntnisse vor. Hier gibt es einen Nachholbedarf. Das muss verfolgt werden. Der wirtschaftliche Schaden ist für eine Exportnation enorm. Das wird dazu führen, dass das Wachstum des Bruttosozialproduktes durch dieses Ergebnis auch im erkennbaren Maße eingeschränkt wird.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Eymael.

Herr Minister, Sie haben bezüglich der Zukunft angesprochen, dass die Engländer bereits Grenzwerte festgelegt haben, die bezüglich des Aschegehaltes 20-mal höher liegen als das, was wir jetzt gehabt haben. Ist das der Grenzwert, der EU-weit festgelegt wird? Es muss einen einheitlichen Grenzwert geben. Es kann nicht jedes Land seinen eigenen Grenzwert festlegen. Das gäbe ein großes Durcheinander.

Ich kann es mir nicht verkneifen, ich glaube, es ist zum Teil etwas überreagiert worden. Das ist eine andere Sache. Wenn der Grenzwert tatsächlich 20-mal so hoch ist, wie der jetzige Aschegehalt war, ist das kaum nachvollziehbar. Ist das der Grenzwert, der kommen wird?

Herr Eymael, da stimme ich mit Ihnen vollkommen überein, es muss einen Grenzwert geben. Das muss aufgrund von wissenschaftlichen Kriterien geschehen. Ziemlich zügig müssen die Hersteller in der Luftfahrtindustrie klare Aussagen machen, ab wann Triebwerke, Instrumente wie Geschwindigkeitsmesser und Höhenmesser betroffen sind und was ein vertretbarer Grenzwert ist. Dieser muss europaweit gelten.

Am 4. Mai tagen die europäischen Verkehrsminister. Ich hoffe, dass es eine weitere Klärung gibt. Ich würde mir wünschen, dass das größte Land in Europa, Deutschland, sich in dieser Frage klar positioniert, was dort verantwortbar ist und was ein vernünftiger Grenzwert ist, um sich in diese Diskussion mit einzuschalten. Wir sollten nicht nur Zuschauer eines solchen Prozesses sein.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Bracht.

Herr Minister, Sie nennen Ihre Erwartung, dass ein vernünftiger Grenzwert festgelegt wird. Meine Frage: Welchen Grenzwert halten Sie für angemessen? Mit welchem Grenzwert werden Sie sich dort einbringen?

Herr Bracht, es ist sicherlich nicht Aufgabe eines für die Flugsicherung und deren Regelung nicht zuständigen Landesverkehrsministers, einen Grenzwert festzusetzen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD – Baldauf, CDU: Aber kritisieren! – Licht, CDU: Aber Sie wissen, was richtig ist!)

Herr Bracht, ich sehe aber schon, dass sich der Bundesverkehrsminister, der für die deutsche Flugsicherheit und deren Reglementierung zuständig ist und deren Aufsichtsbehörde ist, derzeit in dieser Frage mit dem entsprechenden Sachverstand, der dort bei den Behörden des Bundes vorhanden ist, entsprechend positioniert. Darin sehe ich eine Aufgabe des Bundesverkehrsministers, hier aktiv zu werden.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Aber das haben Sie doch gerade in Frage gestellt! Den Sachverstand haben Sie doch in Frage gestellt!)

Wenn er nicht in der Lage sein sollte, sich dort zu positionieren, werden wir ähnlich wie beim Bahnlärm und anderem dort Hilfestellung leisten. Ich bin aber durchaus der Auffassung und traue es ihm zu, sich in die Lage zu versetzen, dass er dies auch zeitweise leisten kann. Wie gesagt, sollte er dazu nicht in der Lage sein, dann müssten die Landesverkehrsminister schauen, ob sie Amtshilfe leisten können.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Eine sehr schlüssige Antwort!)

Eine Zusatzfrage des Kollegen Baldauf.

Ergänzend dazu, nachdem ich den Bundesverkehrsminister heute Abend treffe:

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Was kann ich ihm denn dort von Ihrer Seite aus an guten Ratschlägen präsentieren, wie Sie sich hier einbringen wollen, um den zukünftigen Grenzwert auch richtig festzulegen?

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Frau Spurzem, SPD: Machen Sie sich doch selbst Gedanken! – Ramsauer, SPD: Sagen Sie ihm einen schönen Gruß!)

Herr Baldauf, wenn Sie den Kollegen Ramsauer heute Abend treffen, dann können Sie ihm auf den Weg mitgeben, er muss dafür sorgen, den Bundesverkehrshaushalt so auszustatten, dass Neuanfänge in Rheinland-Pfalz möglich sind. Das ist im Straßenbau derzeit gestoppt.

(Beifall der SPD)

Ich hoffe, Sie werden dort für das Land Rheinland-Pfalz erfolgreich sein.

(Zuruf von der CDU: Das hätten die auch ohne Ihren Ratschlag gemacht!)

Bezüglich der Grenzwertdiskussion muss er dazu beitragen – den Hinweis können Sie geben –, dass auf europäischer Ebene zeitnah eine Einigung geschieht. Der Vertreter des größten Landes in Europa hat hier eine besondere Verantwortung. Bei uns ist der Flugverkehr auch in besonderem Maße betroffen. Wir sind der Exportweltmeister. Deswegen sind wir auf funktionierenden Flugbetrieb nicht nur im Passagier-, sondern auch im Frachtbereich angewiesen.

Weitere Fragen liegen nicht vor. Damit sind die beiden Mündlichen Anfragen beantwortet. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Bevor wir zur nächsten Frage kommen, lassen Sie mich Besucher begrüßen, und zwar den AWO-Ortsverein Feldkirchen – das ist bei Neuwied – sowie Schülerinnen und Schüler vom Mons-Tabor-Gymnasium in Montabaur. Seien Sie herzlich willkommen in Mainz!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Baldauf und Alexander Licht (CDU), Mängel bei Ausschreibungen im Zusammenhang mit Investitionen am Nürburgring – Nummer 2 der Drucksache 15/4502 – betreffend, auf.

Wer trägt vor? – Herr Baldauf, bitte schön.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In welcher Weise wurden die Gewerke für die Investitionen der Nürburgring GmbH im Rahmen des Projekts „Nürburgring 2009“ ausgeschrieben?

2. Welche Personen oder welche Gremien haben entschieden, wie die entsprechenden Ausschreibungen erfolgen sollten?

3. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis hat die Nürburgring GmbH geprüft, auf welcher rechtlichen,

insbesondere auch europarechtlichen Grundlage die Ausschreibungen für die Investitionen zum Projekt „Nürburgring 2009“ zu erfolgen haben?

4. Mit welchen Maßstäben und Verfahrensweisen hat die Nürburgring GmbH über die Vergabe der Aufträge bei den Investitionen zum Projekt „Nürburgring 2009“ entschieden?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Hering.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vergabe von Bauaufträgen für die von der Nürburgring GmbH errichteten baulichen Anlagen im Rahmen des Projektes „Nürburgring 2009“ war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage Nummer 2367 des Abgeordneten Michael Billen. Die Kleine Anfrage wurde mit Schreiben des Ministeriums vom 7. September 2009 umfassend beantwortet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage nach Angabe der Nürburgring GmbH im Einzelnen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Bauleistungen für die von der Nürburgring GmbH errichteten Anlagen im Rahmen des Projektes „Nürburgring 2009“ wurden grundsätzlich nach den Bestimmungen der VOB ausgeschrieben. Aufgrund der Höhe der Bauinvestitionen erfolgten dabei europaweite Ausschreibungen, die im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht wurden. Die Nürburgring GmbH hat bei der Auftragsvergabe zur Unterstützung der mittelständischen Bauwirtschaft in der Region die Einzelauftragsvergabe gewählt und daher keine Aufträge an Generalunternehmer vergeben.

Im Rahmen der Ausschreibungsverfahren wurden bei einzelnen Losen aufgrund der guten Baukonjunktur vor der Finanzkrise keine Angebote abgegeben. In diesen Fällen mussten am Markt Baufirmen im Rahmen von Verhandlungsverfahren zum Wettbewerb aufgefordert werden. Dies betraf die Lose „Stahlbau“ und „Fassaden“.

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Nürburgring 2009“ gab es insgesamt vier Nachprüfverfahren vor der Vergabekammer Rheinland-Pfalz. Davon haben drei Verfahren die Vergabe von Bauleistungen im Rahmen von europaweiten Ausschreibungen nach VOB betroffen.

In keinem Nachprüfverfahren hat der Antragsteller in der Hauptsache gegen die Nürburgring GmbH obsiegt. In den VOB-Verfahren hatten die Antragsteller aufgrund fehlender Erfolgsaussichten ihre Nachprüfanträge zurückgenommen. In Einzelfällen wurden von der Nürburgring GmbH allerdings Aufträge freihändig vergeben, um eine fristgerechte Fertigstellung einzelner Komponenten des Gesamtprojektes bis zum Formel-1-Rennen am 12. Juli 2009 zu ermöglichen. Ich hatte insoweit bereits in der 86. Plenarsitzung darauf hingewiesen, dass es zu

Verstößen gegen Ausschreibungsvorschriften gekommen ist.

Zu den Fragen 2 und 3: Zwischen dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Nürburgring GmbH besteht Einvernehmen, dass die Nürburgring GmbH gemäß § 98 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach dem funktionalen Auftraggeberbegriff als öffentlicher Auftraggeber einzustufen ist. Oberhalb des in der Vergabeverordnung festgelegten Schwellenwertes von derzeit 4.845.000 Euro hat die Nürburgring GmbH Bauaufträge daher europaweit auszuschreiben. Auf dieser Basis erfolgten die Vergabe der Bauleistungen und die Unterzeichnung der Bauaufträge im Rahmen des Projektes „Nürburgring 2009“ der für die Nürburgring errichteten Anlagen durch die Geschäftsführung der Nürburgring GmbH.

Zu Frage 4: Entsprechend den in den Verdingungs- und Ausschreibungsunterlagen gelangten Zuschlagkriterien wurde unter den jeweiligen Bietern das jeweils wirtschaftlichste Angebot ausgewählt.

So weit zur Beantwortung der Anfrage.