Der Psychologe hat in dem sicherlich vielen bekannten Milgram-Experiment, in dem sogenannten „AbrahamTest“, bei dem Stanford-Prison-Experiment erschreckend aufgezeigt, wie Verhaltensweisen von Menschen sich verändern können. Die Untersuchung hat ergeben, dass unter bestimmten Rahmenbedingungen die meisten Menschen bereit sind, zu foltern und anderen Menschen Leid anzutun.
Mir hat sich in diesem Zusammenhang eine Erinnerung fest eingeprägt. Vor 40 Jahren habe ich ein interessantes Gespräch mit Herrn Professor Dr. Basil Mathiopoulos miterlebt, der damals vor der griechischen Militärdiktatur nach Deutschland fliehen musste. Er hat von einem Folteropfer berichtet, das zum Verhör geführt wurde. Der Verhörende war ein Anhänger klassischer Musik und unterhielt sich mit ihm auch über klassische Musik. Er hatte zwischendurch ein Telefongespräch seiner jungen
Tochter entgegengenommen und war am Telefon ein sehr liebevoller Vater, aber er hat anschließend sofort wieder umgeschaltet und den Mann zur weiteren Folterung freigegeben.
Dies zeigt, dass es nicht nur Monster sind, die zu solchen Taten in der Lage sind, sondern diese latente Gefahr eigentlich in jeder Gesellschaft besteht. Ich denke, dass diese Konvention, um die es heute geht, einen Mechanismus entwickelt, der dem vorbeugt.
Viele Staaten rechtfertigen Misshandlung oder Folter mit der Gefahr terroristischer Anschläge. Diese Logik der Prävention opfert Freiheit und Menschenrechte zugunsten vermeintlicher Sicherheit. Dies ist eine sehr gefährliche Tendenz;
Lassen Sie mich noch einen letzten Satz sagen. Die Rechtssysteme der Staaten müssen eindeutig sein. Sie dürfen Folter unter keinen Umständen zulassen. Wer dieses Verbot verletzt, muss strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Vielen Dank! Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn man über ein Thema zu lange redet, kann dies auch eine Art von Folter sein. Deswegen möchte ich mich kurz fassen.
(Ministerpräsident Beck: Das war nach dieser Rede eine Ungeheuerlichkeit, finde ich! – Vereinzelt Beifall im Hause)
(Ministerpräsident Beck: Das war schon eine Ungeheu- erlichkeit nach dieser Rede! – Zurufe von der CDU: Oh!)
Ich weiß nicht, welchen Zusammenhang Sie dabei herstellen, Herr Ministerpräsident. Lassen Sie mich doch einfach kurz und knapp über dieses Thema reden.
(Ministerpräsident Beck: Das ist so! Vielleicht haben Sie kein Gefühl dafür! So etwas ist unglaublich! Es ist eine unglaubliche Reaktion auf so eine Rede!)
Herr Kollege Klöckner hat schon darauf hingewiesen, dies ist eigentlich eher ein Thema für weiter entfernt liegende Staaten. Die Dinge, die sich bei uns abspielen, sind doch eher von untergeordneter Bedeutung.
Aber wir sind völlig einer Meinung in diesem Haus: Es ist wichtig, dass es dieses internationale Übereinkommen zum Thema „Folter“ gibt. Die Bekämpfung und Ächtung von Folter ist ein weltumspannender Auftrag, dem alle Staaten nachkommen müssen. Deswegen war es auch richtig, dass die UN dieses Abkommen angestoßen hat, und es war genauso richtig, dass ihm Deutschland beigetreten ist. Weiterhin war es richtig, dass Deutschland auch dem Zusatzabkommen beigetreten ist, mit dem in jedem Land eine Einrichtung geschaffen werden muss, die unabhängig ist und überprüft, ob Foltervorwürfe berechtigt sind oder nicht und ob Dinge verbessert werden müssen oder nicht.
Deswegen ist auch klar, dass die Länder, die hauptsächlich davon betroffen sind, dafür zuständig sind, einen entsprechenden Umsetzungsmechanismus zu schaffen. Genau darum geht es in dem Gesetzentwurf.
Ich finde auch den Ansatz der Länder sehr vernünftig zu sagen, nicht jeder Staat kocht sein eigenes Süppchen, sondern wir errichten über einen Staatsvertrag eine gemeinsame Einrichtung. Dies unterstützen wir.
Es ist aus unserer Sicht auch richtig, diese Institution an eine Einrichtung wie die Kriminologische Zentralstelle anzubinden, die es schon gibt und die sachnah ist. Die Regelungen dazu enthält der Staatsvertrag. Deswegen ist dies inhaltlich in keiner Weise zu kritisieren. Im Gegenteil, der deutsche Staat, das Land Rheinland-Pfalz übernimmt damit auch international eine Vorbildfunktion, um andere Staaten, die momentan noch ein Problem mit der Folter haben, dazu zu bewegen, Folter ebenfalls zu ächten und auszumerzen.
Man kann sich mit Fug und Recht fragen, ob 200.000 Euro, von denen ebenfalls im Gesetzentwurf die Rede ist, für diese Kommission, die geschaffen werden soll, notwendig sind. Dass davon auf Rheinland-Pfalz nur 10.000 Euro entfallen, macht die Sache nicht unbedingt besser. Aber dies ist eine Angelegenheit, die die Verwaltungen und die Regierungen im Vollzug überprüfen müssen. Wir finden den Staatsvertrag inhaltlich in Ordnung, wir finden das Zustimmungsgesetz in Ordnung und werden dem Gesetzentwurf daher zustimmen.
(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Jetzt ist er auch noch stolz darauf, was er geleistet hat!)
num im großen Konsens zwischen den Fraktionen den Entwurf eines Staatsvertrags, mit dem wir dem internationalen Kampf gegen Folter, grausame oder unmensch- liche Behandlung und Strafe ein weiteres lokales Mosaiksteinchen hinzufügen. Der Staat muss wachsam sein – wir kennen dieses Bild zur Genüge aus der Innenpolitik –, aber eine solche Wachsamkeit muss auch in eine objektive, innere Selbstbetrachtung des Rechtsstaates mit einfließen.
Viele Beispiele zeigen, dass der Rechtsstaat unter dem großen Druck einer skandalisierten Öffentlichkeit immer wieder Gefahren ausgesetzt ist. Dies betrifft häufig das Vorgehen der Ermittlungsbehörden und der Gerichte, aber immer öfter auch den Strafvollzug und die Untersuchungshaft.
Strömungen treten auf und werden teilweise instrumentalisiert, durch die wesentliche Bestandteile unseres Selbstverständnisses von einem starken wehrhaften, aber auch von einem gerechten und fairen Staat, der die Rechte seiner Bürger wahrt, die ansonsten erodiert werden können, gleichgültig, ob es die Drohung der Zufügung von Schmerzen ist, mit der in Entführungsermittlungen – wie beispielsweise im Falle Gäfgen – Informationen erlangt werden sollten, um einem Entführungsopfer möglicherweise noch das Leben zu retten, oder ob man im Lichte der aktuell immer neu auftretenden Enthüllungen um den sexuellen und körperlichen Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern die teilweise nicht minder erschreckenden Forderungen liest, die von vielen Einzelnen in der Bevölkerung laut werden, auch und gerade im Hinblick auf den Strafvollzug und den Maßregelvollzug.
Der Staat hat Täter selbstverständlich zu bestrafen und die Würde seiner Bürger zu verteidigen. Er darf dabei allerdings nicht Gefahr laufen, den guten Zweck jedes unwürdige Mittel heiligen zu lassen. Damit würde er sich schleichend seiner eigenen Legitimation berauben.
Deshalb ist das heute verabschiedete Gesetz ein wichtiger Schritt hin zu mehr und effektiverer rechtsstaatlicher Kontrolle im Strafvollzug. Die Schaffung einer rechtlich unabhängigen Kommission zur Verhütung von Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung durch den vorliegenden, zur Ratifikation stehenden Staatsvertrag wird von der FDP befürwortet. Wir werden dem Gesetz daher zustimmen.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4310 – Erste Beratung
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Kreuze machen können statt Listen schreiben müssen“, – so könnte man das Ziel unseres Gesetzentwurfs überschreiben.
Die Kommunalwahl am 7. Juni des letzten Jahres hat gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Aufgrund der Gesetzesänderung vom Mai 2008, die die CDU nicht mitgetragen hatte, war es nun nicht mehr möglich, in den Gemeinden mit Mehrheitswahl und ohne Wahlvorschlag drei Tage vor der Wahl den Wählerinnen und Wählern den leeren amtlichen Stimmzettel zuzustellen, damit sie dort in Ruhe die Namen der von ihnen gewünschten Ratsmitglieder aufschreiben konnten. Die Folgen waren absehbar – wir haben in der Debatte 2008 bereits darauf hingewiesen –, zum Teil überforderte Wählerinnen und Wähler, Staus vor den Wahlkabinen und eine Menge ungültiger Stimmen.
Wir haben alle 1.325 Ortsgemeinden mit Mehrheitswahl um Erfahrungsberichte gebeten. Es gab einen sehr großen Rücklauf vieler negativer Erfahrungen, was uns dann zu einer Großen Anfrage bewogen hat.
Sowohl der Erfahrungsbericht des Landeswahlleiters vom Dezember 2009 als auch die nüchternen Zahlen der Antwort auf unsere Große Anfrage haben belegt, dass es sich hier um ein durchgängiges Bild im gesamten Lande handelt.
Wir freuen uns, dass diese Sichtweise zwischenzeitlich auch von der Landesregierung geteilt wird. So heißt es bei der Antwort zu Frage 12 a unserer Großen Anfrage: „Der signifikante Anstieg der ungültigen Stimmen bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag (…) ist für die Landesregierung Anlass zu erwägen, zu der bisherigen Regelung zurückzukehren und bei der Mehrheitswahl den amtlichen Stimmzettel vor der Wahl wieder an die Wahlberechtigten verteilen zu lassen.“
Wir haben es ebenfalls erfreut zur Kenntnis genommen und in unseren Entwurf auch eingearbeitet, dass die Landesregierung unter 13 a mit Blick auf die allgemeinen Kommunalwahlen 2014 prüft, ob außer bei Mehrheitswahlen noch weitere Stimmzettel vor der Wahl an die Wahlberechtigten übersandt werden können.
Neben diesem Punkt gab es noch einen zweiten. Die Anzahl der Personen, die bei einem Wahlvorschlag auf dem Stimmzettel aufgeführt werden dürfen, war von der doppelten Zahl auf die einfache Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder reduziert worden. Das konnte zweierlei Folgen haben, allerdings beide negativ.
In manchen Ortsgemeinden wurde auf einen Wahlvorschlag verzichtet, weil man Bürger, die zu einer Kandidatur bereit waren, nicht in zwei Kategorien einteilen wollte, nämlich jene, die auf dem Stimmzettel erscheinen dürfen, und jene, die eben nicht auf dem Stimmzettel stehen dürfen.
In anderen Ortsgemeinden wurde dennoch ein Wahlvorschlag gemacht. Dann hatten diejenigen, die nicht auf dem Stimmzettel standen, faktisch gar keine Chance, in den Gemeinderat hineingewählt zu werden, weil die Wähler in der Regel nur aus den Personen, die sie dort niedergelegt sahen, gewählt haben.