Protocol of the Session on March 17, 2010

(Beifall der FDP)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, damit wären wir mit der Aktuellen Stunde am Ende.

Wir kommen jetzt zu Punkt 2 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Ministergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4172 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/4358 –

Die Fraktionen haben vereinbart, dass die Beratung ohne Aussprache erfolgt.

Das Wort hat der Herr Berichterstatter Gerd Schreiner.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten das Gesetz federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben das Gesetz beraten, der Haushalts- und Finanzausschuss am 4. März, der Rechtsausschuss am 11. März.

Die Beschlussempfehlung ist eindeutig. Der Gesetzentwurf möge angenommen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Ramsauer, SPD: Gut geredet!)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/4172 – in zweiter Beratung. Die Beschlussempfehlung lautet:: unveränderte Annahme.

Wer ist für den Gesetzentwurf? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Das ist ebenfalls einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen jetzt zu Punkt 3 der Tagesordnung.

Zustimmung des Landtags zu der Einverständniserklärung des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Regie- rung der Republik Litauen über die An- erkennung der Gleichwertigkeiten ten von Bildungsnachweisen im Hochschulbereich Antrag der Landesregierung – Drucksache 15/4225 –

Es ist verabredet, diesen Antrag ohne Aussprache zu behandeln.

Es wird vorgeschlagen, den Antrag – Drucksache 15/4225 – an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Dann ist dieser Antrag einstimmig an den Ausschuss überwiesen worden.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrich- richtung eines nationalen Mechanismus aller Län- der nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4292 – Erste Beratung

Als Grundredezeit sind fünf Minuten vereinbart. Zunächst bitte ich um die Begründung durch die Landesregierung. Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Bamberger.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe wurde am 18. Dezember 2002 von der 57. Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat es am 20. September 2006 gezeichnet. Das zu seiner Umsetzung in deutsches Recht notwendige Ratifizierungsgesetz trat am 3. September 2008 in Kraft.

Ziel des Fakultativprotokolls ist es, durch einen präventiven Ansatz den Schutz vor Folter weltweit zu verbessern. Zu diesem Zweck ist ein internationaler Präventionsmechanismus in Form eines Unterausschusses des Anti-Folter-Ausschusses der Vereinten Nationen vorgesehen.

Die Vertragsstaaten verpflichten sich daneben zur Einrichtung entsprechender nationaler Präventionsmechanismen. Sie sind als unabhängige Gremien einzurichten und müssen Besuchs- und Empfehlungsrechte erhalten.

Die Besuchsrechte beziehen sich auf „alle Orte der Freiheitsentziehung.“ In Deutschland sind dies insbesondere Justizvollzugsanstalten, die geschlossenen Abteilungen psychiatrischer Krankenhäuser, Polizeiwachen, Einrichtungen der Jugendfürsorge, geschlossene Heime für Kinder und Jugendliche, Alten- und Pflegeheime.

Meine Damen und Herren, die Aufgaben des nationalen Präventionsmechanismus werden im Zuständigkeitsbereich der Länder durch eine von diesen einzurichtende Kommission wahrgenommen. Hierzu haben die Justizministerinnen und -minister der Länder am 25. Juni 2009 einen Staatsvertrag unterzeichnet. Der Entwurf war dem Landtag mit Datum vom 30. Januar 2009 durch den Chef der Staatskanzlei gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung zugeleitet worden.

Der Vertrag bedarf der Ratifikation, die nach Artikel 101 Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz durch ein Landesgesetz erfolgt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Klöckner von der SPDFraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heute in erster Lesung zu behandelnden Gesetzentwurf der Landesregierung kommt ein langwieriges Verfahren endlich zum Abschluss. Bereits im Jahr 1992 richtete die Menschenrechtskommission, die Vor

gängerorganisation des Menschenrechtsrats, eine Arbeitsgruppe ein, die die Bemühungen zur Gestaltung und Einrichtung eines Fakultativprotokolls der Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe – in der englischen Abkürzung CAT genannt – vorantreiben sollte.

Mit diesem Fakultativprotokoll soll ein zusätzlicher Besuchs- und Überwachungsmechanismus mit präventiver Wirkung ins Leben gerufen werden. Dieser präventive Ansatz soll den Schutz vor Folter weltweit verbessern.

Auf der Justizministerkonferenz am 25. Juni letzten Jahres in Dresden wurde der Staatsvertrag von allen 16 Bundesländern zur Einrichtung einer Länderkommission zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung in freiheitsentziehenden Einrichtungen unterzeichnet. Zu diesen zählen neben Justizvollzug die geschlossenen Abteilungen in Psychiatriekrankenhäusern, der Polizeigewahrsam sowie auch Pflege- und Altenheime, Einrichtungen der Jugendfürsorge und geschlossene Heime für Kinder und Jugendliche.

In meinem Geschichtsunterricht – ich denke, es ist wichtig einmal den Begriff, das Phänomen der Folter unter die Lupe zu nehmen – wurde der Begriff „Folter“ noch vorwiegend als ein Relikt des Mittelalters abgehandelt. So habe ich es im Unterricht erfahren.

So habe ich damals gelernt, dass die geschichtlichen Wurzeln der Folter des deutschen Spätmittelalters im römischen Recht liegen. Sie wurde ursprünglich nur gegenüber Sklaven, seit dem ersten nachchristlichen Jahrhundert aber auch gegenüber Bürgern angewandt.

Auf dem Wege des Kirchenrechts, das sich von jeher am römischen Recht orientiert hatte, nach dem Leitspruch „Ecclesia vivit lege romana“ – „Die Kirche lebt nach römischem Recht“ – fand die Folter ihren Weg nach Deutschland.

Wurde die Folter von den Päpsten und Kirchenvätern vor der ersten Jahrtausendwende noch ausdrücklich abgelehnt, so änderte sich das im hochmittelalterlichen Kampf der Kirche gegen häretische Bewegungen. Zunehmend kam es zu willkürlichen Folterpraxen.

1532 regelte die peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls des V. die Anwendung der Folter. In diesem Zusammenhang müssen besonders die Hexenprozesse genannt werden, in denen Tausende Frauen auf grausamste Weise gefoltert wurden und zu Tode kamen.

Obwohl es im Laufe der folgenden Jahrhunderte zur offiziellen Abschaffung der Folter kam, 1815 im Kirchenstaat, zuletzt 1851 – man höre – im Schweizer Kanton Glarus, war damit aber keineswegs das Ende der Folter erreicht. Bis zum heutigen Tag werden weltweit Menschen gefoltert. Die Zahlen sind schockierend.

Nach einem Bericht von amnesty international werden in mehr als 150 Ländern Gefangene gefoltert oder misshandelt, und nicht nur berüchtigte Folterstaaten greifen zu diesen Mitteln: Der frühere US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld genehmigte am 2. Dezember 2002,

bei mutmaßlichen Mitgliedern von Al-Kaida und afghanischen Taliban bestimmte Verhörmethoden anzuwenden. Zu diesen katalogisierten 14 Methoden zählten leichte körperliche Misshandlungen, die nicht zu Verletzungen führen, Verharren in schmerzlichen Positionen, bis zu 20stündige Verhöre, Isolation von Gefangenen bis zu 30 Tagen, Dunkelhaft und stundenlanges Stehen.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Sie hätten auch noch die DDR nennen können!)

Auch nach Abschaffung etlicher dieser Methoden sind nach wie vor noch menschenverachtende Verhörmethoden in Anwendung. Ich nenne nur das Stichwort „Waterboarding“.

Ich denke, es ist sehr wichtig, dass sich ein Parlament mit diesen Fragen beschäftigt. Die Bilder von Abu Ghraib haben in erschreckender Weise die Pervertierung menschlichen Handelns gezeigt.

Es ist auch ein Euphemismus, wenn man von alternativen Verhörmethoden spricht, die keine sichtbaren Zeichen hinterlassen. Selbst in Deutschland gab es solche Fälle. Viele denken, wir hätten damit nichts zu tun. Die Bundesrepublik wurde auch schon mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgrund von Verstößen gegen die UN-Antifolterkonvention verurteilt. Im Fall Vera Stein wurden der Klägerin 75.000 Euro als Schadenersatz zugesprochen, weil die BRD einen Fall von Folter nicht angemessen verfolgt hatte. In einem anderen Fall wurde die Bundesrepublik wegen zwangsweiser Verabreichung eines Brechmittels verurteilt.

Keine Gesellschaft ist gegen Folter gefeit. Der Psychologe Philip Zimbardo von der renommierten Berkeley University hat die These aufgestellt, dass Menschen eine latente Bereitschaft zum Foltern haben. Er schreibt:

„Diese Bereitschaft bricht sich leichter ihre Bahn, wenn die Folter durch sogenannte ‚ethische’ Gründe oder Sachzwänge“ – nach dem Motto – „(‚mir blieb keine Wahl’) gerechtfertigt oder gar ‚zwingend’ erscheint. Die Psychologie testet die latente Bereitschaft, anderen Menschen Grausames anzutun, indem man das eigene Gewissen dem Gehorsam unterordnet.“

Der Psychologe hat in dem sicherlich vielen bekannten Milgram-Experiment, in dem sogenannten „AbrahamTest“, bei dem Stanford-Prison-Experiment erschreckend aufgezeigt, wie Verhaltensweisen von Menschen sich verändern können. Die Untersuchung hat ergeben, dass unter bestimmten Rahmenbedingungen die meisten Menschen bereit sind, zu foltern und anderen Menschen Leid anzutun.