Protocol of the Session on February 4, 2010

Frau Ministerin, nach welchen Kriterien beurteilen Sie, ob die Anzahl der Schülerinnen und Schüler für die Einrichtung einer Fachoberschule ausreichend ist? Sie haben „ausreichend“ geschrieben. Gibt es eine Messzahl?

In der Regel gehen wir davon aus, dass für eine Fachoberschule, die zwei Züge in derselben Fachrichtung anbietet, 38 Schülerinnen und Schüler erforderlich sind. Bei einer Fachoberschule, an der zwei unterschiedliche Fachrichtungen angeboten werden – das ist in einer Kombination ebenfalls möglich –, gehen wir, um die Hürde nicht allzu hoch zu setzten, von 46 Schülerinnen und Schülern aus.

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Dr. Born-Siebicke.

Sehr verehrte Frau Ministerin, meine Frage zielt auf die Kostenübernahme hinsichtlich der Sekundarstufe I ab. Ganz konkret: Ist es zulässig, dass die bisherige Stand

ortverbandsgemeinde, in der eine Fachoberschule neu errichtet wird – wodurch der Kreis automatisch neuer Schulträger wird –, die ungedeckten Kosten der Sekundarstufe I der entsprechenden Realschule plus in vollem Umfang übernimmt?

Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich habe die Frage nicht verstanden; denn da waren auch ein paar Verneinungen drin. Klar ist: Wenn an einer Schule eine Fachoberschule eingerichtet wird, wird der Landkreis der Träger der gesamten Schule. Daraus ergeben sich die entsprechenden Kostenfolgen. Das, was Sie speziell meinen, ist bei mir nicht angekommen.

Darf ich nachfragen?

Nein, Sie müssen sich noch einmal anstellen. Es gibt so viele andere, die eine Frage stellen wollen. Aber Sie können sich noch einmal melden.

Frau Dickes stellt die nächste Zusatzfrage.

Meine Zusatzfrage zielt in dieselbe Richtung. Das Schulgesetz sieht vor, dass bezüglich der Schulträgerschaft auch Zweckverbände zwischen Kreisen und Verbandsgemeinden bzw. kreisfreien Städten gebildet werden können. Es soll noch Vereinbarungen seitens des Innenministeriums bzw. des Bildungsministeriums geben, damit die Zweckverbände zur Errichtung einer Schule dann auch eine rechtliche Grundlage haben. Im Moment, kurz vor Schuljahresbeginn, befinden wir uns schon wieder in der heißen Planungsphase zur Errichtung von Realschulen plus im kommenden Schuljahr. Nicht alle Realschulen plus wissen, wie es im kommenden Schuljahr weitergeht. Es können keine Anbauten errichtet und keine gemeinsamen Lehrerzimmer geschaffen werden.

Frau Dickes, fragen Sie bitte.

Wann kommen diese Vereinbarungen, damit die Schulen Planungssicherheit haben?

In den allermeisten Fällen ist das überhaupt kein Problem, weil die Fragen abschließend geklärt sind. Auch mir

sind einige wenige Fälle bekannt, in denen es noch einer Klärung bedarf. Das erfolgt kurzfristig; dazu finden auch kurzfristig anberaumte Gespräche statt.

Ich darf aber darauf hinweisen, dass das mit dem Inhalt der Mündlichen Anfrage, in der es um Fachoberschulen geht, nichts zu tun hat, sondern sich generell auf die Schulträgerschaft bezieht.

(Beifall der SPD – Pörksen, SPD: Ein sehr durchsichtiger Versuch!)

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Beilstein.

Frau Ministerin, Sie haben eben definiert, was der Begriff „ausreichend“ im Hinblick auf die reine Zahl bedeutet. Mich würde interessieren, wie Sie im Vorfeld erkennen, ob eine ausreichende Zahl zustande kommt, und insbesondere wie Sie vor diesem Hintergrund die Chance einer zweizügigen Realschule plus auf Errichtung einer Fachoberschule sehen.

In diesen Tagen hört man wieder von einer Reihe von Fällen im Land, in denen zum Beispiel Landräte Prognosen gestellt und zu begründen versucht haben, die von dem abweichen, was das Ministerium für ihre Schulen in den Blick genommen hat. Sie haben dem Ministerium auch vorgeworfen, es habe das alles falsch eingeschätzt. Gerade in diesen Tagen haben sie aber erklärt, so schlecht sei die Prognosefähigkeit des Ministeriums doch nicht, was die Anmeldezahlen angeht. Daher fühle ich mich im Moment in Bezug auf unsere Fähigkeiten relativ bestätigt.

Deshalb werden wir das in jedem Einzelfall in Abwägung des Angebots an anderen Schularten, das es in der betreffenden Region gibt, sowie zusammen mit den Schulen und den Betroffenen, die uns die Angaben machen, noch einmal überprüfen und versuchen, zu einer realistischen Einschätzung zu kommen. Das wird man nie bis ins letzte Detail können. Aber ich habe den Eindruck, dass wir in diesen Fragen inzwischen ganz gut aufgestellt sind. Manchmal sind unsere Einschätzungen realistischer als die, zu denen man vor Ort gekommen ist.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Dr. BornSiebicke.

Frau Ministerin, ich komme noch einmal zur Frage der Kostenträgerschaft. Ist es möglich, dass eine Verbands

gemeinde in freiwilliger Vereinbarung an einer Fachoberschule die Kosten für die Sekundarstufe I übernimmt?

Eine Fachoberschule hat keine Sekundarstufe I, sondern sie ist eine Schule der Sekundarstufe II. Wenn eine Realschule plus mit einer Fachoberschule verbunden ist, regelt das Schulgesetz, dass die Schulträgerschaft beim Kreis ist. Wenn Sie eine spezielle Konstellation haben, bei der es ein Problem gibt, sprechen Sie mich doch nachher an. Dann werde ich gern die Frage klären.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Schäfer.

Frau Ministerin, Sie haben vorhin in Beantwortung der Frage 1 zu den Kriterien davon gesprochen, dass das auch davon abhängt, welche Angebote in anderen Schularten noch bestehen. Sehen Sie auch für die beruflichen Gymnasien, die an einigen Standorten beantragt sind oder werden sollen, eine Konkurrenz zur Fachoberschule oder umgekehrt?

Die beruflichen Gymnasien – wir werden wahrscheinlich bei der nächsten Anfrage darauf zu sprechen kommen – sind in den letzten Jahren massiv ausgebaut worden. Die Schülerinnen- und Schülerzahlen sind erheblich gesteigert worden.

Wenn es jetzt in einer Region darum geht zu entscheiden, ob man noch zusätzlich ein berufliches Gymnasium oder eine Fachoberschule möchte, muss man sich die Situation genau ansehen und schauen, welche Angebote es gibt, wo die Nachfrage besonders groß ist und ob man eher etwas anbieten will, was mit einem starken Praxisanteil verbunden ist.

Frau Schäfer, Sie schütteln den Kopf. Sicher geht es nicht, alles zu beantragen und sich keine Gedanken darüber zu machen, wo es an anderer Stelle Konsequenzen haben könnte, und dann zu sagen: Ach, das Land ist so böse und genehmigt nicht alles. –

(Bracht, CDU: Das ist doch aber Ihre Politik!)

Das ist sicherlich kein vernünftiges Herangehen. Deswegen dürften Sie davon ausgehen, dass wir das in der Region abwägen und die vernünftigen Angebote auch gewährleisten werden.

(Beifall der SPD – Bracht, CDU: Aber das befördern Sie doch in Ihrer Politik!)

Herr Abgeordneter Bracht, wissen Sie, wir, das Ministerium und die Landesregierung, sind im Moment diejenigen, die alle Mühe haben, vor Ort – jetzt darf ich das einmal sagen – gerade auch kommunalpolitisch Verantwortlichen, die Ihnen gut bekannt sind, klarzumachen, dass es in Anbetracht einer demografischen Entwicklung keine gute Politik sein kann, alle Anträge nach Mainz zu schicken und darauf zu hoffen, dass Mainz schon die Auswahl treffen wird. Ich sage Ihnen, wir tun es, weil wir die Verantwortung übernehmen. Eigentlich würde ich mir mehr Entscheidungsfreude an dieser Stelle vor Ort wünschen, weil man dann vernünftige Lösungen treffen kann.

(Beifall der SPD – Zuruf des Abg. Bracht, CDU – Zuruf des Ministerpräsidenten Beck)

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Beilstein.

Frau Ministerin, bei Ihrer ersten Antwort fehlte noch die Einschätzung, wie Sie die Chancen für zweizügige Realschulen plus sehen, an eine Fachoberschule zu kommen, und zwar auch im Verhältnis zu dreizügigen.

(Bracht, CDU: Herr Ministerpräsident, dummes Ge- schwätz, was Sie da machen! Nichts davon hat die Landesregierung berücksichtigt! Sie hat genau das Gegenteil gemacht! – Ministerpräsident Beck: Sie sind ja völlig von der Rolle! Das ist ja furchtbar!)

Ich fühle mich ausgegrenzt, wenn Sie sich gar nicht mit mir auseinandersetzen und ich alleine hier vorne stehe.

Ich komme zu der Antwort auf Ihre Anfrage. Ich habe zwei Kriterien genannt. Das eine ist die Wahrscheinlichkeit, dass aus der eigenen Realschule plus eine ausreichende Zahl in die Oberstufe wechselt, gleichzeitig aber auch, dass der Standort für benachbarte Schulen erreichbar ist. Insofern kann man das nicht schematisch beantworten.

Wenn das eine Schule ist, die das alleine aus sich heraus machen müsste, ist das kaum zu packen. Wenn das eine Schule ist, die zwar nicht besonders groß ist, aber ein Umfeld hat, in dem andere Schulen sind, die auch Schülerinnen und Schüler haben, die daran Interesse haben, kann das auch funktionieren. Das muss man sich in der Region anschauen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit ist die Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Morsblech und Werner Kuhn (FDP), Unterrichtsausfall an berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz – Nummer 3 der Drucksache 15/4224 – betreffend, auf.

Wer wird vortragen? – Frau Morsblech, bitte schön.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um dem immer noch höchsten Unterrichtsausfall aller Schularten an berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz entgegenzuwirken?

2. Wie viele zusätzliche Vollzeit-Lehrerstellen würden nach Berechnungen der Landesregierung benötigt, um an den berufsbildenden Schulen in RheinlandPfalz eine strukturelle Unterrichtsversorgung von 100 % gewährleisten zu können?

3. In welchem Umfang und mit welchen Mitteln werden derzeit Einstellungen seitens der Schulaufsicht vorbereitet, um den absehbaren Mehrbedarf vor dem Hintergrund des Starts der Fachoberschule an der Realschule plus, der Rückgabe der Zwangsansparstunde ab dem Schuljahr 2011/2012, der Ausbildung von Kita-Kräften für den ab August 2010 geltenden Rechtsanspruch Zweijähriger auf einen Kindergartenplatz, aber auch den erfolgreichen Ausbau der vollzeitschulischen Bildungsgänge an berufsbildenden Schulen zu decken?

4. Welche Maßnahmen werden angesichts bereits gesunkener Zahlen abgeschlossener Lehrverträge und entsprechend kleinerer Berufsschulklassen zur Sicherung eines flächendeckend ausreichenden betriebs- und wohnortnahen Berufsschulangebots ergriffen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Ahnen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt. Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Die Unterrichtsversorgung an öffentlichen berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz ohne agrarwirtschaftliche Schulen weist zum 1. November 2009 ein Defizit von 6,2 % aus. Dies bedeutet eine Verbesserung um 0,7 % gegenüber dem Vorjahr. Auch aus Sicht der Landesregierung wäre eine noch deutlichere Verbesserung wünschenswert gewesen.