Es ist so, dass alle Ärzte, die sich an der Impfaktion beteiligen, das aus freien Stücken und, wie ich vermute, auch aus Verantwortung tun. Sie werden dazu nicht gezwungen und können dazu auch nicht gezwungen werden.
Herr Staatssekretär, halten Sie es angesichts der besprochenen Irritationen, was die Bevölkerung, aber auch die Ärzteschaft angeht, nicht für erforderlich, die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung zu verbessern, um den Irritationen entgegenzutreten?
Ich glaube, dass wir sowohl auf unserer Homepage als auch mit Pressemitteilungen – die Ministerin hat gestern ein Hintergrundpressegespräch geführt, in dem sie noch einmal en détail auf Dinge eingegangen ist – das Notwendige tun.
Wenn heute Morgen im ARD-„Morgenmagazin“ – ich habe es nicht gesehen, aber mir sagen lassen – Herr Professor Kekulé auftritt und wieder das Gegenteil sagt, gewinnt das eine ganz andere Dynamik. Eines der Probleme, vor denen wir stehen, ist, dass es auch unter
denjenigen, die etwas von der Sache verstehen, sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Es ist bedauerlich, dass das auch dazu beiträgt, bei Leuten Irritationen und Sorgen auszulösen. Ich glaube, das liegt nicht an einer mangelnden Öffentlichkeitsarbeit des Gesundheitsministeriums.
Herr Staatssekretär, bis der Schutz gegeben ist, dauert es drei Wochen. Es gibt bei den niedergelassenen Ärzten Wartezeiten. Wenn meine Informationen richtig sind, haben bis heute noch nicht einmal alle Polizisten Informationen bekommen können, wann und wo sie denn geimpft werden könnten. Befürchten Sie nicht, dass das ohne sofortigen Einsatz der Gesundheitsämter für viele Menschen zu spät sein könnte?
Nein, die Sorge habe ich nicht; denn wenn die Menschen geimpft werden – – – Im Augenblick ist nach der Impfempfehlung, auch von der Europäischen Ebene und von der Ständigen Impfkommission noch vorgesehen, dass ein Großteil der Bevölkerung zweimal geimpft werden soll. Wir rechnen aber damit, dass es in den nächsten Tagen oder zwei Wochen eine veränderte Empfehlung geben wird.
Aber selbst wenn es bei einer zweimaligen Impfung bliebe, so kann zwischen der ersten Impfung und der zweiten Impfung ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten liegen, sodass es überhaupt keine Gefährdung oder kein Problem gibt.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Günter Eymael und Herbert Mertin (FDP), Verzögerung beim weiteren vierstreifigen Ausbau der B 10 in der Südpfalz – Nummer 3 der Drucksache 15/3978 – betreffend, auf.
1. Was sind die Gründe für die neuerliche Verzögerung beim Planfeststellungsbeschluss für den weiteren Ausbau der B 10 zwischen Landau und Godramstein?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass der Landesbetrieb Mobilität entgegen früheren Aussagen des Landesverkehrsministers inzwischen nicht mehr an einen Planfeststellungsbeschluss für das B 10-Teilstück zwischen Landau und Godramstein in 2009 glaubt?
3. Was sind die Gründe für die Verzögerung bei der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Bauabschnitt Godramstein – Klemmentalbrücke, das in diesem Jahr nach Aussagen des Landesverkehrsministers in obiger Plenarsitzung ebenfalls eingeleitet werden sollte?
4. Wann rechnet die Landesregierung mit der Herstellung von Baurecht für die beiden B 10-Abschnitte Landau – Godramstein und Godramstein – Klemmentalbrücke?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesstraße 10 zwischen Landau und Pirmasens ist Teil einer bedeutenden großräumigen Ost-WestVerbindung. Sie verbindet die Oberzentren Karlsruhe und Saarbrücken, daneben entfaltet sie für alle Gebiete, durch die sie verläuft, eine hohe Standortwirkung. Insbesondere für die Südwestpfalz kommt dieser Straße als direkte Anbindung an die Rheinschiene eine außerordentliche regionale und volkswirtschaftliche Bedeutung zu.
Die B 10 ist für die Weiterentwicklung der Westpfalz von entscheidender Bedeutung und genießt deswegen bei der Landesregierung die höchste Priorität.
Wegen des gestiegenen und auch künftig wachsenden Verkehrsaufkommens sieht der Bund auf Initiative des Landes die B 10 zwischen Landau und Pirmasens im Bedarfsplan 2004 für den vierstreifigen Ausbau in mehreren Abschnitten vor. Auch das Landesentwicklungsprogramm IV des Landes Rheinland-Pfalz enthält den durchgehenden vierstreifigen Ausbau der B 10 als Ziel. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsqualität geleistet.
Um dieses Ziel zu verwirklichen, gibt es das in der Praxis bewährte Verfahren, abschnittsweise vorzugehen. Wegen der hohen Bedeutung dieser Straße für den südwestpfälzischen Raum verfolgt die Landesregierung den schrittweisen Ausbau der B 10 unter Einsatz erheblicher Planungs- und Baukapazitäten mit dem Ziel, die Vierstreifigkeit möglichst rasch und durchgehend zu erreichen.
Ich weise darauf hin, dass in den Ausbau der B 10 bereits rund 325 Millionen Euro investiert worden sind und das Land sich im Rahmen der Mitfinanzierung gerade
Nach der Planung der Landesregierung, die von zunehmenden Verkehrsströmen ausgeht, soll ein vierstreifiger Ausbau im Abschnitt Landau – Queichhambach erhebliche Verbesserungen für den Ziel- und Quellverkehr in der Region, den überregionalen Verkehr sowie eine Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der B 10 mit sich bringen.
Zu den Fragen 1, 2 und 3: Ursache für die jetzt absehbaren zeitlichen Verzögerungen beim Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für den Abschnitt Landau – Godramstein sind letztlich die mehr als 2.000 Einwendungen, die gegen diesen 4,1 Kilometer langen Ausbauabschnitt eingereicht wurden. Auch wenn es sich teilweise um Einwendungen handelt, die gleiche Sachverhalte betreffen, sind Zahl, Umfang und Intensität dieser Einwendungen in dieser Form ungewöhnlich und waren für den vergleichsweise kurzen Ausbauabschnitt nicht zu erwarten.
Hinzu kommt, dass eine Reihe von Einwendungen in dem Erörterungstermin im Dezember 2008 von den Einwendern noch vertieft wurden und außerdem teilweise neue zusätzliche Aspekte aufgeworfen worden sind, die einer Abarbeitung durch den Vorhabenträger bedürfen.
Die Qualität und der Umfang der anstehenden Nacharbeiten sind nach Auffassung des LBM im Juli dieses Jahres in ihrer vollen Dimension noch nicht deutlich gewesen. Im Übrigen ergaben sich bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes personelle Belastungen, die sich auch im Nachhinein als größer herausgestellt haben als zunächst abzusehen war.
Die Einwender haben im Übrigen ein Recht darauf, dass sich die Planfeststellungsbehörde mit ihren Einwendungen intensiv auseinandersetzt und gegebenenfalls Korrekturen an den Planfeststellungsunterlagen fordert.
Schließlich macht es auch keinen Sinn, einen Planfeststellungsbeschluss zu erlassen, der einer späteren gerichtlichen Prüfung nicht standhält. Hier muss Qualität vor Schnelligkeit gehen.
Zu Frage 4: Hinsichtlich des Abschnittes Godramstein – Klemmentalbrücke sind die sogenannten EntwürfeDetailplanungen dem Bund im Januar 2009 zur Genehmigung vorgelegt worden. Eine Genehmigung durch den Bund ist bislang noch nicht erfolgt. Diese ist jedoch erforderlich, damit das Planfeststellungsverfahren weiter vorbereitet werden kann.
Der LBM treibt derzeit die notwendigen Arbeiten im Rahmen seiner Möglichkeiten mit Hochdruck voran. Ich gehe derzeit davon aus, dass es gelingt, im Sommer nächsten Jahres den Beschluss für Landau bis Godramstein zu erlassen und für den Abschnitt Godramstein bis Klemmentalbrücke in die Planungen
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU), Was wusste Ministerpräsident Kurt Beck über Nürburgring-Finanzvermittler? – Nummer 4 der Drucksache 15/3978 – betreffend, auf.
1. Welche Kenntnisse hatte die Landesregierung über Informationen des Landeskriminalamtes zu einem Kaufmann, der bereits im Jahr 2005 bei einem Wolfsburger Millionenprojekt mit dem – letztlich erfolglosen – Versprechen aufgetreten sein soll, Investoren für eine Erlebniswelt zu besorgen?
2. Ab wann waren diese Kenntnisse der Landesregierung oder Verantwortlichen der Nürburgring GmbH bekannt?
3. Wie verlief der Informationsfluss in dieser Angelegenheit innerhalb der Landesregierung im Einzelnen (etwa hinsichtlich Personen, Zeitpunkten etc.) ?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage 1 der Mündlichen Anfrage und darauf aufbauend die weiteren Fragen beziehen sich ausschließlich auf Erkenntnisse über eine konkrete Person. Sie wissen, dass ich mit Blick auf eine mögliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten in einer öffentlichen Plenarsitzung keine Angaben direkt oder indirekt zu Personen machen darf, selbst wenn ich es wollte.
Ich biete ausdrücklich an, in der nächsten Sitzung des Innenausschusses am 26. November oder auch davor umfassend zu diesen Sachverhalten zu berichten.
Ich werde die Fragen in einem chronologischen Zusammenhang beantworten. Ich bitte um Verständnis, dass ich zu den Fragen 1 bis 4 eine verbundene Antwort geben werde.