Herr Minister, Sie haben auf die Vertragstreue der baden-württembergischen Seite und auf den guten Dialog hingewiesen, der zwischen den Landesregierungen besteht. In der Antwort auf den Berichtsantrag im Haushalts- und Finanzausschuss – Drucksache 15/4208 – schreibt Herr Professor Englert, der Landesregierung sei bekannt, dass einzelne Gremienmitglieder der LBBW den Eindruck erweckt haben, dass der größere Teil der im Inland vorgesehenen Einsparungen am Standort Mainz erfolgen solle. Er bezieht sich damit auf den SPDFraktionsvorsitzenden im baden-württembergischen Landtag, Herrn Schmiedel.
Ist der Kontakt der Landesregierung zu der SPDLandtagsfraktion in Baden-Württemberg so, dass solche Verunsicherungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Mainz in Zukunft auszuschließen sind?
Ich habe mit Herrn Schmiedel am 1. Oktober im Verwaltungsrat der LBBW gesessen. Ich habe ihm in keinem Punkt widersprechen müssen, weil er die Einlassung vom Juli in diesem Gremium nicht wiederholt hat. Ich glaube, er hält sie selbst mittlerweile nicht mehr für vernünftig.
Ich möchte die Hälfte meiner zweiten Zusatzfrage noch einmal wiederholen. Ich nehme an, Sie hatten Ihre Gründe, nur die eine Hälfte meiner Frage zu beantworten. Ich darf deshalb die zweite Hälfte meiner Frage noch einmal vortragen. Werden Sie auf die Erfüllung von Punkt 7 des Eckpunktepapiers bestehen, ja oder nein? Werden Sie sicherstellen, dass es am Standort Mainz keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird?
Herr Schmitz, ich habe gesagt, dass die Zahl von 2.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im gesamten Bereich der Kernbank abgebaut werden muss. Damit – machen wir uns doch keine Illusion – werden auch Arbeitsplätze am Standort Mainz betroffen sein.
Ich habe Ihnen gesagt, der Vorstand agiert momentan in zwei Richtungen. Ich wünsche mir, dass der Arbeitsplatzabbau am Standort Mainz, soweit er notwendig ist, über eine Fluktuation erfolgt. Ich wünsche mir zum Zweiten, dass er dem Prinzip der Freiwilligkeit folgt und es solche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind, die ohnehin vorhatten, sich einmal zu verändern. Das ist in einem Berufsleben nicht ungewöhnlich.
Von daher gesehen gehe ich davon aus – das ist die klare Zielsetzung, und zwar auch die des Vorstandes der LBBW–, dass keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden. Insoweit sehe ich keinen Dissens zur Ziffer 7 des Eckpunktepapiers.
Meine Damen und Herren, als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich die Evangelische Jugend des Protestantischen Stadtjugendpfarramtes Ludwigshafen, Schülerinnen und Schüler der 12. Jahrgangsstufe der IGS Mutterstadt und Mitglieder des Jugendgemeinderates Mutterstadt. Seien Sie herzlich in Mainz willkommen!
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Baldauf, Michael Billen und Alexander Licht (CDU), Mangelnde Sicherheiten der 85,5-Mio.Euro-Einlage der Landestochter RIM GmbH in der privaten Firma Mediinvest GmbH – Nummer 4 der Drucksache 15/3856 – betreffend, auf.
1. Welche erforderlichen Bedingungen, Sicherheiten, etc. wurden der Mediinvest GmbH oder ihren Teilhabern im Zusammenhang mit dem Projekt „Nürburgring 2009“ für die erste stille Einlage in Höhe von 3,4 Mio. Euro im Mai 2009 sowie für die zehn weiteren stillen Einlagen zu den jeweiligen Stichtagen abverlangt?
2. Welche Risiken können aus den jeweils gewählten elf Beteiligungen im Einzelnen für die RIM erwachsen?
3. In welcher Weise unterscheiden sich die elf Beteiligungen der RIM zu den sonstigen Engagements der Landestochter?
4. In welcher Form wurden bei den jeweiligen stillen Einlagen die notwendigen Genehmigungen und Beteiligungen durch die Gremien sichergestellt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Details zu den stillen Beteiligungen der RIM an Mediinvest, wie zum Beispiel Fragen zur Besicherung, können zum Schutz von Rechten privater Dritter nur in vertraulicher Sitzung genannt werden.
Ich weise darauf hin, dass ich am 15. September 2009 im Rahmen der Umsetzung einer Zusage aus dem vertraulichen Teil der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 25. August 2009 der Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses eine Übersicht mit den gewährten Sicherheiten mit der Bitte um vertrauliche Behandlung übersandt habe. Mithilfe der in dieser Übersicht enthaltenen Informationen kann die Frage beantwortet werden.
Herr Baldauf, Sie sind Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses. Sie müssten diese Vorlage haben. Ich weiß nicht, ob Sie auch den anderen Fragestellern, Herrn Licht und Herrn Billen, vorliegt. Ich denke, Herr Baldauf wird so freundlich sein, Ihnen Einblick in seine Post zu gewähren.
Dann hat sich die Beantwortung dieser Frage bereits für Sie erübrigt. Das hätte theoretisch auch schon zum Zeitpunkt der Fragestellung der Fall sein können.
Zu Frage 2: Mit der Beteiligung an Mediinvest sind für die RIM keine Risiken verbunden, da sie durch eine Rückbürgschaft des Landes abgesichert ist. Es handelt sich insoweit um die gleiche Vorgehensweise, wie sie für andere stille Beteiligungen der RIM der letzten Jahre angewandt wurde. Darüber wurde bereits gestern in der Aktuellen Stunde ausführlich beraten.
Zu Frage 3: Es gibt keine wesentlichen Unterschiede zu den sonstigen Engagements der RIM. Ich habe gestern in der Aktuellen Stunde über die Rückbürgschaft, die dingliche Sicherung und die Finanzierungskonditionen im Vergleich zu anderen Engagements der RIM ausführlich berichtet.
Zu Frage 4: Die RIM GmbH verfügt über kein Aufsichtsgremium im Sinne eines Aufsichtsrats. Auf der Ebene der RIM bedarf die Eingehung von Beteiligungen gemäß § 6 Nr. 1 f des Gesellschaftsvertrags der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung der RIM hat den jeweiligen stillen Einlagen zugestimmt. Auch diese Frage war bereits wortwörtlich Gegenstand einer mündlichen Anfrage vom 5. März dieses Jahres, die seinerzeit der Abgeordnete Eymael gestellt hatte.
Herr Staatsminister, welche Folgen hätte es für das Projekt Nürburgring GmbH gegeben, wenn die RIM nicht mit den stillen Einlagen eingestiegen wäre?
Es hätte, nachdem die MSR im Zuge der Finanzkrise im Herbst letzten Jahres keine Kredite am Kapitalmarkt bekommen hatte, dazu geführt, dass es einen Baustopp und damit eine deutliche Verzögerung in der Abwicklung der Bauvorhaben gegeben hätte, die synchron zwischen „Nürburgring 2009“ und den MSR-Immobilien erfolgen sollte.
Herr Minister, Sie sagen, dass es durch die Rückbürgschaften für die RIM keine Risiken gibt. Welche Risiken gibt es für das Land?
Das habe ich Ihnen gestern – ich weiß nicht, ob Sie anwesend waren; ich glaube aber schon, weil Sie mir eine Zwischenfrage gestellt haben – ausführlich erklärt.
Die RIM versucht, das Ausfallrisiko für das Land dadurch zu minimieren, indem sie neben der Rückbürgschaft durch das Land versucht, die jeweiligen Beteiligungen möglichst hoch dinglich abzusichern. Diese dingliche Absicherung ist im Schadensfall, im hypothetischen Insolvenzfall, natürlich vorrangig gegenüber dem Zugriff auf die Rückbürgschaft des Landes.
Herr Minister, danke, dass ich den Kollegen Licht und den Kollegen Billen informieren darf. Ich habe eine Frage ergänzend zur Frage 2. Sie haben zu den Risiken keine Zahlen genannt. Welcher Fall ist aus Ihrer Sicht am schlimmsten? In welcher Größenordnung kann ein Risiko entstehen? Wie hoch ist der Betrag des Risikos?
Bei jeder Beteiligung, bei jeder Bürgschaft, die wir eingehen – – – Sie erinnern sich vielleicht. Vielleicht haben Sie aus Anlass der heutigen Haushaltsdebatte noch einmal in den Haushalt hineingeschaut. Wir haben einen Bürgschaftsrahmen für Landesbeteiligungen von 1,4 Milliarden Euro. Wir haben einen Bürgschaftsrahmen von 800 Millionen Euro für Bürgschaften an private Unternehmen. Wenn dieser Bürgschaftsrahmen komplett ausgeschöpft ist und alle Unternehmen, alle Landestöchter pleite gehen und alle Absicherungen, die zusätzlich gegeben worden sind, nichts wert sind, dann ist das Risiko genau in dieser Höhe.
Wenn Sie diesen Fall für realistisch halten und wenn Sie, wenn Sie einmal dürften, Politik nach solchen Maßstäben und Grundsätzen ausgestalten wollen, dann viel Spaß, Herr Baldauf.
Herr Minister, halten Sie die Entwicklung der dinglichen Absicherung in der Gesamtsumme für die Risikobetrachtung für das Land ausreichend?
In Bezug auf die zeitliche Abfolge, auf die ich hier – wie Sie wissen – wegen der Vertraulichkeit nicht im Detail eingehen kann, also welche Einlagen wie abgesichert worden sind, kann ich Ihnen in entsprechender Ausschussberatung gerne sagen, dass dies eine gewisse Logik hat, wie man die ersten Beteiligungen abgesichert hat und wie man nachher die späteren Beteiligungen abgesichert hat. Das ist – ich habe mir das extra noch einmal von der Geschäftsführung der RIM bestätigen lassen – ein durchaus übliches Verfahren.