Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war ein wichtiges Ergebnis, dass sich erstmals in einer Verbraucherschutzministerkonferenz Länder und Bund auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Gammelfleisch und Lebensmittelskandale verständigt haben. Es war – das war der Situation geschuldet – auch wichtig,
da Herr Seehofer, ob seiner besonderen Männerfreundschaft mit Herrn Schnappauf, vielleicht auch wegen seiner Unzufriedenheit über die Arbeit der Behörden in Bayern eine Debatte über die Zuständigkeit für Lebensmittelkontrollen angezettelt hatte, dass die Reklamierung von mehr Zuständigkeiten für den Bund durch die Verbraucherministerkonferenz eindeutig beendet worden ist. Es heißt nämlich – dies wurde einstimmig so beschlossen –, dass die Zuständigkeitsregelungen zwischen Bund und Ländern eindeutig geregelt sind.
Darüber hinaus war es wichtig gewesen, sich auf ein Maßnahmenpaket zu verständigen. Dass sich alle Bundesländer, auch die unionsregierten, und das Bundesministerium auf einen 13-Punkte-Katalog verständigt haben, war im Übrigen, Frau Abgeordnete Schäfer, das erste Mal.
Dies unterstreicht auch, dass die Fokussierung allein auf ein Thema, nämlich das Thema „Lebensmittelkontrolle“, im Interesse einer effizienten tatsächlichen Bekämpfung illegaler Praktiken in der Fleisch- und Lebensmittelwirtschaft falsch, wenn nicht gar kontraproduktiv ist. Gleichwohl haben wir uns darauf verständigt, ein länderübergreifendes, abgestimmtes Qualitätsmanagement für die Lebensmittelkontrolle und eine unabhängige Überprüfung durchzuführen.
Wir haben im Übrigen in Rheinland-Pfalz einen solchen Prozess bereits eingeleitet und Bausteine entwickelt, um ein solches Qualitätsmanagement umzusetzen. Die jüngsten Lebensmittelskandale insbesondere in der Fleischbranche bestärken mich darin, auf diesem Weg konsequent weiterzugehen.
Deshalb habe ich auch bereits vorher über die Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz darauf gedrängt, dass wir gerade zur Umsetzung der neuen europäischen Überwachungsvorschriften länderübergreifende Standards entwickeln. Die Vorarbeiten sind zum großen Teil geleistet. Dazu bedurfte es auch nicht des Anstoßes von Herrn Seehofer. Allerdings musste ich bemerken, dass sich offensichtlich mit diesem Punkt einige unionsgeführte Länder ausdrücklich schwer tun.
Wenn ich die Debatte in Rheinland-Pfalz von den Oppositionsfraktionen heute in diesem Parlament verfolge und höre, was als Konsequenz zu dem Fleischskandal im Wesentlichen gesagt wird, dass mehr Lebensmittelkontrolleure gebraucht würden, muss ich Ihnen sagen, dass Sie zur Bewältigung einer solchen Situation außer diesem reflexhaften Standardsatz nichts beitragen können. Sie stellen sich dazu außerhalb der fachlichen Diskussion.
Der sehr kritische Begleiter der Politik und der Behörden Thilo Bode, der Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation „foodwatch“, sagt angesichts der Veröffentlichungen, die uns ständig konfrontieren: Ich denke, die Kontrollen reichen aus. Was fehlt, ist die Möglichkeit, den Weg der verdorbenen Waren zurückzuverfolgen, Namen zu nennen usw.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, das kommt der Situation etwas näher. Qualitätsmanagement ist eine dauerhafte Aufgabe.
Frau Abgeordnete Schellhaaß, wir haben es im Ausschuss besprochen. Wir begleiten die Kommunen auf diesem Weg. Dennoch sind vom Gesetz her die kommunalen Behörden und damit die Oberbürgermeister und Landräte gefordert. Ich weiß sehr wohl, dass sich viele in diesem Thema engagieren und einige Kreise enorme Fortschritte gemacht haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, bei dem Thema „Verbraucherinformationsgesetz“ drehen Sie tatsächlich Pirouetten. Sie wollen offensichtlich davon ablenken, dass das morgen im Bundesrat zur Abstimmung stehende Verbraucherinformationsgesetz mehr als überfällig und seit Jahren über die unionsgeführte Bundesratsmehrheit blockiert worden ist. Von Ihnen ist auch zu verantworten, dass das vorliegende Gesetz – ich habe Verständnis für manche Kritik – enor- me Schwächen hat.
Ich habe kein Verständnis für die jetzige Diskussion in der Öffentlichkeit, auch von einigen Unions-geführten Ländern – im Übrigen auch über Entschließungsanträge morgen –, die jetzt so tun, als wollten Sie ein schärferes Gesetz, obwohl ganz klar ist, wer im Rahmen der Entstehung dieses Gesetzes dafür gesorgt hat, dass einschränkende Bestimmungen zu Informationsrechten und Behördenpflichten zur Information ständig ausgeweitet worden sind. Wir haben deswegen sogar einstimmig in der Verbraucherministerkonferenz beschlossen, dass dieses Gesetz dringend in zwei Jahren überprüft werden muss, um festzustellen, ob es nicht in der Behördenpraxis der Intention des Verbraucherschutzgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes zuwiderläuft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Union, deswegen stehlen Sie sich hier nicht aus der Verantwortung und führen Sie an der Stelle eine redliche Debatte.
Ich bin Frau Elsner dankbar, dass sie sehr viele Punkte angesprochen hat, die wir in der Verbraucherschutzministerkonferenz beschlossen haben. Wegen der Zeit will ich nicht auf alle eingehen. Ich will einen ansprechen, weil Sie das auch eingefordert haben, Frau Schellhaaß. Wir, die Verbraucherschutzministerkonferenz, wollen in allen Bundesländern Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Ich darf Ihnen aber auch sagen, dass Justizminister Caesar in Rheinland-Pfalz bereits eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingerichtet hat. Wir haben gute Erfahrungen mit dieser Ermittlungsbehörde und dieser Zusammenführung der Ermittlungen bei einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Wichtig ist, dass alle Länder uns darin folgen.
Wir haben in Rheinland-Pfalz auch bereits eine weitere Forderung umgesetzt. Wir führen regelmäßig Gespräche mit den Justizbehörden, mit dem Zoll, mit der Polizei, um eine bessere Abstimmung zu ermöglichen. Wir wollen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die gesamten Ergebnisse liegen Ihnen vor. Ich kann heute in dieser Aktuellen Stunde nicht auf die einzelnen Punkte eingehen. Eines ist wichtig: Wir brauchen ein Bündel von Maßnahmen. Acht von den 13 Punkten richten sich im Übrigen an den Bund. Einige werden wir zusammen umzusetzen haben. Aber eines bleibt auch richtig in dieser Debatte: Wir wollen das Mögliche tun, um Missstände und erst recht solchen Skandalen vorzubeugen. Dennoch gibt es auch dann keine hundertprozentige Sicherheit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das gehört zur Ehrlichkeit in dieser Debatte dazu.
Aufgrund der Redezeit der Landesregierung verlängert sich die Redezeit der Fraktionen noch einmal um eine Minute.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schäfer, es ist immer wieder das Gleiche mit uns: Es tut mir leid, aber Sie sagen pausenlos nichts anderes, als Lebensmittelkontrollen zu erhöhen. Etwas anderes fällt Ihnen hierzu einfach nicht ein. Lassen Sie mich ein paar Zahlen nennen. Entweder sind Sie nicht informiert – ich gehe einfach davon aus –, weil ich Ihnen eine grundsätzliche Schlechtigkeit nicht unterstellen will. Im Jahr 2004 – also vor zwei Jahren – hat eine Neustrukturierung des Landesuntersuchungsamtes stattgefunden. Das Personal wurde allein in dem Bereich um 22 Stellen erweitert. Insgesamt sind durch die Zusammenführung der Untersuchungsämter 340 Personen beschäftigt. Es gibt angesiedelt bei den Kreisen und kreisfreien Städten, die vor Ort unmittelbar für die Lebensmittelkontrolle zuständig sind, 98 amtliche Lebensmittelkontrolleure.
Was nicht immer in den Statistiken auftaucht, 34,5 Stellen stehen für Veterinäre zur Verfügung. Das ist genau der Punkt. Es geht doch nicht immer darum, noch mehr neue Stellen zu fordern, sondern die vorhandenen Kapazitäten den veränderten Strukturen anzupassen. Diese haben wir nun einmal. Es ist nicht immer effektiv, Quantität vorne anzusetzen, sondern die Qualität für die Lebensmitteluntersuchungen ist entscheidend.
Es hat doch Gründe – das haben Sie auch angemerkt –, dass bei allen Skandalen der Vergangenheit, sei es BSE, Dioxin im Futtermittel, Acrylamid in Chips und Fritten, ebenso wie beim Gammelfleisch in RheinlandPfalz nicht nur die geringste Anzahl von Fällen ausgewiesen werden konnten, sondern auch durch die Ministerin am schnellsten und effektivsten gehandelt worden
ist. Das muss man doch sehen. Das fällt doch nicht vom Himmel. Warum haben wir diese jeweiligen Skandale immer sehr gut in den Griff bekommen? Weil wir hier eine effektive Arbeit machen. Damit steht und fällt das Ganze.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Conrad, Sie sollten nicht von Problemen ablenken. Es geht hier doch um die Fakten, die wir hier besprechen sollten. Abgelenkt haben Sie jetzt wirklich schon den ganzen Vormittag. Das geht jetzt auch gerade so weiter. Das ist nicht der richtige Ansatz.
Wir haben hier nicht die Probleme in andern Bundesländern zu besprechen oder was in Berlin geschieht. Das Thema „Verbraucherinformationsgesetz“ hätte schon viel früher durchgesetzt werden können, wenn die SPD kompromissbereit gewesen wäre. Das gebe ich jetzt einmal zurück.
Noch einmal zu den Fakten, zur Situation der Lebensmittelkontrolle bei uns im Land Rheinland-Pfalz. Ich weiß, dass die Lebensmittelkontrolleure ihr Bestes tun, aber wir wissen aus der Realität heraus, was die Aufgabenstellung usw. angeht: Die Kontrolldichte ist unbefriedigend. Dadurch ist die Wirksamkeit eingeschränkt. – Das sagen diejenigen, die in diesem Bereich arbeiten. Ist nicht die Tatsache, dass die Gammelfleischvorfälle erst durch Sonderkontrollen entdeckt wurden, ein Indiz dafür, dass tatsächlich die Situation der Lebensmittelkontrolle verbessert werden muss. Dies ist die zentrale Fragestellung, die wir hier auch beantworten müssen.
Wir müssen tatsächlich die Strukturen überprüfen, und wir müssen das transparent tun. Es reicht nicht aus, dass im stillen Kämmerlein einmal darüber nachgedacht wird, sondern die Diskussion muss offen geführt wrden. Ich habe das auch im Ausschuss schon gesagt. Wir haben es vermisst, dass einmal seitens der Landesregierung auf dieses Problem aufmerksam gemacht wurde. Ich erinnere nur daran, die einzige, die bisher darauf aufmerksam gemacht hat, war die ehemalige Verbraucherschutzbeauftragte des Landes. Es tut mir leid, dass ich diese wieder bemühen muss. Das ist nun schon länger her. Seitdem ist nichts passiert. Wir sollten gemeinsam nach Lösungen suchen. Das kann ich nur anbieten und bitte, das anzunehmen.
„Einführung eines gesetzlichen Rauchverbots an Schulen“ auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/271 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns in diesem Haus in einem Punkt einig: Es sollte in der Schule keine Raucherkarrieren geben. – Dann muss man sich die Situation anschauen, wie sie sich heute darstellt. Wir haben zwischenzeitlich die Situation, dass bereits Zwölfjährige rauchen. Wir haben die Situation, dass teilweise Schüler – man sagt sogar, fast die Hälfte – in der neunten und zehnten Klasse rauchen. Wir haben die weitere Situation, dass wir – das haben Sie in Ihrem Antrag noch einmal ausführlich dargestellt – spätestens seit dem Jahr 2000 präventive Maßnahmen unterbreiten.
Meine Damen und Herren, Frau Ministerin, die Prävention, die Sie immer nach vorn stellen, ist natürlich notwendig und wichtig, das ist klar, aber an diesen Tatsachen, die ich gerade geschildert habe und die den jetzigen Zustand darstellen, sieht man, dass diese Prävention nicht ausreicht.