Protocol of the Session on September 21, 2006

Wir halten es für dringend notwendig, die Kontrollen verstärkt fortzusetzen. Die Vergangenheit hat allerdings gezeigt, dass es trotz gesetzlicher Vorgaben nie eine hundertprozentige Sicherheit bei kriminellen Machenschaften geben kann.

(Glocke des Präsidenten)

Sofort, Herr Präsident.

Mit der Maßgabe der Verbraucherschutzministerkonferenz haben wir wichtige Rahmenbedingungen geschaffen und befinden uns auf einem guten Weg, insbesondere in Rheinland-Pfalz.

(Beifall der SPD)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Schäfer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon sehr bemerkenswert, wie die SPDFraktion – man kann hinzufügen, auch die Landesregierung – mit diesem Thema umgeht. Jahrelang hat man abgewiegelt, obwohl es Handlungsbedarf in der Sache

gab – das haben wir über Jahre festgestellt –, aber nichts ist passiert.

(Beifall der CDU)

Man hat lange nicht gesehen, dass es bei den Lebensmittelkontrollen Defizite gibt und dort Handlungsbedarf gegeben war und immer noch gibt. Heute erleben wir einige Widersprüche. Ich muss sagen, es ist wirklich ein starkes Stück, was hier passiert.

Einerseits wiegelt die Verbraucherschutzministerin nach wie vor ab und sagt, die Situation in der Lebensmittelkontrolle sei in Ordnung. Diese Aussage ist in Zeitungsberichten getroffen worden. Andererseits sagt sie, wenn es Defizite gebe, seien die Kommunen dafür zuständig und diese seien daran schuld. Jetzt wird auch noch so getan – das ist das allergrößte –, als ob sie, die Verbraucherschutzministerin, die Initiative dazu in Berlin ergriffen habe, damit jetzt doch noch alles gut wird. Das setzt dem Fass die Krone auf.

(Hartloff, SPD: Das war Herr Schnappauf!)

Herr Kollege, richtig ist, vor ungefähr einem Jahr hat Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer ein 10-Punkte-Sofortprogramm zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit angekündigt. Dieses wurde dann im November des vergangenen Jahres von einer BundLänder-Kommission verabschiedet. Wichtig ist noch, dass dieses Programm Diskussionsvorschläge für die Minister auf der Länderebene enthielt. Das bedeutet, die Länder hatten auch Hausaufgaben zu machen.

Am 7. September dieses Jahres, ein Jahr später, hat dann die Verbraucherministerkonferenz ein 13-PunkteProgramm beschlossen, auf das Sie sich jetzt berufen. Wenn Sie hineinschauen, werden Sie feststellen, die Inhalte sind ziemlich identisch mit dem 10-PunkteProgramm. Wenn man dann noch, so wie ich das gestern Abend getan habe, im Internet in eine Suchmaschine diesen Begriff eingibt, stößt man auf eine Homepage eines FDP-Bundestagsabgeordneten, der sagt „Alter Wein in neuen Schläuchen“. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um eine Aussage von mir handelt. Auf dieser Homepage befindet sich eine tabellarische Gegenüberstellung, in der exakt dargestellt wird, dass das, was jetzt als Neuigkeit verkauft wird, schon in dem 10-Punkte-Programm ein Jahr zuvor von Minister Seehofer dargestellt wurde.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Wir freuen uns, dass sich die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin endlich dazu durchgerungen hat, Forderungen von uns, die wir in diesem Haus erhoben haben, umzusetzen.

Vielleicht noch etwas zum Thema „Verbraucherschutzministerium“. Wir haben heute Morgen erlebt, dass die Regierung und die SPD-Fraktion die Situation so darstellen, als ob alles bestens sei. Es werde vorgearbeitet, man habe Ideen usw.

Ich fand es ein starkes Stück, dass kürzlich im Umweltausschuss die Ministerin gesagt hat, sie freue sich über

die gute Idee des Herrn Ministerpräsidenten, ein Verbraucherschutzministerium einzurichten. Ich denke nur daran zurück, dass wir jahrelang gefordert haben, dass man den Verbraucherschutz in einem Haus bündeln und Verantwortlichkeiten herstellen muss. Es wurde immer gesagt, nein, das brauchen wir nicht. Ich bin Ihnen aber dankbar für die Einsicht, die jetzt offenbar eingetreten ist.

(Beifall der CDU)

Wir haben in Rheinland-Pfalz Glück gehabt, dass wir bisher von größeren Skandalen verschont geblieben sind. Nachdem Sonderkontrollen durchgeführt wurden, sind jetzt auch in Rheinland-Pfalz – ich sage zum Glück – nur einige wenige Fälle aufgedeckt worden, bei denen sogenanntes Gammelfleisch entdeckt wurde.

Dazu noch ein paar Fakten, die leider in diesem Zusammenhang überhaupt nicht angesprochen worden sind. Die Situation der Lebensmittelkontrolle muss endlich verbessert werden.

(Beifall der CDU)

Das bedeutet, der Personalstand der Lebensmittelkontrolleure, aber auch die Sachausstattung sowie die zunehmende Arbeits- und Aufgabenbelastung der Lebensmittelkontrolleure müssen überprüft werden. Das betrifft auch – das sage ich ausdrücklich – die Frage, wie in den Betrieben eine wirksame Qualitätssicherung erreicht werden kann, und das Stichwort der Eigenverantwortung der Betriebe.

Es ist aber falsch, so wie das in den vergangenen Wochen durch Frau Ministerin Conrad immer wieder geschehen ist,

(Glocke des Präsidenten)

den Kommunen den schwarzen Peter zuzuspielen; denn das Land ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Aufgabe der Lebensmittelkontrolle in seiner Verantwortung wahrzunehmen. Die Kommunalisierung vor vielen Jahren bedeutet lediglich eine Delegation der Aufgaben auf die Kreise.

(Beifall der CDU)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Schellhaaß das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Präambel des Beschlusses der ersten Verbraucherschutzministerkonferenz heißt es: „Bund und Länder werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine höhere Lebensmittelsicherheit zu erreichen.“ Na gut, es ist etwas zu verbessern, und diese Aussage ist zu unterstützen.

Es ist schlimm, dass kriminelles und verantwortungsloses Handeln einiger Menschen die beschlossenen Maß

nahmen notwendig machen. Die bringen notwendigerweise wieder mehr Bürokratie mit sich und kosten Zeit und Geld. Dafür zahlen dann leider alle Menschen, ob sie nun Landwirte, Verbraucher, andere in der Lebensmittelbranche Tätige oder Steuerzahler sind.

Bei den vielen naturnah und umweltschonend produzierenden Betrieben in Rheinland-Pfalz, die einen hohen Qualitätsstandard haben, kommt hinzu, dass sie ungerechterweise unter den Skandalen selbst schon stark leiden. Deshalb begrüßen wir alle Anstrengungen, die dazu führen, dass die Strafmaßnahmen konsequent ausgeschöpft werden und gegebenenfalls auch erhöht werden.

Wir begrüßen, dass Vermögensabschöpfungsmöglichkeiten geschaffen werden. Wir wollen nämlich nicht, dass asoziales und kriminelles Verhalten zu verbleibender Bereicherung führt. Ich wünsche mir dazu, dass die Urteile weniger zu Gefängnisstrafen, sondern viel mehr zu hohen Geldstrafen führen, damit die Verursacher wenigstens zum Teil im übertragenen Sinn die Kosten der Maßnahme tragen, von denen hier die Rede ist.

(Beifall der FDP)

Auch einheitliche Standards in der Lebensmittelkontrolle und die Möglichkeit, Namen von Unternehmen zu nennen, sind hilfreich. Die Einführung der Mitteilungspflicht der Ermittlungsbehörden an die Lebensmittelüberwachungsbehörden und die Möglichkeit, zulassungspflichtigen Betrieben im Lebensmittelsektor die Zulassung oder die Gewerbeerlaubnis zu entziehen, ist sinnvoll.

Maßnahmen gegen Preisdumping sind im richtigen Maß angewandt auch richtig. Sie dienen der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Marktchancen qualitätsbewusster Produzenten und Händler. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass Preise administriert werden und wir weitere sozialistische Eingriffe in die Marktwirtschaft haben.

(Beifall der FDP)

Die Verderblichkeit von Lebensmitteln macht es auch notwendig, vor dem Zeitpunkt ihrer Verderbnis die Nachfrage durch Sonderangebote anregen zu können, und das nicht nur bei Lebkuchen. Dieser Gesichtspunkt macht eine Regelung nicht einfacher. Ich sehe hier die Gefahr, dass durch die Antidumpingmaßnahmen das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird und das Badewasser aus Bürokratie pur besteht.

(Beifall der FDP)

Überdies besteht die Gefahr, dass falsch angewandte Antidumpingmaßnahmen für die Verbraucherin und den Verbraucher zu höheren Preisen führen. Aus diesem Grund sehen wir die grundsätzlich richtigen Maßnahmen gegen Preisdumping sehr kritisch.

Auch bei der Erweiterung der Meldepflicht auf alle Lebensmittelunternehmer, denen unsichere Lebensmittel angeboten oder geliefert werden, sehen wir die Gefahr einer Überbürokratisierung und damit der Bevorzugung großer Unternehmen.

Wir haben auch ein paar Fragen an die Landesregierung. Was soll in Rheinland-Pfalz geschehen, um eine höhere Lebensmittelsicherheit zu erreichen, und wo sieht die Landesregierung bisher Defizite? Ist in Rheinland-Pfalz vorgesehen, eine Schwerpunktermittlungsbehörde einzurichten? Welche Konzepte und welcher Zeitplan sind zur Umsetzung der Beschlüsse der Verbraucherschutzkonferenz vorgesehen? Ist die Evaluierung der neuen Maßnahmen vorgesehen, wenn ja, wann?

Zum Abschluss möchte ich wie schon an anderer Stelle betonen, dass die Verbraucher selbst sehr viel zur Sicherheit von Lebensmitteln beitragen können, indem sie qualitätsbewusst einkaufen und den Stellenwert gesunder Lebensmittel für ihre eigene Gesundheit berücksichtigen. Bisher waren die Verbraucher, die lieber etwas weniger in der Masse, dafür aber qualitätsbewusst bei heimischen Produzenten und ihnen bekannten Fleischermeistern und Geschäften einkauften, durchweg auf der sicheren Seite.

(Glocke des Präsidenten)

Das gilt für Gammelfleisch ebenso wie für BSE, Hormone oder Antibiotika im Fleisch wie auch für die nicht zu unterschätzende gesundheitsschädliche Wirkung von Pestiziden in Obst und Gemüse.

(Glocke des Präsidenten)

Von der Landesregierung wünschen wir uns, dass sie die vorgesehenen Maßnahmen unbürokratisch – – –

Frau Kollegin, Sie haben die Redezeit überschritten. Sie haben nachher noch einmal die Möglichkeit zu sprechen.

Noch ein Satz. Wichtig ist, alle sinnvollen Maßnahmen zur Aufklärung der Verbraucher und zur Bildung von Qualitätsbewusstsein bei den Verbrauchern zu unterstützen.

(Beifall der FDP)