Die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen, dass die Datenschutzbestimmungen verändert worden sind und der private Datenschutz einen anderen Stellenwert bekommt, weil er beim Datenschutzbeauftragten angesiedelt wird. Auch die Datenschutzkommission ist ab 1. Oktober diesen Jahres für den privaten Datenschutz zuständig.
Man muss Folgendes wissen: 75 % der gesammelten Daten werden von Privaten und 25 % vom Staat gesammelt. Ich will mich gar nicht darüber auslassen, wie weit Bürgerinnen und Bürger durch das Verhalten des Staates zu gewissem Verhalten veranlasst wurden.
Sie gehen vielleicht leichtfertig mit Daten um, weil der Staat ihnen sagt: Du hast nichts zu befürchten. – Möglicherweise ist das doch in den Köpfen verankert. Das wollen wir ändern.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Mertin, ich sage etwas zur Klarstellung. Ich hatte vorhin schon gesagt, dass wir eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes für richtig ansehen. Ebenfalls wünschen wir ausdrücklich eine Einwilligung des Betroffenen. Dies sieht beispielsweise auch Wolfgang Bosbach als stellvertretender Fraktionsvorsitzender so. Auch Wolfgang Schäuble kann sich das durchaus vorstellen. Da befinden wir uns in der Diskussion. Im Herbst bei der Novellierung wird sich entscheiden, ob entsprechende Regelungen kommen.
Über die Frage, ob eine Verankerung im Grundgesetz notwendig ist, lässt sich natürlich streiten. Der langjährige hessische Datenschutzbeauftragte, Herr Simitis, hat kürzlich gesagt, dass er davon nicht viel halte. Er befürchte endlose Debatten über eventuelle Einschränkungen und Vorbehalte. Ich sehe das auch nicht unbedingt als vorteilhaft an. Es ist eine scheinbare und trügerische Sicherheit, wenn dies im Grundgesetz verankert wird. Letztendlich ist es keine Datensicherheit und kein unbedingter Schutz. Ich setze eher auf eine gewisse Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können viele Regelungen vornehmen, aber der Missbrauch von
Daten wird sich sicherlich nicht gänzlich verhindern lassen. Datenklau und illegaler Handel werden ähnlich wie Diebstahl, Raub und Betrug immer wieder in unserer Gesellschaft vorkommen. Wir müssen dagegen ein Stück weit repressiv mit dem Strafrecht vorgehen.
Der Datenschutzbeauftragte, die Verbraucherzentralen und wir alle sind gefordert. Wichtiger ist die Prävention, die wir mittelbar und unmittelbar voranstellen müssen. Das gilt insbesondere für die Prävention bei der jungen Generation.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man sich im Augenblick einige Internetforen wie beispielsweise „STUDIVERZEICHNIS“, „facebook“ und „wer-kenntwen“ – viele Kollegen sind da auch drin – anschaut, dann sieht man zum Teil Informationen und Daten, die man dort wunderbar erhalten kann. Diese sind letztlich eine Preisgabe von Daten, mit denen Datenhändlern ein relativ einfacher Datenzugriff ermöglicht werden könnte.
Ich denke, der Datenmissbrauch hat oftmals die Wurzel im eigenen Verhalten. Ich denke, Datenschutz fängt auch zu Hause an. Wir müssen sehen, dass wir unser Verbraucherverhalten entsprechend einschränken und bei jeder Benutzung der „PAYBACK-Karte“ darüber nachdenken, ob wir sie benutzen oder lieber stecken lassen und ob es nicht sinnvoller ist, auf diese wenigen Cent zu verzichten.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich hat die Verankerung im Grundgesetz nur deklaratorische Bedeutung, das hatte ich ausgeführt. Viel wichtiger ist, dass an der einen oder anderen Stelle die Gesetzgebung überprüft, gegebenenfalls verändert und angepasst wird. Aber noch viel wichtiger ist, dass der Vollzug dieser Gesetze einer effektiven Kontrolle unterzogen wird. Deshalb begrüßen wir außerordentlich, dass bei uns in Rheinland-Pfalz zukünftig in einigen Wochen die Kontrolle an einer Stelle zusammengeführt wird, wenn es um hoheitliche bzw. private Datennutzung geht. Das ist aus unserer Sicht ein richtiger und wichtiger Schritt, da der Bürger auf diese Art und Weise nur eine Ansprechstelle hat, um dieses Ziel erreichen zu können.
Vorhin hatte ich die Krankenkassen erwähnt. Ich meine, vor diesem Hintergrund würde es sich noch einmal lohnen, das Projekt der Gesundheitskarte zu überprüfen.
Wenn ich sehe, was eine Krankenkasse gemacht haben soll, und wenn ich mir vorstelle, welche Daten auf dieser Gesundheitskarte sein werden, dann kann ich mir auch vorstellen, was man dann damit alles machen können soll. Deshalb sollte man die Einführung dieser Karte noch einmal besonders kritisch im Hinblick auf den Datenschutz und den Schutz der Bürger und seiner Gesundheitsdaten überprüfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns geht es letztlich darum, dass wir einen Ordnungsrahmen erhalten, bei dem die Ziele, die die Wirtschaft oder der Staat durch das Erheben von Daten in zulässiger Weise erreichen wollen, auch erreichen können, und zwar ohne dass der Bürger unnötigen Schaden erleidet, ohne dass der Bürger, ohne es zu merken, sich sozusagen als Objekt in einem Gestrüpp, in einem virtuellen Netz wieder findet, in dem er plötzlich gefangen ist, ohne zu wissen, an welchen Strippen an welcher Stelle an ihm gezogen wird und er gar nicht weiß, wie es dazu gekommen ist.
Das gilt es zu verhindern. Das ist eine Sisyphusarbeit. Das ist Kleinarbeit. Der müssen wir uns alle stellen.
Ich darf als Gäste im Landtag Mitglieder der Theatergruppe des Musikvereins Mörschied begrüßen. Herzlichen willkommen hier in Mainz!
„Einsatz von Langzeitarbeitslosen zur Verbesserung der Demenzbetreuung in Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/2543 –
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen wieder einmal über die Herausforderung Pflege und wie wir versuchen, mit dieser Herausforderung umzugehen. Ein netter Einstieg ist an sich die Formulierung, die wir für diesen Tagesordnungspunkt gewählt haben. Wir sprachen in der Überschrift noch vom Einsatz von Langzeitarbeitslosen. Inzwischen hat sich aufgeklärt, dass es um den Einsatz von Arbeitslosen überhaupt geht. Die Wellen der Empörung, die diese Vorschläge am Anfang teilweise begleiteten – für mich nicht ganz nachvollziehbar –, auch aus eigenen Parteireihen,
Meine Damen und Herren, um was geht es? – Es geht darum, dass wir die Pflege zukunftsfester machen müssen. Im Pflegeweiterentwicklungsgesetz wurden dazu für die Betreuung demenziell Erkrankter wichtige Marken gesetzt. Eine der Marken ist die finanzielle Sicherheit bis zum Jahr 2014, bei der wir Liberale sagen: Vorsicht, umlagefinanzierte Systeme können nie sicher sein, weil ein Leben von der Hand in den Mund immer in hohem Maße von konjunkturellen Entwicklungen oder auch von der Entwicklung der Arbeitslosigkeit abhängig ist. –
Das ist ein Konstruktionsfehler, den zu geißeln ich in keinem Vortrag zur Pflege auslasse, weil ohne einen Einstieg in ein zusätzliches, kapitalgedecktes Verfahren werden wir die Pflege an die Wand fahren. Das sollte sich jeder ins Stammbuch schreiben lassen.
Meine Damen und Herren, ein zweiter fast schon Allgemeinplatz: Wenn wir über die Pflege für die Jahre 2014 aufwärts diskutieren, also das Jahr 2020 oder das Jahr 2030 in den Blickpunkt nehmen, dann ist das keine theoretische Debatte vom Parlamentariern bezogen auf irgendwelche anderen, sondern wir debattieren über unsere Versorgung in diesem Zeitrahmen. Wir werden die Betroffenen sein. Wir werden die demenziell Erkrankten sein – nicht alle gleichzeitig –, ob wir es wollen oder nicht.
Meine Damen und Herren, die Zahlen sprechen leider für sich. Zurzeit sind es 2,1 Millionen Betroffene in der Pflege. Im Jahr 2020 werden es ca. 3 Millionen und im Jahr 2030 ca. 3,5 Millionen sein. Das sind verlässliche Zahlen, an denen sich nicht viel ändern wird. Für diese Zahlen haben wir noch keine Vorsorge getroffen.
Meine Damen und Herren, konkret fügt sich der jetzt vorgelegte Plan, Arbeitslose, vor allem natürlich solche mit entsprechender Vorqualifikation, als zusätzliche Arbeitskräfte in der Pflege einzusetzen, in diese Diskussion ein. Wir brauchen diese zusätzlichen freiwilligen Menschen, die bereit sind, in einem bestimmten Zeitrahmen zwischen fünf und 20 Wochenstunden zusätzliche Arbeiten in den Pflegeheimen zu übernehmen und so die reguläre Pflege nicht zu verdrängen, sondern zu entlasten.
Wenn man überhaupt etwas an diesen Vorschlägen kritisieren kann, dann muss man kritisieren, dass es erst jetzt kommt und nicht ausreicht. Es kann nur ein Einstieg sein in das, was wir Liberale Bürgergesellschaft nennen, ein Einstieg, Sozialstaatlichkeit mit bürgerlichem freiwilligen Engagement und mit ehrenamtlicher Tätigkeit zu verknüpfen. Ohne diesen Einstieg werden wir es nicht