Meine Damen und Herren, wir sind auch positiv überrascht über den Erfolg der EQJ-Maßnahmen, der Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen. 60 % aller Teilnehmer konnten anschließend in ein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden. Das zeigt, dass diese Maßnahmen wirken, und man sollte auch vermeiden, hier von Warteschleifen zu sprechen. Die Jugendlichen werden qualifiziert, sie erhalten eine Zukunftsperspektive. Auch im Interesse der Wirtschaft wird die Ausbildungsfähigkeit der Jugendlichen gefördert.
Wir haben in dieser Vereinbarung mit den Verbänden auch erreicht, dass gewisse Qualifizierungsabschnitte auch in der Berufsausbildung anerkannt werden. Herr Dr. Schmitz, daran können Sie sehen, wir werden die umfangreichen Maßnahmen auch fortsetzen, weil wir nur mit den vielfältigen Maßnahmen auch dem Anspruch gerecht werden, jedem einzelnen Jugendlichen zu helfen. Deswegen bin ich positiver Dinge, auch im Anblick der konjunkturellen Erholung, die wir haben, dass wir zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres in der Nachvermittlungsaktion dann wieder eine gute Bilanz vorlegen werden im Interesse der einzelnen Jugendlichen, aber auch im Interesse des Wirtschaftsstandorts RheinlandPfalz.
Meine Damen und Herren, jeder Fraktion stehen noch 120 Sekunden Redezeit zur Verfügung. Wird davon Gebrauch gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, ich begrüße zunächst Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag, und zwar Mitglieder des Gesangvereins und der Theatergruppe BöhlIggelheim und Mitglieder des Jugendgemeinderats Maxdorf. Herzlich willkommen!
Landesgesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/45 – Erste Beratung
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 15/57 – Erste Beratung
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Duale Oberschule ging im Jahr 1996 mit zunächst drei Pilotschulen als Modellversuch an den Start. Im Rahmen der bis zum letzten Jahr andauernden Modellphase sind weitere elf Schulen hinzugekommen. Zum Abschluss der Evaluation des Modellversuchs wurden rund 7.000 Schülerinnen und Schüler in rheinland-pfälzischen Dualen Oberschulen unterrichtet.
Der FDP war seinerzeit die Konzeption und Einführung einer solchen Schulart ein besonderes Herzensanliegen, weil wir meinen, dass der Gedanke der Chancengerechtigkeit die Grundprämisse sein muss, die sich durch unser gesamtes bildungspolitisches Handeln ziehen soll, und ein wichtiger Aspekt bildungspolitischer Chancengerechtigkeit ist die Gleichwertigkeit allgemeiner und beruflicher Bildung.
Mit der Dualen Oberschule wurde ein Bildungsgang geschaffen, der junge Menschen gezielt auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet, den Erwerb berufspraktischer Kompetenzen als Kernaufgabe beinhaltet, zu mittleren Bildungsabschlüssen führt und gleichzeitig aber auch den jungen Menschen ermöglicht, zügig im Anschluss an ihre Berufsausbildung die Fachhochschulreife zu erwerben.
Nachdem nunmehr seit dem letzten Jahr ein umfangreicher Evaluationsbericht zur Dualen Oberschule vorliegt,
kann man mit Recht sagen, dass diese neue Schulform gelungen ist. Schülerinnen und Schüler, aber auch ihre Eltern und die an Dualen Oberschulen tätigen Lehrerinnen und Lehrer schätzen diese Schulform in einem hervorragenden Maß, genauso wie die Abnehmerseite der Betriebe und der berufsbildenden Schulen.
Insbesondere das Fach „Praxis in der Schule“, das in beiden Bildungsgängen Haupt- und Realschule, Profilstufe I und II gemeinsam unterrichtet wird, wird von allen Genannten als besonders wertvoll eingeschätzt.
Viele Methoden und pädagogische Leitlinien, die wir gerade im Zusammenhang mit den PISA-Studien diskutiert haben, sind in der Dualen Oberschule bereits heute bewährt. Dazu gehören systematisches Methodenlernen, regelmäßige Verbalbeurteilungen und die Förderung vernetzten interdisziplinären Denkens im Rahmen von fächerverbindendem Unterricht.
Besonders hervorzuheben ist die intensive Berufsvorbereitung von Schülerinnen und Schülern Dualer Oberschulen und die enge Zusammenarbeit mit den Betrieben, den Kammern und den berufsbildenden Schulen.
Mit der Einführung der BOS I und II, also der Berufsoberschule I und II, wurde auch die Möglichkeit des Modells „neun plus drei“ in der Fläche unseres Bundeslandes an den berufsbildenden Schulen eingeführt und damit Schülerinnen und Schülern mit mittleren Bildungsabschlüssen von anderen Schulformen zugänglich gemacht und gleichzeitig die Durchlässigkeit bis hin zur allgemeinen Berufsschulreife noch einmal erhöht.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung in Kooperation mit der FDP-Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode unmittelbar nach Veröffentlichung des Evaluationsberichts die Duale Oberschule zunächst auf dem Verordnungsweg als Regelschule verankert. Wir wollten möglichst schnell Planungssicherheit für die Schulen, die derzeit existieren, herstellen.
In der Verordnung konnte die Duale Oberschule, weil es eine Verordnung ist und man sonst das Gesetz hätte ändern müssen, nur als eine Form der Regionalen Schule verankert werden.
Für die FDP-Landtagsfraktion ist die Duale Oberschule eine eigenständige Schule, die es aufgrund ihrer Qualität verdient hat, künftig für erheblich mehr Schülerinnen und Schüler im Land in der Fläche zu Verfügung zu stehen.
Deshalb ist es uns besonders wichtig, dass nicht nur die bestehenden Schulen künftig ihre Planungssicherheit haben, sondern eine zügige Verankerung der Dualen Oberschule im Gesetz verstärkt die Möglichkeit schafft, neue Duale Oberschulen zu errichten. Von hier würde ein Signal ausgehen – wenn man diese Änderung zügig
So wie ich in der letzten Legislaturperiode Ihr Ministerium und Ihren Staatssekretär auf einer Konferenz verstanden habe, auf der viele Schulleiter Dualer Oberschulen anwesend waren, war es auch Ihr Wunsch, in dieser Legislaturperiode die Änderung des Schulgesetzes in der Form vorzunehmen, dass im Gesetz die Duale Oberschule verankert wird, Frau Ministerin Ahnen.
Deshalb denke ich – wir sind nicht nur der guten Hoffnung, sondern auch der Überzeugung –, dass die SPDFraktion, die diese Landesregierung trägt, im Rahmen der parlamentarischen Beratungen unserem Gesetzentwurf zur Verankerung der Dualen Oberschule im Schulgesetz zustimmen wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Nicole Morsblech, nicht jeder Wunsch wird immer gleich und in der Qualität, wie man es sich wünscht, erfüllt. Wir sind uns aber in vielem einig.
Ich glaube, es ist zunächst einmal wichtig, an diesem Punkt zu betonen, auch wir denken, das Modell Duale Oberschule ist ein Erfolg.
Die Modellphase ist mit einem Bericht abgeschlossen worden, aus dem hervorgeht, dass die Ziele, die bei der Einrichtung der Schule formuliert worden sind, erreicht worden sind und Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungen, aber besonders auch Betriebe, künftige Ausbildungs- und Arbeitgeber, mit dieser Schule und ihren Ergebnissen in den Leistungen, die den Kindern dort vermittelt werden, einverstanden sind, den Kindern wichtige Schlüsselkompetenzen vermittelt werden, der besondere berufspraktische Schwerpunkt dieser Schule Kinder eindeutig besser und direkter auf einen beruflichen Alltag qualifiziert, als das an mancher allgemein bildenden Schule der Fall ist.
Frau Kollegin, ich bestätige genau das, was Sie gesagt haben, dass wir mit berufspraktischen Einheiten in dieser Schule auf berufliche Tätigkeiten vorbereiten und wir, genau wie Sie, der Meinung sind, die Besonderheit dieser Schule ist es wert, dass wir sie besonders erwähnen.
Die Frage ist lediglich: Wie wird diese Besonderheit hervorgehoben, und auf welche Art und Weise und mit welchem bürokratischen Aufwand müssen wir betonen und darstellen, dass die Duale Oberschule eine gute Schule ist, deren Akzeptanz überall gegeben ist, auch bei uns, und deren Bestand wir sichern wollen?
Wir glauben nicht, dass wir das im Moment durch die Änderung des Schulgesetzes tun müssen. Wir haben die Landesverordnung über die Regionalen Schulen zu Ende der letzten Legislaturperiode geändert.
Wir haben nicht nur in diese Landesverordnung die Dualen Oberschulen extra hineingeschrieben, die Regionale Schule kann auch als Duale Oberschule errichtet werden, und dann noch spezifiziert – diese ist gekennzeichnet durch eine systematische Berufsorientierung, eine enge Kooperation mit der berufsbildenden Schule –, sondern wir haben in diese Verordnung – ich denke, das ist Ihnen vielleicht beim Schreiben Ihres Gesetzentwurfs entgangen – noch einen eigenen Verordnungsteil hineingebracht, der ausschließlich für die Duale Oberschule geschrieben wurde.