Zu Frage 4: Bereits seit 2002 ist auf Initiative der Landesregierung und gefördert sowohl von der Bundesregierung als auch vom Europäischen Sozialfonds das Kulturwirtschaftsportal www.vertikult.de entwickelt worden, das inzwischen vom Verein Kultur und Arbeit e. V. Mainz betrieben wird. Ursprünglich vorrangig auf rheinland-pfälzische Kulturschaffende und deren Bedürfnisse ausgerichtet hat sich das Portal inzwischen zu einem bundesweiten Angebot entwickelt, das nun für den europäischen Markt weiter ausgebaut wird. Dabei handelt es sich um das einzige kulturspartenübergreifende Kulturwirtschaftsportal in deutscher Sprache.
Das Portal ist ein Serviceangebot für Kulturschaffende, die Jobs suchen und anbieten. Es offeriert zudem eine Kooperationsplattform für kulturwissenschaftlich ausgerichtete Vorhaben und ein Infocenter mit Beiträgen zur Kulturwirtschaft.
Durch seine Vernetzung mit nationalen und europäischen Angeboten der Kulturwirtschaft bildet es einen einzigartigen Beitrag zur Kulturwirtschaft. Darüber hinaus fördert die Landesregierung seit Jahren die Designwirtschaft. Ziel der Aktivitäten ist es, günstige Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Designmarkt in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Als wesentliche Maßnahme zur Designförderung wurden die Preise für Produkt- und Kommunikationsdesign ins Leben gerufen. Des Weiteren sind attraktive Standortbedingungen notwendig, um den Designstandort Rheinland-Pfalz nachhaltig zu stärken.
Design als Wettbewerbsfaktor ins Bewusstsein der rheinland-pfälzischen Wirtschaft zu rücken, Hilfestellung zu geben, den Dialog zwischen den Branchen anzuregen, und die rheinland-pfälzische Designwirtschaft attraktiv und aussagekräftig darzustellen, ist das Ziel des Designforums Rheinland-Pfalz, descom.
Descom, am Institut für Mediengestaltung der Fachhochschule Mainz angesiedelt, wird vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau gefördert. Mit den beiden Kooperationspartnern ITB GmbH und RKW Rheinland-Pfalz wird 2008 der Beratungsschwerpunkt ausgebaut und verbessert. Ziel ist es, erstmals zertifizierte Designberatung für die mittelständische Wirtschaft anzubieten.
Daneben erfolgt durch das Wirtschaftsministerium eine projektbezogene Unterstützung von Designinitiativen sowie die Verstärkung bzw. zielgerichtete Ergänzung des Informations-, Aus- und Weiterbildungsangebots in Rheinland-Pfalz. Ein wichtiger Baustein hierbei sind die jährlich stattfindenden Mainzer Designgespräche, die
Zudem stehen den Unternehmerinnen und Unternehmern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft zahlreiche Instrumente der Wirtschaftsförderung zur Verfügung. Exemplarisch genannt seien das Mittelstandsförderungsprogramm oder die Beratungsförderung von Existenzgründerinnen und -gründern. Abschließend weise ich darauf hin, dass zahlreiche Bereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft indirekt von der öffentlichen Kulturförderung profitieren.
Herr Minister, Sie haben gesagt, 7 % des Gesamtumsatzes der rheinland-pfälzischen Wertschöpfung stammen aus der Kreativwirtschaft. Wie viel davon wird aus öffentlichen Mitteln finanziert und wie viel aus privaten?
Ich habe ausgeführt, dass in der Medien- und ITBranche insgesamt 7 % der Gesamtumsätze erwirtschaftet werden. Zentrales Element dieser Branche ist die Kreativwirtschaft. Derzeit wird im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz über einen Abgrenzungskatalog diskutiert, wie man den Bereich der Kreativwirtschaft genauer fassen kann. Darauf aufbauend werden wir Ihnen die genauen Zahlen berichten können, was unter Kreativwirtschaft in Rheinland-Pfalz zu verstehen ist.
Dass dies einen wesentlichen Teil der Bereiche Medien und IT umfasst, ist nachvollziehbar. Ihnen jetzt genau darzulegen, in welchem Umfang die Medien- und ITBranche Aufträge aus der öffentlichen Hand erhält, würde einen nennenswerten Aufwand erfordern und war auch nicht Gegenstand der Anfrage, andererseits würden wir uns auf spezielle Anfrage hin bemühen, Ihnen diese Zahlen, soweit erschließbar, mitzuteilen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Bracht und Gerd Schreiner (CDU), Finanzierung des Fritz-Walter-Stadions – Nummer 2 der Drucksache 15/2276 – betreffend, auf. Wer trägt vor? –
1. Treffen Medienberichte zu, wonach sowohl die ADD Trier als auch im Auftrag der Kreissparkasse Kaiserslautern die Anwaltskanzlei Menold schwerwiegende rechtliche Vorbehalte gegen die Verträge zur Gründung der kommunalen Stadiongesellschaft und der Übertragung des Stadions vom Verein auf die Gesellschaft geltend gemacht haben?
2. Welchen fachlichen und politischen Einfluss hat die Landesregierung auf die Errichtung der Stadiongesellschaft genommen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Anfang 2003 ist mit dem 1. FC Kaiserslautern ein bis dahin höchst erfolgreiches Dienstleistungsunternehmen der Freizeit- und Event-Branche mit sehr hoher direkter und indirekter Wertschöpfung in eine existenzielle Krise geraten.
Nach Einschätzung des Vereins und der eingeschalteten Wirtschaftsprüfergesellschaft bestand akute Insolvenzgefahr, und eine Bundesligalizenz für die darauf folgende Saison 2003/2004 wäre ohne schnelle und nachhaltige Sanierung nicht erteilt worden, was wohl ebenfalls in die Insolvenz geführt hätte.
Eine Insolvenz hätte nicht nur zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden für die Stadt und die Region geführt, sondern zugleich auch erhebliche Folgelasten für Stand und Land nach sich gezogen. Zu der Zeit war nämlich das Stadion im Umbau und hatte den Charakter einer Baustelle.
Bei einer Insolvenz wäre auf Stadt und Land fast zwingend zugekommen, aus der vorhandenen Baustelle wieder ein nutzbares Stadion zu machen, ein Stadion, in dem allerdings weder ein Bundesliga-Verein spielt noch eine Fußball-Weltmeisterschaft stattgefunden hätte. Selbstverständlich wäre Kaiserslautern nach einer Insolvenz des Vereins auch nicht mehr als WM-Standort infrage gekommen.
Dies billigend und sehenden Auges in Kauf zu nehmen, wäre aus der Sicht von Stadt und Land unverantwortlich gewesen.
Es gibt im Übrigen kaum einen Vorgang, über den der Landtag und die Öffentlichkeit so häufig und so intensiv informiert wurden wie über die Krisen des 1. FC Kaiserslautern in den Jahren 2002 und 2003. Die Informationen waren so umfangreich und detailliert, dass das eine oder andere offensichtlich schon wieder in Vergessenheit geraten ist.
Ein Blick in die zahlreichen Protokolle der Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses und des Landtags sowie in die Beantwortung der zahlreichen Anfragen reicht allerdings aus, um zu verdeutlichen, dass die aktuellen Medienberichte keinerlei Neuigkeitswert haben. Aber das Lesen von Protokollen oder eine schlichte Anfrage scheint nicht mehr unbedingt zum journalistischen Handwerk zu gehören.
Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bracht und Schreiner wie folgt:
Zu Frage 1: Im Beisein von Herrn Bracht hat der Kollege Bruch im Haushalts- und Finanzausschuss am 3. Juli 2003 in öffentlicher Sitzung erklärt – ich zitiere auszugsweise aus dem Protokoll –:
„Ein Problem sei die Frage gewesen, ob für die Stadt Kaiserslautern aufgrund ihrer finanziellen Situation diese Stadiongesellschaft überhaupt tragbar sei und wie die Risikoverteilung aussehe. Das zweite Problem sei die Frage gewesen, wie das Baukostenrisiko aussehe.
Diese Fragen seien kommunalaufsichtlich geprüft worden. Er habe die Weisung gegeben, dass wegen der finanziellen Situation der Stadt Kaiserslautern unter Abwägung der strukturpolitischen Problematik die Stadiongesellschaft aufgrund der geschilderten Struktur mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden könne.“
Sie sehen also auch daran, dass die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses und des Landtags jederzeit umfassend und zeitnah informiert wurden. Dies gilt selbstverständlich auch für die mit der Gründung der Stadiongesellschaft verbundenen Risiken für die Stadt und das Land.
Nicht Gegenstand der Berichterstattung, insbesondere nicht in öffentlichen Sitzungen, konnten natürlich die jeweiligen Risikoabwägungen der beteiligten Banken sein, die sich naturgemäß auf ihre eigenen Risiken fokussieren. Der Kreissparkasse Kaiserslautern als damalige Poolführerin ging es natürlich vor allem um die Minimierung ihrer eigenen Risiken. Zu diesem Zweck ist auch das Gutachten der Rechtsanwaltsgesellschaft Luther Menold erstellt worden.
Es empfiehlt im Wesentlichen, die Stadt Kaiserslautern und das Land Rheinland-Pfalz stärker zu belasten, um die Gläubigerbanken zu entlasten. Dies alles geschah im Übrigen, nachdem die beteiligten Banken dem Sanierungskonzept zugestimmt hatten. Mit Blick auf den Vertrauensschutz der beteiligten Banken möchte ich auf weitere Details verzichten.
Zu Frage 2: Der Zeitrahmen einer Fragestunde ist für die Beantwortung dieser Frage viel zu eng bemessen. Ich verweise deshalb auf die ausführlichen Darstellungen in den Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses am 28. Januar 2003, am 4. Februar 2003, am 13. März 2003, am 3. Juli 2003, am 4. November 2003, am 16. September 2004 und am 22. September 2005. Hinzu kommt die Beantwortung zahlreicher Mündlicher und Kleiner Anfragen in diesem Zeitraum. Mit den Einzeldaten möchte ich Sie hier nicht langweilen.
Zu Frage 3: Ausweislich der im Beteiligungsbericht der Stadt Kaiserslautern dargestellten Bilanz der FritzWalter-Stadion GmbH zum 31. Dezember 2006 betrug der Verlustvortrag aus den Jahren 2003 bis 2005 3.870.000 Euro. Im Jahr 2006 ist ein Jahresverlust in Höhe von 624.000 Euro entstanden. Nach telefonischer Auskunft des Geschäftsführers der Fritz-Walter-Stadion GmbH vom 3. Juni 2008 liegt der Jahresabschluss 2007 noch nicht vor. Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB wird er bis zum 30. Juni 2008 erstellt.
Zu Frage 4: Die Ursachen für die damalige Krise des Vereins liegen sowohl im finanziellen als auch im sportlichen Bereich. Unter anderem infolge rückläufiger Einnahmen aus der Vermarktung von Fernsehrechten, hoher Personalkosten im Profibereich sowie erheblicher Steuernachzahlungen war die Ausgangssituation bereits prekär. Die positive Fortführungsprognose unter Annahme bestimmter Planungsprämissen als Grundlage des Destrukturierungskonzepts war naturgemäß mit erheblichen Unsicherheiten und Risiken behaftet.
Herr Staatsminister, ist meine Information richtig, dass die bisher vom FCK vereinbarten Zahlungen in Höhe von jährlich 3,2 Millionen Euro lediglich die Zinsbelastungen abdeckten, also keine Tilgung für die Stadiongesellschaft beinhalten?
Dazu muss man in die Geschäftsgrundlagen der Stadiongesellschaft und in den genauen Miet- und Pachtvertrag schauen.
(Hörter, CDU: Ja oder nein? – Ramsauer, SPD: Wollen Sie informiert werden oder nicht? – Harald Schweitzer, SPD: Sie wollen gar nicht informiert werden!)
Meine Damen und Herren, es ist eine Frage gestellt, und das Ministerium ist bereit, sie zu beantworten. Sind Sie bereit, sie anzuhören?