An dieser Stelle muss man schlichtweg dazu sagen, man will das anders. Das kann man auch als politisches Konzept vertreten, aber man kann nicht verschweigen, was die Konsequenzen daraus sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir etwas Vernünftiges auf den Weg bringen. Ich glaube, dass wir ein Konzept entwickelt haben, das versucht, die vielen Probleme in anderen Bundesländern zu vermeiden, und das die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen gewährleistet, das die Gleichwertigkeit der Qualität in den 8- und 9-jährigen Bildungsgängen vorsieht und das für die Schülerinnen und Schüler im verkürzten Bildungsgang eine pädagogisch und organisatorisch adäquate Lernumgebung in der Ganztagsschule schafft. Insofern werbe ich noch einmal um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin, ich bin für Argumente sehr gern zugänglich, wenn sie denn ziehen. Das Problem ist, diese Argumente ziehen nicht.
Ich möchte noch einmal auf die Thematik „Chancengerechtigkeit“ zu sprechen kommen. Offenbar haben Sie mir nicht richtig zugehört. Sie haben die Chancengerechtigkeit damit begründet, dass Sie sagen, dann dürfe es auch keine Integrierten Gesamtschulen oder sonstige Schularten geben. Das ist nicht richtig. Ich sage Ihnen, wenn wir G-8- und G-9-Gymnasien haben, gibt es keine Chancengerechtigkeit in Bezug auf die Lebenszeit junger Menschen. Junge Menschen werden zukünftig nur dort Chancen haben, ihr Abitur nach acht Jahren abzulegen, wo es ein solches Gymnasium gibt. Das ist ganz einfach.
Des Weiteren sprechen Sie von Durchlässigkeit. Ich muss ehrlich anmerken, dieses Wort benutzen Sie immer gerade dann, wenn es für Sie passend ist.
Als Beispiel führe ich die Diskussion an, die wir in der letzten Ausschusssitzung geführt haben. Damals haben Sie gesagt, dass zukünftig in den sechsten Klassen eine zweite Fremdsprache eingeführt werden soll.
Das ist alles wunderbar, aber dann frage ich mich auch, wie es da mit der Durchlässigkeit aussieht. An Hauptschulen wird es das nicht geben. Wenn ich eine Orientierungsstufe habe und möchte die Durchlässigkeit, so wäre dies nach Ihrer eigenen Definition auch ein inkonsequenter Weg. Man darf also nicht immer so argumentieren, wie es einem gerade passt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beantragen bei diesem Gesetzentwurf die getrennte Abstimmung zu Artikel 1, Nummern 3 und 4.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen zunächst über den Geschäftsordnungsantrag der FDP ab, über Artikel 1, Nummern 3 und 4 des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Drucksache 15/1273 – getrennt abzustimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. – Die Gegenprobe! – Dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden.
Wir stimmen nun über Artikel 1, Nummern 3 und 4 des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Drucksache 15/1273 – ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist Artikel 1, Nummern 3 und 4 des Gesetzentwurfs einstimmig angenommen worden.
Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf im Übrigen ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Gesetzentwurf im Übrigen mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist das Gesetz mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FPD angenommen.
Landesgesetz zur Änderung der Organisation der Forstverwaltung und zur Auflösung der Regionalen Servicestelle Kommunalaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1279 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – Drucksache 15/1496 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Der Landtag hat am 29. August 2007 den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landesgesetz zur Änderung der Organisation der Forstverwaltung und zur Auflösung der Regionalen Servicestelle Kommunalaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion beraten und an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zur Beratung überwiesen.
Der Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 6. September, der Rechtsausschuss in seiner 12. Sitzung am 20. September 2007 beraten. Beide Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beratung im Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz am 6. September dieses Jahres hat zu keinen neuen Erkenntnissen geführt. Deshalb möchte ich auch keine neuen Argumente aufführen, die nicht schon in der Debatte am 29. August dieses Jahres erwähnt wurden.
Den Einwand der Kollegen der CDU, die Fortsetzung der Forstreform bzw. die vorliegende Änderung der Organisation der Forstverwaltung hätte in die anstehende Diskussion der Verwaltungsreform gehört, halte ich für völlig falsch und unangebracht.
Die Änderung des Landesgesetzes hat zwar mit einer Reform zu tun, nämlich der Forstreform, die wir bereits 2005 mit der Gründung von Landesforsten eingeleitet haben, aber mitnichten mit der Kommunalreform, sondern mit dem konsequenten Fortführen und Handeln des Landesbetriebs Landesforsten.
Es geht um eine Aufgaben- und konsequente Prozessoptimierung. Es geht um ein direktes wirtschaftliches Handeln und Entscheiden im operativen Geschäft und um die Reduzierung von unnötigen und kostenintensiven Schnittstellen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung setzt damit um, was die Evaluierung im Jahr 2004 ergeben hat. Daraus zwei Punkte: keine Außenstellen der ADD zur Wahrnehmung der kommunalaufsichtlichen Aufgaben, Verlagerung der Aufgabenaufsicht zentral zur ADD Trier.
Meine Damen und Herren, ich fasse die Fakten zusammen: Die Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) bleibt am Standort Neustadt. Die Aufgaben bleiben erhalten. Der Personalbestand bleibt unangetastet. Die SGD Süd ist in ihrem Bestand nicht gefährdet. Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände hat keine Einwände zur Herauslösung der kommunalen Servicestellen erhoben.
Die Organisationsänderung ist mit dem Bezirkspersonalrat in der Arbeitsgruppe abgestimmt worden. Die ZdF nimmt außer wirtschaftlichen auch hoheitliche Aufgaben wahr. Das bewährte und dreigliedrige Organisationsprinzip untere/obere/oberste Ebene bleibt gewahrt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mehr ist dazu nicht zu sagen. Wir haben das ausgiebig im Parlament Ende August und im Ausschuss beraten und diskutiert.
Ich empfehle, dem Landesgesetz zur Änderung der Organisation der Forstverwaltung und der Auflösung der regionalen Kommunalaufsicht der ADD zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Herauslösung der Zentralstelle der Forstverwaltung aus der SGD Süd und ihre unmittelbare Unterstellung in die Zuständigkeit des Ministeriums stellen Sie, Frau Conrad, immer noch als logische Konsequenz der Gründung des Landesbetriebs Landesforsten dar. Sie verfolgen damit eine Organisationsform über alle drei Ebenen der Landesforstverwaltung hinweg.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat entgegen Ihrem Vorstoß um Zurückstellung des Gesetzesvorhabens und um dessen Einbindung in den Prozess einer ganzheitlichen Kommunal- und Verwaltungsreform gebeten. Diesem Votum möchten Sie nicht folgen, da es sich um eine Ihrer Meinung nach rein interne Organisationsmaßnahme innerhalb des Landesbetriebs Landesforsten handelt.
Dieser Auffassung können wir uns nicht anschließen. Auch wir halten es für sinnvoll, das Gesetzesvorhaben zurückzustellen und es in eine umfassende Kommunal- und Verwaltungsreform einzubinden.
Durch das zeitlich vorgezogene Herauslösen der ZdF aus der SGD Süd ohne Berücksichtigung eines Gesamtkonzeptes werden Fakten geschaffen und Aufgaben verlagert, ohne die Gesamtstruktur zu bedenken. Unser Ansatz ist daher auf eine gesamtheitliche Betrachtung gerichtet. Ziel muss es sein, nicht Einzelobjekte aus dem Zusammenhang herauszureißen und eine Rechtfertigung hierfür zu finden. Die Veränderungen der Organisationsstrukturen müssen vielmehr von Grund auf überarbeitet werden. Hierauf haben wir bereits in der ersten Lesung hingewiesen.
Im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform sollten und müssen auch die Aufgaben der ZdF auf den Prüfstand gestellt werden. Daher stellt sich für uns nach wie vor die Frage, ob durch die zentrale Steuerung des Landesbetriebs Landesforsten durch das Ministerium nicht vielmehr der politische Forst das eigentliche Interesse ist.
Daher ist es unserer Meinung nach auch reine Augenwischerei, wenn Sie behaupten, dass die Herauslösung der ZdF eine reine interne Organisationsmaßnahme darstelle. Sie behaupten, die Ausgliederung sei die logische Konsequenz der Gründung des Landesbetriebs. Auch wenn es sich wirklich nur um eine interne Organisationsmaßnahme handelt, fragen wir uns natürlich, warum die Ausgliederung erst jetzt erfolgt. Darauf haben wir immer noch keine Antwort bekommen.
Dass es sich vorwiegend auch nicht um eine kleine Anpassung an interne Organisationsabläufe handelt, wird eindrucksvoll an den notwendig werdenden Änderungen von Landesverordnungen und Gesetzen belegt. Sie bauen die bewährten Strukturen vor Ort in einen zentralistisch gesteuerten und staatlich dominierten Betrieb um.