Protocol of the Session on February 8, 2007

Bewertung etwas gesagt hat, nicht zu der Frage, wie ich das durch Freibeträge oder ähnliche Bereiche lenken kann.

Meine Damen und Herren, für uns ist wichtig, wenn es zukünftig dazu kommt, dass wir eine Regelung schaffen, dies nicht automatisch zu Steuermehreinnahmen führt, sondern dass dies alles aufkommensneutral bleibt. Das wollen wir betonen.

(Beifall bei der CDU)

Ziel ist, um es klar zu formulieren, eine Erbschaftsteuerreform soll keine Steuererhöhung sein. Man wird fragen, wenn man in einer Form sowohl beim Bund, beim Land als auch bei den Kommunen verschuldet ist, ob es nicht sinnvoll ist, dort Steuern zu erhöhen. Wir müssen wissen, die Erbschaftsteuer macht 1 % bis 2 % aus. Das sind ungefähr 170 Millionen Euro. Wir reden nicht über die Welt.

(Glocke des Präsidenten)

Deshalb sind wir der Meinung, man sollte an dieser Stelle zugunsten des Mittelstandes und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darauf verzichten, eine Erhöhung vorzunehmen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Kollege Puchtler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen; denn es schafft Klarstellung in einer sehr komplizierten Materie. Es gibt einen verfassungsgemäßen Rahmen für eine Neuregelung. Es gibt vor allen Dingen eine Zeitschiene bis 31. Dezember 2008, um eine Paketlösung zu schnüren. Das ist Zeit, die gebraucht wird.

Die Linie des Urteils, sich am Gleichheitsgrundsatz zu orientieren, ist nachvollziehbar und gerecht. Es geht um Bewertungen von Betriebsvermögen, Grundvermögen, Kapitalvermögen und land- und forstwirtschaftlichem Vermögen. Das vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Ziel der Orientierung am gemeinen Wert ist eine echte Herausforderung. Deshalb ist es wichtig, sorgfältig zu prüfen, um dauerhafte und ausgewogene Lösungen zu finden.

Betrachten wir die finanzielle Ausgangslage. Das Aufkommen 2006 deutschlandweit liegt ungefähr bei 3,8 Milliarden Euro. Das ist eben schon genannt worden. Es sind rund 1 % der gesamten Steuereinnahmen. Landesweit bedeutet das 170 Millionen Euro.

Seit der Einführung der Erbschaftsteuer im Jahr 1906 hat sich viel in der wirtschaftlichen Situation und in den Lebensverhältnissen verändert. Da sind wir uns sicher einig. Das ist auch entsprechend zu beachten und zu berücksichtigen. Der entscheidende Punkt bzw. die Grundlage oder das Grundprinzip eines Steuersystems ist, dass alle Bürger gemäß ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen; denn das schafft die Voraussetzungen zur Finanzierung von wichtigen Aufgaben wie Infrastruktur und Bildung. Das bedeutet Chancengerechtigkeit und die Verpflichtung für Vermögen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Lösung muss differenziert angegangen werden. Ich finde es gut, dass das Urteil bewusst Spielräume zulässt. Wir haben seit mehr als 60 Jahren eine Friedensperiode in unserem Land. Das ist eine gute Sache. Das hat dazu geführt, dass die Menschen, die das Land aufgebaut haben, sich mit harten Leistungen Vermögen aufgebaut und mit einem klaren Ziel erspart haben, nämlich ihren Kindern und Enkeln etwas übergeben zu können, um ihnen gute Chancen für ihren weiteren Lebensweg zu schaffen. Man drückt das in der Regel einfach aus: Den Kindern soll es einmal besser gehen. Ich glaube, auch das muss bei der Neuregelung im Bereich der Erbschaftsteuer und bei der Bewertung entsprechend berücksichtigt werden.

Wenn man mit den Menschen spricht, die ihr Haus selbst aufgebaut oder ein Familienunternehmen errichtet haben, dann merkt man, sie sind stolz auf ihre Lebensleistung, und sie sind sehr stolz, wenn sie das an die Familie weitergeben können.

(Pörksen, SPD: Ich bin stolz auf Dich!)

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Anreiz, Werte zu schaffen, darf nicht unterschätzt werden. Das ist ein Motor wirtschaftlicher Aktivität. Das ist Antriebskraft für Menschen, sich zu engagieren, und es ist Vorsorge. Das bedeutet sozialer Schutz. Das bedeutet eine Stärkung familiärer Solidarität. In der aktuellen Diskussion um Altersvorsorge ist damit eine zusätzliche Komponente vorhanden, dass Altersvorsorge auch über privates Immobilienvermögen aufgebaut wird. Ich glaube, deswegen ist es ganz wichtig, dass das private Einfamilienhaus bei den Bewertungsregeln entsprechend so berücksichtigt wird, dass es steuerfrei bleibt. Das ist insbesondere für Familien und junge Menschen wichtig.

(Beifall bei der SPD)

Aber es sind auch wirtschaftliche Aspekte zu beachten. Ich möchte Stichworte nennen. Wir haben aktuell die stärkste steuerliche Belastung auf dem Faktor Arbeit. Bei anderen Faktoren ist das weniger der Fall. Die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ist zu beachten.

Das Thema der Unternehmensübergabe ist auch zu beachten. Diese Aspekte sind sehr sorgfältig abzuwägen. Es ist wichtig, dass wir im Wesentlichen drei Kom

ponenten sehen, die erwähnte menschliche, die wirtschaftliche, aber auch die soziale Komponente.

Wir sollten daran denken, dass zahlreiche Unternehmen in den nächsten Jahren zur Übernahme anstehen. Die Unternehmensnachfolge muss geregelt werden. Es geht nicht nur um viele Unternehmen, sondern es geht auch um sehr viele Arbeitsplätze. Das ist in der heutigen Zeit wahrlich ein kostbares Gut. Deswegen ist die angedachte Gesetzgebung zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge im Wege einer ausgewogenen Gesamtlösung zu sehen. Hier sollte insbesondere der Arbeitsplatzgesichtspunkt eine wichtige Rolle spielen. Gerade in einem Land, geprägt von Mittelstand, von traditionsreichen Familienunternehmen, die Träger der Arbeits- und Ausbildungsplätze sind, ist das eine wichtige Aufgabe.

Insgesamt sollten wir mit der Neuregelung drei Ziele erreichen:

1. Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger, damit es auch zu nachvollziehbaren Bewertungsregelungen kommt.

2. Gerecht und sozial balancierte Regelungen.

3. Wirtschaftlich vertretbare Regelungen.

(Glocke des Präsidenten)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Urteil ist auch eine Chance zur Modernisierung des Erbschaftsteuerrechts. Nutzen wir sie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und eines leistungsfähigen Gemeinwesens mit Chancengleichheit für alle Menschen. Das ist wichtig.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Mertin das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine von vielen Bürgern immer wieder kritisierte gesetzliche Regelung nun obsolet geworden, eine Regelung, die dazu führte, dass zum Beispiel bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer Vermögenspositionen, je nachdem, ob es sich um Barvermögen oder Liegenschaften handelte, unterschiedlich behandelt wurden. Es ist klargestellt worden, dass bei der Bewertung der Vermögenspositionen keine Abschläge wie bisher vorgenommen werden dürfen. Insoweit ist diese Klarstellung für das anstehende Gesetzgebungsverfahren bezüglich der Erbschaftsteuer von sehr großer Bedeutung.

Es wird allerdings auch die Aufgabe der Politik sein, die Spielräume, die das Bundesverfassungsgericht gegeben hat, entsprechend zu nutzen. Das Bundesverfassungs

gericht hat nicht gesagt, dass im Ergebnis alles gleich behandelt werden muss, sondern hat zum Beispiel von Schonvermögen gesprochen. Ich denke, wir sind uns im Landtag einig, dass das Familienhäuschen wie bisher innerhalb der Familie ohne große Erbschaftsteuerbelastung zukünftig vererbt werden können sollte. So sieht es jedenfalls die FDP-Fraktion.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass es der Politik nicht verwehrt, entsprechende Regelungen zu schaffen. Auch dafür bin ich dankbar.

Von besonderer Bedeutung ist in einem Land wie Rheinland-Pfalz, das vom Mittelstand geprägt ist, was zukünftig bei der Unternehmensfortführung gelten wird, wenn Unternehmen vererbt werden. Hier gibt es Überlegungen, die diskutiert werden. Die Verabschiedung ist mit Rücksicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zunächst zurückgestellt worden und soll in den nächsten Monaten erfolgen. Hier habe ich durchaus Sympathien für die dem Grunde nach angegangene Regelung, dass man sagt, wenn das Unternehmen fortgeführt wird, soll auf zehn Jahre verteilt die Steuer sukzessive erlassen werden. Das ist ein Ansatz, den wir Liberalen durchaus teilen können.

Das führt dazu, dass wir das Ererbte in unterschiedliche Vermögenskategorien aufteilen, und zwar in Betriebsvermögen und Privatvermögen. Beim Betriebsvermögen scheint es unter Umständen zu Abgrenzungsschwierigkeiten zu kommen. In bestimmten betrieblichen Bereichen kann unter Umständen das betriebliche Vermögen nicht richtig erfasst werden. Das müsste im laufenden Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.

Ich konnte in Publikationen lesen, dass es bei Juwelieren zu Problemen kommen kann, dass unter Umständen der Bestand nicht als Betriebsvermögen geführt werden kann.

(Zuruf des Abg. Creutzmann, FDP)

Das kann natürlich bei der Fortführung des Unternehmens zu ganz erheblichen Schwierigkeiten führen. Im Bereich des Schmucks ist das Land Rheinland-Pfalz durchaus nicht nur in den großen Städten betroffen, sondern ich denke auch an die Schmuckindustrie in IdarOberstein. Da müssten wir sorgfältig schauen, ob die Regelungen, die da geplant sind, unter Umständen dort nicht zu Problemen führen können. Ich kann das zunächst nur einmal den Publikationen entnehmen, dass im Schmuckbereich hier eventuell bestimmte Bestände nicht in das betriebliche Vermögen fließen könnten, was – wie gesagt – zu Schwierigkeiten führen kann.

Ich kann die Gesetzgebung auch insoweit unterstützen, als sie in vier Tatbeständen sehr klar macht, dass, wenn sich diese Tatbestände verwirklichen, der Steuererlass bei der Erbschaftsteuer nicht greift. Ich meine, einer ist zum Beispiel, wenn Eigenkapital entnommen wird. Das ist doch klar. Wenn das Eigenkapitel in hohem Umfang aus dem Unternehmen herausgenommen wird und in

das private Vermögen überführt wird, dann kann man natürlich nicht die Erbschaftsteuer an der Stelle erlassen. Das ist für mich sonnenklar.

Problematischer finde ich die Art Generalklausel, die zusätzlich dort geplant ist. Diese Generalklausel besagt, dass sie das Unternehmen über zehn Jahre ein Stück weit auch unter Kuratel des Finanzamts stellt, weil es nämlich dann für Dinge einzustehen hat, für die das Unternehmen unter Umständen nichts kann. So wird generalklauselartig ausgeführt oder ist geplant, dass die Erbschaftsteuer dann nicht erlassen wird, wenn der Umsatz deutlich sinkt, die Arbeitnehmerzahl unter Umständen deutlich sinkt und Ähnliches.

Für den Umsatz kann aber der Unternehmer nicht immer selbst einstehen. Insofern ist er über zehn Jahre mit einem ganz erheblichen Risiko belastet. Das sollte meines Erachtens überdacht werden, weil ein Unternehmer, der fünf Hauptkunden hat, letztlich nichts dafür kann, wenn zwei Kunden insolvent gehen und er damit einen Großteil seines Umsatzes verliert. Wenn er den Umsatz verliert, muss er unter Umständen auch Personalanpassungsmaßnahmen durchführen, um das Unternehmen insgesamt zu retten. Insofern sollte man überlegen, ob an dieser Stelle nicht diese Regelung überdacht und vermieden werden kann, um die Fortsetzung des Unternehmens nicht unnötig zu erschweren.

(Beifall der FDP)

Das Wort hat Herr Staatsminister Professor Dr. Deubel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich und fühlt sich in ihrer Auffassung bestärkt, dass im Zusammenhang mit der Neuregelung der Unternehmensnachfolge zunächst Bewertungsfragen zu klären sind und dann das Thema „Unternehmensnachfolge“ zu Ende gebracht wird. Diese Auffassung ist in der Zwischenzeit glücklicherweise auch allgemeine Auffassung auf Bundesebene. Die Finanzministerkonferenz hat genau diese Reihenfolge in der letzten Woche beschlossen. Ganz konkret: Wir nehmen uns vor, in den nächsten sechs Monaten zunächst einmal die Neuregelung der Bewertungsfragen durch eine Arbeitsgruppe zu klären, in der auch Rheinland-Pfalz vertreten ist. Diese Arbeitsgruppe besteht aus sechs Ländern. Danach wird das Thema „Unternehmensnachfolge“ erneut aufgegriffen werden.

Der Bundesrat wird sich nächste Woche mit der gleichen Thematik beschäftigen. Ich bin sehr sicher, dass er den Beschluss der Finanzministerkonferenz bestätigen wird. Die Signale von der Bundesebene gehen auch eindeutig in die Richtung, dass diese Reihenfolge auch akzeptiert wird.