Protocol of the Session on January 17, 2007

Diese Erfahrung sammelt man auch persönlich in der eigenen Berufsausbildung und erst recht später im Berufsleben. Man erkennt, wie gut es ist, erfahrene Kolleginnen und Kollegen zu haben. Interessanterweise sagen ältere Kolleginnen und Kollegen, wie wichtig es auch für sie ist, gemeinsam über verschiedene Generationen hinweg miteinander zu arbeiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ergebnis ist es entscheidend, dass es eine Altersteilzeitregelung gibt. Das ist nämlich nicht in allen Bundesländern der Fall.

Vorteilhaft ist, dass im Gesetzentwurf eine Evaluierungsklausel zum 31. März 2009 eingebaut ist. Das gibt die Chance, die Dinge dann aus dem Blickwinkel der pragmatischen Erfahrungen zu betrachten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zum zweiten Part des Gesetzentwurfs, zur Eingangsbesoldung. Es ist vorgesehen, die Eingangsbesoldung beispielsweise im gehobenen und höheren Dienst für drei Jahre auf die nächstniedrigere Besoldungsstufe abzusenken. Der einfache und mittlere Dienst bleiben davon ausgenommen. Das Ganze gilt für Einstellungen nach dem 30. Juni 2007. Damit sind Einsparungen verbunden, damit werden aber auch Konsolidierungsbeiträge für den Haushalt geleistet.

Ich meine, die Regelungen sind vertretbar, und sie zeigen den Konsolidierungswillen der Landesregierung. Wichtig ist, dass differenzierte Regelungen moderater Art getroffen wurden. Ausgenommen von der Reduzierung sind zum Beispiel das Lehramt an Grund- und Hauptschulen sowie das Lehramt für Lehrer im Bereich Fachpraxis und Fachlehre.

Außerdem – das halte ich für ganz besonders wichtig – gelten im Hinblick auf den Termin 1. Juli 2007 für diejenigen Ausnahmeregelungen, bei denen sich die Einstellung zum Beispiel durch Zivildienst, durch Grundwehrdienst, aufgrund Kinderbetreuung oder der Pflege bedürftiger Angehöriger verzögert hat. Das zeigt deutlich die soziale und gesellschaftliche Komponente dieser Regelung.

Außerdem ist Flexibilität in die Regelung eingebaut. Flexibilität ist durch die Schaffung eines Korridors eingebaut worden. Beim Eingangsamt für das Lehramt an berufsbildenden Schulen im höheren Dienst gibt es die Möglichkeit, im Kalenderjahr bis zu 30 % Ausnahmen zu machen, um flexibel sein und je nach Bedarf gerade im Bereich der berufsbildenden Schulen reagieren zu können. Im Übrigen besteht ein Ausnahmekorridor von bis zu 10 %, der auch flexible Reaktionsmöglichkeiten schafft, insbesondere wenn in dem einen oder anderen speziellen Bereich Probleme auftreten. Die dritte Möglichkeit, über den 10 %-Korridor hinausgehen zu können, zeigt eine deutliche Öffnung dieser Regelung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, entscheidend ist – das ist die Frage bei der Thematik „Eingangsbesol

dung“ –, ob es für junge Menschen attraktiv ist, in den öffentlichen Dienst zu gehen. Ich beantworte diese Frage mit einem eindeutigen Ja.

Ich möchte Ihnen Beispiele direkt aus der praktischen Arbeit nennen: In unseren Verwaltungen vor Ort sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit, monatlich auf mehrere hundert Euro Gehalt zu verzichten, weil sie statt im Rhein-Main-Gebiet in der Verwaltung vor Ort arbeiten können. Das hat nämlich etwas mit Arbeitsplatznähe und mit Arbeitsplatzsicherheit zu tun. Das bedeutet Zeitgewinn, und das bedeutet – das ist gerade für die jungen Menschen auch ganz, ganz wichtig – ein Stück mehr Lebensqualität.

Außerdem wird die Entscheidung zugunsten einer Arbeit im öffentlichen Dienst nicht nur vor dem Hintergrund der Besoldung getroffen. Im Gegenteil, wenn man sich mit den jungen Menschen unterhält, merkt man, dass sie eines gelernt haben, das ganz entscheidend ist, nämlich man benötigt eine solide Aus- und Weiterbildung. Gerade die bekommen sie im rheinland-pfälzischen öffentlichen Dienst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt, ein attraktiver Arbeitsplatz mit einer soliden Ausbildung, wie er beispielsweise im gehobenen Dienst im Rahmen der Fachhochschulausbildung gegeben ist, ist eine Entscheidungsgrundlage für den Weg in den öffentlichen Dienst. Nicht zu vergessen ist ein ganz, ganz hohes Gut, nämlich die Sicherheit im Vergleich zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in anderen wirtschaftlichen und beruflichen Bereichen.

Schauen wir uns aber auch Alternativen an.

(Glocke des Präsidenten)

Um entsprechende Einsparbeträge erwirtschaften zu können, hätte man alternativ Einsparungen bei den Stellen vornehmen müssen. Das wäre nicht gut für den Arbeitsmarkt gewesen; das wäre gerade für Berufsanfänger nicht gut gewesen, die dringend Chancen suchen, um einsteigen zu können.

(Glocke des Präsidenten)

Ich halte es für besser, wenn man einen kleinen Teil abgibt, weil man eine entsprechende Zahl von Arbeitsplätzen bzw. bestimmte Einstellungsquoten halten kann.

Ich bitte noch um einen kleinen Moment Geduld; denn ich komme gleich zum Schluss.

Das ist sicherlich ein Beispiel für Solidarität und für einen Solidaritätsbeitrag der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man aber von Sparen, Konsolidieren und Vorsorgen redet, muss man auch entsprechend handeln. Dazu stehen wir. Deshalb sind im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfs Konsolidierungsmaßnahmen getroffen worden, dies aber mit Augenmaß und vor dem Hintergrund, dass wir eine Perspektive für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst unseres Landes brauchen.

Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt den Gesetzentwurf der Landesregierung.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Mertin.

Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – der Finanzminister hat es ausgeführt – beabsichtigt die Landesregierung, durch Veränderungen sowohl bei der Altersteilzeit als auch bei der Eingangsbesoldung im Bereich des höheren und gehobenen Dienstes Einsparungen zu erzielen.

Einsparungen erreichen zu wollen, ist ein Ziel, das von der FDP-Fraktion durchaus unterstützt werden kann. Die Frage ist nur, ob die Art und Weise, wie diese Einsparungen erzielt werden sollen, völlig vor politischen oder auch rechtlichen Anfechtungen gefeit ist.

Wir haben schon einmal im vergangenen Jahr im Rahmen der Aussprache zur Regierungserklärung hierüber gesprochen. Unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit scheint es eine kleine Lücke zu geben; denn die Einsparungen soll nur ein kleiner Teil der Bediensteten leisten und die anderen nicht.

(Beifall der FDP)

Unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit erscheint mir das nicht ganz ausgewogen. Ich habe den Gesetzentwurf gelesen und kenne die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass solche Maßnahmen möglich sein sollen. Dazu komme ich noch.

Ziel in diesem Land ist es auch, kinderfreundlich zu sein. Hier muss man sagen, dass es diejenigen trifft, die sich vielleicht in einer Familienphase befinden. Auch das scheint politisch etwas zu sein, was an der Stelle zumindest Berücksichtigung finden sollte.

(Beifall bei der FDP)

Herr Staatsminister Deubel, wenn Sie sagen, wir nehmen diese Absenkung vor, damit im Hinblick auf die Praktikantengeneration mehr Leute eingestellt werden können, höre ich das gern. Es ist aber ein widersprüchliches Verhalten, wenn Sie auf der anderen Seite eine Prämie zahlen, damit andere länger arbeiten und die Stellen nicht frei machen. Die Rechnung geht nicht auf.

(Beifall der FDP)

Auf der einen Seite sollen Menschen länger arbeiten, damit die Stellen nicht frei werden und neue eingestellt werden müssen, auf der anderen Seite senken Sie die Eingangsbesoldung ab, damit mehr Leute eingestellt werden können. Das ist ein widersprüchliches Verhalten

und stellt unter rechtlichen Gesichtspunkten ein schwieriges Problem dar.

Wenn Sie ausführen, dass auch die Altersteilzeitregelung im Wettbewerb zu anderen Bundesländern dem Land Rheinland-Pfalz helfen könnte, weil andere Bundesländer eine solche Altersteilzeitregelung nicht hätten, so fürchte ich, wird dieses Argument bei denjenigen, die eingestellt werden wollen, nicht ziehen.

Diese interessiert zuerst einmal vorrangig, was sie jetzt verdienen werden. Sie wissen nämlich nicht, ob es in 30 Jahren oder 35 Jahren in Rheinland-Pfalz überhaupt noch eine Altersteilzeitregelung gibt. Das weiß heute niemand. Diejenigen, die heute eine Entscheidung zu treffen haben, treffen sie nach überschaubaren Zeiträumen. Die überschaubaren Zeiträume sagen ihnen, dass im Land Rheinland-Pfalz unter Umständen erst einmal weniger gezahlt wird.

(Beifall des Abg. Eymael, FDP)

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal wiederholen, dass auch rechtliche Gesichtspunkte problematische Abwägungen nachvollziehbar machen lassen müssen. Die Hinweise auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts helfen meines Erachtens an dieser Stelle nicht weiter, weil es sich um ältere Entscheidungen handelt, die zu einer anderen Rechtslage ergangen sind.

Wir haben im letzten Jahr das Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet. Dieses Gleichbehandlungsgesetz – ich habe es schon einmal hier ausgeführt – gilt auch für den öffentlichen Dienst entsprechend. Das bedeutet, dass nach diesem Gesetz auch im öffentlichen Dienst eine Altersdiskriminierung nicht stattfinden kann, und zwar weder unmittelbar noch mittelbar.

Ich habe viel über diese Thematik gelesen. Bisher habe ich jedoch nirgendwo gefunden, dass in diesem Bereich das Gleichbehandlungsgesetz in dieser Form nicht gelten soll. Wenn eine unmittelbare Diskriminierung schon nicht gegeben ist – es ist auch nicht Ihre Absicht, nur die Jungen zu treffen –, so ist es doch jedenfalls eine mittelbare Diskriminierung. Diese kann nur aus Gründen gerechtfertigt werden, die im Gleichbehandlungsgesetz enthalten sind. In diesem ist nicht enthalten, dass Sparbemühungen dieses rechtfertigen, jedenfalls nicht auf eine Altersklasse beschränkt.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Des Weiteren könnte man allenfalls mit den Worten, die Sie vorhin gebrauchten, nämlich der Praktikantengeneration eine Chance zu geben, argumentieren. Dieses Argument schlagen Sie, wie ich schon ausgeführt habe, selbst aus den Angeln, nämlich wenn Sie der älteren Generation einen Zuschlag zahlen, damit sie die Arbeitsplätze nicht frei macht.

Ich meine, alles in allem rentiert es sich in den kommenden Wochen, in den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses und den anderen Ausschüssen über dieses Gesetz noch einmal in allen Facetten zu beraten

und vielleicht das eine oder andere an Kritik und Anregung, die von unserer Seite kommen, aufzunehmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der FDP)

Wir sind am Ende der ersten Beratung. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/608 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keine Gegenstimmen. Dann wird so verfahren.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/627 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart.