Protocol of the Session on January 17, 2007

Zudem sieht der Gesetzentwurf für alle Bereiche der Landesverwaltung einen Korridor für jeweils bis zu 10 % vor und darüber hinaus im Bereich der berufsbildenden Schulen, höherer Dienst, bis zu 30 % der Neueinstellun

gen, innerhalb dessen von einer Absenkung der Eingangsbesoldung abgesehen werden kann.

Diese Ausnahmeregelungen sollen zum Tragen kommen beim Vorliegen eines Bewerbermangels oder wenn besonders leistungsfähige Bewerberinnen und besonders leistungsfähige Bewerber gewonnen werden sollen.

Zudem wird der Landesregierung sowie dem Präsidenten des Landtags die Befugnis eingeräumt, die Korridore weiter zu öffnen, wenn die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes des Landes gefährdet erscheint und daher ein dringendes Erfordernis gegeben ist.

Der Beamtenbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Richterbund sowie der Städtetag und der Landkreistag lehnen die Besoldungsabsenkung für die jungen Beamtinnen und Beamten ab.

Ich will für die CDU-Landtagsfraktion zum Ausdruck bringen, dass auch wir diese Besoldungsabsenkung der Eingangsämter sehr kritisch sehen.

(Beifall bei der CDU)

Im Gesetzgebungsverfahren werden insbesondere folgende Fragen zu diskutieren sein:

Ist die beabsichtigte Absenkung der Eingangsbesoldung personal- und familienpolitisch vertretbar, oder führt sie zu einer Benachteiligung junger Beamtinnen und Beamten insbesondere in der Familiengründungsphase?

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Sehr gut!)

Wie ist es um die Motivation derjenigen Beamtinnen und Beamten bestellt, die von der Absenkung betroffen sind?

Erleidet das Land Rheinland-Pfalz Wettbewerbsnachteile bei der Suche nach qualifiziertem Personal?

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Gute Frage!)

Führt die beabsichtigte Regelung nicht zum Entstehen zweier Klassen von Berufsanfängerinnen bzw. Berufsanfängern, und zwar jene, die der Absenkung unterfallen, und jene, die hiervon ausgenommen sind?

Im vorliegenden Gesetzentwurf wird das Hinausschieben des Ruhestandsbeginns bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des 68. Lebensjahres ermöglicht. Beamtinnen und Beamte, die diese Möglichkeit wahrnehmen, sollen einen nicht ruhegehaltsfähigen Zuschlag in Höhe von 8 % des Grundgehaltes bekommen.

Meines Erachtens darf man die vorgeschlagenen Regelungen des Gesetzentwurfs nicht isoliert betrachten. Wenn man die Regelungen im Zusammenhang sieht, stellt sich für die CDU-Fraktion folgende Frage: Ist es auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit vertretbar, den jungen Beamtinnen und Beamten

Gehaltsabschläge zuzumuten und denjenigen, die bis 68 Jahre verlängern, einen Zuschlag zu gewähren,

(Beifall der CDU)

insbesondere wenn man bedenkt, dass die älteren Beamtinnen und Beamten, die das 65. Lebensjahr erreicht haben, in der Regel ihr Endgrundgehalt erreicht haben und im Vergleich zu den Dienstanfängen aufgrund des bestehenden Beamtenbesoldungssystems sowieso gehaltsmäßig wesentlich bessergestellt sind?

(Beifall bei der CDU – Keller, CDU: Das ist soziale Gerechtigkeit!)

Ich habe große Zweifel und Bedenken, ob dies auch unter dem Gesichtspunkt der viel diskutierten demografischen Entwicklung eine faire und gerechte Regelung darstellt.

(Beifall bei der CDU)

Die CDU-Fraktion sieht in der Zusammenschau der beiden Vorschriften eine Benachteiligung junger Beamtinnen und Beamter, die nach Abschluss ihrer Ausbildung in das Berufsleben einsteigen und sich in der Familiengründungsphase befinden. Zudem – lassen Sie mich das noch sagen – steht die Regelung im Widerspruch zu neueren Bestrebungen, insbesondere im TVöD, jungen Berufsanfängerinnen mehr Gehalt zukommen zu lassen.

(Beifall bei der CDU)

Zudem wirkt es demotivierend für junge Beamtinnen und Beamten, wenn sie feststellen, dass sie nach Eintritt in das Berufsleben zunächst einmal mit einer Absenkung ihrer Eingangsbesoldung konfrontiert werden, während gut situierte 65-Jährige ihre Berufstätigkeit verlängern und mit 8 % Aufschlag belohnt werden.

(Fuhr, SPD: Sie wiederholen sich!)

Diese Regelungen des vorliegenden Gesetzentwurfs tragen nicht dazu bei, dass sich junge Berufsanfänger mit ihrem Dienstherrn identifizieren. Von diesem Gesetzentwurf geht daher ein falsches Signal in unsere Gesellschaft aus.

(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: So viel zum Thema „Sparen“!)

Die vorgesehene Neuregelung der Altersteilzeit wird von uns nicht von vornherein abgelehnt. Wir stehen den Regelungen offen gegenüber. Ich befürchte nur, die finanzielle Ausgestaltung ist unattraktiv und wird zu einer Nichtinanspruchnahme insbesondere von Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes führen, da die Einnahmeausfälle zu groß sind. Dies gilt in jedem Fall für die Altersteilzeit bis zur gesetzlichen Altersgrenze, die im neuen § 80 e geregelt werden soll. Erst bei Inanspruchnahme der Altersteilzeit über die gesetzliche Altersgrenze hinaus, also theoretisch bis 68 Jahre, ergibt sich ein Zuschlag für die Altersteilzeit, der nur geringfügig unter der bisherigen Zuschlagshöhe liegt.

Die CDU-Landtagsfraktion beantragt eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und der Arbeitnehmervertretungen, Beamtenbund, Deutscher Gewerkschaftsbund und Deutscher Richterbund im federführenden Ausschuss, damit diese im Gesetzgebungsverfahren zu den aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen können.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Das war die „Sparrede“ zum Thema!)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Puchtler das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Linie unserer Haushaltsberatungen hieß, Investieren, Vorsorgen und Konsolidieren. Gerade im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde insbesondere auch von Ihnen immer wieder die Thematik „Konsolidierung“ angesprochen. Es wurde konsequent nach Konsolidierungsbeiträgen gefragt und nachgehakt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes werden Konsolidierungsmaßnahmen und damit auch Vorsorgemaßnahmen vorgenommen. Verständlicherweise lösen Konsolidierungsmaßnahmen insbesondere im Personalbereich keine Freude aus. Aber Sparmaßnahmen sind notwendig, um Spielräume für die Zukunft zu erarbeiten.

Selbstverständlich ist die Haltung der Arbeitnehmervertretungen, der Gewerkschaften und der Interessenverbände nachvollziehbar. Wenn man selbst in ähnlicher Funktion tätig war, weiß man, dass es wichtig und richtig ist, Position für seine Kolleginnen und Kollegen zu ergreifen. Das ist ihre Aufgabe.

Die betroffenen Mitarbeiter leisten einen Solidarbeitrag. Auch das verdient entsprechende Achtung und Respekt. Mit diesem Solidarbeitrag werden aber auch Spielräume geschaffen, um andere Mitarbeiter zu beschäftigen.

Vor dem Hintergrund einer Personalausgabenquote von ca. 39 % in unserem Haushalt sind leider auch im Personalbereich Einsparungen notwendig. Das setzt der vorliegende Gesetzentwurf in, wie ich meine, moderater Form um.

Schauen wir uns die einzelnen Regelungen an, zunächst die Altersteilzeit:

Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit, die von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Landes genutzt wurde – das ist die ursprüngliche Idee –, um gleitend in einen neuen Lebensabschnitt überzugehen und parallel Stellen für junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen, um jungen Menschen eine Perspektive zu vermitteln. Daher ist es sinnvoll, dass eine Form des

gleitenden Übergangs in den Ruhestand bestehen bleibt, um vor dem Hintergrund, dass zur Konsolidierung Maßnahmen notwendig sind, trotzdem eine Regelung beibehalten zu können. Entscheidend ist, dass nach wie vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben wird, ihre persönliche Lebensplanung umzusetzen.

Im Hinblick auf die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte ist es aber genauso notwendig und stellt es auch ein Stück Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus anderen Bereichen der Arbeitswelt dar, zeitgemäße Regelungen zu schaffen. Mit der neuen Regelung mit dem Modell ab dem 55. bis zum 65. Lebensjahr bleiben sowohl die Möglichkeiten des Blockmodells als auch des Teilzeitmodells erhalten.

Sicherlich ist in diesem Modellbereich am stärksten der Konsolidierungsbeitrag dadurch spürbar, dass die künftigen Gehälter unter denen der alten Altersteilzeitregelung liegen werden.

Es ist eine zeitgemäße Regelung, die vor allem auch Flexibilität gibt und versucht, den Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Möglichkeiten unseres Haushalts – das gehört auch dazu – gerecht zu werden.

Mit dem neuen zweiten Modell, das die Möglichkeit der Arbeitstätigkeit bis zum 68. Lebensjahr freiwillig auf Antrag vorsieht, ist auch eine zeitgemäße Regelung gefunden worden. Im Ergebnis liegt das neue Modell nur geringfügig unter der alten Regelung.

Mit der Möglichkeit der Verlängerung der Arbeitszeit bis zum 68. Lebensjahr erhöht sich der Spielraum für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor allem auch vor dem Hintergrund, dass sich die persönlichen Erwerbsbiographien verändert haben und weiter verändern werden. Die Schulzeiten sind länger geworden. Die Ausbildungszeiten bzw. das Studium beginnen später. Damit liegt auch der Berufseinstieg später, und dadurch verschiebt sich auch der Zeitpunkt der Familiengründung.

So ist es durchaus für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig, eine Möglichkeit zu haben, freiwillig über das 65. Lebensjahr hinaus zu arbeiten, und dabei unter Umständen auch noch einen Gehaltszuschlag zu bekommen, um die Mittel zu haben, um das in späteren Jahren neu gebaute Haus abbezahlen zu können oder auch um die Mittel für die Kosten der Ausbildung der Kinder zur Verfügung zu haben.

Die modifizierte Regelung bis zum 68. Lebensjahr trägt auch der demografischen Entwicklung in unserem Land Rechnung. Sie schafft die Möglichkeit, dass Fachkräfte freiwillig länger im Dienst bleiben können. Das hat aus der Sicht des Arbeitgebers den Vorteil, dass insbesondere die Erfahrungen, die ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem Erwerbsleben gesammelt haben, länger genutzt werden können, sofern der Arbeitnehmer das möchte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das trägt mit dazu bei, dass die Mitarbeiterstruktur eine Mischung aus

jüngeren und älteren Arbeitnehmern darstellt. Gerade ältere Arbeitnehmer mit ihrer Erfahrung helfen den jüngeren oft, viele Klippen gerade im Berufsleben zu umschiffen.