Protocol of the Session on January 17, 2007

Das Wort hat Herr Staatsminister Bruch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung bringt das Ihnen bekannte Gesetz ein. Ich glaube, sie schlägt damit einen Weg ein, der die Belange der Kommunen sowohl in finanzieller als auch sonstiger Hinsicht nicht nur beachtet, sondern fördert. Darüber hinaus kommt die Landesregierung in weiten Bereichen den Kommunen entgegen. Das ist der Sinn dieses Gesetzes.

Wir reden über drei Dinge, und zwar erstens über die Zinsfreistellung bei der Negativabrechnung für die Jahre 2004 und 2005. Sie erinnern sich. Damals ist im Solidarpakt und nunmehr im Beistandspakt erklärt worden, wie man die Abrechnung vornehmen muss. Die Landesregierung ist der Meinung, dass aufgrund der anfallenden Belastung von über 80 Millionen Euro weiterhin eine Zinsfreistellung gewährt werden soll. Das würde heißen, dass wir für die Jahre 2007 und 2008 den Gemeinden jeweils 3 Millionen Euro erlassen.

Zweitens hat die Landesregierung einen Prozess verloren, in dem es um den Stationierungsansatz für nicht kasernierte Soldatinnen und Soldaten in den Gemeinden gegangen ist. Eine Gemeinde hat dagegen geklagt. Der Klage ist entsprochen worden.

Das Gericht hat auf die interkommunale Gleichbehandlung hingewiesen. Wir kommen dem nach. Damit bleibt der Stationierungsansatz erhalten. Wir werden aber diesen nicht noch einmal unter dem Gesichtspunkt nicht kaserniert oder kaserniert unterteilen, da wir weniger Soldatinnen und Soldaten der Stationierungsstreitkräfte aus den USA und anderen Ländern haben. Es bleibt

dabei, wir behandeln sie gleich. Damit kommen wir den Gemeinden ein ganzes Stück entgegen.

(Beifall bei der SPD)

Das war der zweite Punkt zur Verbesserung der Situation der Gemeinden.

Der dritte Punkt hat in diesem Haus bereits zu Diskussionen geführt, nämlich die Frage nach der Aufgabe der Bedarfszuweisungen und deren Verteilung. Hier war jeder der Meinung, dass die Bedarfszuweisungen aufgegeben werden können, wenn man bedenkt, dass wir 2003 noch 100 % ausgeschüttet haben und die Gemeinden mit den entsprechenden fehlenden Mitteln ausstatten konnten. Dies hat sich von 22,9 % im zweiten Jahr auf 16,8 % im letzten Jahr verändert.

Wenn man sieht, welcher Aufwand von den Gemeinden, den Aufsichtsbehörden und letztlich dem Ministerium betrieben werden muss, um die Bedarfszuweisung zu erhalten, muss man sich fragen, warum wir uns das antun. Dann nehmen wir doch besser das Geld und geben es in die allgemeinen Zuweisungen. Darüber haben wir bereits diskutiert.

(Beifall bei der SPD)

Das machen wir jetzt auch in diesem Gesetz. Die allgemeinen Zuweisungen werden um die Summe von 48 Millionen Euro erhöht.

Dann gab es eine interessante Überlegung, wie die Landesregierung das aufteilen sollte, weil unterschiedliche Befürchtungen in der kommunalen Familie zu erwarten sind. Das war mir auch klar.

Deshalb haben wir uns relativ viele Gedanken gemacht. Wir haben es nach den letzten Jahren aufgeteilt – über Gerechtigkeit kann man dabei immer streiten –, wie die Verteilung der Bedarfszuweisungen auf die einzelnen Gebietskörperschaften ausgesehen hat, also auf Landkreise, Städte und Gemeinden.

Ich denke, das ist so in Ordnung, zumal sich die Landkreise im Moment in der schwierigsten finanziellen Phase befinden. Die Städte gewinnen im Moment an der Gewerbesteuer, die Gemeinden auch, aber die Landkreise partizipieren nur über die Umlagen, partizipieren aber auch von der Stärkung der Finanzkraft der Gemeinden durch diese Mittel.

Dieser Gesetzentwurf ist ausgewogen. Es ist im Kommunalen Rat diskutiert worden, man hat keine weitere Kritik geäußert – nur ein bisschen, wie das immer sein muss –, aber im Grunde genommen zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung einen Weg geht, der die Gemeinden stärkt.

Herzlichen Dank. (Beifall der SPD)

Herr Kollege Lammert, noch eine Minute.

Werte Kolleginnen und Kollegen, Herr Abgeordneter Pörksen machte mich darauf aufmerksam – obwohl vorhin keine Reaktion gekommen ist –, dass der Gesetzentwurf unter Punkt 2 der Tagesordnung auch an den Innenausschuss überwiesen werden sollte. Sind Sie damit einverstanden?

(Pörksen, SPD: Weil der Vorsitzende geschlafen hat!)

Ich habe nicht beurteilt, wer nicht reagiert hat. Ich reagiere nur auf Ihre Intervention, Herr Kollege Pörksen.

Ich stelle fest, der Gesetzentwurf – Drucksache 15/608 – wird an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Innen- und an den Rechtsausschuss überwiesen.

Das Wort hat Herr Kollege Lammert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes bringt in erster Linie viele redaktionelle Änderungen mit sich. So werden zum Beispiel in vielen Änderungsvorschriften die Anforderungen an die kommunale Doppik umgesetzt. Insofern gibt es vonseiten der CDU-Fraktion keine Einwände. Dasselbe gilt für die Anpassung an das Bodenschutz- und Abfallrecht.

Die Einbeziehung der nicht kasernierten Soldatinnen und Soldaten ausländischer Streitkräfte in die Leistungsansätze begrüßen wir vonseiten der CDULandtagsfraktion ausdrücklich. Insbesondere die Kommunen im Umkreis der US-Stützpunkte werden hiervon profitieren. Bislang wurden die Soldaten – wie Sie schon ausgeführt haben –, die in diesen Gemeinden außerhalb der Kasernen wohnen, in der Berechnung der Bedarfsmesszahl für die Schlüsselzuweisungen nicht berücksichtigt.

Diese Ungleichbehandlung wurde vom Verfassungsgerichtshof gerügt. Mit dem neuen Gesetzentwurf kommen Sie der Verpflichtung nach. Es gibt die entsprechenden Änderungen. Ich denke, das ist ausdrücklich zu begrüßen.

Problematischer verhält es sich hingegen mit dem Wegfall der Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock sowie mit der vorgesehenen Kompensation über eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen A und B 2. Zunächst einmal halten wir dieses Vorgehen für grundsätzlich richtig.

Die Bewilligungsquote ist in den letzten Jahren hinsichtlich der Bedarfszuweisungen stark abgesunken. Die bewilligten Mittel entsprachen nicht mehr dem Bedarf. Nun erkennen wir durchaus an, dass eine Aufrechterhaltung dieses Systems einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zur Folge hat und begrüßen die Überführung in diese Schlüsselzuweisung.

Außerdem kann auf diese Weise erreicht werden, dass man den Kommunen bei der Verwendung ihrer Finanzmittel wieder mehr Freiheit und Freiraum gibt. Bevor eine Kommune beispielsweise in der Vergangenheit Bedarfszuweisungen bekommen hat, musste sie die Gewerbesteuerhebesätze anheben. Diese Verpflichtung besteht in Zukunft nicht mehr, sodass auch hier die Kommunen wieder verstärkte Selbstverwaltung betreiben können und die Gewerbesteuersätze vielleicht entsprechend senken können, um Gewerbeansiedlungen wieder attraktiver machen und neue Gewerbe in die entsprechenden lokalen Regionen locken zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, so weit so gut, jedoch sind – darauf haben wir im Rahmen unserer Haushaltsberatungen ausdrücklich aufmerksam gemacht – die 48 Millionen Euro, die aus dem Ausgleichsstock in die Schlüsselzuweisungen fließen, bei weitem nicht ausreichend. Es muss schlicht und ergreifend von vornherein wesentlich mehr Geld in die Finanzierungsmassen gesteckt werden.

(Pörksen, SPD: Woher?)

Die Landesregierung hat in den letzten Jahren genau das Gegenteil betrieben, obwohl sie nach Artikel 49 Abs. 6 der Landesverfassung dazu verpflichtet ist, den Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben über den Finanzausgleich die notwendigen Mittel zu sichern. Herr Pörksen, hören Sie zu.

(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Ich höre zu! Ich frage nur, woher das Geld kommen soll!)

Das Resultat dieser kommunalfeindlichen Politik: Im Vergleich der acht westdeutschen Flächenländer haben die rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städte und Landkreise den dritthöchsten Schuldenstand. Allein die Verpflichtung aus Liquiditäts- und Kassenkrediten betragen laut Gemeinde- und Städtebund über 2,8 Milliarden Euro.

(Harald Schweitzer, SPD: Warum stellen Sie dann keine Anträge auf Erhöhung? – Frau Schmitt, SPD: Alle Jahre wieder!)

Hier muss endlich entgegengesteuert werden. Wir brauchen für die Kommunen auch den notwendigen finanziellen Spielraum, den wir schon seit langem fordern und anmahnen und den ich auch heute wieder entsprechend einfordere.

(Beifall der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf ein weiteres Detail im Änderungsgesetz möchte ich abschließend noch kurz verweisen. Bei der vorgesehenen Verteilung der Mittel im Ausgleichsstock auf die Schlüsselzuweisungen A und B kommt es vielleicht möglicherweise zu einer weiteren Belastung der Ortsgemeinden. Das haben Sie schon angeführt.

Die Ortsgemeinden erhalten eventuell mehr Geld über die Schlüsselzuweisung A, sodass auch die Umlagengrundlage für die Verbandsgemeindeumlage und Kreis

umlage entsprechend verändert wird. Ob es dann aber – wie Sie es in Ihrer Gesetzesvorlage aufführen – tatsächlich zu einer Senkung der Umlage führt, wird man sicherlich noch absehen müssen; denn ich kann mir bei den angespannten Haushalten von Verbandsgemeinden, Städten und Kreisen nicht vorstellen, dass es hier zu erheblichen Umlagesenkungen kommen wird.

Wir haben also eine ganze Reihe von Themen, die wir sicherlich noch im Ausschuss intensiv vertiefen müssen und diskutieren werden. Wir werden uns noch vorbehalten, eine Anhörung zu beantragen. Ich freue mich auf die intensiven Beratungen mit Ihnen im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: War das ehrlich gemeint?)

Bevor ich der Kollegin Frau Leppla das Wort erteile, begrüße ich auf der Zuschauertribüne Mitglieder der Ahamdeyya Muslem Gemeinde Frankenthal. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Frau Kollegin Leppla, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat aus dem Kommunalbrevier 2004, in dem steht: „Finanzzuweisungen ergänzen die eigenen Mittel der kommunalen Gebietskörperschaften, um eine sinnvolle Betätigung der Selbstverwaltung zu ermöglichen; ferner sollen unangemessene Finanzkraftunterschiede zwischen den Kommunen, die sich aus der Ausnutzung der kommunalen Ertragszuständigkeit ergeben, abgebaut – nicht nivelliert – werden.“

Ich denke, unser Minister hat schon ein bisschen dazu vorgetragen und erläutert, warum heute diese Vorlage zur Änderung des Landesfinanzausgleichgesetzes vorliegt.

(Pörksen, SPD: Guter Minister!)

Zur Forderung der Opposition nach mehr Geld zur Sicherung der kommunalen Aufgaben kann ich nur fragen: Warum stellen Sie denn keine Anträge?