Protocol of the Session on January 17, 2007

Herr Guth, ich befinde mich in guter Gesellschaft, wenn der ehemalige Wirtschaftsminister Werner Müller, heute Vorstandsvorsitzender der Ruhrkohle AG, deutlich macht und sagt, wir können auf die Kernkraftwerke nicht verzichten. Er vertritt die Ruhrkohle AG. Herr Müller hat bekanntlicherweise nicht unser Parteibuch. Wenn einer wie er das vertritt, nehme ich das sehr ernst. In einem kürzlichen „Focus“-Interview hat er dazu noch mehr gesagt.

Ich möchte sehr gern auf den „FAZ“-Artikel zurückgehen. Der mag zwar manchem nicht passen, weil er zu unbequeme Wahrheiten enthält, aber wahr ist auch, dass die Rechnung, die wir mit unserem Klimaschutzziel aufmachen, in der Vergangenheit nicht gestimmt hat und in Zukunft nicht stimmen wird. Sie hat schon bei der Regierung Kohl nicht gestimmt, als die sich entschloss, damals den Kohlendioxidausstoß von 1990 bis 2005 um 25 % zu senken.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident, ich komme zum Schluss.

Dieses Ziel wurde gemeinsam vorzeitig begraben. Auch das ist Wirklichkeit. Wir sollten nicht die Augen davor verschließen.

(Glocke des Präsidenten)

Wir sollten gemeinsam versuchen, einen realen Weg zu gehen, der zukunftsfähig ist und nicht ständig in der Sackgasse endet.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Frau Kollegin Schellhaaß.

Ich möchte vor allem auf einen Aspekt kommen, der für das Interesse von Rheinland-Pfalz an niedrigen Preisen steht. Das Wichtigste ist derzeit die Stärkung des Wettbewerbs, auch wenn das mit Importen nichts zu tun hat. Das soll nicht durch staatliche Preisaufsicht und durch eigentumsrechtliche Entflechtungen, sondern durch die Verpflichtung zur Durchleitung und ungehindertem Zugang zum Netz für alle geschehen. Das muss auch für kleinere Stromproduzenten gelten.

Frau Conrad, natürlich sind die Einsparungen wichtig, aber nicht durch induzierte, durch noch höhere Preise,

(Zuruf der Staatsministerin Frau Conrad)

weil das aus sozialen Gründen und Arbeitsmarktgründen nicht wünschenswert wäre.

Darauf muss ich wirklich noch einmal kommen, Rheinland-Pfalz braucht geringe Netzkosten. Die Nordsee bietet in der Tat genug Windenergie, um den Strombedarf für ganz Deutschland zu decken und Deutschland von Importen unabhängiger zu machen. Es gibt aber schon Leute, die unken, dass das Norddeutschland enorm begünstige und Süddeutschland stark benachteilige. Ob das in dem Gewicht so richtig ist, mag dahingestellt sein, aber sicher ist, dass lange Leitungen Stromverluste mit sich bringen und die Netzkosten mit längeren Leitungen eine größere Rolle spielen.

Da gefällt uns es wenig, wenn die Netzkosten, also die Leitungskosten, die offshore sind, auf die Netzbetreiber verlagert werden, weil die es voll auf die Preise überwälzen können. Das halte ich für einen Nachteil für Rheinland-Pfalz. Dafür haben aber CDU und SPD in Berlin gestimmt.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP – Eymael, FDP: Jawohl!)

Was auch für Rheinland-Pfalz ungünstig ist, ist die verpasste Senkung der Energiesteuern durch Verschenken der Erlaubnis zum CO2-Ausstoß. Wir haben in Rheinland-Pfalz mehr als 177.000 Unternehmen. Davon haben allein 161.000 weniger als zehn Beschäftigte, und nur insgesamt 68 benötigen Emissionszertifikate.

(Glocke des Präsidenten)

Diese haben einen Nutzen davon. Alle anderen zahlen dafür. Auch das halte ich nicht für im Interesse von Rheinland-Pfalz liegend. Auch dafür haben CDU und SPD dafür gestimmt.

(Beifall bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/608 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von zehn Minuten vereinbart.

Herr Staatsminister Professor Dr. Deubel hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ihnen liegt in erster Lesung ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes vor. Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung vom 30. Mai des vergangenen Jahres angekündigt, die bisherige Altersteilzeitregelung durch ein neues Modell zu ersetzen, das gemessen an dem Erreichen der normalen gesetzlichen Altersgrenze kostenneutral umgesetzt werden kann und einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen soll. Zu dieser erwünschten Flexibilität gehört auf der anderen Seite auch die Schaffung von Anreizen, über die gesetzliche Altersgrenze hinaus zu arbeiten.

Ferner soll bei dienstjungen Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes sowie bei den Richterinnen und Richtern für die Dauer der ersten drei Berufsjahre die Besoldung abgesenkt werden und somit regelmäßig aus der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe erfolgen.

Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung dieser vom Ministerpräsident angekündigten Maßnahmen.

Ich möchte zunächst auf die Neuregelung der Altersteilzeit eingehen: Wir leben in einer Zeit tiefgreifender Veränderungen. Stichworte sind hier insbesondere die demografische Entwicklung der Gesellschaft und die Probleme, die sozialen Sicherungssysteme, insbesondere die Alterssicherungssysteme, in Deutschland zu finanzieren.

Tatsache ist aber auch, dass die Menschen nicht nur in Deutschland, sondern fast überall in der entwickelten Welt älter werden, und zwar gesünder älter werden und sehr häufig auch den Wunsch haben, länger im Beruf aktiv sein zu können, nicht unbedingt zu müssen. Wir wollen mit der angestrebten Neuregelung der Altersteilzeit diesen veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten gerecht werden. Wir schaffen einerseits ein Modell, das – wohlgemerkt auf freiwilliger Grundlage – die Möglichkeit eröffnen wird, bis zum Ablauf von drei Jahren über die gesetzliche Altersgrenze hinaus Dienst zu versehen, und halten andererseits zugleich an der schon bislang angebotenen Möglichkeit, das Altersteilzeitverhältnis bereits mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze enden zu lassen, fest. Nach wie vor wird es möglich sein, in beiden Varianten wie bisher sowohl Blockmodell als auch Teilzeitmodell in Anspruch zu nehmen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf einen Punkt eingehen, der bereits im Vorfeld der jetzigen parlamentarischen Befassung Gegenstand der Kritik vonseiten der Gewerkschaften gewesen ist, nämlich die finanzielle Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der Altersteilzeit. Um es vorweg zu sagen, wir werden mit Blick auf weitere notwendige Konsolidierungsschritte die neue Altersteilzeitregelung bei einem Vergleich mit der Vollzeitarbeit bis zur gesetzlichen Altersgrenze kostenneutral ausgestalten. Gleichwohl meine ich, dass es gelungen ist, eine Nachfolgeregelung zu finden, die hinreichende Flexibilität einerseits mit

finanzieller Attraktivität andererseits zugunsten der Beamtinnen und Beamten zu vereinigen vermag. So soll den Beamtinnen und Beamten, deren Altersteilzeit sich künftig bis zum 68. Lebensjahr erstreckt, ein Zuschlag in Höhe von 20 % des ursprünglichen Bruttogehalts gezahlt werden, was im Ergebnis dem Bezahlungsniveau der bisherigen Altersteilzeitregelung nahezu gleichkommt. Dieser Zuschlag beträgt bei einer Altersteilzeit bis zur gesetzlichen Altersgrenze zwar nur noch 10 %, doch entspricht dies noch immer einem Nettogehalt insgesamt von über zwei Dritteln dessen, was eine Beamtin oder ein Beamter in Vollzeit erhält.

Des Weiteren ist vorgesehen, für die Beamtinnen und Beamten, die über die gesetzliche Altersgrenze hinaus Dienst leisten, und zwar egal, ob in Vollzeit oder in Altersteilzeit, ein gesonderter Zuschlag in Höhe von 8 % des Grundgehalts gezahlt werden soll. Dies wird die finanzielle Attraktivität der Neuregelung verstärken.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich gerade im Hinblick auf die beabsichtigte Absenkung der Eingangsbesoldung und jene Stimmen, die prognostizieren, dass Rheinland-Pfalz damit an Wettbewerbsfähigkeit verliert, darauf hinweisen, dass in anderen Bundesländern Altersteilzeit teilweise überhaupt nicht gewährt wird, teilweise nur für ältere Beamtinnen und Beamte, teilweise ab 60 Jahren, oder nur für solche, die schwerbehindert sind. Das heißt, das, was wir anbieten, ist eine wesentlich weitgehendere Lösung, als man sie in anderen Ländern findet.

Natürlich ist die Absenkung der Eingangsbesoldung für drei Jahre eine Verschlechterung, aber es muss keineswegs so sein, dass damit Rheinland-Pfalz im Wettbewerb mit anderen Ländern um qualifizierten Nachwuchs ins Hintertreffen gerät. Der öffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz bleibt mit Blick auf die Situation am Arbeitsmarkt, die sich glücklicherweise verbessert hat, immer noch sehr attraktiv, wie auch die nunmehr vorgesehene Regelung nicht nur sachgerecht und ausgewogen ist, sondern selbstverständlich auch die entsprechenden Steuerungsmöglichkeiten vorsieht, um Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Dienstherren von vornherein zu verhindern.

Es war deshalb selbstverständlich, die Beamtinnen und Beamten des einfachen und mittleren Dienstes in diese Absenkung nicht einzubeziehen. Es war auch selbstverständlich, Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen und Hauptschulen unseres Landes und die Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie die Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis nicht in die Absenkung mit einzubeziehen. Der Gesetzentwurf sieht ferner für alle anderen Bereiche vor, dass bis zu 10 % der Neueinstellungen in der normalen Eingangsstufe erfolgen können, bei den berufsbildenden Schulen, wo es bekannterweise auch heute schon gewisse Engpässe in einzelnen Fächern gibt, von vornherein bis zu 30 %.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Sollte sich zeigen, dass diese Korridore von 10 % bzw. 30 % sich als nicht ausreichend erweisen, dann können diese durch Entscheidung der Landesregierung weiter angehoben bzw. überschritten werden, das heißt, es

bedarf hierzu nicht eines langwierigen Gesetzesverfahrens.

Sie sehen also, wir werden keine einfache flächendeckende Absenkung der Eingangsbesoldung unserer Beamtinnen und Beamten vornehmen, sondern wir werden die notwendigen Instrumentarien haben, um uns den jeweiligen Marktgegebenheiten flexibel anpassen zu können.

Meine Damen und Herren, nicht zu vergessen ist, dass es durch diese Absenkung möglich ist, mehr junge Leute einzustellen, als das ansonsten möglich wäre.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Beifall der SPD!)

Ich darf an die Diskussion über die sogenannte Generation „Praktikum“ erinnern, die die tatsächlichen Gegebenheiten in vielen Berufen inzwischen kennzeichnet. Bei uns wird man zwar mit leicht reduziertem Eingangsgehalt eingestellt, man kann aber schon nach drei Jahren in die Normalsituation kommen und damit eine vernünftige Langfristperspektive haben.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile Herrn Kollegen Henter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält Regelungen zur Neugestaltung der Altersteilzeit, der Absenkung der Eingangsbesoldungen für Beamtinnen und Beamte des gehobenen und des höheren Dienstes sowie des Hinausschiebens des Ruhestandsbeginns auf freiwilliger Basis.

Die beabsichtigte Absenkung der Eingangsbesoldung wird mit Einsparungen begründet, deren konkrete Höhe vom Einstellungsverhalten der kommenden Jahre abhängen wird. Die Einsparungen werden angegeben mit ca. 2,6 Millionen Euro für das Jahr 2007, ca. 7,8 Millionen Euro für das Jahr 2008 und ca. 13 Millionen Euro für das Jahr 2009.

Die vorgeschlagene Absenkung der Eingangsbesoldung bei den Beamtinnen und Beamten des gehobenen und höheren Dienstes sowie Richterinnen und Richtern soll auf die ersten drei Jahre im Eingangsamt befristet sein. Ausgenommen sollen von dieser Regelung lediglich die Eingangsämter für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen sowie die Lehrämter der Lehrer für Fachpraxis und der Fachlehrer sein.

Zudem sieht der Gesetzentwurf für alle Bereiche der Landesverwaltung einen Korridor für jeweils bis zu 10 % vor und darüber hinaus im Bereich der berufsbildenden Schulen, höherer Dienst, bis zu 30 % der Neueinstellun