Protocol of the Session on July 7, 2005

Herr Staatssekretär, ist es richtig, dass pro Kreis nur zwei Umzugspunkte teilnehmen können? Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass man die Anzahl derer, die am Umzug teilnehmen möchten, begrenzen will. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass in den Kreisen über die Gemeinden und Verbandsgemeinden die Nachfrage, am Rheinland-Pfalz-Tag am Umzug teilnehmen zu können, wesentlich größer ist als die Möglichkeit, dann über den Kreis teilnehmen zu können.

Herr Abgeordneter, in der Regel ist das so. Es variiert ein wenig nach der Größe der Gemeinden. Es ist völlig klar, dass wir beispielsweise in einem Städtchen wie Saarburg

(Schmitt, CDU: Ein schönes Städtchen!)

eine sehr schöne Stadt, ohne Zweifel – nicht die Kapazitäten für einen Umzug haben, wie wir das beispielsweise in Mainz, Speyer oder Koblenz haben. Danach richtet sich das. Grundsätzlich trifft das zu, was Sie gesagt haben.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros.

Herr Staatssekretär, bezeichnenderweise fehlt die Frage nach den Besucherzahlen in den letzten Jahren. Ich frage daher, ob Sie mir bestätigen können, dass es eine Vorgabe aus der Staatskanzlei gibt, dass die Polizei die von ihr geschätzten Zahlen nicht mehr veröffentlichen darf, weil sie der Staatskanzlei nicht hoch genug sind?

(Zurufe von der SPD: Oh je!)

Lieber Herr Mertes, das ist die Wahrheit!

(Ministerpräsident Beck: Ihr leidet ja an Verfolgungswahn!)

Ich weiß nicht, ob es in der Tradition liegt, die Herr Dr. Weiland vorhin angesprochen hat,

(Heiterkeit und Beifall bei SPD und FDP)

aber eine solche Vorgabe ist mir jedenfalls nicht bekannt.

(Bischel, CDU: Kann das sein, dass Ihnen etwas nicht bekannt ist?)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Herr Staatssekretär, da ich ein Befürworter eines zeitgemäßen Rheinland-Pfalz-Tages bin und auch dafür war, dass sich die Region Trier geschlossen darstellt und nicht jede einzelne Kommune, was sinnvoll ist, frage ich Sie auch wegen der Kreativität dieses Hauses. Wir bringen dann die Vorschläge ein, die wir jetzt nicht einbringen können. Ich frage Sie jetzt konkret: Sind Sie bereit, in einer Arbeitsgruppe, in der ich früher schon einmal tätig war, bevor ich Abgeordneter war, Parlamentarier mit einzubeziehen und zu sagen, dass sie die konkreten Vorschläge machen sollen: Butter bei die Fisch? – Ich halte nichts davon, nur darüber zu diskutieren, sondern ich bin dafür, dass man das dann konkret bespricht und auf den Prüfstand stellt.

(Ministerpräsident Beck: Wann gab es denn eine solche Arbeitsgruppe?)

Die gab es 1985 zu CDU-Zeiten. Ich war damals mit dabei.

(Ministerpräsident Beck: Das müssen Sie mir einmal belegen!)

Lesen Sie einmal die Akten durch, dann finden Sie das. Lesen Sie auch im Übrigen die Kritik der SPD von damals einmal durch, als wir es geschaffen haben.

Ich habe vorhin schon deutlich gemacht, dass ich für gute Vorschläge jederzeit dankbar bin. Ich bin gern bereit, mit Ihnen darüber zu diskutieren. Sie wissen, dass der Chef der Staatskanzlei zu Gesprächen mit der Opposition jederzeit zur Verfügung steht.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hedi Thelen und Dr. Josef Rosenbauer (CDU), Umsetzung der Hartz-Reformen – Nummer 2 der Drucksache 14/4303 – betreffend, auf. Das Wort hat Frau Abgeordnete Thelen.

Sozialministerin Dreyer hat sich kürzlich für mehr Autonomie und Selbstständigkeit für die Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Kommunen und weniger Einfluss der Bundesagentur ausgesprochen, um die Betreuung von ALG-II-Empfängern nach Hartz IV zu verbessern. Darüber hinaus kommt es nicht nur in dieser Hinsicht zu massiven Problemen und Fehlentwicklungen bei der Umsetzung der so genannten Hartz-Reformen, deren Ergebnisse nicht im Einklang mit den damit verbundenen Zielen und den gemachten Ankündigungen stehen. Sozialministerin Dreyer hat darauf verwiesen, sich über die Situation in Rheinland-Pfalz informiert zu haben.

Wir fragen die Landesregierung:

1. An welchen prinzipiellen und praktischen Problemen scheitert derzeit die Umsetzung der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV)?

2. Wäre es nicht besser gewesen, und warum ist die Landesregierung nicht dafür eingetreten, bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) auf kommunale Kreativität und Kompetenz zur tatsächlichen und wirksamen Realisierung des Förderns und Forderns zu setzen, wie dies auch vorgeschlagen wurde?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse der Hartz-Reformen mit Blick auf die damit verbundene Ankündigung, die Zahl der Arbeitslosen von August 2002 bis Ende 2005 von bundesweit vier auf zwei Millionen zu halbieren, vor dem Hintergrund der tatsächlichen Entwicklung in Rheinland-Pfalz?

4. Welche Elemente der Reformen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt insgesamt sind auch angesichts der Erkenntnisse und Erfahrungen in Rheinland-Pfalz insbesondere als Fehlschläge anzusehen?

Es antwortet Frau Staatsministerin Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Thelen und des Abgeordneten Dr. Rosenbauer beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Von einem Scheitern der Umsetzung der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe kann keine Rede sein.

(Beifall bei SPD und FDP)

Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften stellt eine völlig neue Art der Zusammenarbeit dar. Die Arbeitsgemeinschaften arbeiten erst seit sechs Monaten. Es liegt in der

Natur der Sache, dass Anlaufschwierigkeiten zu bewältigen sind. Die Landesregierung und die Regionaldirektion haben sich von Beginn an darum bemüht, an der Lösung dieser Anlaufschwierigkeiten mitzuwirken. So wurden vor allem in den letzten Wochen wichtige Entscheidungen auf den Weg gebracht. Ich nenne einige davon:

Der Personalschlüssel wurde den Fallzahlen angepasst und damit deutlich erhöht. Die EDV wurde weiterentwickelt, sodass die Landkreise mit der Bundesagentur und den Verbandsgemeinden in Zukunft abrechnen können. Am 27. Juni 2005 hat Bundesarbeitsminister Clement gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Herrn Weise, bekannt gegeben, dass die Arbeitsgemeinschaften weiterentwickelt werden. Die Geschäftsführungen erhalten klare Entscheidungsbefugnisse über die Arbeitsmarktpolitik vor Ort, über Personal, über Haushalt und Verwaltung.

Kommunen, die dies wünschen, können die Stimmenmehrheit in der Trägerversammlung übernehmen. Der Arbeitsgemeinschaft obliegt künftig die komplette Verwendung des Budgets sowohl für die Eingliederung als auch für die Verwaltung vor Ort.

Mit diesen Weiterentwicklungen wurde eine Reihe von Forderungen erfüllt, die die rheinland-pfälzische Landesregierung immer wieder nach Nürnberg und nach Berlin getragen hat.

Ein weiteres Anliegen, nämlich die Entfristung der Bescheide, ist in Arbeit. Es ist nur noch ein EDV-Problem.

(Beifall bei SPD und FDP)

Zu Frage 2: Die Landesregierung wollte weder auf die kommunale Kreativität und Kompetenz noch auf die umfassende Kompetenz und Kreativität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur verzichten. Deshalb hat sie die Bildung der Arbeitsgemeinschaften empfohlen.

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Zusammenarbeit der beiden Akteure sinnvoll ist und beide Partner ihre Stärken einbringen wollen. Die rheinland-pfälzischen Arbeitsgemeinschaften können auf erste Erfolge verweisen. Bis heute ist unklar, ob und inwieweit die optierenden Kommunen gut arbeiten, da ihrerseits bislang keinerlei verlässliche Daten vorliegen. Fest steht auf jeden Fall, dass Rheinland-Pfalz mit dem eingeschlagenen Weg in der Arbeitslosenstatistik im Ländervergleich wieder auf dem dritten Platz vor Hessen steht.

(Beifall bei SPD und FDP)

Zu Frage 3: Seit Anfang des Jahres konnte die Arbeitslosigkeit in Rheinland-Pfalz erheblich reduziert werden. Waren zum Beispiel im Februar 2005 noch 197.000 Arbeitslose einschließlich der ehemaligen Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen registriert, liegt die aktuelle Zahl der Arbeitslosen im Monat Juni 2005 bei rund 173.000. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 8,5 %. Ich erwähnte es, Rheinland-Pfalz liegt damit im Vergleich der Bundesländer bei der Arbeitslosenquote an dritter Stelle.

Die Zahl der Arbeitslosen ist dabei stark geprägt durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und die Aufnahme der Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen in die Arbeitsmarktstatistik. RheinlandPfalz konnte sich damals leider nicht damit durchsetzen, zumindest in der Übergangszeit zwei getrennte Statistiken zu führen. Einen genauen Überblick, wie hoch der so genannte Hartz-IV-Effekt in der Statistik ist, liegt derzeit bundesweit noch nicht vor. Wir schätzen ihn vorsichtig auf etwa 30.000 arbeitslose Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen in Rheinland-Pfalz, die in die Arbeitslosenstatistik eingemündet sind. Zieht man diese Zahl von der aktuellen Arbeitslosenzahl ab, würden wir bei ca. 140.000 liegen und damit knapp unter dem Niveau von 2002. Damals standen wir ungefähr bei 7,0 % in der Quote.

Die für Rheinland-Pfalz im Vergleich zu anderen Bundesländern durchaus positive Situation spiegelt sich auch bei dem Standortranking der Bertelsmann-Stiftung wider, wonach das Land eine positive Entwicklung und mit die kräftigste Wirtschaftsdynamik aufweist. Wir sind trotz der schwierigen Arbeitsmarktsituation auf einem guten Weg.

Zu Frage 4: Die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt beinhalten eine Vielzahl von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten. Nach der zum Teil erst kurzen Zeitdauer, die diese Instrumente den Arbeitsmarktakteuren zur Verfügung stehen, kann die Wirkung noch nicht abschließend beurteilt werden. So scheinen einige Instrumente sehr erfolgreich zu sein, andere hingegen konnten bisher nur eingeschränkt oder keine Wirkung entfalten.

Die Änderung der Minijobs im Rahmen des zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt kann als eines der erfolgreichsten Instrumente der Hartz-Reform angesehen werden. Im März 2005 gab es in Rheinland-Pfalz über 334.000 Minijobs. Das sind über 18.700 mehr als im Vorjahresmonat. Das bedeutet eine Steigerung von 5,9 %.

Ebenso scheint der Existenzgründungszuschuss, die so genannte Ich-AG, angenommen zu werden. Allein mit dem Existenzgründungszuschuss haben sich bundesweit im Jahr 2004 rund 172.000 Personen selbstständig gemacht. Die meisten sind immer noch selbstständig.

Untersuchungen zeigen, dass die Ich-AGs keine höheren Abbruchquoten als andere Existenzgründungen aufweisen. Damit werden zurzeit fast 236.000 Ich-AGs gefördert. In Rheinland-Pfalz beträgt die aktuelle Zahl, Stand März 2005, 10.043 Ich-AGs.

Nach den positiven europaweiten Erfahrungen privater Zeitarbeit wurden vergleichbare Ergebnisse auch für Personalserviceagenturen prognostiziert. Diese Erwartungen konnten bisher – auch bedingt durch die konjunkturelle Situation – nicht erfüllt werden. Im Jahr 2004 wurden in Rheinland-Pfalz im Jahresdurchschnitt lediglich 1.054 Beschäftigte gezählt. Der aktuelle Stand im Juni 2005 liegt bei nur 439.