dass man dann, wenn ein Flughafensystem entstanden ist, wieder andere Karten haben wird. Wir werden es aber nicht aus den Augen verlieren. Herr Licht, Sie sagen es.
Herr Minister, wie lange schätzen Sie den Zeitraum ein, bis endgültig über die Existenz oder Nichtexistenz der Hunsrückbahn entschieden werden kann?
Herr Kollege Wirz, wir sind derzeit in intensiven Verhandlungen mit der DB AG. Ich habe gerade am Montagabend noch mit dem Vorstand gesprochen. Es wäre
unseriös, Teilverhandlungsergebnisse auf den Tisch zu legen und Zahlen zu nennen. Ich darf Ihnen aber versichern, die Landesregierung betreibt die Hunsrückbahn mit Nachdruck.
(Dr. Gölter, CDU: Das Projekt! – Licht, CDU: Nicht, dass Frau Kiltz jetzt nachfragt! – Weitere Zurufe von der CDU)
Frau Kiltz kann gern nachfragen, das ist kein Problem. Das Projekt Hunsrückbahn betreibt die Landesregierung mit Nachdruck. Herr Dr. Gölter, normalerweise antwortet man nicht auf Zwischenrufe, wenn man eine Mündliche Anfrage beantwortet.
Aber ich kann Ihnen auch dazu etwas sagen. Für die Landesregierung hat das Flughafensystem den höchsten Stellenwert. Hinsichtlich der Frage des Systems bin ich selbst dreimal in Brüssel gewesen, zweimal mit dem Kollegen Riebel aus Hessen. Der Ministerpräsident wird Mitte April ein Gespräch in Brüssel führen. Dort muss die Genehmigung erteilt werden. Eine der Voraussetzungen für die Genehmigung eines Flughafensystems ist eine Bahn. Das muss realistisch sein.
Herr Minister, können Sie darstellen, für welche maximale Auslastung an Kfz die B 50 vierspurig ausgebaut wird? Vielleicht können Sie die Zahlen nachliefern.
(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Mertes kann das bestimmt beantworten! – Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Zusammenhang wird Ihnen jetzt auch deutlich, Frau Kollegin. Diese Kapazität ist im Wesentlichen der Anbindung des Flughafens Hahn geschuldet. Dort werden die Leute hinfahren, sodass sich viele andere Fragen, die
Eines ist richtig, Herr Kollege Mertes. Die Straßenverbindung wird die zentrale Rolle spielen. Das ist gar keine Frage. Eines ist auch richtig, weshalb wir das Projekt der B 50 mit allem Nachdruck betreiben. Man muss sehen, wir hängen an einer Ecke der B 50 weitgehend noch beim Verwaltungsgericht, aus ganz anderen Gründen, weil viele Leute nicht verstanden haben, dass die Verkehrsinfrastruktur eine entscheidende Rolle auch für die Entwicklung des Hahn spielt.
Ich darf Ihnen sagen, dass wir das so schnell betreiben, wie es möglich ist. 100 Millionen Euro sind kein kleines Datum. Es ist vielmehr ein richtiges Datum. Es ist auch nicht nur aus Landesmitteln zu erledigen. Da wird der Bund mit ins Boot müssen.
Herr Minister, Sie sagten eben, dass für ein Flughafensystem eine Bahnverbindung zwingend sei. Könnten Sie uns vielleicht sagen, wo das festgelegt ist und auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Aussage von Ihnen beruht?
Herr Abgeordneter Wirz, gesetzliche Grundlagen gibt es dafür keine. Es gibt eine Entscheidungsbefugnis der Verkehrskommission der EU und des Kommissars. Bei all den Gesprächen hat das Flughafensystem immer nur im Zusammenhang mit einer Bahnverbindung eine Rolle gespielt.
Man muss sehen, wo der Hahn und wo Frankfurt liegt. Man muss darüber hinaus sehen, dass es kaum Systeme ohne eine Bahnverbindung gibt. Jedenfalls mein Eindruck in den Gesprächen war, das ziemlich klar artikuliert und klar und deutlich gemacht wurde, dass die Karten ohne eine Bahn einfach wesentlich schlechter sind.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Baldauf und Walter Wirz (CDU), Antidiskriminierungsgesetz – Nummer 2 der Drucksache 14/3952 – betreffend, auf und erteile Herrn Abgeordneten Baldauf das Wort.
In der aktuellen Diskussion wird der durch Mitglieder der rotgrünen Bundesregierung unterstützte und eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien thematisiert. Viele Politiker, Juristen oder Verbandsvertreter kritisieren im Gegensatz zu den Befürwortern den Entwurf wegen massiver Beeinträchtigung der Vertragsautonomie, drohender Prozessflut und schädlichem Bürokratismus.
1. Sieht die Landesregierung aktuell ein Bedürfnis für eine über die gebotene Umsetzung von EU-Recht hinausgehende gesetzliche Regelung entsprechend dem Entwurf der Bundesregierung zu diesem Thema?
2. Erblickt die Landesregierung negative Auswirkungen auf Privatpersonen und öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Arbeitgeber?
3. Wie schätzt die Landesregierung die Schwierigkeiten ein, in zahllosen konkreten Fällen des Alltags schlüssig festzustellen, ob für Vertragsentscheidungen von Personen oder Firmen sachlich nachvollziehbare oder diskriminierende Gründe vorliegen?
4. Wodurch unterscheidet sich der nun vorgelegte Entwurf von der bereits unter der vormaligen Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin eingereichten, jedoch wieder zurückgenommenen Entwurfsversion?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die effektive Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in der sozialen Wirklichkeit durch Schutz des Einzelnen vor Diskriminierung ist eine ständige Aufgabe, der sich alle gesellschaftlichen Kräfte zu stellen haben. Dem tragen Artikel 3 des Grundgesetzes, die Generalklauseln des Bürgerlichen
Gesetzbuches und der anerkannte Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits jetzt Rechnung.
Ergänzende gesetzliche Regelungen sind gleichwohl – daran kann kein Zweifel bestehen – zur Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien erforderlich. Es sind dies die Richtlinien des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rassen oder der ethnischen Herkunft, zur Feststellung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Diens tleistungen sowie die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen.
Zu Frage 1: Bei dem aktuell diskutierten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien handelt es sich nicht um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, sondern um einen von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurf. Eine abschließende Abstimmung innerhalb der Landesregierung über ihre Haltung zu dem Gesetzentwurf hat noch nicht stattgefunden. Sie wird erfolgen, wenn die Beratung des Gesetzes im Bundesrat ansteht.
Grundsätzlich sollte das Augenmerk darauf gerichtet werden, keine Regelungen zu schaffen, die in unangemessener Weise über die Vorgaben der Richtlinien hinausgehen.
Bürokratischer Aufwand, der zum Nachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland werden kann, muss, so weit möglich, vermieden werden.
Dabei ist der Landesregierung bewusst, dass die Regelungen des Gesetzentwurfs für den Bereich des Arbeitsrechts bereits jetzt stärker an den Vorgaben der Richtlinien ausgerichtet sind, als das im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts der Fall ist.
Zu den Fragen 2 und 3: Eine Bewertung der Regelungen im Einzelnen durch die Landesregierung im Hinblick auf die Notwendigkeit, Angemessenheit, Rechtssicherheit und auf die zu erwartenden Auswirkungen kann erst erfolgen, wenn die endgültige Fassung der Vorschriften bekannt ist.
Nach der vom Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der vergangenen Woche durchgeführten öffentlichen Anhörung von Sachverstän
digen und Verbänden haben die Koalitionsfraktionen im Bund angekündigt, Anregungen und Kritik aufzugreifen.
(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP – Frau Kohnle-Gros, CDU: Es ist schon schwierig zuzuhören! Wenn Sie dauernd dazwischenklatschen, versteht man noch weniger! – Zurufe von der SPD)