Zu Frage 4: Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf und der im November 2001 vorgelegte Diskussionsentwurf des Gesetzes zur Verhinderung von Diskriminierung im Zivilrecht unterscheiden sich in einigen Punkten, und zwar sind die wesentlichen systematischen Ansätze bzw. Unterschiede folgende: Der aktuelle Entwurf wählt den Weg der Richtlinienumsetzung durch ein einheitliches Gesetz, das sowohl den Bereich des Zivilrechts als auch den des Arbeits- und des öffentlichen Dienstrechts umfasst. Der frühere Diskussionsentwurf war auf den Bereich des Zivilrechts beschränkt. Die vorgesehenen Regelungen sollten in das Bürgerliche Gesetzbuch eingestellt werden.
Zum anderen weisen die Entwürfe beim zivilrechtlichen Benachteiligungsverbot auch inhaltliche Unterschiede auf. So sollten die Regelungen des damaligen Diskussionsentwurfs auf alle Verträge bezogen sein, die öffentlich angeboten werden. Das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot des aktuellen Entwurfs soll nur so genannte Massengeschäfte sowie Verträge erfassen, die eine private Versicherung zum Gegenstand haben.
Der Diskussionsentwurf sah eine Verbandsklage vor. Der aktuelle Entwurf räumt Antidiskriminierungsverbänden Beteiligungsrechte ein.
Eine Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der nach dem aktuellen Entwurf Zuständigkeiten auch im Bereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots eingeräumt werden sollen, war im Diskussionsentwurf damals nicht vorgesehen.
Frau Staatssekretärin, stimmen Sie mit mir überein, wenn ich sage, dass es immer neben einer rein juristischen Wirkung eines Gesetzes auch eine nicht zu unterschätzende psychologische Wirkung gibt?
Frau Staatssekretärin, können Sie uns die juristischen Folgen erklären, wenn man die EU-Richtlinie überhaupt nicht umsetzen würde? Wer könnte dann im Einzelfall gegen wen in welcher Form vorgehen?
Herr Baldauf, die Frage ist als solche hypothetisch. Das wissen Sie. Die EU-Richtlinie existiert, und sie muss umgesetzt werden. Wenn sie nicht umgesetzt wird, bekommen wir ein Problem. Das wissen Sie vonseiten der Bundesregierung. Von daher kann also kein Zweifel bestehen.
Wie schon mehrmals auch vonseiten des Ministers Mertin gesagt worden ist, es ist für uns eine Verpflichtung, über die man nicht diskutieren kann.
Frau Staatssekretärin, in dem Kontext meiner ersten Frage frage ich: Wie beurteilen Sie die Wirkung dieses Gesetzes in seiner jetzigen Fassung auf die Bereitschaft von Unternehmen, Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen?
Herr Abgeordneter Wirz, ich muss Ihnen sagen, wie ich schon angedeutet habe, wird noch einmal über diesen Entwurf nachgedacht. Wie ich heute Morgen den Medien entnehmen konnte, wurde gleiches noch einmal vom Bundeskanzler gesagt, dass man noch einmal daran arbeiten will. Diesen endgültigen Entwurf wird man beurteilen können. Alles andere ist im Moment noch ungewiss. Man kann es nicht an irgendwelchen Marken schon festmachen. Das wäre Spekulation.
Frau Staatssekretärin, sind Sie mit mir der Auffassung, dass das Gesetz an sich schon diskriminierend ist, wenn man beispielsweise sieht, welche Kriterien angelegt werden und die Familie in diesem Zusammenhang als Kriterium überhaupt nicht auftaucht?
Da muss ich nachfragen. Inwiefern wollten Sie die Fam ilie integrieren? Bei den umzusetzenden Richtlinien geht es um die Merkmale, die ich Ihnen aufgelistet habe, Religion, weltanschauliche Auffassung. Es geht um die Frage des Geschlechts, um ethnische Zugehörigkeit, die Rasse. Es geht um die Frage Alter und Behinderung. Das waren die Kriterien, die umzusetzen sind. Die sind aufgegriffen worden. In welcher Art und Weise dadurch eine Diskriminierung der Familie entstehen sollte, will mir nicht so ganz klar werden.
Frau Staatssekretärin, wie beurteilen Sie die Situation, dass die unterschiedliche Lebenserwartung von Männern und Frauen, die statistisch nachgewiesen ist, nach dem Entwurf dieses Antidiskriminierungsgesetzes nicht mehr bei Lebensversicherungen berücksichtigt werden darf und demzufolge mit höheren Beiträgen für Neuabschlüsse und mit weniger Überschussbeteiligungen für Altfälle zu rechnen ist?
Ich würde auch sagen, das Ganze ist mittlerweile schon entsprechend höchstrichterlich ausgeurteilt worden. Von daher ist es an uns bzw. der Bundesregierung, diese Richtlinie umzusetzen und nicht mehr die Frage im Einzelnen aufzugreifen.
Frau Staatssekretärin, ist Ihnen bekannt, dass die Bundesregierung in anderen Fällen, wo es um EURichtlinien und um UN-Konventionen geht, nicht so flott im Umsetzen in allgemeines deutsches Recht oder in Rechtsvorschriften ist? Das gilt zum Beispiel für den Bereich Menschenhandel und der Schädigung der Menschenwürde durch bestimmte Verhaltensweisen.
Frau Abgeordnete Kohnle-Gros, das ist mir bekannt. Es steht mir nicht zu, das in irgendeiner Art und Weise zu bewerten, weil es hier um die Umsetzung dieser Richtlinie geht.
Frau Staatssekretärin, ist es richtig, dass der Gesetzentwurf weniger im Bereich des Arbeitsrechts als im Bereich des Zivilrechts über die EU-Vorgaben hinaus geht?
Ja, der vorliegende Entwurf. Das war einer der Hauptkritikpunkte, die bisher vorgebracht worden sind. Das hat die Bundesregierung in einer Anfrage entsprechend selbst so eingeräumt. Das gilt bzw. ist für den Abschluss von so genannten Massengeschäften vorgesehen. Im Zivilrecht war vorgesehen, Merkmalen einer Diskriminierung vorzubeugen. Das war einmal das Geschlecht und einmal die Rasse, ethnische Zugehörigkeit. Jetzt ist es im Moment im vorliegenden Gesetzentwurf auf die Merkmale Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung ausgeweitet worden. Ich glaube, irgendetwas habe ich noch vergessen.
Frau Staatssekretärin, heute Morgen war um 08:00 Uhr im Fernsehen zu hören, dass sich die Vertreter der Bundesregierung, die sich heute mit der Opposition bei einem Gipfel treffen, in dieser Frage so weit entgegenkommen wollen, dass man sich auf die vorgegebenen Richtlinien der EU einigt. Würde diese Handlungsweise exakt der Auffassung der Landesregierung entsprechen?
Auch das ist etwas hypothetisch. Auch wenn dieser Wille bekundet worden ist, steht damit noch nicht fest, wie der konkrete Entwurf anschließend aussehen wird.
Meine Damen und Herren, ich begrüße Gäste im Landtag. Ich hoffe, Sie auch, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Wir freuen uns über die Anwesenheit von Gästen im Landtag, und zwar Seniorenbeirat Frankenthal sowie Soldatinnen und Soldaten des Sanitätsführungskommandos der Bundeswehr in Koblenz. Herzlich willkommen im Landtag!
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ise Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Exzellenzinitiative zur Förderung von Wissenschaft und Forschung – Nummer 3 der Drucksache 14/3952 – betreffend, auf.
Die Anfrage bezieht sich auf die seit Anfang 2004 in der Diskussion befindliche Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder.
1. Welche rheinland-pfälzischen Hochschulen beabsichtigen, sich im Rahmen der Exzellenzinitiative zu bewerben, und auf welche Mittel müssen sie voraussichtlich infolge der Blockadehaltung verzichten?
2. In welcher Weise wird die Landesregierung die einzelnen Hochschulen jeweils bei der Antragstellung und gegebenenfalls darüber hinaus unterstützen?