Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen: In der freien Natur ist jedes Jahr ein völlig anderes mit immer wechselnden Problemen. Nicht jedes Problem sollte man zum Staatsakt hochstilisieren. Wohl aber sind wir Politiker und Bürger und natürlich auch und gerade den Winzern verpflichtet.
Das weiß die Landesregierung. So hat sie in der Vergangenheit alles Mögliche für den Berufsstand getan.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Engagement der Landesregierung für Winzer und Landwirtschaft wird auch weiterhin so bleiben, wenn es nicht durch die oppositionellen Kräfte bei den Haushaltsbera
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist müßig, jetzt noch einmal darauf hinzuweisen, wie eine Marktwirtschaft funktioniert, Herr Schmitt.
Aber ein Problem ist: Reagiert die Industrie entsprechend? – Die Industrie muss die Pflanzenschutzmittel entwickeln. Die müssen dann zugelassen werden. Wir haben sehr frühzeitig darauf hingewiesen.
Wir haben sehr frühzeitig darauf hingewiesen, dass es Möglichkeiten oder Notwendigkeiten der Indikation gibt. Sie werden erleben, dass wir frühzeitig dann, und zwar 2005, entsprechende Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen haben.
Mehr kann man nicht tun. Wir haben darauf hingewiesen: Das muss die Industrie tun. Die Zulassung muss auch betrieben werden, was auch Sinn macht.
Hinzu kommt noch, dass bei richtiger Anwendung die jetzt schon geltenden Mittel, die jetzt schon zugelassenen Mittel auch dafür, für die Bekämpfung, einsetzbar sind. So viel zum Thema „Gute fachliche Praxis“.
Aber mir kommt es einmal darauf an zu sagen, es gab am 16. Februar 2001, also noch nicht lange her, ein Bundesgerichtshof-Urteil.
Dieses Bundesgerichtshof-Urteil sagt – da muss man sehr gut zuhören –, dass Nachbarn nicht angewiesen werden können, die Bewirtschaftung ihrer Rebflächen zu machen und keine Verpflichtung zum regelmäßigen Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln zutrifft.
Das heißt also, man kann nicht ohne weiteres über anderer Leute Eigentum verfügen. Das muss man zur Kenntnis nehmen.
Davon ist nicht nur eine Gefahr ausgegangen. In dem Fall war es sogar eine Schadenersatzklage. Davon ist eine Gefahr ausgegangen.
Hören Sie einmal zu. Wenn einer eine Schadenersatzklage macht – – – Ich stelle Ihnen das Urteil gern zur Verfügung, damit wir wenigstens auf einer Geschäftsgrundlage reden.
Herr Schmitt, ich sage noch einmal, die Landesregierung hat alles gemacht, was zu tun ist. Tun Sie den Winzern einen Gefallen. Reden Sie dieses Problem nicht so hoch; denn Sie werden das Image des Weines damit schädigen. (Beifall der Abg. Frau Raab, SPD)
Uns ist doch klar, dass derjenige Betrieb, der betroffen ist, natürlich darunter zu leiden hat. Aber Ihnen muss auch klar sein, dass die Kammern alles das im Hinblick auf die Drieschenverordnung unternommen haben, was zu unternehmen ist. Mehr ist nicht zu unternehmen, weil man nicht ohne weiteres über ihr Eigentum verfügen kann. Das soll auch um Gottes Willen so bleiben, dass sie über ihr Eigentum selbst verfügen können. Deshalb kann ich nur empfehlen: Urteil vom 16. Februar 2001 sorgfältig lesen, dann kommen Sie zu anderen Schlussfolgerungen.
Bericht der Landesregierung über die regionale Situation der Landwirtschaft und des Weinbaus in Rheinland-Pfalz (Agrarbericht 2004) – Drucksache 14/3267 – – Behandlung gemäß Beschluss des Landtags vom 12. Oktober 1989 zu Drucksache 11/3099 –
Die Regierungserklärung wird von dem Minister für Landwirtschaft und Weinbau abgegeben. In die Aussprache wird die Besprechung des Berichts der Landesregierung über die regionale Situation der Landwirtschaft und des Weinbaus in Rheinland-Pfalz einbezogen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der größten Reform der gemeinsamen Agrarpoli
tik seit Bestehen der Europäischen Union ist nunmehr auch die nationale Umsetzung auf den Weg gebracht worden.
1. Abbau der Benachteiligungen und mehr Gerechtigkeit für die rheinland-pfälzischen Landwirte im Vergleich zur Agrarreform 1992.
3. Keine weiteren Wettbewerbsbenachteiligungen für unsere Landwirtschaft durch nationale Alleingänge im Tier- und Umweltschutz.
Mit dem nationalen Gesetz zur Umsetzung der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik sind in Deutschland die Weichen für die nächsten Jahre gestellt. Jetzt sind uns ere Landwirte gefordert.
Die Reform bietet marktorientierte Chancen, die die rheinland-pfälzische Landwirtschaft mit ihren Stärken nach meiner Überzeugung nutzen wird.
Meine Damen und Herren, mit den Luxemburger Beschlüssen vom 26. Juni 2003 und 22. April 2004 hat die Europäische Union einen tief greifenden Paradigmenwechsel in der gemeinsamen Agrarpolitik vollzogen.
Herzstück der Reform ist die Entkopplung der EUDirektzahlungen von der Produktion und ihrer Bindung an die Fläche. Damit wird eine von Rheinland-Pfalz lang gehegte Forderung erfüllt.
Nach mehreren Anläufen erhalten wir endlich die Rahmenbedingungen, die wir seit Mitte der 90er-Jahre fordern. Die EU zieht sich aus der Steuerung der Märkte weitgehend zurück.
In Zukunft wird der Markt, und damit Angebot und Nachfrage, zunehmend die Preise für die Agrarprodukte bestimmen.
Meine Damen und Herren, unsere Landwirte waren in der Vergangenheit in unternehmerischen Aktivitäten behindert. Mit weit reichenden Vorgaben und insbesondere den produktbezogenen Beihilfen hat Brüssel den Entscheidungsspielraum stark beschnitten.
Für die bekannten Fehlentwicklungen auf den Agrarmärkten, insbesondere der 80er- und 90er-Jahre, wurde aber die Landwirtschaft in der Öffentlichkeit fälschlicherweise verantwortlich gemacht.
Mit dieser neuen Agrarreform erhalten unsere Landwirte ihre volle unternehmerische Freiheit. Sie müssen nicht mehr nach der Pfeife Brüsseler Bürokraten tanzen.