Mit dieser neuen Agrarreform erhalten unsere Landwirte ihre volle unternehmerische Freiheit. Sie müssen nicht mehr nach der Pfeife Brüsseler Bürokraten tanzen.
Der viel beklagte Prämienwirrwarr findet endlich ein Ende. Jetzt haben die Unternehmer die Freiheit, am Markt zu agieren. Sie müssen in ihren Produktionsent
Damit können die rheinland-pfälzischen Unternehmen ihre Stärken, wie beispielsweise Innovationsfreudigkeit und Vielseitigkeit, voll ausspielen.
Für die Vielfalt und Abwechslung der Kulturlandschaft ist die rheinland-pfälzische Landwirtschaft die entscheidende Voraussetzung. Die EU-Agrarreform macht den Weg frei, um dieses Ziel zu erreichen. Anstatt eines europäischen Einheitsbreis können wir nun regional angepasste Angebote machen.
Die Entkopplung bedeutet aber auch eine weit reichende Umstellung. Marktorientierung und Nachhaltigkeit sind die Bausteine der neuen Agrarpolitik. Hier ist tatsächlich im letzten Jahrzehnt kaum ein Stein auf dem anderen geblieben. Meine Damen und Herren, ich bin sicher, unsere Landwirte werden mit den Rahmenbedingungen erfolgreich umgehen können.
Die neuen Förderbedingungen im Agrarsektor werden vor allem die Wege für mehr Marktwirtschaft und mehr Wettbewerb ebnen. Eine unternehmerisch orientierte Landwirtschaft, wie wir sie in Rheinland-Pfalz haben, kann davon profitieren.
Meine Damen und Herren, ich halte nichts davon, Betriebe an ertragsschwachen Standorten mit gekoppelten Prämien zur Produktion quasi zu zwingen. Dann zahlen die Landwirte letztlich drauf. Ungünstige Agrarstrukturen werden konserviert. Das ist zum Vorteil einer nicht wettbewerbsfähigen Verarbeitungsindustrie, nicht aber zum Vorteil der Landwirtschaft. Ich trete deshalb für die Entscheidungsfreiheit unserer landwirtschaftlichen Unternehmen ein. Mittelfristig führt an der Entkopplung kein Weg vorbei.
Einige Mitgliedstaaten wie Frankreich, die Niederlande und Spanien, die erst 2006 mit der Entkopplung beginnen und weite Teilbereiche gekoppelt lassen, werden daher nach meiner Überzeugung noch Schwierigkeiten am Markt und in der Strukturentwicklung bekommen. Diese Staaten werden dann kurzfristig nachjustieren müssen.
Wir erhalten damit einen Vorsprung in der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik gegenüber diesen Ländern. Mit einer konsequenten Politik zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gerade auch unserer Vermarktungs- und Verarbeitungsbetriebe als leistungsfähigen Partnern sichern wir damit Marktanteile.
Meine Damen und Herren, wir haben seit der EUAgrarreform vom 26. Juni 2003 im Plenum und im zuständigen Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau die Modelle zur Umsetzung in Deutschland eingehend diskutieren können. Wir haben uns frühzeitig mit der berufsständischen Vertretung auf eine Mischung aus Regional- und Betriebsmodell – auf das so genannte Kombimodell – verständigt. Dieser enge Schulterschluss
Ich darf mich in diesem Zusammenhang auch bei den Verbänden für ihre konstruktive Mitarbeit bedanken. Wir haben dies im Schulterschluss mit den Verbänden gemacht und waren damit Wortführer auf den nationalen Agrarministerkonferenzen.
Rheinland-Pfalz war Antragsteller und Mitverfasser richtungsweisender Beschlüsse des Bundesrates. Rheinland-Pfalz hat mit seinen Vorschlägen wesentlich zum rechtzeitigen Gelingen des Vermittlungsverfahrens zwischen Bundestag und Bundesrat beigetragen.
Meine Damen und Herren, allen voran haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses in dieser schwierigen Umsetzungsphase bundesweit große Anerkennung erworben. Sie haben zahlreiche Vorschläge für eine möglichst reibungslose Umsetzung dieser komplexen Materie in Deutschland erarbeitet und wesentlich an einer fristgerechten Umsetzung des Kombimodells mitgewirkt.
Meine Damen und Herren, deshalb spreche ich auch heute gern meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre konstruktiven Beiträge meinen ausdrücklichen Dank aus.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das nationale Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ist am 1. August 2004 in Kraft getreten. Damit sind die Würfel in der größten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik seit Bestehen der Europäischen Union gefallen. Ich bin mir sicher, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte diese Chance erkennen und erfolgreich nutzen werden. Die Landesregierung wird die landwirtschaftlichen Unternehmen auf diesem Weg weiterhin unterstützen.
Sie alle kennen die wesentlichen Inhalte der nationalen Gesetzgebung. Wichtig ist mir dabei, wir haben unsere Ziele vor dem Hintergrund einer schwierigen Ausgangslage weitestgehend erreicht. Vergessen wir nicht, bei den bisherigen Ausgleichszahlungen für Ackerkulturen waren wir mit dem Saarland Schlusslicht. Jetzt wird der Grundplafond um 16,5 Millionen Euro aufgestockt. Ich denke, das ist ein Datum, das sich sehen lassen kann.
1. Die Prämienrechte im deutschen Kombimodell kommen dem von mir seit Jahren geforderten produktunabhängigen Bewirtschaftungsentgelt sehr nahe. Ab 2013 haben wir auf regionaler Ebene einheitliche Prämien für alle prämienberechtigten Flächen. Dies ist – wenn man so will – die von mir geforderte Kulturlandschaftsprämie in der Region.
2. Wir haben eine Umverteilung der Mittel zu unseren Gunsten erreicht. Die seit 1992 ungerechtfertigte Benachteiligung der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft bei den Flächenzahlungen wird in einem ersten Schritt
abgebaut. Ich sagte es bereits, um rund 16,5 Millionen Euro jährlich, damit wir Klarheit haben, also fast um 33 Millionen DM.
3. Für unsere Milcherzeuger werden gleitende Anpassungen erreicht, die dann Einkommensbrüche werden verhindern können.
4. Wir haben uns im Rahmen des EU-rechtlich Möglichen mit unseren Vorstellungen bei der Umsetzung im Tabakbereich durchgesetzt. Die Teilkopplung der Prämien bis 2009 verschafft den Erzeugern den notwendigen Anpassungszeitraum.
5. Wir haben zudem eine Verschiebung des vorgesehenen Anpassungszeitraums zur regionalen Vereinheitlichung der Direktzahlungen, dem so genannten Gleitflug, bis 2010 erreicht. Abrupte Einkommens- und Strukturbrüche werden damit verhindert. Die Betriebe erhalten eine angemessene Übergangsfrist, um sich an dieses neue System anpassen zu können, meine Damen und Herren.
Alles in Allem ist es nicht übertrieben, wenn ich deshalb heute sage: Rheinland-Pfalz geht als Gewinner aus dem Tauziehen um die nationale Umsetzung hervor.
Meine Damen und Herren, ich verkenne aber nicht, dass durchaus einige Wünsche auch unerfüllt bleiben. Ein bundeseinheitliches Prämienrecht war nicht durchsetzbar. Erreicht wurde aber, den Abstand zwischen den regionalen Prämienrechten gegenüber den bisherigen Getreideausgleichszahlungen zu verringern. Damit wurden alte Ungerechtigkeiten zumindest teilweise beseitigt.
Einzelne Betriebe – beispielsweise Tabak- oder Milcherzeuger – werden insbesondere nach dem Gleitflug im Jahr 2013 ohne Frage Prämienkürzungen erfahren. Aber es ist eben ein Gleitflug geworden.
Die Beibehaltung der obligatorischen Flächenstilllegungen ist aus meiner Sicht bei einer Entkopplung systemfremd. Für die betroffenen Landwirte ist dies ein Eingriff in ihre Betriebsorganisation. Ich werde mich bei den anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene deshalb für einen Wegfall der obligatorischen Flächenstilllegungen einsetzen.
Meine Damen und Herren, die im Rahmen der EUAgrarreformen beschlossenen Garantiepreissenkungen werden zunächst trotz der Ausgleichszahlungen und der Umschichtungen zu Einkommensverlusten führen. Das muss man in aller Klarheit sagen. Davon sind trotz Milchprämien auch die rheinland-pfälzischen Milchviehbetriebe betroffen.
Über 13 Einzelbeihilfen werden zu einem Prämienrecht zusammengefasst. Dies ist durchaus eine Verwaltungsvereinfachung. Im Gegenzug zwingt die Europäische Union uns aber, die Einhaltung der Cross-ComplianceRegeln und den Handel mit Prämienrechten bis ins Detail zu überwachen.
Auf Bundesebene wird im Moment mit Hochdruck daran gearbeitet, drei Durchführungsverordnungen zwischen Bund und Ländern abzustimmen. Es geht um die kon
kreten Vorgaben zur Antragstellung und Kontrolle sowie die Auflagen zur Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand.
Meine Damen und Herren, die Landwirte brauchen schnell Klarheit für ihre betrieblichen Planungen und Entscheidungen. Ich setze mich daher für möglichst einfache und praxisgerechte Lösungen ein.
Meine Damen und Herren, die eben genannten Probleme sind aber keine ausschließlichen Probleme des Kombimodells. Es sind genauso Probleme des Betriebsmodells, quasi des Standardmodells von Herrn Agrarkommissar Dr. Fischler. Das Kombimodell hat hingegen einen ganz entscheidenden Vorteil: es gibt uns Gestaltungsspielraum. Im Gegensatz zum „FischlerModell“ können wir Mittel zwischen den Regionen umschichten, und im Gegensatz zum reinen Regionalm odell können wir Übergangsregelungen vorsehen.
Deshalb bietet uns das Kombimodell den besten Rahmen, um die Landwirte in ihrer gegenwärtigen Situation sozusagen abzuholen und sie in eine marktorientierte Zukunft zu begleiten. Im Vergleich zum EU-Standardmodell erhalten zudem alle rheinland-pfälzischen Milcherzeuger durch das Kombimodell zu Beginn höhere Prämienzahlungen.
Die Entkopplung der betroffenen Direktzahlungen wird im Jahr 2005 – im Rahmen des EU-rechtlich Möglichen – vollständig vorgenommen. Einzige Ausnahme ist der Tabakbereich. Hier bleiben auf rheinland-pfälzische Initiative hin bis 2009 60 % der Mittel gekoppelt.
Das neue System sieht vor, dass im Jahr 2005 erstmals Prämienrechte für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen vergeben werden können. Dies gilt zwar nicht für Dauerkulturen wie beispielsweise Rebflächen, jedoch – das ist neu – für Gemüse-, Kartoffel- und Zuckerrübenflächen sowie für bestimmte Obstanlagen. Dabei wird das rheinland-pfälzische Prämienvolumen von rund 140 Millionen Euro in 2003 schrittweise auf rund 177 Millionen Euro ab dem Jahr 2010 ansteigen. Hier sind die zusätzlichen Mittel für die Milchprämien und die Mittel aus der Umschichtung zwischen den Ländern eingerechnet.
Die Prämienrechte werden den aktiven Bewirtschaftern und nicht den Eigentümern zugeteilt. Ich denke, das ist ein besonders wichtiger Punkt. Sie können ab dem Jahr 2006 mit oder ohne Land gehandelt werden. Die Präm ien werden auch dann gewährt, wenn die Flächen lediglich nach noch festzulegenden Kriterien gepflegt werden.
Nach unseren Berechnungen werden die Ackerprämie 2005 bei rund 288 Euro pro Hektar und die Grünlandprämie bei rund 50 Euro pro Hektar liegen. Hinzu kommen bei Tier haltenden und Tabak erzeugenden Unternehmen Prämienansprüche aus den bislang gekoppelten Prämien, wie zum Beispiel der Mutterkuhprämie oder
der Tabakprämie. Erst 2013, am Ende des so genannten Gleitflugs, werden die Prämien in Rheinland-Pfalz einheitlich auf einer Höhe von voraussichtlich rund 280 Euro pro Hektar liegen.
Meine Damen und Herren, aufgrund der EU-rechtlichen Vorgaben konnte auch das Kombimodell nicht ohne Schattenseiten ausgestaltet werden. Das muss man auch erwähnen. Leider müssen im Jahr 2005 alle Betriebe wieder Flächen zur Marktentlastung stilllegen. Der Stilllegungssatz beträgt in Rheinland-Pfalz rund 8 % des Ackerlandes, das heißt, die Stilllegungsverpflichtung betrifft erstmals auch die Gemüse-, Kartoffel- und Zuckerrübenanbauflächen sowie bestimmte Obstanlagen.
Meine Damen und Herren, die EU zwingt uns dazu, die Einhaltung der Cross-Compliance-Regelung system atisch zu kontrollieren. Die Cross-Compliance-Regelung besteht bekanntlich aus zwei Teilen, und zwar bestehenden Standards aus 19 EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Tier-, Natur- und Umweltschutz sowie Hygiene in den Betrieben sowie zusätzlichen Auflagen für die Flächenbewirtschaftung auf nationaler Ebene.
Dies betrifft unter anderem die Bereiche „Erosionsvermeidung“ und „Mindestpflege von Flächen“. Diese Regelungen werden aktuell im Bundesrat diskutiert, sodass deren konkrete Ausgestaltung noch nicht feststeht. Auch hier wird die Landesregierung darauf Wert legen, dass den Landwirten eine praxisgerechte Bewirtschaftung möglich bleibt.
Meine Damen und Herren, um das Risiko für Sanktionen zu minimieren, setze ich mich deshalb gegenüber dem Bund insbesondere für folgende Ausgestaltung der EUVorgaben ein:
1. Es müssen in ihrer Anzahl begrenzte und für den Antragsteller eindeutige, nachvollziehbare und transparente Prüfkriterien festgelegt werden.
2. Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen dürfen die nationalen Festlegungen nicht über die EURegelungen hinausgehen.