Das ist das, was ich Ihnen sagen will. Deshalb sage ich Ihnen, dass die Arbeit an diesem Gesetz, das nicht beerdigt ist, sondern sich im Vermittlungsausschuss befindet, wichtig war. Es ist aber natürlich auch wichtig, dass freiwillige Leistungen und freiwillige Lösungen immer Vorrang gehabt haben.
Meine Damen und Herren, der Beitrag der Arbeitgeber für mehr Ausbildung steht bis jetzt noch aus. Mit dem Pakt und mit dem Berufsausbildungssicherungsgesetz sind zwei Argumente vorhanden, die ihre Wirksamkeit natürlich zunächst einmal beweisen müssen und die aufeinander aufbauen müssen.
So sehr auch wir GRÜNE den Ausbildungspakt begrüßen, ist er aber kein Blankoscheck. Wir müssen alle gemeinsam die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten. Die Wirtschaft muss jetzt beweisen, dass dieser Pakt auch tatsächlich die beste Lösung ist.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man mit einer solchen Geisteshaltung an eine Sache herangeht, wie Sie das tun, wird man nichts erreichen, Herr Wiechmann.
Im Gegensatz zu Ihnen erlauben wir uns nicht, die Wirtschaft zu beschimpfen, sondern wir wollen im Pakt mit der Wirtschaft Ausbildungsplätze schaffen.
Nur das führt am Schluss zu zufriedenen und motivierten Jugendlichen. Wenn man einen Zwang dahinter setzt, werden auch die Jugendlichen am Schluss nicht motiviert und zufrieden sein.
Ich sage Ihnen noch eines, was hochinteressant ist. Herr Mertes hat das eben so schön mit dem Mittelstand gesagt.
Herr Dr. Braun, im Gegensatz zu Ihnen bin ich schon einmal in der Wirtschaft gewesen, und im Gegensatz zu
Herrn Wiechmann habe ich auch schon einmal mit Betrieben gesprochen. Das liegt zum einen daran, dass ich früher ausgebildet habe, und zum anderen daran, dass ein Wirtschaftsminister auch schon einmal in der Wirtschaft ist.
Wichtig ist an diesem Pakt, dass man zum einen die 30.000 und zum anderen die Praktikumsplätze hat. Das halte ich für äußerst wichtig. Das sollten wir nicht kleinreden, sondern wir sollten versuchen, auf der Basis das zu tun, was man tun muss.
Ich sage Ihnen, große Betriebe hätten sich bei einer gesetzlichen Abgabe ins Fäustchen gelacht. Sie hätten nämlich lieber die Abgabe gezahlt als auszubilden, weil für große Betriebe die Ausbildung teurer ist, als wenn sie die Abgabe gezahlt hätten. Wie gesagt, wir haben in Rheinland-Pfalz als einziges Land die „7“ vor dem Komma. Das liegt eben daran, dass wir das im Dialog mit der Wirtschaft und nicht gegen die Wirtschaft versucht haben. Nur so wird das funktionieren.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit beenden wir die Aussprache zu diesem Punkt.
Ich rufe nun die Aussprache zur Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU), Sicherungsverwahrung – Nummer 2 der Drucksache 14/3256 – betreffend, auf.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf die Mündliche Anfrage und deren Antwort möchte ich in dieser Situation zurückkommen. Herr Minister, es war für mich schon etwas erstaunlich, als ich gehört habe, dass es innerhalb der Landesregierung zu diesem Thema doch eine einheitliche Meinung gibt. Wenn ich mir die gesamten Mitteilungen und gerade auch das Abstimmungsverhalten der FDP im Bundestag zu diesem Thema ansehe, war das doch etwas anders geprägt, zumal die FDP insbesondere im Bundestag ausgeführt hat, es würde sich um verfassungsrechtliche Probleme handeln.
Das ist richtig, Herr Kollege. Wir wissen aber, dass der Bund und nicht das Land entscheiden muss. So schlau sind wir zwischenzeitlich geworden.
Es gibt einen wunderbaren Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der leider auf keinen Widerhall bei den Fraktionen in diesem Haus gestoßen ist, obwohl er der einzig richtige Gesetzentwurf zur
nachträglichen Sicherungsverwahrung gewesen wäre. Der jetzt vorliegende Entwurf deckt vielleicht gerade einmal 80 % dessen ab, was wir wollen, aber auch nicht mehr. Der klare Unterschied besteht darin – das wissen Sie, und vielleicht können Sie nachher noch etwas dazu ausführen, weshalb Sie das jetzt für richtig halten –,
dass es die nachträgliche Sicherungsverwahrung nur bei einer Mindeststrafe von fünf Jahren geben darf. Dies hat die Konsequenz, dass es gewisse Delikte gibt, die weit darunter liegen. Das gilt beispielsweise für den Menschenhandel. Wenn ich beispielsweise jemanden wegen Menschenhandels verurteile, wird es in der Zukunft nicht möglich sein, die nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen. Das ist nicht konsequent; das ist nicht gerade. Deshalb wurde dies im Bundestag von der CDU/CSU-Fraktion auch abgelehnt.
Die FDP hat den Gesetzentwurf im Bundestag mit dem Hinweis auf den Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention abgelehnt. Jetzt haben Sie sich eben an dieses Pult gestellt und gesagt, dass das durchläuft und nicht in den Vermittlungsausschuss muss. Die FDP werde dieser Sache zustimmen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir nachher den Spagat erklären würden, der zwischen dem besteht, was von Ihnen im Bundestag gesagt wird, und dem, was Sie hier sagen.
Herr Hartloff, Sie legen sich gerade in diesem Land nicht immer fest. Das ist das Problem. Sonst müssten wir nicht immer wieder die Aktuellen Stunden beantragen. Dann wäre das einfach. Dann könnten wir auf der Basis reden, um die es geht.
Wir haben also die Situation, dass nun endlich die nachträgliche Sicherungsverwahrung kommt. Sie kommt aber nicht in dem Umfang, in dem wir sie brauchen. Herr Minister, das wissen Sie auch. Deshalb habe ich Sie und die gesamte Landesregierung mit Nachdruck aufzufordern, im Bundesrat dafür Sorge zu tragen, dass ein weiterer Schritt eingeführt wird, wonach die Sicherungsverwahrung auch dann nachträglich angeordnet werden kann, wenn es um Strafen unter fünf Jahren geht. Es möge mir bitte jemand erklären, weshalb derjenige, der fünf Jahre bekommt, so wesentlich gefährlicher sein soll
und sich so negativ entwickeln kann, dass ich für denjenigen die nachträgliche Sicherungsverwahrung brauche, während ich sie für denjenigen, der vier Jahre und elf
Ich bin sehr froh darüber – Herr Hartloff, das müssen Sie auch zur Kenntnis nehmen –, dass die CDU/CSUFraktion im Bundestag und – die CSU-Fraktion gibt es hier im Landtag nicht – die CDU-Fraktion im Landtag immer wieder die Initiative ergriffen und diese Geschichte nach vorn gedrückt haben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir heute nicht so weit wären, wenn es nicht diese vernünftigen Vorschläge der CDU gegeben hätte.
Herr Minister ich bin froh, dass auch Sie heute gesagt haben, dass Sie das nicht blockieren werden. Wie gesagt, wir reden aber nur über 80 % dessen, was wir wollen. Deshalb fordere ich Sie noch einmal auf, den Schritt zu wagen, den von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den Bundestag eingebrachten Antrag anzunehmen. Sagen Sie uns, dass Sie das mittragen können. Dann können wir alle damit leben. Dann haben wir einen kompletten Schutz für die Bevölkerung, den wir wollen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie erinnern sich, das Thema „nachträgliche Sicherungsverwahrung“ hatten wir – wie originell – schon im zurückliegenden Plenum von der CDU auf die Tagesordnung gesetzt bekommen. Damals wussten die Kolleginnen und Kollegen der CDU anscheinend nicht, wie weit das Gesetzgebungsverfahren auf der Bundesebene bereits gediehen war. Am Tag vor unserer Debatte hatte die abschließende Beratung im Rechtsausschuss des Bundestags stattgefunden. Trotzdem wurde erfolglos versucht, der Landesregierung tatsächlich eine Mitschuld an einem tragischen Verbrechen zu geben, weil Rheinland-Pfalz ohne Gesetzgebungskompetenz kein Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung erlassen hatte.
Herr Präsident, ich möchte ein kurzes Zitat aus einem Kommentar einer großen rheinland-pfälzischen Tageszeitung vorlesen. „Das ist Populismus. Eine sachliche Rechtfertigung, ausgerechnet jetzt das gewiss wichtige