Protocol of the Session on April 29, 2004

(Dr. Altherr, CDU: Meine Frage ist noch nicht beantwortet!)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Enders.

Frau Ministerin, was halten Sie von der Warnung des Sprechers der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Herrn Dr. Stahl, der große Bedenken hat, weil er sagt, es sei wissenschaftlich nicht erwiesen, dass man durch das Hausarztmodell wirklich nachhaltig Ausgaben spart?

Herr Dr. Enders, wissenschaftlich erwiesen ist es in der Tat nicht, aber wir kennen beispielsweise eine private Krankenversicherung, die mit dem Hausärzteverband im letzten Jahr ein solches Hausarztmodell durchgeführt und auch evaluiert hat. Nachweislich ist es dazu gekommen, dass Einspareffekte im Gesundheitssystem erzielt worden sind.

Ich sehe keine weiteren Fragen. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walter Wirz (CDU), Bisherige Ergebnisse der Beratungen zum Bundesverkehrswegeplan – Nummer 2 der Drucksache 14/3101 – betreffend, auf.

Herr Wirz, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Projekte im Land Rheinland-Pfalz werden nach Einschätzung der Landesregierung beim derzeitigen fortgeschrittenen Stand der Beratungen zum Bundesverkehrswegeplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft und lassen einen Baubeginn in den Jahren 2004 und 2005 erwarten?

2. Für welche weiteren Projekte will die Landesregierung mit welcher Priorität eine Einstufung in den Bundesverkehrswegeplan erreichen, die die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens erlauben und eine Perspektive auf Realisierung in den nächsten Jahren eröffnen?

3. Hält die Landesregierung das Konzept des Bundes zur Kompensation der ausfallenden Einnahmen aus der Lkw-Maut für ausreichend und realistisch?

4. Welchen jährlichen Finanzierungsplafond für den Bau von Bundesverkehrswegen in Rheinland-Pfalz im Verhältnis zu den jährlichen Ausgaben in den letzten zehn Jahren hält die Landesregierung für notwendig und verantwortbar?

Es antwortet Herr Staatssekretär Eymael.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan hat die

Bundesregierung am 02. Juli 2003 ihr Programm über den zukünftigen Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes bei Straße, Schiene und Wasserstraße vorgelegt. Gleichzeitig sind die entsprechenden Ausbauänderungsgesetze mit den jeweiligen Bedarfsplänen für die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden.

Derzeit finden die Beratungen im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Dort soll Ende Mai dieses Jahres die Empfehlung des Ausschusses an den Deutschen Bundestag beschlossen werden.

Die zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie die Abstimmung über die Gesetze sollen bis Ende Juni erfolgen. Danach wird sich auch der Bundesrat noch einmal mit beiden Gesetzen befassen. Dabei ist nur das Schienenwegeausbauänderungsgesetz im Bundesrat zustimmungsbedürftig. Beim Bundesfernstraßenausbauänderungsgesetz, bei dem der Bundesrat nur die Einspruchsmöglichkeit hat, sind die Einflussnahmemöglichkeiten der Länder dagegen gering.

Dies vorausgeschickt nehme ich zu der Mündlichen Anfrage wie folgt Stellung:

Zu Frage 1: Nach dem derzeitigen Stand der Beratungen ist davon auszugehen, dass die Einstufungen der rheinland-pfälzischen Vorhaben in den vordringlichen Bedarf der Bedarfspläne Straße und Schiene mit den Vorschlägen der Bundesregierung im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2003 weitgehend identisch sein werden. Die Bundesregierung hat Ende März die Vorgaben für die Infrastrukturfinanzierung im Zeitraum 2004 bis 2008 mitgeteilt. Sofern es bei diesen Vorgaben bleiben sollte, wird es in den Jahren 2004 und 2005 nur möglich sein, die laufenden Vorhaben fortzuführen und gegebenenfalls abzuschließen.

Zu Frage 2: Für eine Aufnahme weiterer Projekte in den vordringlichen Bedarf der Bedarfspläne für die Bundesfernstraßen und die Bundesschienenwege sieht die Landesregierung keine Erfolg versprechenden Ansatzpunkte. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass im Rahmen der Aufstellung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen unter anderem die Maßnahmen A 64 – Nordumgehung Trier, Meulenwaldautobahn – und die B 51 – Moselaufstieg – vom weiteren Bedarf (WB) in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht aufgestuft werden.

Zu Frage 3: Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im März dieses Jahres die Mautinvestitionsmittel für das Jahr 2004 freigegeben. Damit ist zunächst sichergestellt, dass die wegfallenden Mautmittel kompensiert werden. In dem Gesamtverkehrshaushalt in Höhe von rund 9 Milliarden Euro sind damit Einnahmen aus der Maut in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro enthalten. Gleichzeitig hat die Bundesregierung beschlossen, dass das Bundesverkehrsressort einen Beitrag zur Haushaltssanierung und der Refinanzierung der Mautausfälle des Jahres 2003 leisten muss. Hinzu kommt, dass unter Bezugnahme auf die Koch/Steinbrück-Vorschläge schon in diesem Jahr deutliche Kürzungen der Verkehrsinvestitionen beab

sichtigt sind. Die Landesregierung hat sich vor diesem Hintergrund gemeinsam mit den Verkehrsministern aller Bundesländer mit Nachdruck gegen diese Kürzung der Verkehrsinfrastrukturinvestitionen gewandt.

Im Übrigen sollte an dieser Stelle deutlich gemacht werden, dass Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur keine Subventionen sind. Von den Verkehrsministern wurde darauf hingewiesen, dass dringend notwendige Maßnahmen dann nicht mehr angegangen werden könnten, die Substanz der Verkehrsinfrastruktur bei Straße, Schiene und Wasserstraße sich verschlechtern und Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft in erheblichem Umfang gefährdet würden. Der Bundesverkehrsminister hat zwischenzeitlich angekündigt, dass er in den Beratungen für den Bundeshaushalt 2005 für eine Aufstockung der Verkehrsinvestitionen um 2 Milliarden Euro eintreten wird.

Zu Frage 4: Das Land Rheinland-Pfalz hat in Verhandlungen mit dem Bund erreicht, dass Projekte im Umfang von 2,2 Milliarden Euro in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans eingestellt worden sind. Damit erhöht sich die bisherige Quote für RheinlandPfalz, die unter der Vorgängerbundesregierung 4 % betrug, auf heute 4,4 %. Unter Berücksichtigung einer Planungsreserve von 30 % und einer Laufzeit von 15 Jahren müsste der Bund demnach grundsätzlich jährlich rund 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um alle Projekte zu realisieren. Vergleichsweise standen in den vergangenen Jahren – übrigens auch unter der Regierung Kohl – in Rheinland-Pfalz durchschnittlich 60 Millionen Euro für Bedarfsplanprojekte zur Verfügung.

(Lelle, CDU: Da waren die Preise auch noch anders!)

Die Landesregierung wird sich vor diesem Hintergrund weiterhin dafür einsetzen, dass die Finanzmittel für den Infrastrukturausbau auf ein bedarfsgerechtes Niveau angehoben werden.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wirz.

Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass sich die von Ihnen zitierten Herren Koch und Steinbrück wegen der Interpretation der Bundesregierung in Bezug auf die Auswirkungen der Mittel des Straßenbaus in einem Schreiben der letzten Woche ganz vehement gegen diese Interpretation mit der Begründung gewehrt haben, dass sich die Forderung von Koch und Steinbrück nicht auf die Verkehrswege der Bundesfernstraßen bezog, sondern ausschließlich auf schienengebundene Verkehrswege, und die Heranziehung der Vorschläge von Koch und Steinbrück in diesem Sachzusammenhang sachlich falsch ist?

Ich kenne dieses Schreiben nicht. Das sage ich ganz offen. Fakt ist, dass im Schienenwegeausbau drastisch gekürzt wird, und Fakt ist, dass aus Gründen der Haushaltssanierung des Bundeshaushalts auch im Straßenbaubereich gekürzt wird.

Ich darf aber hinzufügen, dass bei der letzten Verkehrsministerkonferenz alle Verkehrsminister, egal aus welchen Ländern sie kommen, mit Erstaunen und mit Protest diese Kürzungen, die vorgesehen sind, entgegengenommen haben.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wirz.

Herr Staatssekretär, können Sie nach den derzeit Ihnen vorliegenden Informationen über die möglichen Auswirkungen der derzeitigen Finanzberatungen auch auf die rheinland-pfälzischen Maßnahmen ausschließen, dass wir in den nächsten Jahren den Erhaltungsaufwand zugunsten des Neubaus noch weiter einschränken müssen, um die begonnenen Maßnahmen überhaupt noch fertig stellen zu können?

In der Tat ist der Erhaltungsaufwand auch auf rheinlandpfälzischen Bundesfernstraßen und Autobahnen größer geworden. Ich darf an die A 48, teilweise auch an die A 61 und A 65 erinnern, wo wir Probleme haben und Millionen notwendig sind, um eine Sanierung durchzuführen.

Meine Damen und Herren, dennoch werden wir eine Zeit lang überbrücken müssen, um einige Neubauprojekte zu vervollständigen, indem wir Erhaltungsmittel aufwenden. Man kann nur so gezielt vorgehen, wenn damit sichergestellt wird, dass unsere Verkehrswegeinfrastruktur aufrechterhalten bleibt. Das bedeutet auch, dass die Autobahnen und Bundesfernstraßen befahrbar bleiben.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Herr Staatssekretär, Sie haben vorhin dankenswerterweise ausgeführt, dass Sie sich dafür einsetzen werden, dass unter anderem für den Moselaufstieg im weiteren Bedarf mit Sternchen Planungsrecht gegeben ist. Heißt das im Umkehrschluss, wenn dieses Ziel nicht erreicht wird, dass die gesamten bisherigen Planungen, die schon viele Jahre dauern und viel Geld gekostet haben, gegenstandslos wären und in Zukunft nicht mehr verwendet werden könnten?

Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass wir uns beim Moselaufstieg bereits im Planfeststellungsverfahren befinden. Wir würden es auch gern zu Ende führen. Wir verhandeln mit dem Bund, dass dies möglich wird.

Das war nicht die Frage. Die Frage war eine andere.

Darf ich die Fragestellung konkretisieren?

Herr Abgeordneter Schmitt, sie war deutlich genug.

Dann bitte ich um die Beantwortung.

Unter Umständen könnte es so eintreten, wie Sie es dargestellt haben.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Lelle.

Herr Staatssekretär, Sie haben bei der Beantwortung der Frage Nummer 2 zu meinem großen Erstaunen die B 10 nicht genannt. Heißt das, dass die Landesregierung diesbezügliche Bemühungen eingestellt hat?

Nein. Bei der B 10 haben wir die Möglichkeit, dass wir weiter planen können, weil dort dieser „berühmte“ Abschnitt, den Sie ansprechen, zwar vom vordringlichen Bedarf zurückgestuft, aber in den weiteren Bedarf mit Stern, mit Planungsauftrag versehen ist, sodass dieses Projekt uneingeschränkt je nach Mittelbereitstellung fortgeführt werden kann.

(Beifall des Abg. Stretz, SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schwarz.

Herr Staatsminister – – –

Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Beförderung.