Protocol of the Session on March 19, 2004

(Beck, SPD: 1 % der EU-Produktion in Deutschland!)

1 % der EU-Produktion in Deutschland, das ist richtig. Weltweit kann ich die Zahl nicht nennen. Davon nimmt Rheinland-Pfalz mit 1.220 Hektar von einer Fläche von insgesamt 4.728 Hektar in der Bundesrepublik Deutschland einen hohen Anteil ein. Dadurch kommt der Tabakmarkt insgesamt nicht erheblich in Bewegung, aber es würde ein Qualitätsunterschied entstehen. Wir bekommen die gleichen Mengen, aber es entsteht das Problem, dass die Tabakindustrie und der Tabakanbau sowie die daraus folgende Weiterproduktion und Veredelung in Rheinland-Pfalz und in Deutschland nicht mehr stattfinden könnten. Ob man das will, ist die Frage. Wir wollen es jedenfalls nicht.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Beck.

Herr Kollege Bauckhage, können Sie bestätigen, dass sich der von Herrn Kollegen Weiner in seiner Frage angedeutete Weg einer Umstellung der Tabak anbauenden Betriebe auf andere Sonderkulturen nicht anbietet, weil wir im Tabakanbau einen Arbeitsaufwand von bis zu 1.000 Stunden pro Hektar für die Familienbetriebe haben und damit nur Flächen bewirtschaftet werden können, die nie eine Grundlage bilden würden, um im Be

reich des Gemüseanbaus oder anderer Kulturen eine Alternative für diese Betriebe zu bieten und deshalb die Umstellung so einfach nicht sein würde, sondern zwangsläufig zu einem Aus der Mehrzahl dieser Betriebe führen müsste?

Man muss festhalten, es wird nicht möglich sein, dort, wo derzeit Tabak angebaut wird, Gemüse oder andere Sonderkulturen anzubauen. Deshalb habe ich vorhin bewusst Getreide genannt. Der Getreidemarkt ist gesättigt. Von daher macht dies wenig Sinn.

Herr Kollege Beck, ich kann nur bestätigen, dass man damit das Problem nicht löst. Wir werden dabei unter Umständen Sozialbrachen hinterlassen. Für den Tabak wird es kein Substitut geben. Dies ist keine Lösung des Problems.

Es liegen keine weiteren Fragen mehr vor. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet. Vielen Dank, Herr Minister!

(Beifall der FDP und der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Petra Elsner und Marianne Grosse (SPD), Frauenförderquote – Nummer 8 der Drucksache 14/3002 – betreffend, auf.

Frau Grosse, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die im JobAQTIV-Gesetz festgelegte Frauenförderquote?

2. Welche Auswirkungen sieht die Landesregierung bei der Gleichstellung der Geschlechter, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Berufsrückkehr?

3. Sieht die Landesregierung Nachbesserungsbedarf bei dem noch laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Arbeitsförderungsrechts?

Es antwortet die Frau Frauenministerin, nein, für Gleichstellung, von Arbeit – – –

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, auch nicht! Eieiei!)

Mein Gott! Ich bitte um Nachsicht. – Es antwortet die betroffene Ministerin. Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Herren und Damen! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Grosse und Petra Elsner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt einschließlich der Frauenförderung ist ein expliziter Auftrag des Gesetzgebers an die Bundes agentur für Arbeit. Angesichts des raschen wirtschaftlichen, technologischen und strukturellen Wandels kann es sich kein Staat leisten, Fähigkeiten und Fertigkeiten seiner Bevölkerung ungenutzt zu lassen.

Damit in Zukunft das beschäftigungspolitische Potenzial von Frauen besser genutzt werden kann, müssen Frauen und Männer die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Das Arbeitsförderungsrecht verfolgt zwei gleichwertige Ziele: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip verankert. Die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern sollen bei der Umsetzung sämtlicher Leistungen der Arbeitsförderung berücksichtigt werden. Es handelt sich dabei um den präventiv wirkenden Ansatz des Gender Mainstreaming.

Weiterhin sollen mit speziellen Frauenfördermaßnahmen die berufliche Situation von Frauen verbessert und bestehende Ungleichgewichte im Nachhinein korrigiert werden.

Zu Frage 1: Mit dem Job-AQTIV-Gesetz, das zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, wurden die Rahmenbedingungen für die Gleichstellung der Geschlechter, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Rückkehr in den Beruf optimiert.

Seitdem ist die Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt im Zielkatalog der Arbeitsförderung als Querschnittsaufgabe Gender Mainstreaming verankert. Zusätzlich wurden einige leistungs- und versicherungsrechtliche Verbesserungen zugunsten von Personen mit Kindern aufgenommen.

Vor dem 1. Januar 2002 wurde die Förderung von Frauen und deren Zugang zu aktiven Leistungen der Arbeitsförderung allein auf der Basis ihres Anteils an allen Erwerbs-/Arbeitslosen bemessen. Damit wurde gewährleistet, dass Frauen an den von der Arbeitslosenvers icherung finanzierten Instrumenten der Arbeitsförderung entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen partizipieren und somit einen akzeptablen Zugang zu den Arbeitsförderinstrumenten erhielten.

Das Job-AQTIV-Gesetz bestimmt, dass Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden sollen. Die zusätzliche Berücksichtigung der Arbeitslosenquote sollte die geschlechtsspezifisch unterschiedliche Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit widerspiegeln und so zu einem gerechteren Ergebnis führen. Der Gesetzgeber wollte damit die Nachteile für Frauen auf dem Arbeitsmarkt abbauen.

Nach nunmehr gut zwei Jahren hat sich gezeigt, dass die neue Quote eine klare Verschlechterung für Frauen gegenüber der alten Fördervorgabe darstellt. Durch die im Gesetz vorgesehene Mindestförderung konnten die Arbeitsämter zwar gegensteuern, aber ein Absinken der Frauenförderung nicht verhindern.

So betrug zum Beispiel im Jahr 2002 in Rheinland-Pfalz der Frauenanteil an der Arbeitslosigkeit nach der alten Frauenförderquote 43,9 %. Im Jahr 2003 waren 42,7 % zu verzeichnen. Die neue Frauenförderquote betrug im Jahr 2002 41,4 %, im Jahr 2003 sogar nur 38,8 %. Gegenüber den bisherigen Quoten ist es eine eindeutige Verschlechterung von minus 2,5 % im Jahr 2002 bzw. minus 3,9 % im Jahr 2003.

Durch die Gegensteuerung der Arbeitsämter konnte im Jahr 2002 eine Quote von 42,7 % und im Jahr 2003 von 39,7 % erreicht werden. Aber selbst diese Quoten liegen unter der alten Frauenförderquote. Da die neue Frauenförderquote das vorgesehene Ziel nicht erreicht hat, sieht die Landesregierung in diesem Punkt Änderungsbedarf.

Zu Frage 2: Die neue Frauenförderquote, die andere Ergebnisse brachte, als der Gesetzgeber beabsichtigte, führte dazu, dass die Förderung von Frauen nicht den erwarteten Umfang erreicht hat. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ist es aber gerade notwendig, die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt künftig noch stärker voranzutreiben.

Dazu gehört auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Beispiel durch die Teilqualifizierung oder eine stärkere Förderung von Berufsrückkehrerinnen. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede beim Arbeitsvolumen können durch die aktuelle Frauenförderquote nicht weiter nivelliert werden. Das Gleiche gilt für die Entwicklung des Erwerbspersonenpotenzials von Frauen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Vor dem Hintergrund des derzeit bereits in einigen Branchen bestehenden Fachkräftemangels, der sich in den nächsten fünf bis zehn Jahren weiter verstärken wird, ist es notwendig, die vorhandenen Ressourcen des Arbeitsmarktes zu erschließen. Die aktuelle Frauenförderquote kann die unterschiedlichen Verhältnisse bezüglich der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Erwerbsbeteiligung nicht verbessern.

Zu Frage 3: Die Landesregierung sieht konkreten Nachbesserungsbedarf. Materiell sollte die alte Regelung vor dem 1. Januar 2002 wieder eingeführt werden. Die Landesregierung wird sich daher bei künftigen Änderungen des Arbeitsförderungsrechts dafür einsetzen, dass die frühere Regelung der Frauenförderung, die sich an dem Anteil an den Arbeitslosen orientiert hat, wieder eingeführt wird.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Gibt es Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Vielen Dank, Frau Arbeitsministerin.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung mit dem ersten Thema auf: AKTUELLE STUNDE

„Unterstützung des Gesetzentwurfs im Bund für eine Sondersteuer auf sog. Alkopops und mit sog. Alkopops zusammenhängende Defizite beim Vollzug der Jugendschutzbestimmungen in Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3001 –

Für die Antrag stellende Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Marz das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach dieser Fragestunde bezüglich des Tabakanbaus bekommen wir langsam einen drogenpolitischen Vormittag.

Gestatten Sie mir deshalb eine kleine Vorbemerkung. In der Drogenpolitik ist eine ganz klare Linie wichtig, die sich über alle Drogen erstreckt, ob sie nun flüssig oder in rauchiger Form vorliegen, ob sie legal oder illegal sind.

Wir reden jetzt über so genannte Alkopops. Dies sind Süßgetränke, Limonaden mit viel Zucker unter Beimengung von Spirituosen. Der Trick dabei ist – ich benutzte absichtlich den Ausdruck Trick –, dass man Spirituosen beimengt, die relativ geschmacksneutral sind. Wodka steht dabei in erster Reihe. Man mengt viel Zucker bei und drängt damit den Alkoholgeschmack weitgehend oder ganz zurück.

Bei Kindern und Jugendlichen gibt es einen natürlichen Widerwillen gegen den Beigeschmack von Alkohol. Es ist ein Widerwillen gegen den Bittergeschmack. Deshalb trinken viele Kinder und Jugendliche kein Bier und keinen Wein. Sie sind nicht daran gewöhnt, was auch gut ist.

Mit so genannten Alkopops überwindet man diese natürliche Hemmschwelle, weil der Alkohol so gut wie nicht mehr zu schmecken ist, was auch schon Kollegen im Selbstversuch festgestellt haben.

Die Zielgruppen von Alkopops und einer aggressiven Werbung dafür sind Jugendliche, vor allem Mädchen. Physiologisch ist es so, dass bei Mädchen der Widerwille gegen Alkohol noch weitaus größer ausgeprägt ist als bei Jungen. Das egalisiert sich bei vielen später, was wir wissen. Aber bei Mädchen und Jungen gibt es diese Unterschiede.

Nach dem Jugendschutz dürfen Alkopops nur an diejenigen abgegeben werden, die älter als 18 Jahre sind. In der Realität ist es allerdings so, dass viele Jugendliche

Alkopops konsumieren, die wesentlich jünger sind. Der Absatz an so genannten Alkopops hat in den Jahren 1998 bis 2003 um rund 400 % zugenommen. Bei den 14 bis 17-Jährigen sind Alkopops die beliebtesten und meist genutzten alkoholischen Getränke. Sie sind aber alle noch unter 18 Jahren.

Bei einer Umfrage wurde festgestellt, dass innerhalb der letzten vier Wochen vor der Umfrage 52 % aller Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren Alkopops konsumiert haben.

Alkopops sind nachgewiesenermaßen die Einstiegsdroge in den Alkoholmissbrauch und in den Alkoholismus, dies zu einem sehr frühen Zeitpunkt. Die Gründe dafür, weshalb dies bei herkömmlichen alkoholischen Getränken zeitlich später liegt, habe ich vorhin schon genannt.

Der zeitliche altersgemäße Einstieg wird wesentlich nach vorn verlegt, ohne dass natürliche Hemmschwellen berücksichtigt bleiben. Das ist der Trick dabei.