Ich will Ihnen gern die Totalzahlen geben. Ich kann Ihnen die Zahlen im Moment nicht nennen, weil mir nur die Prozentzahlen vorliegen, die ich vorhin vorgelesen habe. Ich schicke Ihnen die Zahlen zu. Richtig ist natürlich, dass dann, wenn man insgesamt die Verkehre auf der Straße minimiert, die Unfallhäufigkeit zurückgehen wird. Das ist gar keine Frage.
Herr Minister, ich muss noch einmal insistieren. Sie haben uns vorhin ausführlich erklärt, dass schon ganz viele Abschnitte von Autobahnen im Tempo limitiert sind. Die Einführung eines Tempolimits nur für bestimmte Abschnitte ist sehr teuer. Außerdem müssten sich die Autofahrer dann auf unterschiedliche Geschwindigkeiten einstellen. Wäre es daher nicht sinnvoller, man würde für die gesamten Strecken ein generelles Tempolimit nicht nur für den Sprinter, sondern für alle einführen? Das wäre wahrscheinlich weniger aufwendig und würde ein sehr gutes Ergebnis bringen.
Ich halte nichts davon. Ich halte deshalb nichts davon, weil es genügend Untersuchungen gibt, die belegen, dass das nicht die Ursache ist.
Jetzt kann man natürlich, wie Herr Kollege Hartloff schon sagte, den Sprinter als Vehikel für ein allgemeines Tempolimit heranziehen. Das kann man alles machen. Das ist eine Möglichkeit. Da stoßen sich aber die Meinungen im Raum. Ich habe kürzlich aus Zufall eine Diskussion im Fernsehen mit Frau Thomas, Herrn Creutzmann und anderen gesehen. Man kann natürlich die Meinung des Hohen Priesters aus Trier einnehmen, der alles am besten weiß.
Ja, ich meine den. Allein seine Gestik ist schon so weltuntergangsbeschwörend. Man kann natürlich sagen, es könnte sein, dass jemand in einer Ortschaft – am besten fährt man dort gar nicht mehr – aus Zufall über die Straße geht. Das kann natürlich passieren. Man wird die letzte Sicherheit nicht herstellen können. Dabei sage ich auch, jeder Unfall ist einer zu viel.
Es ist eine Frage der Maßnahmen, wie man das reduzieren kann. Derzeit gibt es bei der Verkehrsministerkonferenz und beim Verkehrsrichtertag die objektiv nachvollziehbare Meinung, dass andere Maßnahmen besser als diese Maßnahmen von oben sind; denn man hat damit das Problem nicht gelöst.
Es ist klar, dass Sie der Meinung sind, dass die Untersuchung falsch ist. Sie ist objektiv von der Bundesanstalt
für Straßenwesen durchgeführt worden. Ich kann noch ein Gutachten an irgendein Öko-Institut vergeben. Was dabei herauskommt, muss man sehen.
Herr Staatsminister, können Sie bestätigen, dass auf den rheinland-pfälzischen Autobahnen schon 50 % tempolimitiert sind und ein willkürliches Tempolimit von den Verwaltungsgerichten nicht akzeptiert wird?
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Friederike Ebli und Barbara SchleicherRothmund (SPD), EU-Tabakmarktordnung – Nummer 7 der Drucksache 14/3002 – betreffend, auf.
2. Wie viele Betriebe und Arbeitskräfte sind in der deutschen und rheinland-pfälzischen Tabakproduktion mit welchem Arbeitsaufwand und welcher Anbaufläche tätig?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die zukünftige Entwicklung innerhalb des deutschen Tabaksektors und welche politische Unterstützung erfahren die rheinland-pfälzischen Tabakanbauer hierbei seitens der Landesregierung?
4. Wie beurteilt die Landesregierung den Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Rohtabakmarktordnung vom November 2003 und die diesbezügliche Entscheidung des Europäischen Parlaments vom März 2004?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Europäische Kommission hat im November 2003 Legislativvorschläge (Verordnungsentwürfe) zur Änderung der Rohtabakmarktordnung vorgelegt. Danach ist beabsichtigt, die derzeitige Rohtabakmarktordnung abzuschaffen.
In einem Zeitraum von nur drei Jahren soll die bisher gewährte Produktionsprämie stufenweise in eine entkoppelte Betriebszahlung umgewandelt werden. Zugleich sind Prämienkürzungen um mehr als die Hälfte für den Teil der Tabakerzeugung vorgesehen, der das betriebliche Erzeugungsvolumen von 10 Tonnen pro Jahr übersteigt.
Grundsätzlich unterstützt die Landesregierung den mit der jüngsten Reform der EU-Agrarpolitik eingeschlagenen Weg einer Entkopplung der Direktzahlungen von den Produkten.
Sie hält es jedoch für erforderlich, dort Ausnahmen vorzunehmen, wo eine solche Entkopplung nicht zu der gewünschten Umstrukturierung führt, sondern vielmehr das Ende eines Produktionszweigs einleiten würde.
Frau Kollegin Ebli, es gibt viele Aktivitäten der Landesregierung. Es gibt auch Aktivitäten des Ministerpräsidenten, der den Bundeskanzler noch einmal in der Sache angeschrieben hat, und von mir und den Verbänden, diese Sondersituation entsprechend zu berücksichtigen. Eine Umstrukturierung würde bedeuten, dass der Tabakanbau entfallen würde.
Eine unveränderte Umsetzung der Kommissionsvorschläge zur Änderung der Rohtabakmarktordnung hätte mittelfristig zur Konsequenz, dass eine über 400-jährige Tradition des Tabakanbaus im Südwesten Deutschlands abreißt und zugleich in erheblichem Umfang Arbeitsplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten verloren gingen.
Die Landesregierung setzt sich daher nachdrücklich für eine Korrektur der Kommissionsvorschläge ein.
Zu Frage 1: Die Gesamtquote für Rheinland-Pfalz beläuft sich auf 3.368 Tonnen Rohtabak. Hiervon entfallen 522 Tonnen auf die Sorte Badischer Burley, 930 Tonnen auf die Sorte Virgin und 1.916 Tonnen auf die Sorte Badischer Geudertheimer.
Geudertheimer. Ich kenne nicht alle Sorten. Virgin kenne ich. Wahrscheinlich rauchen wir beide die Sorte irgendwann.
Die durchschnittlich gewährten Prämien je Kilogramm Rohtabak belaufen sich auf 2,81 Euro für Badischen Geudertheimer, 3,14 Euro für Badischen Burley und 3,33 Euro für die Sorte Virgin.
Zu Frage 2: In Rheinland-Pfalz betreiben rund 230 Betriebe Tabakanbau, bundesweit sind es 1.025 Betriebe. Die rheinland-pfälzischen Betriebe bewirtschaften 1.220 Hektar Tabakanbaufläche. In Deutschland sind es insgesamt 4.728 Hektar. Man sieht sehr stark, dass der rheinland-pfälzische Anteil groß ist.
In den rheinland-pfälzischen Tabakanbaubetrieben sind rund 800 Arbeitskräfte fest beschäftigt. Hinzu kommen weitere nahezu 2.000 Saisonarbeitskräfte. Die Vergleichszahlen auf Bundesebene belaufen sich auf ca. 3.500 fest beschäftigte Arbeitskräfte und etwa 10.000 Saisonarbeitskräfte.
Der Arbeitsaufwand im Tabakanbau liegt – nach Sorten differenziert – bei 600 Stunden pro Hektar für die Sorte Virgin, 800 Stunden pro Hektar für die Sorte Badischer Geudertheimer und 1.000 Stunden pro Hektar für die Sorte Badischer Burley.
Zu den Fragen 3 und 4: Vorrangiges Ziel der Landesregierung ist es, auch im Zuge der bevorstehenden Änderungen der Rohtabakmarktordnung verlässliche Rahmenbedingungen für den Tabakanbau in RheinlandPfalz zu sichern. Ohne Korrekturen der Kommissionsvorschläge wird dies jedoch nicht möglich sein.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich daher gegenüber der Bundesregierung und dem Europäischen Parlament sowie den Beratungen des Bundesrats nachdrücklich für solche Korrekturen eingesetzt.
Gemeinsam mit dem Bundesland Baden-Württemberg hat Rheinland-Pfalz im Bundesrat einen Entschließungsantrag zu den Kommissionsvorschlägen eingebracht, der dort eine große Mehrheit gefunden hat. Der am 13. Februar 2004 vom Bundesrat gefasste Beschluss enthält folgende Kernforderungen:
1. Der vorgesehene Anpassungsprozess, in dem die jetzigen Produktionsprämien stufenweise in entkoppelte Betriebszahlungen umgewandelt werden, soll von drei auf fünf Jahre verlängert werden.
2. Die Entkopplung soll sich auf 25 % der jetzigen Prämien im Tabaksektor beschränken. Mit einer weiterhin an die Produktion gekoppelten Prämie in Höhe von 75 % der jetzigen Prämie soll der notwendige Anreiz zur Aufrechterhaltung des sehr arbeitsaufwändigen Tabakanbaus bestehen bleiben. Das ist ein entscheidender Punkt.
3. Die bisher im Tabaksektor eingesetzten EU-Mittel sollen in ihrem Umfang mittelfristig, zumindest aber bis 2013 erhalten bleiben.
Die Landesregierung hat diese Position in einer Protokollerklärung anlässlich der Beratungen des Bundesrats zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik“ im Bundes