Protocol of the Session on March 18, 2004

(Beifall bei der CDU)

Mit diesem Gesetzentwurf, den das Kabinett in Berlin verabschiedet hat, würden wir in Rheinland-Pfalz vielen Bauern die Existenzgrundlage entziehen. Deshalb müssen wir auch im rheinland-pfälzischen Landtag alles unternehmen, diesen Gesetzentwurf zu verhindern. Nachdem es den Aufschrei vor Ort gegeben hat, habe ich sehr wohl registriert, dass einige Abgeordnete auch seitens der SPD-Fraktion sich gegen den Gesetzentwurf gestellt haben.

Ich hoffe, dass Sie das auch entsprechend in Berlin vorbringen.

Herr Abgeordneter Dr. Braun von den GRÜNEN, wenn ich Ihre Argumentation aufnehmen würde, wie Sie es mit den Überschwemmungsgebieten vorgetragen haben, dann hätten wir heute in Ägypten keine Pyramiden stehen, weil nämlich die Ägypter verhungert wären, weil sie überhaupt keinen Ackerbau hätten betreiben können.

(Beifall bei der CDU – Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau das ist die Ebene! – Billen, CDU: So ist das!)

Wir können auf jeden Fall sehr gespannt sein, welchen Einfluss die SPD und unser Ministerpräsident, stellvertretender Bundesvorsitzender, in Berlin ausüben werden, und ob er es mit den Sonntagsreden, die er immer vor den Bauern hält, ernst meint und sich für ihre Existenz in Rheinland-Pfalz einsetzt.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete SchleicherRothmund das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Jullien, CDU: Weiter Bogen von Hochschulen zur Landwirtschaft!)

Frau Schneider, ich glaube, grundsätzlich ist die Verfahrensdebatte im Augenblick wenig hilfreich. Das mit den Pyramiden hätten Sie einfach nicht bringen sollen. Das war wirklich ein unbrauchbares Beispiel. Jetzt möchte ich aber einmal in die sachliche Debatte eintreten.

(Jullien, CDU: Das haben Sie eben schon einmal gesagt!)

Herr Dr. Braun, Sie haben gesagt, dass wir hier ein nicht angemessenes Verhalten angesichts dessen, was vorgeschlagen worden ist, zutage legen würden. Da möchte

ich Sie jetzt aber wirklich noch einmal auf den Gesetzentwurf verweisen, bei dem ganz klar gesagt wird, Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen werden. Das heißt, es hat durchaus eine Berechtigung, dass wir heute diese Debatte führen.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

Ich möchte als Vertreterin eines Landkreises, der mit 40 % zum rheinland-pfälzischen Hochwasserschutz beiträgt, auch noch einmal unsere Sicht der Dinge darlegen. Ich denke einmal, die Regelung des Ackerbauverbots stammt aus dem Gesetzentwurf vom September 2002, also unmittelbar unter dem Eindruck dieses großen Hochwassers im Osten. Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, eines 5-Punkte-Programms, dessen wesentlicher Bestandteil die Erfassung und der zukünftige Umgang mit Überschwemmungsgebieten ist, ist sicherlich in vielen Teilen richtig. In einigen Teilen denkt man sich, das ist eigentlich schon geregelt. Aber bei einer Position gibt es eine mehrheitliche Ablehnung. Das ist die Ablehnung des Ackerbauverbots in Überschwemmungsgebieten. Dies liegt meines Erachtens im Wesentlichen daran, dass der Ansatz einfach zu theoretisch und zu dogmatisch ist und zu wenig die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt.

(Staatsminister Bauckhage: Das ist der Punkt!)

Wir haben in Rheinland-Pfalz wirklich ein hervorragendes Hochwasserschutzkonzept, dessen Wirkungsgrad davon lebt, dass viele einzelne Schritte realisiert werden. Hier ist es in der Vergangenheit gelungen – das war sicherlich kein Spaziergang –, die Menschen vor Ort als Partner zu gewinnen und vor allen Dingen auch die Landwirtschaft als Partner für den Hochwasserschutz zu gewinnen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Das Ackerbauverbot würde diese partnerschaftliche Konstellation gefährden. Jetzt nenne ich einmal ein ganz konkretes Beispiel: Sie wissen es, bei mir im Wahlkreis wird der Polderbau Wörth/Jockgrim realisiert, und Sie kennen auch die Diskussionen, die um diesen Polderbau geführt worden sind. Ein Teil dieser Diskussion war es eben, dass die Landwirtschaft gesagt hat: Wenn ihr hier jetzt Polderflächen in Anspruch nehmt, und das noch in Addition zu den Flächen für Rohstoffgewinnung, dann bleibt für die Landwirtschaft nichts übrig. – Der Kompromiss bestand darin, dass man gesagt hat, Auskiesung soll nur noch im Polder stattfinden.

(Glocke des Präsidenten)

Wenn Sie heute kommen und sagen: Aber in den Flächen außerhalb des Polders dürft ihr kein Ackerbauverbot mehr machen, dann kommt es zu einer einseitigen Auflösung eines Kompromissvorschlags.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch gar nicht! Das will doch niemand!)

Das ist wirklich eine Gefährdung des Hochwasserschutzes.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht doch nur um den Polder! Mein Gott! Das stimmt doch nicht!)

Ich meine wirklich, wir sollten die oberste Priorität eher auf die Realisierung von Retentionsräumen legen als auf Verhinderung von Erosion und Verschlammung.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Es spricht Herr Abgeordneter Dr. Braun.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es scheint immer noch etwas unklar zu sein, worum wir uns hier streiten. Ich möchte deswegen aus der Gesetzesbegründung zitieren. Ich zitiere aus Seite 27 der Gesetzesbegründung: „Das Gesetz sieht grundsätzlich die Einstellung des Ackerbaus bis zum 31. Dezember 2012 vor. Diese Frist ist an den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet (Aufstellung der Maßnah- menprogramme zur Erreichung eines guten Gewässer- zustands bis Ende 2009, Umsetzung des Programms bis 2012, Zielerreichung bis 2015)!“ – So, wie ich es gesagt hatte – „Die Einstellung des Ackerbaus trägt dazu bei, die durch EG-Recht verbindlich vorgegebenen Gewässerschutzanforderungen zu erfüllen“, also im Rahmen der EU-Richtlinie.

Jetzt bitte zuhören: „Da ein vollständiges Verbot des Ackerbaus in den gesamten Überschwemmungsgebieten aber sehr weit reichende wirtschaftliche Konsequenzen hätte, können die Länder nach Satz 2 Ausnahmen vom Ackerbauverbot zulassen, allerdings nur außerhalb der aufgrund der hohen Fließgeschwindigkeit besonders erosionsgefährdeten Abflussgebiete.“

Das ist genau das, was Sie fordern.

(Schmitt, CDU: Herr Dr. Braun, Seite 26 letzter Absatz!)

Das ist genau das, was die SPD in ihren Schreiben nach Berlin fordert. Da bin ich dankbar, dass sie genau das fordert, was im Gesetz schon drinsteht. Genau das soll dann auch umgesetzt werden, meine Damen und Herren.

(Schmitt, CDU: Seite 26, letzter Absatz!)

Da hat doch auch niemand etwas dagegen. Natürlich wird innerhalb eines Polders auch nach EUWasserrahmenrichtlinie auf Dauer kein Mais mehr angebaut werden können. Es wird etwas angebaut werden können. Es wird sogar Ackerbau betrieben werden können, aber es wird Einschränkungen unterliegen müssen,

was dort passiert. Meine Damen und Herren, da wir alle nicht vergiftete Lebensmittel wollen, machen wir es auch nicht so wie die Ägypter, weil wenn wir es heutzutage so machen würden – die hatten eben keine Chemieindustrie, Frau Schneider –, dann wären unsere Überschwemmungsgebiete alle hochgradig vergiftet, und Sie plädieren dafür, dass wir die Dämme und Deiche abreißen. Einen solchen Quatsch müssen Sie im Landtag doch nicht vortragen. Den können Sie nachts beim Stammtisch erzählen.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen? – Es spricht Herr Landwirtschaftsminister Bauckhage.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Braun man hat bei der Argumentation von Ihnen schon deutlich gemerkt, dass Sie einerseits den Gesetzentwurf verteidigen, aber andererseits auch nicht so ganz sicher sind, ob das alles so praktikabel und vernünftig ist. Ich sage das deshalb, weil auch Sie von Ausnahmen sprechen. Sie sprechen darüber hinaus davon – – –

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Gesetz schreibt das! Mensch, Herr Bauckhage! Lesen Sie das doch!)

Wissen Sie, das ist das Problem. Das ist schlicht nicht praktikabel. Ich sage etwas dazu. Wir sprechen hier von Ausnahmen und davon, dass man beispielsweise auch dann ökologischen Landbau betreiben darf, und gleichzeitig sprechen Sie hier wie immer nach der alten Devise „Machen wir einmal der Bevölkerung, den Menschen, richtig Angst, das wird schon nützen“ von vergifteten Lebensmitteln. (Creutzmann, FDP: So ist es!)

Meine Damen und Herren, das ist schlicht und einfach eine Diskriminierung der deutschen Lebensmittel und der deutschen Landwirtschaft.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Sie müssen sich schon entscheiden. Sie sagen, da gebe es Belastungen durch Hochwasser. Das ist richtig. Das würde dann allerdings auch die ökologische Landbewirtschaftung belasten. Das ist doch völlig klar.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber dummes Zeug!)

Das ist doch völlig klar. Sie sagen also, die Landwirtschaft belastet – das hat Herr Geisen Ihnen erläutert;

das mag alles theoretisch nachvollziehbar sein – die Flüsse, jetzt sagen Sie aber gleichzeitig, man darf bei ökologischem Landbau beispielsweise eine Ausnahme machen. Wenn dann die Überschwemmung kommt, werden die von der Überschwemmung belastet. Das ist doch völlig logisch. Also müssen Sie sich schon entscheiden, was Sie wollen.

Im Übrigen glaube ich, dass diese Maßnahmenpläne, die wir haben, sehr viel praktikabler sind als Ihre Rasenmähermethode, die Sie dabei vornehmen. Im Prinzip hat meine Kollegin Conrad die wesentlichen Punkte ausgeführt, und wir sind da auch sehr nah beieinander. Es geht auch darum, die berechtigten Interessen der Flächennutzer und der betroffenen Grundstückseigentümer mit einzubeziehen. Dies war bisher immer ein guter Erfolg in dieser kooperativen Politik beim Hochwasserschutz. Das lässt sich an vielen Beispielen belegen.