Protocol of the Session on February 12, 2004

Herr Minister, in diese Richtung geht meine Zusatzfrage auch. Können Sie uns etwas über die Auswirkungen der neuen Vertragskonditionen auf die zu erwartenden Geschäftsergebnisse der GmbH sagen?

Herr Wirz, Sie wissen, die GmbH hatte einen positiven Cashflow. Sie hat auch einen Aufsichtsrat, in dem die Landkreise vertreten sind.

Ich kann Ihnen dazu natürlich nichts sagen, weil man das im Parlament nicht tun muss und Sie darüber hinaus genügend andere Gelegenheiten haben, das über Ihre Aufsichtsratsmitglieder zu erfahren.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thomas.

Man kann dem gerade vorgelegten Beteiligungsbericht des Landes entnehmen, dass im Jahr 2002 fast alle Gesellschaften der Nürburgring GmbH mit Ausnahme des Fahrsicherheitszentrums mit einem Jahresfehlbetrag abgeschlossen haben. Es war auch schon unter anderem von dem Geschäftsführer öffentlich zu vernehmen, dass das vermutlich 2003 nicht anders ist. Außerdem hat das Land vor, auf die Verzinsung des Gesellschafterdarlehens zu verzichten, das in den vergangenen Jahren geflossen ist. Also frage ich Sie, ob in Anbetracht dieser wirtschaftlichen Situation und der Vergünstigungen die Behauptung bestehen bleiben kann, dass es keiner öffentlichen Mittel bedarf. Der Verzicht der Verzinsung ist beispielsweise in der Form auch eine Unterstützung des Unternehmens.

Frau Thomas, da haben Sie völlig Recht. Wenn man so will, ist der Verzicht auf die Verzinsung der Mittel eine Finanzhilfe. Aber ich habe vorhin Zahlen vorgetragen, die sehr beeindruckend sind. Wenn wir eine Wirtschaftsförderung in anderen Bereichen gewähren würden, wäre die Verzinsung des Nürburgring-Kapitals Peanuts. Das ist gar keine Frage. Dort wird eine große Nettowertschöpfung generiert.

Ich muss Ihnen nicht die Struktur der Eifel erläutern. Man muss sich einmal die Struktur ohne den Nürburgring vorstellen. Das ist eigentlich gar nicht vorstellbar. Von daher kann ich sagen, das ist richtig. Gleichzeitig wäre es aber auch falsch zu sagen, die Nürburgring GmbH sei in einer finanziell schwierigen Situation, da sie einen positiven Cashflow hatte. Ich halte es nicht für sinnvoll, eine Gesellschaft zu zerreden, die gesund ist.

(Beifall der FDP und der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wirz.

Herr Minister, ich bestreite überhaupt nicht, welche pos itiven (Mertes, SPD: Erfolge!)

Auswirkungen die Formel-1-Veranstaltung auf die ganze Region hat. Das haben Sie mit Zahlen unterlegt.

Aber ich bitte um Verständnis dafür, dass wir auch ein großes Interesse daran haben, etwas über die Konditionen zu erfahren, unter denen die GmbH mit Herrn Ecclestone den Fünf-Jahres-Vertrag abgeschlossen hat. Gibt es wie bisher sich jährlich ständig verändernde Konditionen, oder sind die Konditionen für die fünf Jahre festgelegt?

Die Nürburgring GmbH ist eine Gesellschaft, an der das Land Rheinland-Pfalz und der Landkreis Ahrweiler beteiligt sind. Es ist eine GmbH. Der Partner ist eine Gesellschaft, die privatrechtlicher Natur ist. Von daher beabsichtige ich nicht, über Vertragsgegenstände zu reden, die zweifellos eine Rolle spielen. Dies muss in den zuständigen Aufsichtsgremien geschehen.

(Mertes, SPD: So ist das!)

Herr Wirz, im Übrigen sind Sie derjenige, der am ehesten auf andere Weise einen Zugriff auf diese Informationen hat. Ihr Landkreis, in dem Sie tätig sind, ist mit dem Landrat dort vertreten. Ich bin davon überzeugt, dass Ihr Landrat Sie informiert. Ich weiß um Ihr gutes Verhältnis zu Ihrem Landrat und bin davon überzeugt, wenn Sie wollen, können Sie das mit der NürburgringGeschäftsführung besprechen. Sie muss entscheiden, was sie tut. Ich jedenfalls äußere mich nicht zu Verträgen mit privatrechtlichen Unternehmen in der Öffentlichkeit. Ansonsten bin ich kein Vertragspartner mehr. Im Übrigen war der Vertragspartner die Nürburgring GmbH und nicht das Land Rheinland-Pfalz.

(Beifall der FDP und der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Billen.

Herr Minister, die Landesregierung hat nach Vertragsabschluss bekanntgegeben, dass kein öffentliches Geld nötig sei, um für die Formel 1 auf dem Nürburgring eine Verlängerung um fünf Jahre zu erreichen. Sind Sie sich dessen sicher, oder stellen Sie das unter einen größeren Vorbehalt? Könnten Sie das nach Jahren in der Einschätzung staffeln?

Herr Billen, ich bin Teil der Landesregierung, von daher teile ich die Einschätzung.

(Billen, CDU: Dann werden wir uns in einem Jahr noch einmal darüber unterhalten!)

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thomas.

Bislang war der ADAC Mitveranstalter. Der Geschäftsführer der Nürburgring GmbH hat bei der Pressekonferenz gesagt, es sei noch nicht klar, ob sich der ADAC auch vor dem Hintergrund finanzieller Risiken weiterhin beteiligt. Wir wissen, dass es im letzten Jahr beim letzten Formel-1-Rennen erhebliche Probleme gab, die Karten zu verkaufen. Haben Sie eine Perspektive, bis wann eine Entscheidung beim ADAC fällt und was die Konsequenzen wären, wenn der ADAC als Mitveranstalter entfallen würde?

Wenn der ADAC als Mitveranstalter entfallen würde – wir reden nun im Konjunktiv. Es ist immer schwierig; ich beteilige mich nicht gern an Spekulationen. Allerdings habe ich großes Verständnis dafür, dass manchmal ein großes Interesse an Spekulationen besteht. Das kann man tun, je nachdem, wo man politisch steht.

Aber lassen Sie mich zunächst etwas zur Generalaussage sagen. Das ist der wichtigste Punkt. Wir können lange in einzelnen Abteilungen und einzelnen Segmenten herumstochern, aber haben am Schluss nicht die Formel 1 auf dem Nürburgring mit den wirtschaftlichen Folgen. Das kann man auch wollen. Ich unterstelle nicht, dass Sie das wollen. Deshalb beteilige ich mich nicht an Spekulationen. Ich bin aber sicher, dass ein Mitveranstalter generierbar ist. Im anderen Fall ist die Nürburgring GmbH Veranstalter.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war aber keine Antwort!)

Es liegen keine weiteren Fragen vor. Dann ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall der FDP und der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Franz Josef Bischel und Herbert Jullien (CDU), Externe Gutachten und Beratungsaufträge der Landesregierung – Nummer 2 der Drucksache 14/2904 – betreffend, auf.

Herr Jullien, bitte.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch waren im Haushaltsjahr 2003 die Aufwendungen des Landes für externe Gutachten und Be

ratungsaufträge im Vergleich zu den Jahren 1990 und 2000?

2. Welche entsprechenden Aufwendungen sind für das Jahr 2004 vorgesehen?

3. Welche Aufträge für Gutachten und Beratungen wurden in den beiden vergangenen Jahren mit welcher Begründung ohne Ausschreibungsverfahren vergeben?

4. Welche Firmen und Institutionen haben in den vergangenen zwei Jahren die zehn Aufträge mit den höchsten Kosten erhalten?

Es antwortet Herr Staatssekretär Stadelmaier.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bischel und Jullien beantworte ich wie folgt:

Der Minister der Finanzen hat in der Drucksache 9/1773 zur Notwendigkeit von Gutachten ausgeführt:

„Zahlreiche Entscheidungen von erheblichem politischen Gewicht hängen heute ab vom Ergebnis langjähriger Erhebungen, von Berechnungen und Prognosen insbesondere naturwissenschaftlicher oder wirtschaftswissenschaftlicher Institute. In den meisten Fällen ist es möglich, über qualifizierte Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung auf vorhandene wissenschaftliche Erkenntnisse zurückzugreifen und diese für den aktuellen Entscheidungsprozess nutzbar zu machen.

Es kann aber im Einzelfall geboten sein, bei schwierigen oder besonders ausgefallenen Materien über gezielte Forschungsaufträge bewusst auch an unterschiedliche Institute das jeweils beste verfügbare Fachwissen als zusätzliche Entscheidungshilfe beizuziehen. Darüber hinaus kann es unter bestimmten Voraussetzungen kostengünstiger sein, einen abgrenzbaren Sonderauftrag extern erledigen zu lassen, als einen an sich sachverständigen Mitarbeiter über längere Zeit von seinen laufenden Arbeiten freizustellen oder den Personalbestand auszuweiten.“

Die Landesregierung hält an dieser Grundlinie unverändert fest. Beratungs- und Gutachtentätigkeiten gehören im modernen Staatswesen zu den unverzichtbaren Voraussetzungen einer wissensorientierten, auf die Bürgerinnen und Bürger ausgerichteten Politik. Durch die Einbeziehung externen Sachverstands, wie sie unter anderem im Gutachten- und Beratungswesen zum Ausdruck kommt, vollzieht die Landesregierung einen Brückenschlag in dem Bereich der schnell voranschreitenden sachbezogenen und wissenschaftlich-technischen Diskussion.

Durch diese Anreicherung des Regierungshandelns mit externem Sachverstand werden positive Impulse ge

setzt, Entscheidungen optimiert und dadurch auch erhebliche Folgekosten eingespart oder Mittel mobilisiert.

Dabei gilt selbstverständlich für die rheinland-pfälzische Landesregierung zu jeder Zeit der Grundsatz, dass der Einbezug externen Sachverstands mit der Maxime sparsamer Haushaltsführung in Einklang gebracht werden muss.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Aufwendungen im Haushaltsjahr 2003 betrugen 5.251.305 Euro. Die Aufwendungen im Haushaltsjahr 2000 betrugen 1.165.406 Euro. Im Übrigen verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen in den Drucksachen 14/872 und 14/1641.

Die Aufwendungen für das Jahr 1990 konnten in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden, insbesondere deshalb, weil sich ein erheblicher Teil der Akten bereits im Landeshauptarchiv befindet.

Einen Hinweis zur Größenordnung im Jahresvergleich mögen die entsprechend dem bundeseinheitlichen Gruppierungsplan unter Gruppe 526 etatisierten Kosten für Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten geben. Ich mache allerdings ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Gerichtskosten über den Gegenstand dieser Mündlichen Anfrage hinausgehen.

Danach ist das anteilige Verhältnis der Gruppe 526 zu den bereinigten Gesamtausgaben des Haushalts stabil geblieben. Es betrug 1990 0,14 % im Ist. Im Jahr 2000 betrug es 0,14 % im Ist, im Jahr 2003 0,16 % im vorläufigen Ist und im Jahr 2004 0,16 % in Planung.

Zu Frage 2: Die Aufwendungen für bis jetzt geplante bereits ausgeschriebene oder vergebene Gutachten und Beratungsaufträge betragen 2.052.421 Euro.

Zu Frage 3: Gestatten Sie mir, zunächst in der gebotenen Kürze auf die Rechtslage zu verweisen, soweit sie den Gegenstand der Fragestellung betrifft.