Die einschlägige Erfahrung zur Erstellung von Gesetzesfolgenabschätzungen ist bundesweit nur bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer vorhanden.
Die Kosten werden hier im Übrigen vom Antragsteller getragen – unter Schwellenwert gemäß § 2 Abs. 2 VOF.
Planung, Organisation und Durchführung von Radon-Messungen in 250 privaten Gebäuden im Kreis Bitburg-Prüm
(Beifall der SPD und der FDP – Jullien, CDU: Frage 4 beantworten Sie auch noch bitte, Sie haben noch zehn Minuten!)
Zu Frage 4: 1. Clifford Chance Pünder. 2. TÜVAnlagentechnik GmbH Köln. 3. Accenture GmbH Kronberg. 4. Bankhaus Metzler. 5. Eine Einzelperson. 6. Bergische Universität Wuppertal – Forschungsstelle „Bürgerbeteiligung“. 7. Europäisches Tourismus Institut Trier. 8. Price Waterhouse Coopers. 9. Gebera – Gesellschaft für betriebliche Beratung mbH Köln. 10. BearingPoint.
Herr Staatssekretär, Sie hatten bei der Beantwortung der Mündlichen Anfrage eingangs auf Kriterien hingewiesen, die der Finanzminister veröffentlicht und – ich nehme an – die Landesregierung festgelegt habt, wenn es um die Vergabe solcher Gutachteraufträge oder Beraterverträge geht. Da mir nach der Geschäftsordnung nur drei Fragen zustehen, will ich Ihnen die drei Fragen gleich stellen.
Erstens will ich fragen: Erfüllen alle Gutachter- und Berateraufträge, die die Landesregierung vergeben hat, diese Kriterien, die Sie genannt haben?
Zweitens frage ich: Waren alle Gutachter- und Beraterverträge notwendig, wurden sie aus dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit heraus vergeben?
Herr Staatssekretär, drittens frage ich Sie: War die Landesregierung nicht in der Lage, ohne Vergabe dieser Aufträge das Land zu regieren?
Auf Ihre letzte Frage lassen Sie mich mit einem Spruch aus dem Buch der Sprichwörter, 13. Kapitel, Vers 10, antworten: Der Leichtsinnige stiftet aus Übermut Zank. Doch wer sich beraten lässt, der ist klug.
(Beifall der SPD und der FDP – Heiterkeit im Hause – Frau Kohnle-Gros: Was machen eigentlich die Beamten!)
Herr Staatssekretär, vielleicht doch etwas mehr zu den nüchternen und trockenen Zahlen: Sie haben bei Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, dass die Gutachtenund Beratungsaufträge im Jahr 2000 bei ca. 1,6 Millionen Euro und im Jahr 2003 bei 5,25 Millionen Euro lagen, also um ca. 3 Millionen Euro angestiegen sind. Können Sie darlegen, worauf diese Erhöhung zurückzuführen ist und was hiervon die wesentlichsten Beratungs- und Gutachteraufträge waren?
Gern. Diese Steigerung erklärt sich zum einen aus Notwendigkeiten. Wenn Sie sich einzelne Jahre anschauen und die Zahl für das Jahr 2004 dazu nehmen, dann sehen Sie, dass das sehr stark schwankt.
Der Hauptgrund für die Zahlen im Jahr 2003 liegt im Rahmen der Verträge, die ich dargestellt habe und die im Haushalts- und Finanzausschuss ausführlich besprochen worden sind, und zwar zur Frage der Vermarktung von Forderungen aus Wohnungsbauvermögen, insbesondere an die Firma Schumberger zur Erfassung des Forderungsbestands und der technischen Unterstützung im System der Darlehensbuchhaltung, Price Waterhouse Coopers zur Selektion der Transaktionserforderung und Barwertermittlung, Clifford Chance Pünder Rechtsberatung, finanziell-rechtliche Strukturberatung, Erarbeitung komplexer Verträge, und Bankhaus Metzler, Investmentberatung, Markterkundung und Beobachtung sowie Prüfung der Angebote mit insgesamt 2,243 Millionen Euro.
Herr Staatssekretär, welche Begründung haben Sie, dass in Drucksache 14/2286 vom 24. Juni 2003 in der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der CDU von einem Gutachten zur Windenergienutzung im Wald die Rede ist, das in Ihrer sehr umfangreichen Aufzählung nicht auftaucht?
Wenn Sie wünschen, kann ich Ihnen auch all diejenigen nennen, die ausgeschrieben oder beschränkt ausgeschrieben worden sind.
Herr Staatssekretär, Sie haben die zahlreichen Gutachten angesprochen, die unter diesem „berühmten“ Schwellenwert liegen.
Können Sie die betragsmäßige Höhe dieser Gutachtenund Beratungsaufträge benennen, die unter diesem Schwellenwert gelegen haben?
Das kann ich Ihnen jetzt so spontan nicht sagen. Da müsste ich zu rechnen beginnen. Ich kann Ihnen das aber nachreichen.
Herr Staatssekretär, Herr Jullien sagte, wir wollen nüchterne Zahlen wissen. Ich würde gern nüchterne
Zahlen wissen. Was wissen Sie eigentlich über die Vergabe in unseren Nachbarländern? Wie stehen wir denn da?
Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen das nicht für die Jahre 2000 und 2003 beantworten. Aber ich kann Ihnen das für das Jahr 2004 für die genannte Gruppe 526 beantworten, und zwar nicht für alle Länder, aber für einige, weil zu den anderen Ländern gegenwärtig keine Daten mehr zugänglich waren.
(Keller, CDU: Haben Sie die Frage schon vorher gewusst? – Mertes, SPD: Das liegt bei Euch, wenn Ihr spontan redet!)