Beratung bei der Novellierung des gesetzlichen Jugendschutzes und dem Abschluss des Jugendmedienschutzstaatsvertrages
Nach § 3 Nr. 4 h VOL ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn die zu erbringende Leistung nach Art, Um
fang und den der Art der Arbeit zugrunde liegenden Methoden nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können.
Nach § 3 Nr. 4 a VOL ist eine freihändige Vergabe möglich, wenn nur ein Unternehmen in Betracht kommt.
Hier sind Kosten für Sitzungsgelder und Reisekosten von fünf Sachverständigen (Professorinnen und Profes- soren von Fachhochschulen) entstanden. Dies entzieht sich einer Ausschreibungspflicht.
Hier waren Spezialkenntnisse aus dem Bereich der Paläontologie erforderlich, insbesondere zur taxonomischen Bestimmung und Inventarisierung der jungpleistozänen Funde einer privaten Sammlung.
Hier sind für fünf sachverständige Personen Fahrtkostenerstattungen sowie Erstattungen für Sitzungsteilnahme entstanden. Ausschreibung nicht erforderlich.
Gutachten zur Frage der Zukunftsfähigkeit und der Angemessenheit der Informationstechnologie der Landesforsten Rheinland-Pfalz
Erstellung eines Internet-basierten Informationsund Transaktionssystems für Biomassen in Rheinland-Pfalz
Projektsteuerung Altstandortekataster – Erstellung der Betriebsflächendatei für Landau, Neustadt, Pirmasens und Zweibrücken
DV-technische Anpassung des Datenverarbeitungssystems BISBOCARD – Bodeninformationssystem Rheinland-Pfalz
Technische und ökonomische Analyse der gemeinsamen Erfassung und Aufbereitung von Restabfall und Leichtverpackungen – gemeinsames Projekt der DSD AG und des Ministeriums für Umwelt und Forsten, Projektsteuerung und Grundlagenunters uchungen zum Arbeitspaket III