Protocol of the Session on December 11, 2003

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und des Landeswahlgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2570 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/2711 –

Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 14/2716 –

Ich erteile Herrn Abgeordneten Lammert das Wort zur Berichterstattung.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 5. November 2003 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung, Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und des Landeswahlgesetzes, an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 13. November beraten. Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen. Der Rechtsausschuss hat sich dieser Beschlussempfehlung angeschlossen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es Wortmeldungen dazu? – Herr Kollege Hörter hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben alle durch den Berichterstatter gehört, dass der Innenausschuss nicht nur beraten hat, sondern einstimmig empfohlen hat, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Lassen Sie mich auf einige wenige Punkte kurz eingehen. Ich denke, das Wichtigste ist, dass der Gesetzentwurf einige Klarstellungen, Präzisierungen und Vereinfachungen mit sich bringt. Insofern muss man von einem

vernünftigen Entwurf sprechen. Es gibt keinen Anlass zu opponieren.

Es ist selbstverständlich, dass wir dort, wo es gewisse Erleichterungen für die Kommunen gibt, unsere Zustimmung nicht verweigern. Dies gilt für die bisherige Regelung der Auslage des Wählerverzeichnisses. Die neue Regelung bedeutet keine Einschränkung der Rechte, aber eine wesentliche Vereinfachung für die Kommunen. Auch die Möglichkeiten, Daten über die Wahlvorstände zu erheben, um später dann leichter auf sie zurückzugreifen, ist zu begrüßen.

Der Einsatz der elektronischen Wahlgeräte genauso wie der Verzicht auf die repräsentative Wahlstatistik ist zu nennen. Ob man dies nun gleich als einen weiteren Beitrag zur Standardabsenkung feiern muss, darüber lässt sich doch trefflich streiten. Ich sehe darin einen der ganz wenigen Beiträge.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Auch das soll uns heute nicht dazu veranlassen, dem Antrag nicht zuzustimmen.

Ich kann dem Änderungsantrag der SPD, wo es um die Streichung des Begriffes „unverschlossen“ geht, ebenfalls zustimmen. Hier gibt es keinen Grund, die fünf Minuten Redezeit auszukosten.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Noss.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich meine Ausführungen zunächst mit der Feststellung beginnen, dass das Kommunalwahlrecht, welches die Möglichkeiten des Panaschierens und Kumulierens beinhaltet, sich in den letzten Wahlen bewährt hat. Der mündige Bürger hat die Möglichkeiten, die er hat, sehr wohl begriffen, was dadurch gekennzeichnet ist, dass wir ein Wahlverhalten feststellen, in dem quer über die Listen und Parteien hinweg die Personen des Vertrauens angekreuzt werden. Von daher gesehen stellt die heute vorgesehene Änderung des Kommunalwahlgesetzes eine sinnvolle Änderung und behutsame Fortentwicklung des Gesetzes dar.

Lassen Sie mich einige wenige Änderungen exemplarisch aufzeigen.

Der Wegfall der öffentlichen Auslegung der Wählerverzeichnisse ist zu nennen, die sowieso nur eine geringe Resonanz beim Wähler gefunden hat. Diese wird durch die Möglichkeit der Einsichtnahme ersetzt. Dies ist eine richtige Entscheidung und ein Abbau von Standards, ohne dass man sich gleich feiern lassen muss.

Darüber hinaus werden die Verfahrensgrundsätze für die Aufstellung von Kandidatenlisten erheblich demokratisiert. Dem einzelnen Bewerber werden mehr Rechte eingeräumt.

Des Weiteren ist das Problem der fehlenden Bereitschaft, das Amt des Wahlhelfers anzunehmen, zu nennen. Die Gemeinden sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, Wahlhelferdateien anzulegen. Öffentliche Behörden sollen auf Antrag Bedienstete namhaft machen, die gegebenenfalls dort eingesetzt werden können.

Der Einsatz von Wahlgeräten wird erheblich erweitert. Dies wird auch im Bereich der personalisierten Verhältniswahl möglich. Wie ich der Presse entnommen habe, ist dies bereits in Koblenz vorgesehen. Der Einsatz ist freiwillig, weil damit erhebliche Kosten verbunden sind.

Diese und einige weitere kleinere Änderungen führen dazu, dass Standards abgebaut werden und mehr Demokratie gewahrt wird. Der Datenschutz gehört auch dazu. Damit wird eine Vereinfachung und eine Anpassung an geltendes Europa-, Bundes- und Landeswahlrecht erreicht. (Beifall bei SPD und FDP)

Wir halten den vorläufigen Gesetzentwurf für eine gute, sinnvolle und behutsame Fortentwicklung und bitten um Zustimmung.

Danke. (Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Frau Kollegin Grützmacher das Wort.

Meine Damen und Herren! Wir finden an diesem Gesetzentwurf keine grundsätzliche Kritik. Es werden unterschiedliche Dinge verbessert oder zusammengefasst. Zum Beispiel wird der Wählbarkeitsausschluss für die Personen, die zwischen 1938 und 1945 durch Sammeleinbürgerung die erworbene deutsche Staatsbürgerschaft ausgeschlagen haben, abgeschafft. Was man erfährt, was es für Menschen gibt.

Richtig ist es, dass gesetzlich festgelegt wird, dass die sich auf einer Liste Bewerbende ihr Programm vorstellen können. Ich denke, die Parteien haben das bisher schon so gehandhabt. In unserer Partei ist es so gewesen. Es ist gut, dass es gesetzlich festgelegt wird.

Ein bisschen schade finde ich die Sache mit den Wahlvorständen. Wenn man nicht genügend Wahlvorstände aus der Bevölkerung bekommt, soll es möglich sein, dass Verwaltungsbeamte sozusagen verpflichtet werden, an den Wahlvorständen teilzunehmen. Ich habe das immer als eine gute Möglichkeit gefunden, ganz parteiübergreifend an die Nachbarn heranzugehen und zu fragen, ob sie nicht an einem Wahlvorstand teilnehmen wollen. Die meisten von mir Befragten haben das in einer gewissen Weise nicht als Ehre gesehen, was

übertrieben wäre, aber sie haben es gern gemacht. Sie fanden es gut, dass sie ein bisschen gemeinschaftlich tätig sein konnten. Ich fände es besser, wenn die Kommunen weiterhin ein bisschen gezwungen wären, eine öffentliche Aufgabe zu übernehmen. Die Parteien sind vor allem angesprochen. Darum sehen wir das ein bisschen kritischer. Es ist kein Grund, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Wir werden uns in all unseren Gliederungen bemühen, normale Bürger für die Wahlvorstände zu finden. Dem steht natürlich nichts entgegen.

Das elektronische Stimmenzählgerät ist eine ganz interessante Entwicklung. Im Innenausschuss haben wir uns das vor einem Jahr oder etwas länger angesehen. Ich glaube, das ist der Zeitgeist, dem ein bisschen Rechnung geschuldet wird. Man lernt vieles. Zum Beispiel kann man einiges aus den USA lernen. Solche Wahlm aschinen, wie es sie dort gibt, kann man natürlich nicht brauchen, besonders solche nicht, bei denen man Löcher machen muss und dann unklar ist, wo die Löcher sind. Das ist hier nicht so. Das kann ich aus eigener Anschauung sagen. Hier wird die Wahl, die man macht, sehr deutlich. Wenn man sich beim ersten Mal vertan hat, kann man es verbessern.

Ich glaube, das sind gute Regelungen, die eingeführt werden. Wir werden deshalb dem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Grützmacher. Ich erteile Herrn Abgeordneten Hohn das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die letzten drei Kommunalwahlen haben deutlich gezeigt, dass sich der von der FDP eingeschlagene Weg, den unmittelbaren Einfluss der Wählerinnen und Wähler auf die Zusammensetzung der Kommunalparlamente durch die Einführung der Möglichkeit des Kum ulierens und Panaschierens sowie durch die Direktwahl der Bürgermeister, Landräte sowie Ortsvorsteher zu stärken, als richtig erwiesen hat. Diese bürgernahe Politik setzen wir in Rheinland-Pfalz gerade mit Blick auf die Kommunalwahl im nächsten Frühjahr konsequent fort und entwickeln das Kommunalwahlrecht punktuell weiter bzw. passen es dem Lauf der Zeit an. Was das elektronische Stimmenzählgerät angeht, sind wir auf dem richtigen Weg.

Wir haben gehört, dass sich der Innenausschuss einstimmig für diesen Gesetzentwurf entschieden hat. Ich kann mich eigentlich nur den Worten meiner Vorrednerinnen und Vorredner anschließen und möchte ebenfalls meine Redezeit nicht ausschöpfen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Hohn. Das Wort hat Herr Staatsminister Zuber.

Bei so viel Zustimmung verbleibt mir eigentlich nur noch, mich sehr herzlich bei dem Parlament für die freundliche Aufnahme zu bedanken, die unser Gesetzentwurf gefunden hat. Ich sehe das auch als eine Anerkennung der Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kommunalabteilung an.

Ich bedanke mich für die avisierte Zustimmung.

(Beifall bei SPD, CDU und FDP)

Wir kommen damit zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf unter Einbeziehung des Änderungsantrags der Fraktion der SPD – Drucksache 14/2716 –. Wer stimmt dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu? – Das ist einstimmig.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/2570 –. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das ist ebenfalls einstimmig.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über das Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und des Landeswahlgesetzes. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Damit stelle ich fest, dass dieses Gesetz einstimmig vom rheinlandpfälzischen Landtag beschlossen wurde.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

Zustimmung des Landtags zu der Einverständniserklärung des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich sowie zu dem zweiten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens vom 20. Juni 1994 über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich Antrag der Landesregierung – Drucksache 14/2590 –

Gemäß der Absprache im Ältestenrat soll dieser Antrag ohne Aussprache behandelt werden. Dem wird auch nicht widersprochen. Es ist vorgeschlagen, den Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur zu überweisen. Wer der Überwei

sung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Ausschuss überwiesen.