Protocol of the Session on December 11, 2003

(Dr. Schiffmann, SPD: Sie sind realitätsfremd!)

Natürlich! Die Ausländerbeiräte bei uns in der Südpfalz sind ziemlich aktiv. Aber ich rede natürlich auch mit den Ausländerbeiräten und mit ihrer Vereinigung auf Landesebene.

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz zeigt ebenso wie der entsprechende Passus aus dem Koalitionsvertrag, dass die Ausländerbeiratswahlen mehr als Hürde denn als Chance für die Kommunen gesehen werden. Dabei wäre es doch ganz einfach. Man könnte das Quorum von 10 % aufgeben, wie wir dies auch in uns erem Änderungsantrag einführen. Dann könnte nämlich auch jeder Ausländerbeirat, der aufgestellt würde, auch eingesetzt werden.

(Glocke des Präsidenten)

Ich denke, dies sind wir unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern schuldig. Ich hoffe, dass Sie unserem Antrag zustimmen können.

Wir haben auch noch einen Entschließungsantrag eingebracht, da wir wissen, dass wir eine grundsätzliche Diskussion um die Beteiligung von Ausländerinnen und Ausländern an der Kommunalpolitik brauchen. Die Untersuchung, die ich bereits angesprochen habe, ist eine gute Grundlage, um damit zu beginnen. Wir haben die Eckpunkte aufgestellt.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Kollege Hohn.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Fraktion begrüßt ausdrücklich die Änderung des rheinland-pfälzischen Kommunalverfassungsrechts

und die damit einhergehende weitere Optimierung der kommunalen Praxis in Rheinland-Pfalz gerade im Bereich des Beiratswesens. Allerdings fehlten bislang für die vielfach schon bestehenden Seniorenbeiräte, Beiräte für behinderte Menschen oder sonstigen Beiräte die rahmenrechtlichen Regelungen. Diese werden mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung geschaffen und damit die verdienstvolle Arbeit dieser Gremien in unserer Kommunalverfassung verankert.

Meine Damen und Herren, keinesfalls wird mit den rahmenrechtlichen Regelungen über Beiräte für gesellschaftlich bedeutsame Bevölkerungsgruppen der Entscheidungsspielraum der rheinland-pfälzischen Kommunen in irgendeiner Art und Weise beschnitten oder gar beschränkt. Wie bisher, können diese im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts sowohl bei der Frage, ob und welche Beiräte neu gebildet werden sollen, als auch bei der Frage, wie deren Beteiligung konkret ausgestaltet werden soll, völlig frei entscheiden.

Es werden den Kommunen in Rheinland-Pfalz also nicht einseitig Aufgaben aufgedrängt, wie dies in den Beiträgen der CDU zu suggerieren versucht wird. Lediglich für Ausländerbeiräte ist es etwas anderes. Es bleibt dabei, dass in Gemeinden mit mehr als 1.000 bzw. in Landkreisen mit mehr als 5.000 ausländischen Einwohnern Ausländerbeiräte gebildet werden müssen. Dies erachte ich als richtig. Gerade die jüngst von der Landesregierung in Auftrag gegebene Studie der Universität Mainz unterstreicht die herausgehobene Bedeutung, die den Ausländerbeiräten gerade auf dem Gebiet der Integration beizumessen ist.

Meine Damen und Herren, ich erachte es aber auch als richtig, künftig auf eine Wiederholungswahl bei den Ausländerbeiratswahlen dann zu verzichten, wenn aus der geringen Wahlbeteiligung der ausländischen Bevölkerung der Schluss gezogen werden kann, dass ein solcher Beirat von der ausländischen Bevölkerung nicht gewünscht ist. Die Einschätzung, ob dies der tatsächliche Grund für die geringe Wahlbeteiligung war, obliegt jedoch den jeweiligen Kommunen. Sollten sie aus dem Wahlergebnis demnach einen anderen Schluss ziehen, steht es ihnen völlig frei, gleichwohl einen Beirat für die Belange ihrer ausländischen Einwohner einzurichten.

Frau Grützmacher, gestatten Sie mir die Anmerkung, man kann über alles reden, auch über das Quorum. Aber dann darf man es nicht nur einseitig tun. Wir müssen in den nächsten Jahren die Diskussion offen führen. Wenn wir einerseits über das Quorum reden, müssen wir es andererseits den Kommunen anheim stellen, selbst entscheiden zu dürfen, ob sie Ausländerbeiratswahlen wollen oder nicht. Ich finde es nicht in Ordnung, diese Diskussion nur einseitig zu führen. Es wird damit ein Stück mehr kommunale Selbstverwaltung in unserem Land geschaffen. Darüber muss man in Zukunft reden.

Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, im Zusammenhang mit den Änderungen im Bereich des Beiratswesens noch einen Satz zu den beiden Änderungsanträgen anzuführen. Es ist aus meiner Sicht völlig zutreffend, dass die bisherige Überschrift des fünften Abschnitts der Gemeindeordnung bzw. der Landkreisord

nung einem unbedarften Leser der Kommunalverfassung den Eindruck vermitteln könnte, die verschiedenen Beiräte stünden in einer unterschiedlichen Stufenfolge zueinander. Dies wird mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Recht damit ausgeräumt, dass nur noch Beiräte und Jugendvertretungen in der Abschnittsüberschrift Erwähnung finden.

Meine Damen und Herren, bevor ich zum Schluss meiner Rede komme, möchte ich noch einen Satz zu den Änderungen im Bereich der Beihilfebearbeitung sagen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass wir mit der rechtlich abgesicherten Beleihungsmöglichkeit privater Dritter mit der Beihilfebearbeitung Wettbewerb schaffen und den rheinland-pfälzischen Kommunen somit eine kostengünstige Aufgabenerfüllung ermöglichen. Dass dies nicht durch die Schaffung von Monopolen bei der Kindergeldbearbeitung konterkariert werden darf, habe ich bereits im Rahmen der ersten Beratung ausgeführt.

Meine Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass Wettbewerb auch im gesamten Bereich der Personalverwaltung, also auch bei den Lohn- und Entgeltabrechnungen und bei der Kindergeldbearbeitung, zukünftig geschaffen werden kann.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP und der SPD)

Das Wort hat nun Herr Staatsminister Zuber.

Sehr geehrter Herr Präsident! Lassen Sie mich außerhalb des Tagesordnungspunkts zum Ausdruck bringen, wie sehr ich mich freue, dass Sie heute wieder im Landtag präsidieren.

(Beifall im Hause)

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Vielen Dank.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie schon in den Beratungen im Plenum und in den Ausschüssen festgestellt, geht es bei diesem Gesetzentwurf nicht um grundsätzliche Änderungen unseres Kommunalrechts, sondern um das Feilen an Details.

Die wesentlichen Inhalte des Regelwerks habe ich bei der Einbringung im vergangenen Monat angesprochen und möchte sie nicht wiederholen, zumal sie heute in der Debatte bereits genannt worden sind.

Heute möchte ich mich in der gebotenen Kürze nur auf einen Schwerpunkt konzentrieren, nämlich auf die neuen Bestimmungen über kommunale Seniorenbeiräte, über Beiräte für behinderte Menschen und weitere gesellschaftlich bedeutsame Bevölkerungsgruppen.

Diese Beiräte, die es vielerorts schon gibt, verdienen es schon von daher, in der Kommunalverfassung ausdrücklich erwähnt zu werden.

Damit verbindet die Landesregierung aber zweitens auch eine Signalfunktion und ein besonderes rechtspolitisches Anliegen. Ich greife wiederum die Seniorenbeiräte heraus. In den vielfältigsten Planungen bekommen die spezifischen Belange älterer Menschen immer größere Bedeutung. Ihre Erfahrung und eine koordinierte Artikulation ihrer Wünsche und Bedürfnisse können für unsere Kommunen gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung eine große Bereicherung sein.

Bei alldem soll aber drittens die kommunale Verantwortung nicht geschmälert werden. Wir wollen den Entscheidungsspielraum unserer Kommunen insofern nicht beschneiden.

Schon allein wegen ihrer völlig unterschiedlichen Größe und Struktur wären verpflichtende Vorgaben verfehlt, ganz zu schweigen von der Zielsetzung, neue belastende Standards wo irgend möglich zu vermeiden. Deshalb sollen unsere Kommunen weiterhin nach ihren Bedürfnissen und in ihrer jeweiligen Einschätzung frei entscheiden, ob und welche Beiräte neu eingerichtet werden sollen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Es kommt viertens hinzu, dass auch die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Organen und den Beiräten, also das „Wie“, nicht im Einzelnen gesetzlich geregelt werden soll. Hier kann es nur richtig sein, dass der Gesetzgeber einen Rahmen formuliert, der von den Kommunen satzungsrechtlich ausgefüllt wird. Dieser Rahmen ist aber auch notwendig, um für alle hieran Beteiligten Rechtssicherheit zu erzeugen.

Ich glaube, dass diese sehr verschiedenen Aspekte in dem Gesetzentwurf der Landesregierung in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht worden sind und diese Regelungen – wie auch die sonstigen Inhalte des Gesetzes – unser Kommunalverfassungsrecht ein gutes Stück optimieren.

Lassen Sie mich noch ein Wort zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2736 – sagen, der bislang in der Diskussion kaum eine Rolle gespielt hat.

(Pörksen, SPD: Das liegt an dem Antrag!)

Ich möchte dazu Folgendes bemerken: Die Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist ein zentraler Bestandteil der Diskussion um das Zuwanderungsgesetz, das zurzeit in der Arbeitsgemeinschaft des Vermittlungsausschusses in Berlin diskutiert wird. Dem

Ergebnis, das ich erhoffe, möchte ich nicht vorgreifen. Niemand weiß, ob es dazu kommen wird. Die nächste Sitzung ist am 16. Januar 2004.

Im Übrigen überrascht der Antrag insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussion um die kommunalen Haushalte und den Abbau kommunalrelevanter Standards, aber auch vor dem Hintergrund unseres eigenen Landeshaushalts. Auch an diesem Beispiel lässt sich die Erfahrung festmachen. Der Landesregierung wird mangelnder Sparwille vorgeworfen. Es wird die schlechte Finanzlage der Kommunen beklagt, und die Landesregierung wird aufgefordert zu handeln. Aber dort, wo es passt, wird alles über Bord geworfen. Es werden neue kostenintensive Regelungen geschaffen.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Geld spielt dabei überhaupt keine Rolle. Lesen Sie einmal Ihren Antrag, dann werden Sie das feststellen.

Im Übrigen bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung.

(Beifall bei SPD und FDP)

Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 14/2715 – ab. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2717 –. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/2569 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2736 –. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf: