Frau Kollegin Grützmacher, auch Ihr Antrag, noch einmal zu überlegen, ob bereits bei der Einstellung von Richtern auf den Richterwahlausschuss zurückgegriffen werden soll, wurde in der Anhörung eindeutig abgelehnt. Das ist wenig praktikabel und macht wenig Sinn.
Zunächst hatte sich Herr Staatsminister Mertin zu Wort gemeldet. – Herr Staatsminister Mertin lässt Ihnen den Vortritt. Herr Kollege Bischel, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte es für notwendig, ganz kurz auf Herrn Kollegen Creutzmann einzugehen. Herr Creutzmann, wenn Sie meinen, dass Herr Kollege Baldauf bei seiner Rede die Seriosität verletzt hat, die geboten wäre, sind Sie meiner Meinung nach völlig schief gewickelt. Eine solche Argumentation ist aufgrund seines Vortrags nicht angebracht. Ich habe das einmal so zurückhaltend wie möglich formuliert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben jetzt die Argumente der Koalitionsfraktionen zu diesem wichtigen Thema gehört. In der Tat bewegt es doch einen großen Teil der Öffentlichkeit in Rheinland-Pfalz, was hier geschieht. In einer solchen Situation halten wir es für notwendig, dass man ganz genau abwägt, ob ein solches Gesetz notwendig ist oder nicht. Aus unserer Sicht ist dieses Gesetz überhaupt nicht notwendig.
Wenn man jetzt die Argumentation der SPD und von Herrn Creutzmann hört, dass jetzt endlich die demokratische Legitimation bei der Berufung von Richtern in Rheinland-Pfalz gefunden wird, muss man fragen, was denn in den 50 Jahren des Bestehens von RheinlandPfalz geschehen ist. Waren die bisher nicht demokratisch legitimiert?
Es ist doch so, dass bisher die Berufung der Richter genauso demokratisch legitimiert war, wie das in der Zukunft auch der Fall sein wird. Weil Sie das besonders in den Vordergrund stellen und sagen, jetzt muss das endlich geschehen, und wir alle politisch denkende Menschen sind, wissen und spüren wir – die Öffentlichkeit spürt das auch –, dass es andere Gründe sein müssen, die dafür maßgebend sind, dass dieses Gesetz jetzt gemacht wird. (Starker Beifall der CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind alle Politiker. Wir wollen alle Einfluss nehmen. Das ist doch ganz klar. Wir wollen auf die Gestaltung des Lebens in unserem Land Rheinland-Pfalz Einfluss nehmen. Meine Damen und Herren, wir unterscheiden uns nur ein kleines bisschen von Ihnen.
Ich sage das jetzt ganz offen: Wir haben immer auf die Eignung, die fachliche Leistung, die Qualifikation Rücksicht genommen.
Bei Ihnen hat man da immer seine Zweifel. Wenn wir sehen, wie Sie, diese Koalition, in den letzten 13 Jahren in der Lage waren, die Landesverwaltung mit Ihrem politischen Einfluss zu überziehen, wissen wir, dass es in diesem Fall doch um das gleiche Thema geht.
Das ist auch nicht rechtswidrig – das sage ich doch gar nicht –, aber das ist politische Absicht. Sie wollen über alles frühzeitig informiert sein; Sie wollen möglichst mitbestimmen, und Sie wollen Ihren politischen Einfluss geltend machen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, die demokratische Legitimation und die
Transparenz zu stärken, Herr Kollege Bischel. Selbs tverständlich waren die bisherigen richterlichen Bestellungen demokratisch legitimiert, weil sie von einer Landesregierung, die vom Parlament ins Amt gebracht wurde, in die Welt gesetzt wurden.
Insofern war auch bisher an der demokratischen Legitimierung der Bestellung der Richter nichts zu beanstanden. Die soll jetzt nur gestärkt werden. Herr Kollege Bischel, wenn Sie so wollen, soll auch ein Stück vorgelagerte parlamentarische Kontrolle durchgeführt werden.
Es war nicht anders zu erwarten, als dass die Anhörung kontrovers verlaufen würde. Aus den unterschiedlichen Wahrnehmungen, die heute dargeboten wurden, ist erkennbar, dass das Vorhaben umstritten ist.
Herr Kollege Baldauf, ich kann nicht bestätigen, sondern muss sogar den Vorwurf ausdrücklich zurückweisen, dass keine Anhörung der Betroffenen stattgefunden hat. Nachdem die Landesregierung den Entwurf beschlossen hatte, ist, so wie das überall nach den Regeln der Gesetzgebung vorgesehen ist, eine Anhörung durchgeführt worden. Diese Anhörung ist von uns ausgewertet worden und hat Eingang in die Unterlagen gefunden, die wir dem Landtag zur Beratung zur Verfügung gestellt haben. Ich weise also zurück, dass insoweit keine Anhörung stattgefunden haben soll.
Zu den tragenden Prinzipien dieses Gesetzentwurfs habe ich bereits in meiner Einbringungsrede Stellung genommen. Deshalb möchte ich nur noch auf einige Anmerkungen eingehen, die heute gefallen sind.
Herr Kollege Baldauf und Herr Kollege Bischel, wenn Sie hier wider besseren Wissens verbreiten wollen, dass mit der Einführung dieses Ausschusses, so wie er gestaltet ist, der Einfluss der Parteipolitik gestärkt wird, stellen Sie sich eigentlich selbst ein schlechtes Zeugnis aus.
Sie wissen ganz genau, dass die Koalition in diesem Ausschuss keine eigene Mehrheit hat. Der von Ihnen immer an die Wand gemalte parteipolitische Ausfluss kann also überhaupt nur dann zum Tragen kommen, wenn Sie als Opposition und damit als Parteipolitiker mitwirken. (Creutzmann, FDP: Hört, hört!)
Herr Kollege Baldauf und Herr Kollege Bischel, im Gegenteil, es ist so, dass Sie mit den so genannten Neutralen, nämlich mit den zwei Richtern und dem Rechtsanwalt, die Mehrheit im Ausschuss haben. Das sollte meiner Meinung nach hinreichend gewährleisten, dass der von Ihnen behauptete parteipolitische Einfluss so nicht stattfinden wird.
Er kann auch aus anderen Gründen so nicht stattfinden, weil dieser Ausschuss anders als andere Richterwahlausschüsse ausdrücklich kraft Gesetzes an das Prinzip der Bestenauslese gebunden ist und die Entscheidungen des Richterwahlausschusses,
wie übrigens die bisherigen Entscheidungen der Landesregierung in diesem Zusammenhang auch, weiter vollinhaltlich gerichtlich überprüfbar sind. Insofern ist es überhaupt nicht zutreffend, dass Richter an diesem Verfahren nur unzureichend teilnehmen werden. Die Richter werden selbstverständlich wie bisher auch im Präsidialrat vorab zu diesem Verfahren und zum Vorschlag Stellung nehmen können. Des Weiteren ist die Mitwirkung der Richter im Ausschuss selbst und eine mögliche, sich danach anschließende gerichtliche Kontrolle gegeben, sodass im Grunde genommen in drei Stufen eine richterliche Beteiligung stattfindet. Deshalb ist es aus meiner Sicht nicht richtig, von einer schwachen Ausprägung der Mitwirkung der Richter zu sprechen.
Frau Kollegin Grützmacher, Sie hatten das Problem der Einstellung angesprochen. Es ist sicherlich möglich, so zu verfahren. Es wird auch in anderen Bundesländern so gemacht. Es ist aber nicht zwingend und hat auch aus bestimmten Gründen gewisse Nachteile.
Nicht jeder, der als Richter auf Probe eingestellt wird, strebt letztlich ins Richteramt, sondern will möglicherweise Staatsanwalt werden. Insofern bedarf es nicht einer Mitwirkung des Richterwahlausschusses. Es muss manchmal ganz schnell entschieden werden, um Personalengpässe an der einen oder anderen Stelle zu beheben. Auch das kann in Ferienzeiten außerordentlich problematisch sein. Im Übrigen wird dem Anliegen, auch hier Transparenz zu schaffen, dadurch Rechnung getragen, dass der Ausschuss über alle Neueinstellungen informiert wird, sodass er auch Kenntnis davon erlangt, wer zwischenzeitlich eingestellt worden ist und sich damit auf dem Weg zur Richterlaufbahn befindet.
Soweit Sie das Grundmandat ansprechen, ist es aufgrund der Zusammensetzung des Ausschusses, nämlich auch mit Nichtparlamentariern, bei der vorgesehenen Größe einfach nicht möglich, die Mehrheitsverhältnisse des Landtags unter Beteiligung aller Fraktionen abzubilden, sodass es aus diesen Gründen so nicht stattfinden kann.
Aus Sicht der Landesregierung wird dieser Gesetzentwurf den Zweck, den er erfüllen soll, erreichen, nämlich die demokratische Legitimation der Richterbestellung und die Transparenz zu stärken. Ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie die Vorschläge, die bei der Anhörung gemacht wurden und die das Verfahren verbessern können, aufgegriffen haben. Ich gehe davon aus, dass wir gemeinsam verantwortungsvoll mit diesem Gesetz umgehen werden.