Protocol of the Session on December 10, 2003

Aus Sicht der Landesregierung wird dieser Gesetzentwurf den Zweck, den er erfüllen soll, erreichen, nämlich die demokratische Legitimation der Richterbestellung und die Transparenz zu stärken. Ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie die Vorschläge, die bei der Anhörung gemacht wurden und die das Verfahren verbessern können, aufgegriffen haben. Ich gehe davon aus, dass wir gemeinsam verantwortungsvoll mit diesem Gesetz umgehen werden.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2316 – ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/2718 –. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/2288 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Der Gesetzentwurf ist mit den beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 14/2314 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses – Drucksache 14/2707 –

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Bracht, das Wort.

Frau Präsidentin! Durch Beschluss des Landtags vom 10. September 2003 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

(Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, den Geräuschpegel etwas zu dämpfen. Der Redner hat sonst Schwierigkeiten.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 32. Sitzung am 16. September 2003, in seiner 35. Sitzung am 4. November 2003 und in seiner 36. Sitzung am 25. November 2003 beraten.

In seiner 35. Sitzung am 4. November 2003 hat der Haushalts- und Finanzausschuss ein Anhörverfahren zum Gesetzentwurf durchgeführt.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 4. Dezember 2003 beraten.

Nach der Beschlussempfehlung soll der Gesetzentwurf mit folgender Änderung angenommen werden:

In Artikel 1 wird § 44 Abs. 8 wie folgt geändert:

1. In Satz 1 und 2 wird das Wort „Rauchmelder“ jeweils durch das Wort „Rauchwarnmelder“ ersetzt.

2. Satz 3 wird gestrichen.

So weit die Berichterstattung.

(Vereinzelt Beifall bei CDU und SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Pörksen das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Rauchmelder rettete Familie“, so lautete eine Überschrift der Tageszeitung vom 1. Dezember in Bad Kreuznach. Ohne Warnung durch den Rauchwarnmelder wäre eine vierköpfige Familie in der Nacht im Qualm umgekommen, so die Feuerwehr vor Ort. Genau dies ist der Hintergrund für die gesetzliche Regelung, die wir vorgeschlagen haben und die heute endgültig beschlossen werden soll.

Wir wissen, dass die Begrenzung auf Neubauten nur ein Teil des uns allen bekannten Problems erfassen wird. Da wir uns einen Einstieg verschaffen wollten, haben wir es bewusst auf diesen Bereich begrenzt. Es gäbe auch sicherlich verfassungsrechtliche Probleme, dies anders zu machen.

Wenn man diese Überschrift – in ähnlicher Weise auch in den letzten Tagen in Ludwigshafen – sieht, können die Argumente, die gegen Rauchwarnmelder vorgebracht werden, gar nicht mehr richtig greifen. Was ist das Problem der Standards, der fehlenden Kontrolle, der

Kosten und des Stromanschlusses, wenn es um die Rettung von Menschenleben geht?

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der durchgeführten Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss haben alle Experten von der Feuerwehr und aus dem Sicherheitsbereich übereinstimmend erklärt, dass die gesetzliche Festlegung des Einbaus von Rauchwarnmeldern der richtige und dringend notwendige Weg sei, und zwar deshalb, weil bisher alle Versuche gescheitert sind, über Diskussionen mit den Feuerwehrverbänden, der Politik und den Versicherungsgesellschaften die Menschen dazu zu veranlassen, Rauchwarnmelder in ihren Wohnungen anzubringen.

Wir haben bewusst auf eine bestimmte Art von Rauchwarnmeldern im Gesetz verzichtet, obwohl wir wissen, dass ein ans Stromnetz angeschlossener und mit einer Batterie versehener Rauchwarnmelder eine noch höhere Sicherheit bedeuten würde. Wir wollten die Schwelle deshalb nicht so hoch legen, weil wir hoffen, dass im Anschluss an das In-Kraft-Treten dieses Gesetzes die Menschen durch Diskussionen und Aktionen stärker veranlasst werden können, in ihren Wohnungen derartige Geräte anzubringen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Wir hoffen auf den emotionalen Druck insbesondere der Versicherungsgesellschaften.

Ich möchte noch wenige Sätze zu dem batteriebetriebenen Rauchwarnmelder sagen. Er ist, wie uns Experten sagen, sicher. Er wird neben dem ans Stromnetz angeschlossenen Gerät der EU-Norm entsprechen. Er ist kostengünstig und liegt zwischen sieben Euro und zehn Euro. Er ist leicht zu installieren. Auch der Batteriewechsel ist relativ einfach.

Bei der Frage der Verantwortlichkeit wird immer gesagt: Wir müssen das kontrollieren.

Wir sind der Auffassung, wenn der Wohnungsersteller verpflichtet wird, ihn einzubauen, dann meine ich, ist es vom Wohnungsbesitzer nicht zu viel verlangt, die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass das Gerät auch intakt bleibt, das heißt, wenn die Batterie leer ist, sie auch zu wechseln.

(Beifall bei der SPD)

Natürlich kennen wir das Problem, dass Leute das nicht tun. Es aber deswegen ganz zu lassen, kann doch nicht die Alternative sein.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben auf unsere Initiative sehr viel positive Reaktion bekommen. Ich bin gespannt, wie sich die CDU heute entscheiden wird. Bisher war es nicht so ganz erkennbar.

(Zuruf von der CDU)

Bei Enthaltung ist nicht erkennbar, was Sie wollen. Das verstehe ich wenigstens so.

Wir sind sicher, wenn es heute beschlossen wird – es wird heute beschlossen –, dass andere Länder sehr bald nachfolgen werden.

(Beifall bei der SPD)

Auch wenn der Vergleich ein bisschen hinkt, die Feuerwehrverbände werden den Politikern in allen Ländern schon Feuer unter dem Hintern machen – da bin ich mir ganz sicher. Sie warten nur darauf, dass wir hier endlich den Beschluss fassen.

Das Fazit: Es ist eine kleine Gesetzesänderung – das ist uns klar –, aber sie hat eine große Wirkung. Das sagen alle Experten. Das sagen 60.000 Feuerwehrleute im Land Rheinland-Pfalz, die auf ihrem Feuerwehrtag bewusst darauf abgehoben haben.

(Beifall bei der SPD)

Es bietet einen besseren Schutz vor dem Erstickungstod. Es erhöht die Sicherheit der Feuerwehrleute, wenn sie an den Brandherd kommen. Darüber hinaus reduziert es den Sachschaden.

(Zuruf des Abg. Billen, CDU)

Herr Kollege Billen, ich weiß, Sie sind auch Feuerwehrmann.

(Billen, CDU: Das hat damit nichts zu tun! Das erhöht doch nicht den Schutz der Feuerwehr!)

Es tut mir Leid, dass ich Ihnen das erklären muss. Wenn aber eine Feuerwehr frühzeitiger gewarnt wird, dann wird das Risiko für die Feuerwehr geringer. Das ist doch völlig klar.