Dies werden wir in einigen Jahren wieder tun, und dann kann man das Gesetz jeweils wieder dem Bedarf anpassen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In RheinlandPfalz leben tausende von Menschen, die sich regelm äßig und kontinuierlich ehrenamtlich engagieren. Diesen Menschen möchte ich zunächst einmal ein großes Dankeschön aussprechen. Sie investieren viel Zeit und Kraft, um neben beruflichen Verpflichtungen und Privatleben Arbeit zu leisten, für die sie in der Öffentlichkeit eine viel zu geringe Anerkennung erfahren.
Das Landesgesetz über die Erteilung von Sonderurlaub an Jugendgruppenleiter in der Jugendpflege ist schon knapp ein halbes Jahrhundert alt. Dies wurde zum Beispiel auch schon von Frau Morsblech erwähnt. Deswegen brauchen wir natürlich dringend eine umfassende Reform dieses Gesetzes.
Über viele Vorschläge aus den beiden vorliegenden Gesetzentwürfen besteht meiner Meinung nach Konsens in diesem Hause. Es ist natürlich klar, dass wir mit der Regelung zum Sonderurlaub wesentlich flexibler umgehen müssen. Hiermit meine ich die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sonderurlaubs auch in halbtägiger Form.
Mir fällt noch auf, dass unbedingt die Bandbreite derjenigen erweitert werden muss, die Anspruch auf diesen Sonderurlaub geltend machen können. Der Geltungsbereich des Gesetzes muss auf alle in der Jugendhilfe tätigen Ehrenamtlichen ausgeweitet werden.
Keine Frage, ich teile auch die Ansicht, dass Bereiche wie etwa der Sport oder die interkulturelle Begegnung zu fördern sind. Das tatsächliche Interesse gerade vieler junger Menschen konzentriert sich jedoch besonders auch auf Bereiche außerhalb der traditionellen Institutionen. Daher sind meiner Meinung nach Überlegungen vorzunehmen, wie man unter anderem auch Ehrenamtliche aus ökologischen und Menschenrechtsinitiativen, die einen Jugendverband besitzen, besser in die Förderung mit einbinden kann.
Eine Absenkung des Alters der Anspruchsberechtigten ist dringend erforderlich. Natürlich ist das Gesetz auch dringend sprachlich zu aktualisieren, unter anderem durch geschlechtsgerechte Formulierungen und die Terminologie des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Eine Stärkung des Ehrenamts kann nicht ohne eine deutlich bessere finanzielle Entschädigung der Ehrenamtlichen geschehen. Das ist hier heute sicherlich der wesentlichste Punkt.
Unsere Aufgabe ist es, das Ehrenamt für alle Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz und nicht nur für diejenigen attraktiver zu machen, deren Geldbeutel es zuließe.
Gerade junge Leute, die am Anfang ihres Berufslebens stehen und ein geringes Ausbildungsentgelt erhalten, können sich ein ehrenamtliches Engagement aufgrund des hohen Aufwands, oftmals auch finanzieller Art, nicht leisten. Deswegen sollte das neue Gesetz einen Rechtsanspruch auf Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge normieren. Eine ledigliche Anhebung der Tagessätze, die in beiden vorliegenden Entwürfen gefordert wird – nur in unterschiedlichen Höhen –, reicht nicht aus. Es darf keine finanziellen Nachteile für engagierte Ehrenamtliche geben, die sich weiterbilden wollen.
Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass gerade der Anspruch auf volle Erstattung des Verdiens tausfalls eine sichtbare Verbesserung der Motivation junger Menschen gebracht hat, sich einzubringen. Bei der Aktuellen Stunde fiel mir dabei eben auf, vielleicht finden Sie so auch jemanden für Ihren ehrenamtlichen Verbraucherschutzbeauftragten, wenn Sie nur die Motivation steigern können.
Ich muss ganz deutlich sagen, alle Verbesserungen werden allerdings wenig fruchten, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch künftig von ihrem Recht auf Sonderurlaub keinen Gebrauch machen, weil sie Nachteile am Arbeitsplatz befürchten. Wir müssen in Rheinland-Pfalz ein Klima schaffen, das dem Ehrenamt positiv gegenübersteht und es aktiv unterstützt, zumal auch zusätzliche Qualifikationen erworben werden, die gleichsam den Ehrenamtlichen, aber auch den Arbeitgebern zugute kommen, die von der ständigen Weiterbildung der Beschäftigten profitieren.
Wir sollten im Gesetzgebungsverfahren versuchen, auch und besonders die Anregungen der Jugendverbände mit aufzunehmen, um eine tatsächliche Förderung des Ehrenamts in der Jugendarbeit umzusetzen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich den antragstellenden Fraktionen für Ihre Initiativen danken. Ich schließe mich dem ausdrücklich an. Um ein erweitertes Engagement von Jugendlichen im ehrenamtlichen Bereich zu erreichen, müssen wir auch die Rahmenbedingungen verbessern. Wir dürfen bei all dem nicht vergessen, dass entgegen dem, was zum Teil öffentlich geäußert wird, gerade die Jugendlichen zwischen 14 und 24 eine hoch aktive Gruppe im ehrenamtlichen Bereich sind. Deswegen ist, war und bleibt die Förderung der ehrenamtlichen Jugendarbeit ein zentrales Anliegen der Landesregierung.
Frau Abgeordnete Schneider-Forst, wenn Sie sich Gedanken über meinen vermeintlichen Fehlstart als Jugendministerin machen, den Sie befürchten, dann kann ich nur sagen, gerade im Jugendbereich habe ich den großen Vorteil, dass ich bei weitem nicht bei Null starten muss, sondern ich kann auf zehn Jahre erfolgreicher Kinder- und Jugendpolitik in Rheinland-Pfalz aufbauen und sogar den Zug noch etwas beschleunigen.
Ich könnte dafür viele Beispiele nennen, möchte mich aber bewusst auf den Ehrenamtsbereich beschränken, zum Beispiel auf die Maßnahmen, die nach dem Landesjugendplan gefördert werden. Dies sind allein 12 Millionen DM in diesem Jahr. Ich nenne zum Beispiel die Rahmenbedingungen im Bereich des Beiblatts zum Zeugnis, das wir eingeführt haben, oder zum Beispiel die Internetplattform „www.jugend.rlp.de“ oder auch die Verbesserungen im Zusammenhang mit der Jugendlei
Unser Ziel ist also eine umfassende Stärkung des ehrenamtlichen Engagements im Jugendbereich. Mit diesen Gesetzentwürfen, die hier vorliegen, sollen weitere Verbesserungen erreicht werden.
Von allen ist die Herabsetzung der Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre begrüßt worden. Es ist die Frage angesprochen worden, dass die Freistellung auch flexibler in Anspruch genommen werden kann. Es ist die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten begrüßt worden. Einzig und allein die Finanzierungsfrage ist kontrovers diskutiert worden. Ich bin nun wirklich nicht in der Situation, zu sagen: Hier stehe ich und kann nicht anders. – Ich kann und will mich inhaltlich mit Ihrem Vorschlag auseinandersetzen.
Die SPD-Fraktion schlägt eine Erstattung bis zu 60 Euro vor, was ich für angemessen und realistisch halte. Sie haben über den Sommer die Wende vollzogen. Sie haben erst gesagt, es soll die Hälfte des durchschnittlichen Arbeitsentgelts sein. Nach dem Sommer ist es jetzt plötzlich nicht mehr die Hälfte, sondern der ganze Betrag geworden. Allerdings fehlen mir bei Ihrer Kostenberechnung völlig die Konsequenzen daraus. Ich habe den Eindruck, da ist alles beim Alten geblieben. Insofern denke ich, sind Sie erst einmal in der Erklärungssituation. Aber wir werden in aller Ruhe in den Ausschussberatungen diskutieren können, was gemeint ist und welche finanziellen Konsequenzen es hat.
Zusammenfassend darf ich aus meiner Sicht betonen, dass ich die Initiativen begrüße und die von der SPDFraktion vorgeschlagene Finanzierungsregelung für einen echten Fortschritt halte, der auch realistisch darzustellen ist.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es ist beantragt worden, die beiden Gesetzentwürfe – Drucksachen 14/66/176 – an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, dann ist das so beschlossen.
Ablehnung der geplanten EU-Steuer auf Alkohol und Tabak/Abschaffung der Sektsteuer Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/98 –
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich heute Morgen nach Mainz gefahren bin und im Stau war, stand vor mir ein roter Ferrari mit der Aufschrift: „Ökosteuer 5 Mark. Freie Fahrt für die, die es sich erlauben können.“ Als ich dies las, wurde ich unwillkürlich an die geplante Steuer auf Alkohol und Tabak erinnert.
Meine Damen und Herren, wollen wir es zulassen, dass EU-Mitgliedstaaten und somit die deutsche Bundesregierung ihr Vorhaben durchsetzen, den Genuss nur noch Privilegierten vorzubehalten?
Herr Hartloff, gehen Sie raus, vielleicht ein Glas Wein oder Sekt trinken. Das wird Ihnen besser tun.
Ich sehe davon ab, was das für Auswirkungen auf den Weinbau, den Tabakbau und die Brauereien in Rheinland-Pfalz haben würde. Wenn dann die Bundesregierung, in persona die Gesundheitsministerin Schmidt, mit Begründung der vorbeugenden Wirkung für die Gesundheit begrüßt, so kann ich nur entgegenhalten, dass das Beispiel – – –