und dadurch zu dem Potenzial von Neukunden gehören werde. (Licht, CDU: Wir gehen lieber in Vinotheken!)
Natürlich ist ein gewisser Anspruch der Videotheken vorhanden zu sagen: Warum sollen wir ausgeschlossen werden, wenn Kinos und andere Unterhaltungsveranstalter auch sonntags ihr Programm machen dürfen? – Es ist die Frage, ob die Videotheken mit dem Kulturanspruch wie andere Programmveranstalter auftreten können. Da sage ich zunächst einmal nein, natürlich nicht, weil es nicht um die Veranstaltung selbst geht. Allein dadurch, dass man zahlt, da die Novelle des Filmfördergesetzes des Bundes am 1. Januar 1999 verabschiedet wurde, erwirbt man auch noch kein Recht, am Sonntag zu öffnen.
Ich muss allerdings auch sagen, es handelt sich um eine Diskussion, die wir nicht blockieren wollen. Es ist eine Liberalisierung, die wir nicht blockieren wollen. Es ist vernünftig, wenn man Videotheken einige Stunden geöffnet lässt.
Es gibt schon die automatische Möglichkeit, Filme auszuleihen. Wir kennen die anderen Möglichkeiten, die noch weit weniger legal wären, nämlich Filme aus dem Internet herunterzuladen. Das kann man am Sonntag genauso wie an anderen Tagen illegal auch machen, manchmal sogar durch die Sonntagsangebote günstiger.
(Frau Spurzem, SPD: Aha, da kennt er sich aus! Deshalb sind Sie nicht in Videotheken, Herr Dr. Braun!)
Ich habe schon gesagt, ich beherrsche nicht die Technik, um die Filme herunterzuladen. Mir reicht das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen am Sonntagnachmittag.
Die einzige relevante Frage ist für mich die des Gebots der Sonntagsruhe. In unserer Fraktion haben wir sehr ernsthaft und kontrovers diskutiert. Wir haben heute keine Abstimmung. Ich möchte ankündigen, wir werden die Abstimmung entsprechend freigeben, weil es eine Sache ist, die jeder für sich selbst entscheiden kann. Wir hoffen, dass durch die Liberalisierung keine ewige Diskussion geführt werden muss, sondern dass wir in allen Bundesländern eine Angleichung durchsetzen können. Wenn die CDU mitmacht, dann ist das ein Zeichen, dass es nicht zu weiteren Diskussionen kommen muss, sondern Videotheken mit den anderen Anbietern gleichgestellt werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen, ich möchte nur zwei Bemerkungen machen. Ich denke, wir haben gemeinsam etwas Vernünftiges auf den Weg gebracht. Die Einlassungen des Herrn Kollegen Dr. Braun von den GRÜNEN waren völlig in Ordnung. Weil er sich freimütig bekannt hat, will ich eines hinzufügen. Ich war da auch noch nicht drin, weil ich wenig Zeit habe und lieber nach einem Buch greife.
Ich greife einen leise vorgetragenen Zwischenruf des Herrn Kollegen Licht auf, wir gehen lieber in die Vinothek als in die Videothek.
Es ist vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht der Wunsch, es an den Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen?
Ich schlage vor, den Antrag an den Innenausschuss und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung beendet.
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 14/2276 –
Keine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik Antrag der Abg. Ise Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Christoph Böhr (CDU) sowie weiterer 35 Abgeordneter der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2026 –
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 14/2263 –
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst komme ich zum Antrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/1571 –. Durch Beschluss des Landtags vom 7. November 2002 ist der Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend –, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung, an den Sozialpolitischen Ausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Antrag am 23. Mai 2003 beraten. Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung hat den Antrag am 27. Mai 2003 beraten. Der Rechtsausschuss hat am 3. Juni 2003 beraten. Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Antrag am 17. Juni 2003 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Dieser Antrag wird angenommen.
Ich füge gleich die Beschlussempfehlung zum Antrag der Abgeordneten Ise Thomas, Christoph Böhr und weiterer Abgeordneter hinzu. In Anwendung von § 60 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags wurde dieser Antrag vom Ältestenrat unmittelbar zur Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend –, an den Sozialpolitischen Ausschuss, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Antrag am 23. Mai 2003 beraten. Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung hat den Antrag am 27. Mai 2003 beraten, nachdem die Antragsteller die Mitberatung im mitbera
tenden Ausschuss für Gleichstellung und Frauenfragen beantragt hatten. Die Beschlussempfehlung hierzu lautet: Der Antrag wird abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Umschülerinnen und Umschüler zu Facharbeitern aus Kusel sowie die Arbeitsgemeinschaft 60 plus der SPD Nackenheim. Herzlich willkommen im rheinlandpfälzischen Landtag! (Beifall im Hause)
Die Fraktionen haben eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart. Für die SPD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Frau Barbara Schleicher-Rothmund das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor gut zwei Jahren haben wir in diesem Hause eine Anhörung zur Bioethik mit dem Titel durchgeführt: Was kann, was darf der Mensch? Mit diesem Sympos ium haben wir die aktuellen Fragen der Bioethik beleuchtet. Die damals gestellte Frage „Was kann, was darf der Mensch?“ zielte vor allem auf die medizinischen Möglichkeiten der Biomedizin und die ethischen Grenzen unseres Handelns ab.
Aber neben den ethischen und medizinischen Aspekten der Biomedizin haben wir uns natürlich auch mit den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Biomedizin befasst. Damals bei der Anhörung war ein Verfassungsrechtler, der uns die Frage gestellt hat: Was können wir und was dürfen wir eigentlich verbieten? – Ich finde, hieraus resultiert eine Reihe weiterer Fragen: Wie gehen wir mit der Teilhabe am unbestreitbar stattfindenden Erkenntnisgewinn und den daraus resultierenden Möglichkeiten um? Ist es richtig, die Teilhabe an diesem Fortschritt vollständig und umfassend zu untersagen? Sollen wir Paare strafrechtlich verfolgen, die nach Belgien fahren, um dort eine Präimplantationsdiagnostik vornehmen zu lassen? Sollen wir auch die Bestrafung des Arztes anstreben, der diesem Ehepaar die Adresse der Klinik im Ausland gegeben hat? – Den Fall hat es gegeben. Dieser ist an diesem Tag diskutiert worden. Das Verfahren gegen den Arzt ist damals eingestellt worden.
Damit kommen wir zur nächsten Frage: Ist es eigentlich richtig, die stärkste Keule unseres rechtsstaatlichen Instrumentariums, das Strafrecht, in diesem Bereich zu zücken?
Meine Damen und Herren, in den vergangenen Debatten und Diskussionen konnten wir beobachten, dass die Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Biomedizin mit anderen politischen Debatten kaum zu vergleichen ist. Hier ist der einzelne Abgeordnete derjenige, der nach seinem Gewissen entscheidet. Religiöse, kulturelle, ethische Aspekte sowie persönliche Kenntnis Betroffener wiegen schwer. Den einzelnen Argumenten wächst immense Bedeutung zu. Ein jeder von uns fühlt
sich von bestimmten Szenarien, Perspektiven und Schicksalen besonders angesprochen, teilweise sogar berührt. Dieser Tiefe und Ernsthaftigkeit muss die Debatte durch Toleranz gegenüber der Meinung des anderen, durch Offenheit und Differenziertheit Rechnung tragen.
Aber gerade die Differenziertheit ist es, die in der Vergangenheit in der öffentlichen Debatte auf der Strecke geblieben ist. Da werden Klonen, Stammzellforschung und Präimplantationsdiagnostik in einen Gesprächstopf zusammengeworfen, verrührt und gemeinsam aufgekocht. Alles zusammen ist Biomedizin und wird je nach Blickwinkel einseitig beurteilt. Die detaillierte Differenzierung zwischen und innerhalb der einzelnen Themenbereiche ist meines Erachtens unerlässlich.
Gerade das Stammzellgesetz hat uns gezeigt, dass eine differenzierte Betrachtung zum Kompromiss führen kann. Wir hatten zunächst eine aussichtslose Situation. Man hat gedacht, man kommt nicht zueinander. Man hat in der Differenzierung doch den Kompromiss gefunden, indem man gesagt hat, eigentlich ist es schon verboten, an Stammzellen zu forschen, aber unter bestimmten Voraussetzungen sind wir bereit, die Forschung zuzulassen. Es ist wichtig, dass dieser ganze Bereich ausgiebig kontrolliert wird. Wichtig ist es aber auch, dass wichtige Grundgerüste unserer Werte und Gesetzeslandschaft, wie zum Beispiel das Embryonenschutzgesetz, gewahrt bleiben konnten.
Meine Damen und Herren, Herr Böhr hat in einer der vorherigen Debatten einmal zu uns gesagt, dass wir von der SPD-Fraktion, indem wir eine eingeschränkte Präimplantationsdiagnostik für möglich halten, eine Sowohl-als-auch-Linie fahren würden. So hat er es genannt.
Er ist jetzt leider nicht da. Herr Böhr, ich glaube aber, dass wir mit diesem Vorgehen zwar den unbequemeren, den beschwerlicheren Weg gewählt haben, ich meine aber, dass wir mit diesem Vorgehen fest auf dem Boden unserer Verfassung stehen.
Diese Verfassung verlangt nämlich, dass kein Rechtsgrundsatz so ausgelegt werden darf, dass ein anderer dadurch vollkommen ausgehebelt wird. Konkret heißt dies in der Beurteilung der hier anstehenden Frage, dass wir aufgefordert sind, die Belange der Betroffenen unter Berücksichtigung der Ethik des Heilens, des Schutzes des Lebens und der Freiheit der Wissenschaft gegeneinander abzuwägen. Ich meine, dass die SPDFraktion mit dieser Haltung den einzelnen Betroffenen gerecht wird, indem sie diesen Antrag heute hier vorlegt. Demgegenüber steht die Position von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die sich für eine digitalisierte JaNein-Argumentation entschieden haben. Die ist sicherlich bequemer. Wenn man einfach sagt „Kommt überhaupt nicht infrage“, dann muss man gar nicht in den schwierigen Prozess der Abwägung und Differenzierung eintreten. Dieser Weg läuft aber auch Gefahr, in seiner Pauschalität zu wenig zu differenzieren.
In ihrem Antrag sprechen sich CDU und GRÜNE kategorisch gegen eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland aus. Wir von der SPD tun dies nicht, sondern wir rücken auch die Betroffenen in das Zentrum der Betrachtung, die uns von den fachkundigen Medizinern bei der Diskussion über eine eingeschränkte Zulassung – es ist mir ganz wichtig, das noch einmal zu betonen – für die PID immer genannt worden sind. Konkret sind dies die Paare mit einer schwerwiegenden genetischen Belastung, die Kenntnis besitzen über ihre schwerwiegende genetische Belastung, und die sagen „Ich bin bereit, eine extrakorporale Befruchtung vorzunehmen“, die so genannte In-vitro-Fertilisation, die für eine Frau sicherlich kein Spaziergang ist, und die auf diesem Weg ihren Wunsch nach leiblicher Elternschaft unter Zuhilfenahme der modernen Medizin verwirklichen wollen.
Wir reden hier eigentlich über eine kleine Gruppe von Betroffenen. Wir sagen ganz klar in unserem Antrag – es ist noch einmal ganz wichtig, das zu betonen –, dass die Präimplantationsdiagnostik kein allgemein zugängliches Risiko-Screening werden darf.
Es muss aber auch noch einmal klar gesagt werden, dass die Präimplantationsdiagnostik eine anspruchsvolle Form der Diagnostik ist, die nicht in jeder Arztpraxis vorgenommen werden kann, und von daher sicherlich auch gar nicht dieser Gefahr, wie sie immer gern aufgezeichnet wird, unterliegt, dass sie tatsächlich zu einem Risiko-Screening werden kann, das jedermann zugänglich ist. Wir haben bei uns in unserer Gesetzeslandschaft auch ein hervorragendes Beispiel, nämlich das Embryonenschutzgesetz, das uns zeigt, dass es möglich ist, diese Kontrolle über diesen wichtigen Lebensbereich zu behalten. Ich persönlich meine, wenn es einen Bereich gibt, von dem man sagt, er ist hochsensibel, und es gilt ihn zu kontrollieren, dann sollte man versuchen, ihn zu regeln und ihn nicht von vornherein durch ein kategorisches „nein, das darf nicht sein“ anderen überlassen.
Es besteht auch von unserer Seite aus kein Zweifel daran, dass die betroffenen Paare in diesem Prozess einer Entscheidungsfindung, ob sie überhaupt eine Invitro-Fertilisation, vornehmen wollen, ob sie denn dann tatsächlich eine Präimplantationsdiagnostik vornehmen wollen, und wie sie dann mit dem Ergebnis einer solchen Untersuchung umgehen, begleitet werden müssen und ihnen da professionelle Beratung zuwächst.
Meine Damen und Herren, wir kennen die Horrorszenarien, die denjenigen entgegengehalten werden, die eine eingeschränkte Zulassung der PID für möglich halten. Ich möchte an dieser Stelle aber auch einmal ermuntern, dass diejenigen, die mit größter Ambitioniertheit das Designerbaby heraufbeschwören und die mit größter Ambitioniertheit uns die schöne neue Welt als quasi unmittelbar bevorstehend prophezeien, doch bitte mit der gleichen Ambitioniertheit ihre Forderung nach einem strikten Verbot der PID zu Ende denken.
Hier lässt der Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einfach ein gedanklich argumentatives Vakuum. Sie lassen es unerwähnt, dass mit dem grundsätzlichen Verbot der PID die betroffenen Frauen durchaus im Rahmen einer Pränataldiagnostik die Untersuchung vornehmen können und damit die Schwangerschaft auf Probe leisten müssen. Sie beantworten nicht, mit welchem Recht Sie den betroffenen Paaren die Teilhabe am medizinischen Fortschritt versagen; denn Ihre Argumentation, dass der Staat das Recht hat, In-vitroFertilisation zu verhindern, wenn sie gegebenenfalls nicht zur Herbeiführung einer Schwangerschaft führt, geht doch am entscheidenden Punkt vorbei. Die wenigen Paare, die Kenntnis über ihre genetische Risikobelastung haben, die zur Erfüllung des Kinderwunsches das IVF-Verfahren auf sich nehmen, tun dies alles doch nur, um ein Kind zu bekommen. Was anderes machen sie eigentlich, als eine Schwangerschaft herbeizuführen?
Ich möchte zum Schluss kommen. Meine Damen und Herren, ich denke, auf Landesebene begleiten wir nur den Prozess der Bundesebene, der letztendlich dann zur Entscheidung kommt. Ich finde es wichtig, dass wir das vornehmen, und ich möchte mich auch bei allen bedanken, wie wir diese Debatte bisher geführt haben. Wir haben das sehr ernsthaft und in einer sehr kollegialen Art gemacht. Ich möchte für uns von der SPD-Fraktion noch einmal sagen, dass es uns wichtig ist, mit unserem Antrag die Belange und die Anliegen der betroffenen Paare, aber auch der betroffenen Frauen, in die weiterführende Diskussion mit einzubringen.