Der Gesetzentwurf sieht vor, in Neubauten Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege führen, mit Rauchwarnmeldern auszurüsten, die an die Stromversorgung der Wohnung angeschlossen sein müssen. Die zu installierenden Rauchwarnmelder nach DIN 14676 verfügen zusätzlich über eine redundante Stromversorgung entweder durch Batterie oder Akku, damit sie auch bei Ausfall des Stromnetzes alarmieren können. Die finanziellen Belastungen der Bauherren – das möchte ich noch einmal unterstreichen – werden dadurch kaum merklich erhöht. Die zusätzlichen Kosten liegen im Promillebereich der Gesamtbaukosten.
Für bereits bestehende Gebäude wird auf eine gesetzlich vorgeschriebene Installation der Rauchwarnmelder verzichtet. Hier soll der bereits eingeschlagene Weg über Information und Aufklärung weiter beschritten werden. Dabei soll es ausreichend sein, die mit relativ wenig Aufwand zu installierenden Rauchwarnmelder mit Batteriebetrieb zu verwenden. Soweit während der Gesetzesberatung überlegt werden sollte, auch in Neubauten batteriebetriebene Rauchwarnmelder zuzulassen, was grundsätzlich möglich wäre, bitte ich Folgendes zu beachten: Wenn man Rauchwarnmelder gesetzlich fordert, müssen diese auch wegen der fehlenden Kontrollmöglichkeiten ein erhöhtes Sicherheitsniveau aufweisen. Eine Statistik in Großbritannien aus dem Jahr 2000 sagt beispielsweise aus, dass 66 % der batteriebetriebenen Rauchwarnmelder bei einem Brand nicht ansprechen. Ich rege deshalb an, auf diesen Punkt bei einer Expertenanhörung im Innenausschuss ein besonderes Augenmerk zu legen, bevor man zu einer abschließenden Meinungsbildung kommt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Gesetzentwurf wird an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2368 – Erste Beratung
Wir haben im Ältestenrat beschlossen, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Landesgesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes und der Bedarfsgewerbeverordnung Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/2463 – Erste Beratung
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der die Öffnung von Videotheken am Sonntag ab 13.00 Uhr gestatten soll. Ich darf meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass der Gesetzentwurf parteipolitisch auf sehr breiter Basis getragen wird. Nicht nur SPD und FDP tragen den Gesetzentwurf mit, sondern auch die CDU-Fraktion. Nach meiner Meinung ist das deshalb von außerordentlich großer Bedeutung, weil wir in Rheinland-Pfalz der Sonn- und Feiertagsruhe eine große Bedeutung beimessen.
Vor diesem Hintergrund haben Gespräche mit Interessenvertretern des Video- und Medienfachhandels stattgefunden. Die Ergebnisse dieser Gespräche waren ein Grund dafür, dass die genannten Parteien gesagt haben, wir müssen das Feiertagsgesetz in bestimmtem Rahmen und in bestimmten Formen ändern.
Es gibt eine Entschließung des Bundestags, der im Übrigen auch der Bundesrat zugestimmt hat, die so lautet, dass es in den Ländern den Videotheken gestattet sein soll, an Sonn- und Feiertagen eine Öffnung vorzunehmen.
Hintergrund dieser Entschließung wiederum ist die Novellierung des Filmfördergesetzes, mit der die Filmför
derabgabe für Videotheken erneuert wurde. Dies bedeutet: Es ging im Rahmen der bundesrechtlichen Gestaltung darum, zu balancieren und zwischen denjenigen Gruppierungen auszugleichen, die eine Filmförderabgabe zu leisten haben. Neben den Videotheken sind dies auch die Betreiber von FIlmtheatern und Theatern. Diese dürfen ihre Betriebe am Sonntag öffnen, nicht so die Videotheken. Dort musste ein Ausgleich geschaffen werden. Dies war die Grundlage, auf deren Basis der Gesetzentwurf der Fraktionen im Landtag eingebracht wurde.
Der Gesetzentwurf sieht im Kern Folgendes vor: Ab 13:00 Uhr dürfen die Videotheken am Sonntag geöffnet sein. Diese Zeit wurde natürlich bewusst gewählt, um klar zu machen, dass dem Gottesdienst am Sonntag eine besondere Hoheit eingeräumt wird und er unter einem besonderen Schutz steht.
Ab 13:00 Uhr dürfen die Videotheken maximal sieben Stunden geöffnet sein. Es darf ausdrücklich nur entliehen, nicht aber gekauft werden. Es sind bewusst keine Feiertage gemeint.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf folgen wir zahllosen anderen Bundesländern, die zum Teil weiter gehende Vorschriften als wir in RheinlandPfalz haben. In Schleswig Holstein zum Beispiel sind die Feiertage mit enthalten. Wir haben diese bewusst herausgehalten: Das ist auch gut so.
Wir haben den Gesetzentwurf auch vor dem Hintergrund eingebracht, dass sich die Gesellschaft ändert. Insbesondere bei den Videotheken haben wir diese Veränderungen mitvollzogen und deshalb einen Gesetzentwurf eingebracht. Insbesondere bei Familien wird häufig der Kinogang dadurch ersetzt, dass man sagt: Wir leihen uns einen Videofilm. Das Meinungsforschungsinstitut GfK hat beispielsweise in einer Umfrage festgestellt, dass der Sonntag der Tag ist, der ganz besonders beliebt ist, um gemeinsam Filme anzusehen.
Was möchte ich damit sagen? Wir sind den gesellschaftlichen Veränderungen dadurch entgegengekommen, dass wir den Gesetzentwurf auf die Beine gebracht und gesagt haben, wir müssen eine Änderung vornehmen. Wir haben es aber in einem so engen Rahmen gemacht, dass wir uns nicht der Gefahr aussetzen, etwa den Freizeitbefindlichkeiten von bestimmten Interessengruppen so viel Gewicht beizumessen, dass es letztlich so sein könnte, dass die Sonn- und Feiertagsruhe ins Hintertreffen gerät. Dem haben wir vorgebeugt. Wir wollen damit unbedingt einer Entwicklung entgegenwirken, von der wir meinen, dass sie dann gegebenenfalls nicht mehr aufzuhalten ist.
Meine Damen und Herren, ich darf noch einmal betonen, wie froh ich darüber bin, dass wir diesen Gesetzentwurf zusammen mit der CDU-Fraktion vorlegen können. Es ist schade, dass die GRÜNEN nicht dabei sind. Wir werden gleich hören, warum nicht. Das ist auch spannend.
Ich denke, wir haben mit diesem Gesetzentwurf gute Arbeit geleistet. Vielleicht geht es das nächste Mal auch zusammen mit den GRÜNEN.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Von meiner Vorrednerin ist schon deutlich gemacht worden, dass es sich hier um einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP handelt. All das, was meine Kollegin ausgeführt hat, hätte ich genauso ausgeführt.
Vielleicht sollte man sich einmal überlegen, ob bei solchen gemeinsamen Anträgen nur ein Vertreter oder eine Vertreterin der Fraktionen spricht
bleiben Sie ruhig und haben Sie Geduld –, damit wir nicht dreimal das Gleiche hören. Dazu möchte ich einen Beitrag leisten.
Doch, sehr wohl, genauso gut wie die Kollegin. Ich könnte das auch alles vorlesen. Ich werde die Zeit dafür nutzen, eventuell auf die Erwiderung der GRÜNEN und deren Begründung einzugehen. Ich habe jetzt noch Redezeit, die Frau Kollegin nicht mehr.
(Frau Spurzem, SPD: Jetzt muss er noch kürzer werden! – Mertes, SPD: Wenn es so kurz wird, wie seine Haare heute sind, dann wird es sehr kurz!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mich meinen beiden Vorrednern insofern anschließen, als ich auch für unsere Fraktion den Gesetzentwurf begrüße. Ich begrüße insbesondere, dass man eine sehr vernünftige Lösung gefunden hat, die nur
den Sonntagnachmittag verkaufsoffen gestaltet, sodass man damit auch den Interessen der Kirche Rechnung trägt, die den Sonntagvormittag geschützt sieht, auch wenn sie selbst mit den samstäglichen Vorabendmessen seit Jahrzehnten nicht unbedingt mit gutem Beispiel vorangegangen ist.
Was unsere Sache angeht, so unterstützen wir das und gehen davon aus, dass es die GRÜNEN uns gleichm achen werden. (Beifall bei FDP und SPD)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal eine persönliche Bemerkung. Ich war in meinem Leben noch nie in einer Videothek und weiß auch nicht, ob ich durch diese Lockerung des Gesetzes Videotheken besuchen