Helga Hammer
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Hochschulen in Rheinland-Pfalz leisten Beträchtliches, und das unter schwierigen Bedingungen.
Deshalb möchte ich zu Beginn meiner Ausführungen ausdrücklich den Dank und die Anerkennung der CDUFraktion für das aussprechen, was alle Lehrenden und alle Lernenden an den Hochschulen unseres Landes leisten, sei es beim Forschen, beim Lehren oder beim Studieren. Doch die Mängel sind unübersehbar. Herr Minister, deshalb muss ich jetzt doch erheblich Wasser in den Wein gießen, den Sie hier zu servieren versucht haben. Chronische Unterfinanzierung werden nur Sie
abstreiten. Alle anderen in diesem Land, die mit den Hochschulen vertraut sind, tun das nicht, und nicht nur alle Leute in unserem Land, sondern alle Rankings, alle Verlautbarungen, ob von der CHE, ob „Fokus“, ob „Stern“, ob „ZEIT“, ob „Handelsblatt“ oder welche auch immer, stellen fest, dass die Hochschulen bei uns unterfinanziert sind. Wir sind bei allen Parametern – außer vielleicht bei der steigenden Anzahl der Studierenden – am hinteren Ende zu finden.
Ob es bei der Ausstattung der Hochschulen um Grundmittel geht, ob es die Ausgaben für Studierenden je Einwohner sind, ob es die Ausgaben der Hochschulen für den einzelnen Studierenden sind, all das sind Parameter, wo wir schlecht dastehen und wo wir eben nicht gut dastehen.
Was heißt das schon, wir sind an erster Stelle bei der Anzahl der Studierenden bei der Steigerung der Studierendenzahlen in den letzten Jahren? Herr Minister, ich denke, es wäre wichtiger, den jungen Leuten, die an unseren Hochschulen studieren, bestmögliche Ausbildungen zu geben, damit sie später bestehen können, und sie vor allen Dingen auch alle zu einem Abschluss zu führen.
Es wäre mir sehr viel wichtiger, dass wir zu hohen Abschlusszahlen kommen, als dass wir besonders hohe Anfängerzahlen haben. Sie haben hier beklagt, dass die Südländer – Bayern und Baden-Württemberg –, die besonders erfolgreich bei der Exzellenzinitiative des Bundes waren, das aufgrund der Tatsache erreicht haben, dass sie eine überdurchschnittliche Forschungsförderung seitens des Bundes bekommen.
Herr Minister, schauen Sie sich einmal die Grundausstattung und die Ausgaben für die Hochschulen dieser Länder an. Sie sind erheblich über denen unseres Bundeslandes. Also auch was die Länder selbst einbringen, ist sehr viel höher als das, was in unserem Bundesland getan wird. In Baden-Württemberg sind das über zwei Milliarden Euro. Sie haben unsere Summen genannt. Ich will jetzt gar nicht die Größenordnung vergleichen, ich will nur sagen, Bayern hat für 2006 und 2007 jetzt beschlossen, sieben Milliarden Euro zusätzlich in die Hochschulen als Land zu stecken. Das ist so.
Ich will Ihnen noch einmal – Sie zitieren immer so sehr gern – die Bertelsmann-Studie des letzten Jahres, Bundesländer im Standortwettbewerb 2005, vorhalten. Das ist Ihre Lieblingsstudie, die Sie immer wieder zitieren. Mit Erlaubnis der Frau Präsidentin möchte ich einmal zitieren, was dort zu den Hochschulen gesagt wird: „Problematisch sind die vergleichsweise geringen Ausgaben für Hochschulen. Der Punktwert für diesen Wirkungsfaktor sinkt im aktuellen Beobachtungszeitraum zum vierten Mal in Folge und liegt deutlich unter dem Durchschnitt aller Länder. Es besteht die Gefahr, dass notwendige Investitionen in Humankapital sowie Forschungsaktivitä
ten ausbleiben und der Aufwärtstrend des Landes hierdurch bedroht sein könnte.
Da Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen für Wettbewerbsvorteile zunehmend wichtiger werden, drohen hier Standortnachteile gegenüber anderen Ländern.“
Dazu passt noch etwas, nämlich ein Leserbrief, der heute in der „Mainzer Allgemeinen Zeitung“ abgedruckt ist. Da schreibt ein Studierender: „Schon jetzt ist die Bibliothek des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften während der Vorlesungszeit hoffnungslos überfüllt. Die Suche nach freien Plätzen erweist sich schon heute während den Stoßzeiten als eine Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Während der Semesterferien sind die meisten Bücher aufgrund der anstehenden Hausarbeiten schon kurz nach Öffnung der Bibliothek vergriffen. Sollten die bestehenden Einrichtungen in Zukunft auch von den Studierenden der Fachhochschule“ – darum geht es nämlich – „großzügig mitgenutzt werden, wäre der Kollaps schon jetzt vorgezeichnet.“
So weit zu der Ausstattung der Hochschulen. Bei allen Befragungen übrigens, die unter den Studierenden vorgenommen werden, ist es immer so, dass die größten Klagen über die Bibliotheksausstattung und über die Betreuungsrelation kommen. Die Betreuungsrelation hat sich bei uns auch erheblich verschlechtert. Wenn wir vor einigen Jahren – 1999 noch – bei einem Schlüssel von 1 zu 65 waren, sind wir inzwischen bei 1 zu 80 angelangt. Auch das kann nicht dazu führen, dass die Qualität des Studiums besser wird oder wir zu kürzeren Studienzeiten kommen.
Natürlich gehen aus diesem Grund die Studierendenzahlen zurück.
Herr Minister, im Übrigen gehört es auch zu den Voraussetzungen, dass Abiturienten durch Faktenwissen und Methodik in der Lage sind, ein Studium erfolgreich zu absolvieren. Ich denke, auch das wäre wichtig, in unserem Land beachtet zu werden. Die Universität als Nachhilfelehrer ist eine zu kostenintensive Institution, als dass wir uns das leisten könnten.
Meine Damen und Herren, Wachstum braucht Wissenschaft; denn Bildung und Forschung bilden Basis und Motor wirtschaftlicher und sozialer Innovation.
Dies wird in Zukunft immer mehr über das Maß an Freiheit, Wohlergehen und Wohlstand bestimmen, den wir in unserem Land haben werden.
Meine Damen und Herren, denn Wissen ist der einzige Rohstoff, der sich durch sich selbst erneuert, vervielfältigt und unerschöpflich ist.
Lassen Sie mich zum Schluss einen persönlichen Satz anschließen. Ich eröffne anscheinend hiermit den Reigen derjenigen, die aus dem Landtag ausscheiden und zum letzten Mal an diesem Rednerpult stehen.
Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen, die ausscheiden, eine gute und ruhige Zukunft. Denen, die in diesem Saal weiterkämpfen, miteinander, gegeneinander, um das Beste für unser Land zu erreichen, wünsche ich, dass es auf eine Art und Weise geschieht, die sich zwar in der Sache hart auseinander setzen kann, aber möglichst nicht in persönlich unerträglichen Angriffen enden sollte.
In diesem Sinn eine gute Zukunft.
Herr Minister, wir sind uns sicher einig, dass die Bedeutung des Klinikums in seiner Hochleistungsmedizin liegt. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie – – –
Wir sind uns sicher darüber einig, dass die Bedeutung des Uniklinikums in seiner Hochleistungsmedizin liegt, die es erbringt. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Trifft es zu, dass das ärztliche und pflegerische Personal auf 95 % in seiner Besetzung reduziert wurde, während im Bereich der Overheadkosten, also Verwaltung usw., die Personalkosten unangetastet geblieben sind und mit 20 % Verwaltungskosten deutlich höher liegen als vergleichbare Kliniken, die nur 6 % bis 10 % Verwaltungskosten verursachen? Trifft es zu, dass Sie genannt werden als derjenige, der darüber seine schützende Hand legt und das unangetastet lassen möchte?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Viele der einst blühenden jüdischen Gemeinden in unserem Land sind nach der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft verschwunden. Von ihrer Geschichte künden oft nur noch die Grabsteine auf den Friedhöfen.
Nach 1945 wurde zunächst in den größeren Städten wie Mainz, Koblenz und Trier das jüdische Gemeindeleben im bescheidenen Rahmen wieder neu aufgebaut. Auch in Bad Kreuznach und in der Rheinpfalz gibt es heute wieder eine kleine jüdische Gemeinde.
Nach dem Zusammenbruch der DDR und dem Öffnen des Eisernen Vorhangs hatten jüdische Immigranten aus der ehemaligen Sowjetunion die Möglichkeit, als Kontingentflüchtlinge nach Deutschland zuzuziehen. Dadurch ist die Zahl der jüdischen Gemeindemitglieder in Rheinland-Pfalz von ca. 400 auf heute über 3.000 angestiegen.
Um den so gewachsenen jüdischen Gemeinden die Erhaltung und Pflege ihres kulturellen und religiösen Gemeindelebens zu ermöglichen, beteiligt sich das Land an den entstehenden Kosten – der Herr Minister hat es erwähnt – mit jetzt 255.700 Euro jährlich.
So wurde es 1999 vertraglich vereinbart und vom Landtag als Gesetz verabschiedet. Der Vertrag wurde ausdrücklich auf der Grundlage der damaligen Verhältnisse mit der Maßgabe geschlossen, den Vertrag bei wesentlichen Veränderungen auch anzupassen.
Nach fünf Jahren beraten wir diese Veränderung. Von der Landesregierung ist eine Anhebung der finanziellen Zuwendung um 20.000 Euro jährlich vorgesehen. In diesen Jahren – ich sagte es schon – hat sich die Zahl der jüdischen Gemeindemitglieder weiter erhöht.
Wir wissen natürlich auch, dass die jüdischen Gemeinden vielfältige Hilfen zur Integration ankommender Immigranten leisten. Sie bieten Religionsunterricht, Sprachkurse, Hilfe beim Umgang mit Behörden. Es gibt vielfältige kulturelle Darbietungen und Veranstaltungen.
Besonders schwierig gestaltet sich für die Gemeinden das religiöse Leben. Von den jüdischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz hat zum Beispiel nur die jüdische Gemeinde in Mainz einen eigenen Rabbiner.
Wir sehen, es gibt vielfältige Probleme, die wir weiterhin beraten werden. Wir freuen uns auf weitere Beratungen im zuständigen Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur und sehen dem mit Interesse entgegen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind uns alle darüber einig, welch wichtiger Bildungsauftrag dem Bibliothekswesen neben Elternhaus und neben Schule zukommt. Die Förderung von Lesefreude und von Medienkompetenz ist ein ganz wesentliches Merkmal für unsere jungen Menschen auf dem Weg in eine gute Zukunft.
Meine Damen und Herren, die Große Anfrage beantwortet viele Fragen, eine allerdings nicht, nämlich die nach dem Sinn des Landesbibliothekszentrums, das am 1. September 2004 seine Arbeit aufgenommen hat. Hierbei wurden drei wissenschaftsorientierte Bibliotheken, nämlich die Pfälzische Landesbibliothek Speyer, die Rheinische Landesbibliothek Koblenz und die Bibliotheca Bipontina Zweibrücken sowie die Landesbüchereistellen in Koblenz und Rheinhessen-Pfalz in Neustadt in einer Einrichtung zusammengeführt.
Was kann das Zentrum besser als zwei eigenständige Einrichtungen, die eine für Wissenschaft und die andere zuständig für Beratung und Betreuung für die fast 900 öffentlichen Bibliotheken unseres Landes?
Wir haben 373 kommunale öffentliche Bibliotheken und 484 in kirchlicher Trägerschaft. Weil die Aufgabenstellungen so unterschiedlich sind, sind auch Synergieeffekte für uns immer noch höchst fraglich.
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen kann innerhalb des Landesbibliothekszentrums noch nicht einmal ein einheitliches EDV-System genutzt werden. So verfügen die Büchereistellen über das gleiche System wie die Schulen. Das ist natürlich sinnvoll, weil Schülerinnen und Schüler vom Grundschulalter bis zum Abitur die Hauptzielgruppe aller öffentlichen Bibliotheken bilden. Zudem beraten die Büchereistellen konkret bei der Nutzung von Schulbibliotheken als Unterrichts-, Arbeits- und Lernzentren, als Medienzentren, als Kommunikationszentren.
Meine Damen und Herren, wenn bei Untersuchungen herauskommt, dass eine große Anzahl der 15-Jährigen funktionelle Analphabeten sind oder nur auf dem untersten Grundschulniveau lesen können, dann wissen wir, welche großen Aufgaben auch neben der Schule dem öffentlichen Bibliothekswesen zukommen.
Insbesondere gilt es zunächst, die Lust am Lesen zu wecken, durch Lesekisten und Lesenächte zu vermitteln und Autorenbegegnungen zu ermöglichen. Dabei möchte ich besonders das hohe ehrenamtliche Engagement hervorheben. Wie Frau Kollegin Morsblech schon sagte, 81 % der kommunalen sowie fast alle kirchlichen öffentlichen Bibliotheken werden ehrenamtlich oder nebenberuflich betrieben.
Es gibt unzählig viele ehrenamtlich Tätige, meistens Frauen, die sich als Lesepaten zum Vorlesen, Geschichtenerzählen im Kindergarten, in den Volkshochschulen, in den Museen und anderen Institutionen zur Verfügung stellen. Diesen allen gilt an dieser Stelle unser herzlicher gemeinsamer Dank für ihr Engagement.
Meine Damen und Herren, angesichts des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft geraten zunehmend auch Senioren und Seniorinnen in den Fokus der öffentlichen Bibliotheken. Auch für diese Zielgruppe werden Veranstaltungsprogramme vermehrt in der Zukunft Berücksichtigung finden müssen.
Ich komme zurück zur Sinnhaftigkeit eines Landesbibliothekszentrums. Die wissenschaftlichen Bibliotheken richten sich nach den Anforderungen der Nutzer. In Speyer und Koblenz haben sie jeweils andere EDVSysteme, die sich wiederum von jenen der Universitäten unterscheiden. Es gibt zwar Bestrebungen, die Systeme in Speyer und Koblenz zu vereinheitlichen, eine generelle Umstellung für den Gesamtbereich des Landesbibliothekszentrums dürfte angesichts der Haushaltslage nicht finanzierbar sein. Letztlich müsste nämlich eine Umstellung auch die Schulen einbeziehen. Wo also Einspareffekte erzielt werden sollen, ist schleierhaft.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, es genügt nicht, sich damit zu brüsten, als erstes Bundesland ein Landesbibliothekszentrum eingerichtet zu haben. Ich nenne Ihnen eine andere statistische Zahl. Laut Kulturfinanzbericht 2003, der im Mai 2004 erschienen ist, schneidet das Land Rheinland-Pfalz bei der Förderung des Bibliothekswesens miserabel ab. Mit nur 8,9 Euro pro Einwohner nehmen wir Platz 15 unter den 16 Bundesländern ein. Der Spitzenreiter ist übrigens Sachsen mit 23,4 Euro pro Einwohner.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass 2006 Sanktionen auf dem Gebiet des Hochschulbaus geltend gemacht werden. Ich frage Sie: Wie wirkt sich das auf den geplanten Neubau der Fachhochschule Mainz aus? Der Baubeginn sollte im Frühjahr 2006 sein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hier wurden die Zahlen von 1989 und dann von 1998 genannt. In diesem Zeitraum sind die Vorauszahlungen der Länder gewachsen. Der Bund war im Rückstand. Erinnert sich eigentlich niemand mehr, was nach 1989 in diesem Land geschehen ist?
Wir hatten einen geschichtlichen Umbruch in Deutschland, auch in Europa.
Frau Bulmahn hat kürzlich festgestellt, dass im Hochschulbau im Großen und Ganzen alle Aufgaben erledigt sind. Das sehen wir nicht so. Herr Minister Zöllner, ich würde Sie recht herzlich bitten, Ihre Kollegin im Bund davon zu überzeugen, dass diese Aussagen falsch sind.
Mit dieser Begründung hat sie nämlich den Etat auf den heutigen Stand von 925 Millionen Euro zurückgefahren.
Herr Minister Zöllner, ich würde gern zu einigen ganz konkreten Anfragen an Sie kommen.
Als ersten Punkt möchte ich noch einmal die Fachhochschule in Mainz erwähnen. Wir hatten fast schon den Spaten für den Spatenstich für den Neubau in der Hand. Dann kam im Januar 2003 die Nachricht, dass der Neubau komplett gestrichen ist. Ich möchte nur daran erinnern, dass die Planungen seit 1993 erfolgt sind und natürlich auch einen gewissen finanziellen Bedarf schon verschlungen haben. Diese Planungen sind inzwischen ganz obsolet. Zunächst war der Neubau völlig vom Fenster. Aufgrund des erheblichen Protests der Studierenden der Fachhochschule haben sich dann die Regierungsfraktionen und der Wissenschaftsminister im Mai 2003 festgelegt, dass die Planungen vorangehen sollen und der Neubau im Frühjahr 2006 beginnen soll. Frühjahr 2006: Da war doch etwas. – Wir haben alle ein gewisses Wahldatum im Kopf. Diese Zusage ist gemacht worden. Ich möchte unter den jetzt veränderten Bedingungen vom Minister ganz klar wissen – Frau Schleicher-Rothmund hat es noch einmal gesagt –: Werden Sie anmelden, werden Sie den Baubeginn wie vorgesehen vornehmen? Was geschieht mit der Fachhochschule Mainz?
Ich erinnere nur daran, dass hier gesagt wurde, dass im Großen und Ganzen keine Mängel bestehen. Frau Schleicher-Rothmund hat von den intakten Bauten gesprochen. Ich kann Ihnen sagen, die Fachhochschule Mainz hat fünf Standorte. Am größten Standort für 900 Studierende geplant Ende der 60er-Jahre jetzt über 2000. Dieses Gebäude muss jährlich auf die Statik, die nicht mehr stimmt, überprüft werden. Fortschreitend werden Korrosionsschäden an den Stahlträgern festgestellt. Es ist auch noch nicht sicher, dass überhaupt bis zum Bezug eines Neubaus die Fachhochschule in diesem Gebäude bleiben kann.
Deshalb möchten wir heute schon ganz konkret wissen: Was geschieht mit dem Neubau? – Ich wüsste auch
noch gern: Was geschieht mit dem Fachbereich Musik? – Er ist in einem ganz maroden Bau der Johannes Gutenberg-Universität untergebracht. Er ist größtenteils gesperrt, die Decken kommen herunter. Viele Räume sind abgestützt. Auch darüber ist überhaupt nichts gesagt worden.
Frau Schleicher-Rothmund, Sie haben gesagt, es passiert überhaupt nichts. Ich kann Ihnen eines sagen: Die Anwohner werden mit sehr großem Interesse hören, dass der Hubschrauberlandeplatz am Uniklinikum vorläufig nicht kommt. Wir haben mit den dortigen Bürgerinitiativen zu kämpfen, die fordern, dass der Hubschrauberlandeplatz dort wegkommt. Ich bin nicht dafür. Ich will dass der Hubschrauber am Klinikum bleibt. Sie werden aber mit erheblichen Protesten rechnen müssen. Ich werde diese Proteste dann an die richtige Adresse weiterleiten,
wenn die Anwohner jetzt erfahren müssen, dass auf absehbare Zeit dieser Hubschrauberlandeplatz nicht kommt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst komme ich zum Antrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/1571 –. Durch Beschluss des Landtags vom 7. November 2002 ist der Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend –, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung, an den Sozialpolitischen Ausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Antrag am 23. Mai 2003 beraten. Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung hat den Antrag am 27. Mai 2003 beraten. Der Rechtsausschuss hat am 3. Juni 2003 beraten. Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Antrag am 17. Juni 2003 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Dieser Antrag wird angenommen.
Ich füge gleich die Beschlussempfehlung zum Antrag der Abgeordneten Ise Thomas, Christoph Böhr und weiterer Abgeordneter hinzu. In Anwendung von § 60 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags wurde dieser Antrag vom Ältestenrat unmittelbar zur Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend –, an den Sozialpolitischen Ausschuss, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Antrag am 23. Mai 2003 beraten. Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung hat den Antrag am 27. Mai 2003 beraten, nachdem die Antragsteller die Mitberatung im mitbera
tenden Ausschuss für Gleichstellung und Frauenfragen beantragt hatten. Die Beschlussempfehlung hierzu lautet: Der Antrag wird abgelehnt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der öffentlichen Auseinandersetzung um die Zulassung einer eng begrenzten Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen war der danach einsetzende Streit um die Präimplantationsdiagnostik abzusehen; denn einmal mehr geht es um menschliche Embryonen und den Umgang damit. Mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik wird ein im Reagenzglas gezeugter Embryo auf seine erbliche Belastung überprüft. Nur, wenn der Embryo als erblich unbelastet getestet worden ist, wird er anschließend in die Gebärmutter der Frau übertragen.
Im Fall einer Belastung wird er vernichtet. Das heißt, hier findet ganz eindeutig eine Selektion und eine Zuschreibung von Lebenswert statt. Damit aber etabliert die Präimplantationsdiagnostik ein neues Prinzip. Eine auch nur begrenzte Zulassung dieser Präimplantationsdiagnostik setzt voraus, dass dem Embryo kein mit dem geborenen Menschen gleichwertiger Status zuerkannt wird und eine Stufenfolge des Menschwerdens angenommen wird.
Meine Kolleginnen und Kollegen, dies aber lehnen wir ab. Für uns gibt es nicht die mehrstufige Menschwerdung.
Meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD, von Ihnen wird im Antrag angeführt, und Sie haben es hier auch noch einmal ausgeführt, dass die Präimplantationsdiagnostik nichts anders sei als eine vorgezogene pränatale Diagnostik, und im Vergleich mit einer Schwangerschaft auf Probe bei der Pränataldiagnostik sei die Zeugung auf Probe bei der Präimplantationsdiagnostik die die Frau weniger belastende Variante.
Ich finde, dieser Vergleich hinkt. Ich stelle fest, dass die Belastung bei einer Präimplantationsdiagnostik nicht zu unterschätzen ist. Die Anwendung der Diagnostik setzt eine genetische Untersuchung beider Partner, die Hormonbehandlung der Frau zur Stimulation der Eireifung, die Entnahme der Eizellen sowie die Samenspende voraus. Durch die noch immer relativ geringe Erfolgschance von ca. 15 % bis 20 % kann sich eine solche Behandlung über Monate oder gar Jahre erstrecken. Das ist eine Behandlung, die für die Frau, aber auch für den Mann belastend ist. Aufgrund der Fehlerhäufigkeit der Präimplantationsdiagnostik übrigens empfehlen die Ärzte zusätzlich eine Pränataldiagnostik nach Eintritt einer Schwangerschaft. Der entscheidende Unterschied zwischen Präimplantationsdiagnostik und Pränataldiagnostik besteht aber darin, dass für die Präimplantationsdiagnostik eine Zeugung im Reagenzglas erst eingeleitet wird, bei der Pränataldiagnostik hingegen eine Schwangerschaft bereits besteht.
Der mögliche schwere Konflikt, der mit einer Behinderung des Embryos gegeben sein kann, wird bei der PID, also durch ärztliches Handeln, erst herbeigeführt.
Nun befürworten Sie, meine Kollegen von SPD und FDP, die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nur bei streng gestellter Indikation. Die Erfahrung lehrt uns aber, dass es naiv ist zu glauben, dass dies eingehalten würde. Von streng gestellter Indikation war anfangs auch bei der Reagenzglasbefruchtung und bei der Pränataldiagnostik die Rede. Ein Blick in die Nachbarländer, vor allem aber in die USA zeigt, dass dort schon heute die Präimplantationsdiagnostik nicht nur in mehr als 60 % der Fälle bei erhöhtem mütterlichen Alter und extrakorporaler Befruchtung eingesetzt wird, sondern auch zum normalen Screeningprogramm mehr und mehr von im Reagenzglas erzeugten Embryonen gehört, also auf Gruppen angewendet wird, für die die Präimplantationsdiagnostik gar nicht gedacht war.
Nun weisen Sie auch darauf hin, dass es im Fall einer Nichtzulassung der PID in Deutschland zu einem Tourismus ins Ausland käme. Ein solcher ist aber natürlich im Fall einer Zulassung nicht auszuschließen; denn wer im Rahmen einer strengen Indikationsstellung, wie Sie sie fordern, hier nicht zum Zuge kommt, wird weiterhin Auswege im Ausland suchen. Dass im Ausland im Übrigen die Gesetzgebung im Hinblick auf die PID und den Embryonenschutz zum Teil liberaler ist, darf uns nicht davon abhalten, die von uns als richtig erkannten Pos itionen weiterhin aufrechtzuerhalten.
Im Übrigen wird auch im Ausland durchaus kontrovers über diesen Themenbereich diskutiert.
Es geht noch um eine weitere Dimension, die kaum wahrgenommen wird. Der Druck auf Frauen, die zum Beispiel ein Kind mit einer schweren Behinderung bereits geboren haben, eine Reagenzglasbefruchtung auf sich zu nehmen, die sie eigentlich gar nicht in Anspruch nehmen müssten, um ein Kind zu bekommen, wird riesig groß werden. Eine Zulassung der PID wird diesen Druck zwingend mit sich bringen. Deshalb hat zum Beispiel auch der Deutsche Ärztinnenbund gegen die PID votiert, ausdrücklich im Interesse der Frauen, die ein Kind bekommen können und durch das gesamte Verfahren erst zu In-vitro-Fertilisations-Patientinnen gemacht werden.
Die schwierige Situation von einigen Paaren, die die Sorge haben, ein behindertes Kind zu bekommen, ist zwar gut nachvollziehbar, aber ein Katalog von Krankheiten und Klassifizierungen, bei denen Lebensrecht zuerkannt oder abgesprochen wird, darf es nicht geben.
Die optionale Verwerfung menschlichen Lebens widerspricht dem Menschenbild, wie es in unserer Verfassung beschrieben und Grundlage unserer Gesellschaft ist. Menschliches Leben darf zu keinem Zeitpunkt grundsätzlich zur Disposition gestellt werden, nicht am Anfang und nicht am Ende. Dies darf es gerade im Hinblick auf die Erfahrungen im letzten Jahrhundert in unserer nationalen Geschichte nie wieder geben.
Ich denke, wir haben an unser Handeln andere Maßstäbe anzulegen als andere Länder.
Aus all den angesprochenen Gründen wird die CDU den Antrag der Fraktionen der SPD und FDP ablehnen.
Meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 15. Mai dieses Jahres sind die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1077 –, der Fraktion der CDU – Drucksache 14/1088 – und der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/1090 – an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend –, an den Sozialpolitischen Ausschuss, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der federführende Ausschuss hat in seiner 11. Sitzung am 5. September 2002 empfohlen, den Antrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/1090 – anzunehmen und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1077 – sowie den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/1088 – abzulehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Debatte über bioethische Fragen, über Bio- und Gentechnologie hat uns nicht nur in den vergangenen Monaten und Jahren beschäftigt, sondern wird uns auch in der Zukunft weitaus öfter beschäftigen. Es wäre unehrlich, nicht zuzugeben, dass auch wir hin- und hergerissen sind zwischen den Möglichkeiten, schwere Krankheiten vielleicht in absehbarer Zukunft heilen zu können und dem effektiven Schutz des jungen menschlichen ungeborenen Lebens.
Vom Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion wurde bereits gesagt, dass jeder für sich die Frage entscheiden muss. Ein Sowohl-als-auch kann es in diesem Fall nicht geben. Wir haben uns grundsätzlich gegen die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen entschieden, mit der Ausnahme der stringenten Voraussetzungen, wie sie der Deutsche Bundestag im Januar dieses Jahres beschlossen hat.
Meine liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der FDP, wenn man Ihren Antrag zu den Stammzellen liest, dann könnte man meinen, Sie haben einfach nur den Bundestagsantrag vorgelegt.
Wenn man ihn aber genauer liest, sieht man, dass sie weit darüber hinausgehen. Deshalb müssen wir Ihren Antrag ablehnen.
Noch stärker als bei der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen trennen sich die Positionen beim Thema „Präimplantationsdiagnostik“. Das haben wir heute schon feststellen können. Bei der Präimplantationsdiagnostik findet durch eine Auswahl von Embryonen nach tauglich und untauglich unweigerlich eine Zuschreibung von Lebenswert statt. Damit etabliert die PID ein neues Prinzip.
Die immer wieder genannte Eingrenzung auf ungefähr 150 Paare im Jahr wird nicht möglich sein. Diese enge Eingrenzung werden Paare nicht akzeptieren und trotzdem in das Ausland gehen, um dort die weitergehenden Regelungen in Anspruch zu nehmen. Deshalb werden wir diesen Damm nicht halten können, egal was wir an Einschränkungen beschließen.
Auch die Indikationen von schweren Erbkrankheiten werden in Frage gestellt werden. Keiner kann heute wissen, wie viele Erbkrankheiten sich in fünf oder zehn Jahren tatsächlich nachweisen lassen. Außerdem – das muss ich auch einmal sagen – ist für mich sehr fraglich, ob das Selbstbestimmungsrecht der Frauen durch PID stärker eingeräumt wird; denn wer zur PID Ja sagt, hat die Entscheidung schon getroffen. Aus Untersuchungen zur Pränataldiagnostik wissen wir, das Frauen sich massiv unter Druck gesetzt fühlen. Mit der Zulassung der PID wird der Erwartungsdruck verbunden sein, sich ihr zu unterziehen.
Meine Damen und Herren, für die 162 nach einer PID geborenen Kinder, die die European Society of Human Reproduction erfasst hat, wurden – jetzt kann ich Ihnen einige Zahlen nicht ersparen – 10.220 Eizellen befruchtet und 7.991 Embryonen hergestellt. Das sind fast 50 Embryonen pro geborenem Kind. Der Schwangerschaftserfolg über alle begonnenen Zyklen liegt bei 9,3 %.
Wer nur auf die geborenen Kinder verweist, verschweigt die ungeheuren Belastungen, die damit verbunden sind.
Meine Damen und Herren, meine Redezeit ist zu Ende. Deshalb ein abschließendes Wort: Jede und jeder von uns soll und wird heute nach seinem eigenen Gewissen und nach persönlicher Betroffenheit abstimmen. Ich meine aber, eine Verzwecklichung menschlichen Lebens, egal ob jung oder alt, gesund oder krank, behindert oder nicht behindert, darf es gerade im Hinblick auf die Erfahrungen im letzten Jahrhundert in unserer nationalen Geschichte nie wieder geben. Wir haben an unser Handeln höhere Maßstäbe anzulegen als andere Länder.
Ich danke Ihnen.
Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, dass auf Rheinland-Pfalz ungefähr 14,7 Millionen Euro entfallen werden. Die Stadt Mainz hat den städtischen Gremien bereits eine Vorlage zugeleitet, aus der hervorgeht, dass über 6 Millionen Euro an Mehraufwendungen jährlich allein auf die Stadt Mainz entfallen werden. Wie ist das mit Ihrer Aussage in Einklang zu bringen? Sie gehen davon aus, dass der Betrag für das gesamte Land Rheinland-Pfalz ausreichen wird. Trifft es auch zu, dass Personalaufwendungen bei den Mehraufwendungen nicht berücksichtigt werden, sondern nur die ausgezahlten Beträge?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Beförderung von Kindern, für die kein Kindergartenplatz in Wohnortnähe zur Verfügung steht, ist bekanntlich Pflichtaufgabe der Städte und Landkreise nach dem Kindertagesstättengesetz.
Über die Art der Beförderung hat das Land keine Regelung getroffen. Diese Entscheidung trifft das jeweilige Jugendamt. Die Jugendämter sind bisher davon ausgegangen, dass die Aufsichtspflicht auf dem Weg zum und vom Kindergarten den Eltern der betroffenen Kinder obliegt. Aus diesem Grund wurde in der Regel bisher seitens der Kreise keine Aufsicht in Kindergartenbussen eingerichtet.
Auch die Landesregierung hat in der Vergangenheit mehrfach die Position vertreten, die Aufsichtspflicht der Eltern gelte grundsätzlich bis zur Übergabe der Kinder an die Kindertagesstätte.
Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz hat diesbezüglich eine neue Situation geschaffen; denn nach Auffassung des OVG in seinem Urteil vom 27. November 2001 umfasst die Verpflichtung der Jugendämter auch eine Aufsichts- und Sicherungspflicht für die Kinder während der Beförderung.
Das heißt, die nur kostenfreie Mitfahrgelegenheit in einem Verkehrsmittel, ohne für die Sicherheit der Kinder Sorge zu tragen, genügt nicht. Das Gericht hat sich allerdings zu den Vorkehrungen, die getroffen werden müssen, im Detail nicht geäußert. Diese sind sicherlich vom Alter und von der Anzahl der zu befördernden Kinder abhängig.
Meine Damen und Herren, vom Urteil sind die Kreise ganz unterschiedlich betroffen. Landesweit dürften aber
weit über 10.000 Kinder von der Beförderung betroffen sein. Ein genauerer landesweiter Überblick liegt der Landesregierung nicht vor.
Ganz unterschiedlich sind die örtlichen Lösungen. Einige befördern die Kinder grundsätzlich im ÖPNV, andere grundsätzlich nicht. Teilweise fahren die Kinder im Schülerverkehr mit, zum Teil in so genannten freigestellten Linien, das heißt, Linien ausschließlich für die Kindergartenkinder. Die Wegstrecken betragen bis zu 15 Kilometer, die Fahrzeit beläuft sich auf bis zu 45 Minuten.
Ebenfalls sehr unterschiedlich ist die Ausstattung der Verkehrsmittel allgemein sowie hinsichtlich zusätzlicher entsprechender Sicherheitseinrichtungen. Einzelne Kreise geben Sitzplatzgarantien und gewährleisten einen Ein- und Ausstieg nur durch die vordere Tür der Fahrzeuge. Aus anderen Kreisen liegen dazu gar keine Informationen vor.
In der Regel werden die Kinder während der Fahrt nicht beaufsichtigt. Eine Begleitung in den Bussen jedenfalls ist in der Regel nicht gewährleistet.
Eins ist nach diesem Urteil klar: Die Kreise sind jetzt vor neue Herausforderungen gestellt. Im Interesse guter Lösungen sollte das Land die Kreise bei der Bewältigung unterstützen.
Ich komme gerade dazu, Herr Mertes.
In den Kreisen wünscht man sich zunächst einheitliche Kriterien für die Umsetzung des Urteils.
Die Aussagen der Landesregierung, die kommunalen Aufgabenträger hätten ihre Aufsichtspflicht in geeigneter kindgerechter Weise wahrzunehmen, ist wenig hilfreich. Die Verlautbarung, ich zitiere: „Das Land hat hierüber keine Regelung getroffen und strebt dies auch nicht an“, genügt uns nicht.
Auch die Kreise brauchen Rechtssicherheit.
Was ist kindgerechte Beförderung?
Dies fordern wir in erster Linie ein. Wenn diese Kriterien formuliert sind, bleibt noch genügend Freiraum für die
Träger von Jugendämtern, Regelungen nach örtlichen Gegebenheiten zu treffen.
Neben diesen Problemen – darauf will ich auch hinweisen – gibt es selbstverständlich auch erhebliche finanzielle Konsequenzen für die Kreise. Sind bisher schon Beförderungskosten von jeweils mehreren 100.000 DM bis zu über 1 Million DM angefallen, wird in den Landkreisen jetzt von zusätzlichen Kosten von 100.000 Euro bis zu mehreren 100.000 Euro im Jahr ausgegangen.
Meine Damen und Herren, im SGB VIII steht, dass die Länder die Jugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen haben. Nichts anderes fordern wir ein als diese Unterstützung.
Das Land als überörtlicher Träger der Jugendhilfe ist insbesondere zuständig für die Beratung der örtlichen Träger und die Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Also kommen Sie dieser Aufgabe nach, und lassen Sie die Träger von Jugendämtern nicht im Regen stehen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Zielsetzung des vorgelegten Kindertagesstättengesetzes unterstützen wir selbstverständlich, nämlich die Zielsetzung, den kirchlichen Trägern finanzielle Entlastungen zukommen zu lassen, was wir seit langem unterstützt und gefordert haben, den Ausbau von mehr Ganztagsangeboten und die Schaffung zusätzlicher Angebote für Kinder unter drei Jahren und über sechs Jahren.
Das geschieht durch eine zusätzliche Absenkung des Trägeranteils und damit einhergehend mit der Erhöhung der Zuweisung durch das Land. Diese Ziele unterstützen wir. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir dem Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliegt, zustimmen können. Aus fremdem Leder lässt sich natürlich gut Riemen schneiden.
Das Land lässt sich feiern, spricht wieder von quantitativer und qualitativer Verbesserung, aber zahlen müssen wieder die Kommunen. Der kommunale Finanzausgleich hält wieder als Selbstbedienungsladen für das Land her. Das werden wir nicht mittragen, meine Damen und Herren.
Ein zweites Anliegen ist auch nicht berücksichtigt worden, das wir seit langem fordern, nämlich die gleichberechtigte Einbeziehung der Tagespflege neben den anderen Angeboten. Es gibt einen Bereich, der eine flexible Betreuungsmöglichkeit gerade zur verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet. Was macht denn die Krankenschwester, was macht denn die Polizeibeamtin, was macht die Mitarbeiterin eines CallCenters, was macht die Verkäuferin? Sie kann nie institutionelle Angebote so wahrnehmen, um ihren Beruf so ausüben zu können, wie es heute notwendig ist.
Institutionelle Angebote müssen sich immer, wie es im Kindertagesstättengesetz steht, in ihren Öffnungszeiten zunächst am Wohl der Kinder orientieren und dann an den Bedürfnissen der Eltern. Diese Bedürfnisse, die vorhanden sind und für die wir ein Angebot brauchen, werden wir nur schließen können, wenn wir die Tagespflege als gleichberechtigt neben die institutionellen Angebote setzen. Aus diesem Grund verlangen wir seit langem, dass das in die gesetzliche Regelung einbezogen wird.
Positiv ist uns aufgefallen, dass entgegen ersten Entwürfen altersübergreifende Gruppen einbezogen sind. Ich gehe davon aus, dass bei der Beschreibung auch die Häuser für Kinder gemeint sind. Eine Forderung der CDU-Fraktion, aber auch aus übrigen Kreisen aus der Anhörung, war, dass diese einbezogen werden.
Wir wünschen uns insbesondere für den ländlichen Raum, dass die Zahlen und die Anforderungen für einzurichtende Gruppen mit diesen zusätzlichen Angeboten flexibler gehandhabt werden können, weil wir insbesondere befürchten, dass im ländlichen Raum Benachteiligungen entstehen.
Es gibt noch Gelegenheit, darüber in den Ausschüssen zu diskutieren. Wir stellen uns auch vor, dass der Landeselternausschuss in dem Gesetzentwurf noch Berücksichtigung finden kann. Wir möchten in den weiteren Beratungen in den zuständigen Ausschüssen unsere Standpunkte noch vertiefend diskutieren.
Vielen Dank.
Herr Präsident, ich bedanke mich. Ich nehme die Wahl an.