Protocol of the Session on September 10, 2003

Das können wir gern machen. Ich glaube, wir sollten aber nicht versuchen, uns mit solchen Argumenten zu überziehen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Eine Erwiderung von Herrn Abgeordneten Wirz.

Herr Kollege Pörksen, natürlich reden wir darüber in den Ausschüssen. Ich habe nicht dargelegt, dass wir diesen Antrag ablehnen werden.

Ich habe nur gesagt – das möchte ich ganz deutlich wiederholen –, dass man mit diesen Geräten keine falschen Hoffnungen wecken kann und damit möglicherweise die anderen wesentlichen und wichtigen Dinge im baulichen Brandschutz dadurch vernachlässigen kann, so wie es in den Bauordnungen – ich habe sie genannt – in England, den USA und verschiedenen anderen europäischen Staaten auch der Fall ist, die diesen Standard wie bei uns nicht haben.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Sie müssen nicht in missionarischen Eifer verfallen und so tun, als ob wir das mit Bausch und Bogen „kaputtreden“ wollten.

(Hartloff, SPD: Das mit der „weißen“ Salbe kam doch von Ihnen!)

Mein Petitum war es, Sie auf Widersprüche in Ihrem eigenen Gesetzentwurf hinzuweisen. Das habe ich getan.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Es spricht Herr Abgeordneter Creutzmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jährlich kommen mehr als 600 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland durch Feuer in ihren Wohnungen ums Leben. 17 Tote waren es allein 2001 in Rheinland-Pfalz.

Die meisten Opfer sterben nicht durch Verbrennungen, sondern sie ersticken durch den bei einem Brand entstehenden Rauch. Dieser ist insofern besonders gefährlich, als dass er sich um ein Vielfaches schneller verbreitet als Feuer. Hinzu kommt, dass durch die Entwicklung besonders giftiger Gase in kürzester Zeit der Erstickungstod herbeigeführt werden kann.

Herr Kollege Wirz, trotz gutem baulichen Brandschutz und aller Vorsicht und Aufmerksamkeit ist letztlich niemand vor einem Brand in den eigenen vier Wänden geschützt. Brandmelder können bei Ausbruch eines Brandes zu echten Lebensrettern werden.

Durch einen lauten Warnton wecken sie Menschen selbst aus tiefstem Schlaf und verschaffen damit die nötige Zeit, um den Brand gegebenenfalls zu bekäm pfen, die Feuerwehr zu rufen oder sich und die Mitbewohner in Sicherheit zu bringen.

Meine Damen und Herren, obwohl wir Deutsche als besonders sicherheitsbewusst gelten, haben wir anders als in anderen Ländern wie Schweden, Großbritannien und den USA, in denen Brandmelder in Wohngebäuden Pflicht sind, Rauchmelder bisher noch nicht für uns entdeckt.

Jeder Fall, in dem ein Menschenleben gerettet werden konnte, aber zeigt, dass sich der Einbau lohnt. Deshalb werden wir in Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland ein Signal setzen und in Neubauten den Bauherren die Installation von Brandmeldern verpflichtend auferlegen.

Leider haben bislang alle Appelle an die Bevölkerung trotz der intensiven Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung wenig gefruchtet, sodass wir nun den Einbau der Geräte zumindest in Neubauten zur Pflicht machen wollen.

Lieber wäre uns, aus unserem Verständnis als Liberale heraus, allerdings gewesen, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger freiwillig Brandmelder anschaffen und installieren würden.

(Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An dieser Stelle noch einmal den Appell, dies auch für Altbauten zu überlegen. Die Kollegin Ebli sagte mir vor kurzem, sie hätte mit der Feuerwehr eine Aktion für den Kauf von Brandmeldern durchgeführt. Leider war nur eine Person bereit, einen Brandmelder zu erwerben.

Ich habe Feuermelder in meiner Wohnung installiert, allerdings batteriebetriebene, weil diese leichter zu installieren sind und wenig kosten.

(Zuruf des Abg. Wirz, CDU)

Rauchmelder sind heute nahezu überall und in jeder Preisklasse käuflich zu erwerben. Keineswegs ist dabei der Preis ein Kriterium für eine höhere Sicherheit. Bei einem Test von Stiftung Warentest Ende letzten Jahres schnitten die Geräte zwischen 10 und 15 Euro am besten ab, wohingegen Brandmelder für 45 bis 60 Euro mit mangelhaft bewertet wurden. Der Grund war: Sie waren zu leise und reagierten zu spät.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich dies bitte aufgreifen. Ein Brandmelder kann nur dann Leben retten, wenn er auch funktioniert. Die FDP-Fraktion spricht sich deshalb dafür aus, auch Brandmelder mit Batteriebetrieb gleichwertig und alternativ zu den Brandmeldern, die ans Stromnetz angeschlossen werden, im Landes

gesetz zur Änderung der Landesbauordnung zuzulassen. Abgesehen von der einfacheren Montage und den geringeren Kosten haben batteriebetriebene Brandmelder für uns den entscheidenden Vorteil, dass sie auch dann funktionieren, wenn etwa nach einem Blitzeinschlag das Stromnetz ausgefallen ist. Das Argument, es könnte vergessen werden, die Batterien auszuwechseln, ist wenig stichhaltig, da heute alle Geräte schwache Batterien rechtzeitig anzeigen.

Deshalb wollen wir im Ausschuss unseren Vorschlag zur Diskussion stellen. Herr Kollege Pörksen hat auch schon signalisiert, dass dies durchaus alternativ Sinn macht; denn wir wollen mehr Menschenleben retten. Im Ziel sind wir uns einig.

Meine Damen und Herren, nach der Gesetzesbegründung sind „Rauchmelder mit Batteriebetrieb auch geeignet, der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer vorzubeugen“.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Zwar bezieht sich die Begründung nur auf die errichtete Wohnung, doch wir meinen, dass dies auch für Neubauwohnungen Gültigkeit haben sollte. Wir werden dies im Ausschuss gemeinsam konstruktiv begleiten und stimmen natürlich diesem Gesetzesvorhaben zu.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und der SPD)

Es spricht Frau Abgeordnete Thomas.

(Zuruf des Abg. Schweitzer, SPD)

Herr Schweitzer, der Anlass, dass ich rede, sind nicht meine roten Haare, sondern meine ganz persönlichen Erfahrungen mit Brandmeldern. Es ist nicht so lange her, da geschah dies zwar nicht bei mir zu Hause, aber im Abgeordnetengebäude, das Gott sei Dank mit Brandund Rauchmeldern ausgestattet war. Dies war sehr hilfreich und hat die Gefährdung von vielen, die hier sitzen, gemindert. Vor allen Dingen hat es dazu geführt, dass die Feuerwehr den entstandenen Schwelbrand sehr schnell löschen konnte.

Aber nicht nur das hat mich davon überzeugt, dass Rauch- und Brandmelder in öffentlichen Gebäuden sowie auch im privaten Bereich sehr nützlich sind. Herr Creutzmann, wenn es darum geht, Gefährdungen von Menschen abzuhalten oder zu mindern und das eine oder andere Menschenleben retten zu können, ist dies doch einen ordnungspolitischen Sündenfall wert, würde ich sagen. Man sollte eine entsprechende gesetzliche Regelung treffen.

Insofern begrüßen wir grundsätzlich Ihre Initiative, dies in der Landesbauordnung zu verankern. Ich sage aber

ebenfalls wie mein Vorredner, über einige technische Dinge muss man reden. Einige sagen, es könne auch sinnvoll sein, zu einer Vernetzung der Rauchmelder innerhalb eines Gebäudes zu kommen. Ich würde aber eine Lösung favorisieren, die zwar in der Landesbauordnung nicht jedes Detail regelt, die dies aber im Grundsatz festschreibt.

Da diese Regelungen für Neubauten vorgesehen sind, dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass die Öffentlichkeitsarbeit sowie die ganz persönliche Werbung für die Installation von Brand- und Rauchmeldern in den bestehenden privaten Wohngebäuden weiterlaufen muss. Ich habe schon viele Aktivitäten der Feuerwehr in Rheinland-Pfalz miterlebt, von der Berufsfeuerwehr bis hin zu den freiwilligen Feuerwehren, und bedanke mich ganz ausdrücklich für diese Kampagne und die getroffenen Maßnahmen. Aber ich denke auch an die Schornsteinfeger, die sich als Verband und auch als Einzelpersonen einbringen. Dies sollten wir mit berücksichtigen.

Die Diskussion läuft in anderen Bundesländern nicht aufgrund eines Gesetzentwurfs, sondern aufgrund von Nachfragen und Überlegungen einzelner Fraktionen. Die ARGE Bau versucht immer wieder, eine Musterbauordnung für die Länder zu gestalten, in der man zu einheitlicheren Lösungen in den Bundesländern kommt.

Von einzelnen Landesregierungen in der Bundesrepublik wurde als Gegenargument angeführt, mit einer gesetzlichen Verordnung müsse man auch eine Prüfungspflicht durch die Bauordnungsbehörden vorsehen. Ich finde, man sollte überlegen, ob man das tatsächlich intendiert oder ob man nicht eine Form der Installation findet, die eine solche Überprüfung automatisch festschreibt. Ich könnte mir beispielsweise auch vorstellen, dass ein Schornsteinfeger, der gerade anwesend ist, dies mit überprüfen könnte.

Von vielen ist dies als Gegenargument angeführt worden, da sie gesagt haben, man betreibe einen unglaublichen Aufwand und könnte es viel einfacher haben.

Wenige Fragen zum einen technischer Art und zum anderen hinsichtlich des Gesamtaufwands sind im Rahmen der weitergehenden Beratungen noch einmal detailliert zu betrachten. Ansonsten gab es im Wesentlichen Konsens. Wir sollten die Gesetzesberatung schnell voranbringen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Es spricht Herr Innenminister Zuber.

(Schweitzer, SPD: Der Feuerwehrminister!)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Landesgesetzes

zur Änderung der Landesbauordnung der SPD-Fraktion hat zum Ziel, in privaten Wohnungen den Einbau von Rauchwarnmeldern zur Brandfrüherkennung vorzuschreiben. Bislang wurde dieses Ziel, möglichst viele Wohnungen mit Heimrauchmeldern auszustatten, ausschließlich über den Weg der Brandschutzaufklärung verfolgt. Trotz dieser Aufklärungskampagnen durch den Landesfeuerwehrverband, das Ministerium des Innern und für Sport und das Ministerium der Finanzen werden in privaten Wohnungen relativ wenige Rauchwarnmelder eingebaut. Aus brandschutztechnischer Sicht begrüße ich deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich, dessen Intention es ist, eine nachhaltige Reduzierung der Todesfälle durch Brandrauch zu erreichen. Meine Damen und Herren, jeder Tote in diesem Bereich ist ein Toter zu viel.