Unternehmen – das betrifft rheinland-pfälzische Unternehmen in besonderer Weise –, die zahlreiche Polymere produzieren, müssten Millionenbeträge aufbringen, um allein die Registrierungspflicht zu prüfen, ohne dass damit ein tatsächlicher Beitrag zur Sicherheit geleistet wird.
Meine Damen und Herren, das sind nur einige Punkte, in deren Beurteilung wir mit der IG BCE und dem VCI übereinstimmen. Unsere Gespräche mit den Gewerkschaften und Verbandsvertretern haben uns deutlich gemacht, große Teile der Verordnung sind nicht praktikabel und für viele – vor allem kleine und mittlere Unternehmen – nicht erfüllbar. Erhebliche negative wirtschaftliche Folgen für die Chemische Industrie in RheinlandPfalz sind wahrscheinlich. Bereits unser Positionspapier der SPD von 2001 hat darauf abgestellt.
Die Umsetzung dieses Entwurfs würde für RheinlandPfalz mit Sicherheit einen Arbeitsplatzabbau, mindestens jedoch eine starke Gefährung in größerer Zahl bedeuten.
Meine Damen und Herren, auf der Grundlage dieser Bewertung muss mit Widerstand der Arbeitnehmerseite, aber auch der Unternehmen in Rheinland-Pfalz gerechnet werden. Deshalb bleibt es für uns wichtig, die gemeinsamen Positionen der SPD-Landtagsfraktion, der Landesregierung, der IG BCE, des VCI und der Bundesregierung weiterhin machtvoll gemeinsam zu vertreten. Die rheinland-pfälzischen Unternehmen und ihre Beschäftigten können sich auf uns verlassen. Wir wollen gemeinsam dafür sorgen, dass die Wettbewerbsfähigkeit unserer Chemieindustrie nicht auf der Strecke bleibt.
Dabei wird entscheidend sein, einfache und schnelle Verfahren zu entwickeln, dies insbesondere auch, um kleine und mittlere Unternehmen zu schützen. Darauf wird mein Kollege Puchtler in der zweiten Runde noch eingehen.
Meine Damen und Herren, der Entwurf hat – wie der Bundeskanzler urteilte – Licht- und Schattenseiten, die beseitigt werden müssen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten.
Meine Damen und Herren, bevor ich Herrn Abgeordneten Dr. Gölter das Wort erteile, muss ich noch ein Wort an die Besucherinnen und Besucher richten. Wir sind immer sehr erfreut, wenn Sie Interesse an unseren Debatten zeigen. Ich muss Sie aber bitten, von Beifallsund Unmutsäußerungen abzusehen. Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion schließt sich der Bewertung der Landesregierung, wie sie Frau Ministerin Conrad vorgetragen hat, an. Ich sage jetzt angesichts der markigen Worte des Kollegen Ramsauer etwas, was ich am Schluss sagen wollte. Meine Damen und Herren, am Schluss wird es im Europäischen Parlament auf eine kontroverse Abstimmung hinauslaufen.
Herr Kollege Ramsauer, die sozialistische Fraktion hat bei den bisherigen Abstimmungen einschließlich rheinland-pfälzischer SPD-Abgeordneter genau konträr abgestimmt, als Sie hier geredet haben.
Das ganze Unternehmen wird am Schluss davon abhängen, ob außerhalb der EVP, die in dieser Frage geschlossen ist, auch eine breite Mehrheit der sozialistischen Fraktion diese Tendenz brechen wird und ihr widersprechen wird. Es wird am Schluss – Sie werden es sehen – auf eine tief greifende Auseinandersetzung im Europäischen Parlament hinauslaufen. Deshalb finde ich, es ist ganz gut, wenn manche Formulierung ein klein bisschen vorsichtiger vorgetragen wird. Nach Philippi sehen wir uns in dieser Frage wieder.
Eine Bewertung: Wir haben im Juni letzten Jahres schon einiges zum REACH-System gesagt. Ich habe dazu auch einige kritische Ausführungen gemacht. Ich kann das aus Zeitgründen nicht wiederholen. Das, was jetzt vorliegt, ist extrem bürokratisch. Es verursacht massive zusätzliche Kosten. Es ist in hohem Maß wettbewerbsfeindlich.
Meine Damen und Herren, es ist in einem ungewöhnlichen Maß mittelstandsfeindlich, in einem Maß, wie man es eigentlich nicht glauben will. Es gibt eine ganze Reihe von gravierenden Verschlechterungen, beispielsweise beim Chemical Safety Report. Hersteller und Importeure müssen für alle ihre Stoffe einen Chemical Safety Report erstellen, unabhängig von der Tonnage oder einer Registrierpflicht, zum Beispiel also auch für nicht registrierpflichtige Polymere. Der Chemical Safety Report umfasst eine Risikobewertung und Maßnahmen zum Ris ikomanagement für die beabsichtigten Verwendungszwecke des Stoffes. Zu erfassen ist der gesamte Lebenszyklus des Stoffes. Nachgelagerte Benutzer, Umsetzer, Verbraucher – so genannte Downstream-User, meine Damen und Herren – müssen eigene Reports erstellen und auf Behördenanfrage vorstellen und zuleiten. Das ist eine völlig unmögliche Vorstellung. Die Arbeit, die dahinter steht, ist erheblich. Ein Unternehmen mit 100 oder 150 Beschäftigten ist völlig überfordert, einer solchen Perspektive nachzukommen.
Die nachgelagerten Benutzer, auch kleine Unternehmen, müssen die Daten ihrer Zulieferer – beispielsweise der BASF – überprüfen. Sie müssen nachweisen, dass sie sie überprüft haben, also eine gravierende Verschlechterung.
Meine Damen und Herren, alle Erkenntnisse müssen in vollem Umfang weitergereicht werden. Das heißt, wenn ein kleines chemisches Unternehmen einen Speziallack herstellt, der auf dem Markt hervorragend ankommt, muss es die Zusammensetzung bis ins letzte TZ öffentlich machen. Jeder kann es nachkupfern. Das ist eine Vorstellung von Wettbewerbsrecht und Wettbewerbsschutz, die abenteuerlich ist.
Die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen, dass ein großer Teil der Polymere, von denen bezüglich der Registrierpflicht jetzt noch nicht die Rede war, in die Registrierpflicht mit einbezogen werden muss. Das gilt auch für erhebliche Teile der Zwischenprodukte.
Meine Damen und Herren, das heißt, ein Zwischenprodukt – ich bleibe beim Verbundwerk BASF –, das das Haus überhaupt nicht verlässt, muss in vollem Umfang diese bürokratischen Vorstellungen umsetzen. Das Ganze dauert viele Monate. Es dauert zwischen einem halben und einem Jahr.
Meine Damen und Herren, mittlerweile ist die Entwicklung dann weitergegangen. Das heißt, die Geschichte ist auch extrem wettbewerbsfeindlich im internationalen Bereich.
Entschuldigen Sie bitte, die Europäische Union hat den Vereinigten Staaten angekündigt, 2006 oder 2007 werden wir euch wirtschaftlich überholen. Solche Ankündigungen werden in den Vereinigten Staaten noch nicht einmal mehr ignoriert, meine Damen und Herren.
Jetzt vollzieht sich in Europa, was sich zu unserem Nachteil in Deutschland vollzogen hat. Entschuldigen Sie bitte, ich sage das jetzt so. Neben der deutschen Einheit ist die Arbeitsplatzvernichtung in Deutschland der bemerkenswerteste Punkt innerhalb Deutschlands in den letzten 20 Jahren.
Ich sage ganz bewusst, in den letzten 20 Jahren. Viele haben geglaubt, wir sind eine Insel, und die Welt hat sich nach unseren Vorstellungen zu richten, oder wir richten die Welt nach unserem eigenen Bild. Die Arbeit ist ausgewandert. Sie ist in Deutschland vernichtet worden, sie ist ausgewandert.
Meine Damen und Herren, die Amerikaner und Asiaten lachen sich kaputt, weil jetzt in Europa genau dieselbe Inselvorstellung um sich greift. Die in Brüssel meinen in dieser Frage, Europa sei eine Insel, die nicht zur Kenntnis nehmen müsse, was drum herum passiert.
Es ist eine extrem wettbewerbsfeindliche Politik. Zum mittelständischen Aspekt werde ich nachher noch einige Bemerkungen machen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kommissar für Unternehmenspolitik und die für Umweltpolitik zuständige Kommissarin Margot Wallström versuchen, mit ihrem Internetentwurf zur Chemikaliengesetzgebung zwei Ziele zusammenzuführen, die wir, die unsere Fraktion nachdrücklich unterstützt.
Einerseits soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen chemischen Industrie nicht nur erhalten, sondern sogar noch gestärkt werden. Andererseits will die Kommission Menschen und Umwelt besser vor schädlichen Chemikalien schützen.
Der Entwurf krankt, wie auch die vorangegangene Chemikalienregelung, daran, dass er zu bürokratisch und damit schwer vollziehbar und unverhältnismäßig kostenträchtig ist. Statt die Schwachstellen des bisherigen Chemikalienrechts zu beseitigen, soll ein zusätzliches, höchst bürokratisches Instrument zur Registrierung aller auf dem Markt befindlichen Chemikalien eingeführt werden.
Dabei ist das Sicherheitsdatenblatt als Informationsmedium für Chemikalien seit Jahren etabliert und hat sich im Wesentlichen bewährt. Es ist allerdings in der Regel bisher nur für gefährliche Stoffe vorgeschrieben.
Alle Daten, die zur Erstellung eines Sicherheitsblatts nötig sind, sollen in einem bis zu mehrere hundert Seiten umfassenden Formular zusammengestellt und bei einer Behörde eingereicht werden.
Meine Damen und Herren, die Unterlagen von 80 % der Chemikalien landen weitgehend ungeprüft bei einer neu zu schaffenden Behörde, quasi auf einem Datenfriedhof; denn bei nur 20 %, nämlich bei den Chemikalien, die in Mengen von mehr als 100 Tonnen pro Jahr hergestellt werden, sowie bei den besonders kritischen Stoffen werden die Registrierungsunterlagen von den Behörden geprüft und bewertet.
Kleine und mittlere Unternehmen stellen vor allem die Chemikaliengruppe her, die kaum überprüft wird.
Meine Damen und Herren, dieser bürokratische Aufwand stößt bei der FDP-Fraktion auf völliges Unverständnis; denn die Kosten betragen pro Unterlage rund 10.000 Euro. Auch die geforderte Datenfülle ist völlig überzogen.
Im Rahmen einer mit dem Bundesumweltministerium vereinbarten Selbstverpflichtung der VCI-Mitgliedsfirmen sind diese Daten für Stoffe mit einer Herstellungsmenge von mehr als einer Tonne pro Jahr mittlerweile zu 95 % erfüllt.
Der EU-Entwurf fordert als Grunddatensatz zwei zusätzliche Tests, die zusammen rund 60.000 Euro kosten. Meine Damen und Herren, diese Kosten können an die Existenz vieler mittelständischer Chemieunternehmen gehen, die insbesondere in Rheinland-Pfalz zahlreich vorhanden sind.
In unserem Land werden vornehmlich chemische Hilfsmittel für die Schuh-, Textil- und Keramikindustrie produziert, üblicherweise in Mengenbereichen zwischen 1 Tonne und 100 Tonnen pro Jahr.
Wer sich in den Branchen auskennt, weiß, dass die Abnehmer meist im außereuropäischen Ausland sitzen. Außereuropäische Konkurrenten unserer einheimischen Hilfsmittelhersteller müssen diese Kosten nicht tragen, das heißt, diese Zusatzkosten können am Markt nicht durchgesetzt werden. Arbeitsplatzverluste in RheinlandPfalz werden die Folge sein.
Meine Damen und Herren, diese Beispiele zeigen, dass das Chemikaliengesetz in der jetzigen Form für die FDPLandtagsfraktion völlig inakzeptabel ist, weil es zahlreiche Arbeitsplätze in unserem Land Rheinland-Pfalz vernichten würde, und das in einer Zeit, wo wir alle dafür kämpfen, Arbeitsplätze zu erhalten.
Meine Damen und Herren, dass Schlimme an diesem Chemikaliengesetz ist jedoch, dass es Arbeitsplätze vernichtet, aber dem Umwelt- und Verbraucherschutz in keiner Weise dient.
Herr Kollege Ramsauer hat in seinem Beitrag klar zum Ausdruck gebracht, dass Rheinland-Pfalz, die Landesregierung, dies ganz anders sieht. Ich kann nur hoffen, dass der Bundeskanzler auf den Bundesumweltminister dahin gehend einwirkt, dass er diese Bemühungen unseres Landes nicht hintertreibt.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch Besucher im Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder der Arbeiterwohlfahrt Bernkastel-Wittlich. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem nun dreimal die Positition des VCI, des Verbands der Chemischen Industrie, und der IG BCE, aber nicht die Vereinbarung der gemeinsamen Position, die die Bundesregierung mit der IG BCE und dem VCI geschlossen hat, vorgetragen wurde, weil dies inzwischen weitgehend umgesetzt ist, will ich noch einmal dazu Stellung nehmen, was in der Zwischenzeit erreicht wurde.