Die Landesregierung, einschließlich des Herrn Ministerpräsidenten, hält es jedoch schon aus Respekt vor der Arbeit der Enquete-Kommission für angezeigt, so lange keine neuerlichen Beurteilungen und Festlegungen zum Konnexitätsprinzip vorzunehmen, bis die Kommission die Erörterung des Themas abgeschlossen und ihr Ergebnis in Form eines Berichts an den Landtag vorgelegt hat. (Beifall bei SPD und FDP)
Den geschilderten Standpunkt habe ich bereits auf eine Mündliche Anfrage des Kollegen Schnabel zum Konnexitätsprinzip in der Plenarsitzung des Landtags im April dieses Jahres erläutert. Sie sehen, an der Haltung der Landesregierung hat sich seitdem nichts geändert.
Herr Minister Zuber, die Geschäftsgrundlage in der Enquete-Kommission ist mir natürlich bekannt. Das ist keine Frage.
Mir geht es darum, welche Auffassung die Landesregierung zu diesem Thema hat. Es kann doch nicht richtig sein, dass man sich vonseiten der Landesregierung zurückzieht und immer auf irgendwelche Vorschläge wartet. Ich hätte gern von Ihnen gewusst, welche Vorstellung die Landesregierung derzeit hat. So sind die Fragen auch gestellt.
(Schweitzer, SPD: Warum haben wir die Enquete-Kommission gemacht? – Pörksen, SPD: Hören wir auf damit!)
Ich denke, wenn die Arbeit der Enquete-Kommission überhaupt einen Sinn machen soll, dann soll sie ihren Auftrag erfüllen und dem Parlament darüber berichten. Dann wird das Parlament insgesamt seine Auffassung festlegen. Das ist der geeignete Zeitpunkt, an dem sich die Landesregierung erneut mit der Thematik befassen wird.
Herr Minister, kann ich im Umkehrschluss Ihren Respekt vor der Enquete-Kommission so interpretieren, dass dann, wenn die Enquete-Kommission nachher zu dem Ergebnis kommt, auch argumentativ, dass das Konnexitätsprinzip richtig, sinnvoll und notwendig ist, die Landesregierung in Respekt vor dem Ergebnis der EnqueteKommission sagt: Jawohl, wir führen es ein?
Herr Abgeordneter Schmitt, der Respekt bezieht sich darauf, dass zunächst die Beratungen der EnqueteKommission abgewartet werden sollen. Dann wird sich die Landesregierung damit befassen, mit welchem Ergebnis auch immer. Sie werden das dann rechtzeitig zur Kenntnis nehmen können.
Herr Minister, sind Ihnen die nach Einsetzung der Enquete-Kommission gemachten kritischen und ablehnenden Äußerungen des Herrn Ministerpräsidenten bekannt? Wie deckt sich dies mit dem von Ihnen eben zitierten großen Respekt vor dieser Kommission?
Herr Abgeordneter Hörter, der Herr Ministerpräsident hat meines Wissens zu keinem Zeitpunkt eine grundsätzlich ablehnende und undifferenzierte Haltung bezüglich der Einführung des Konnexitätsprinzips eingenommen.
Er hat davor gewarnt – was auch richtig ist, so denke ich –, dass man das Konnexitätsprinzip quasi zum Allheilmittel erklärt; denn die aktuelle Finanzlage der Kommunen wird sich mit Einführung des Konnexitätsprinzips nicht verändern.
Im Übrigen ist die kommunalfreundliche Haltung der Landesregierung gegenüber den Kommunen auch durch den Herrn Finanzminister deutlich geworden,
indem er ausgeführt hat, dass wir nicht nur zu unserer Zusage bis zum Jahr 2006 stehen, sondern dass wir zusätzlich dann, wenn der Fall eintritt, dass die letzte Stufe der Steuerreform vorgezogen wird, auch diesen Betrag gegenüber den Kommunen zusätzlich kreditieren.
Herr Minister Zuber, Ihnen ist bekannt, das RheinlandPfalz das letzte Flächenland ist, das die Konnexität nicht in der Verfassung hat bzw. in dem die Vorarbeiten noch nicht angelaufen sind.
Stimmen Sie mit mir überein, dass in den anderen Ländern mehr Rechtssicherheit durch die Einführung des Konnexitätsprinzips als in Rheinland-Pfalz gegeben ist?
Diese Rechtssicherheit möchte ich bezweifeln. Wir können auch kein Interesse daran haben, dass wir permanent gerichtliche Auseinandersetzungen in dieser Frage haben. Ich kann nicht feststellen, dass wir in RheinlandPfalz aktuell in einem größeren Umfang gerichtliche Auseinandersetzungen haben.
Herr Minister, können wir vom zeitlichen Ablauf davon ausgehen, dass wir nach dem Zwischenbericht der Enquete-Kommission frühestens in gut einem Jahr auch seitens der Landesregierung erfahren werden, ob sie das Konnexitätsprinzip einführen möchte oder nicht? Ist das der Zeitablauf?
Zum Zeitablauf kann ich von meiner Seite aus nichts feststellen. Das liegt an der Arbeit der EnqueteKommission, die beschlossen hat, im Herbst einen Zwischenbericht vorzulegen,
der sich insbesondere auch mit dieser Frage beschäftigen wird. Das wird dann der Zeitpunkt sein, zu dem sich die Landesregierung ebenfalls damit befassen wird.
Herr Minister, am 5. Juli dieses Jahres war meines Wissens in der „AZ“ zu lesen, dass sich der Vorsitzende der SGK,
(Pörksen, SPD: Wer ist denn das? – Jullien, CDU: „Wer ist das denn?“ Das war ein starker Zwischenruf! – Weitere Zurufe im Hause)
also der Kommunalpolitischen Vereinigung der SPD, dahin gehend geäußert hat, dass er und die SGK gemeinsam mit der Landesregierung zurzeit einen Entwurf für die Einführung des Konnexitätsprinzips erarbeiten und man davon ausgehe, dass dies bis Ende des Jahres 2003 auch entsprechend als Vorlage in das Parlament käme.
Können Sie dies bestätigen, oder hat der SGKVorsitzende vielleicht nur den Wunsch der Kommunalpolitiker innerhalb der SPD formuliert?
Herr Abgeordneter Hörter, unser früherer Kollege und Vorsitzender der SGK, mein Freund Michael Reitzel,
(Jullien, CDU: Herr Pörksen kannte ihn nicht! Er hat gefragt: Wer ist das denn! – Pörksen, SPD: Jetzt weiß ich es doch!)
hat sich dementsprechend geäußert. Das ist mir natürlich nicht verborgen geblieben. Ich schließe nicht aus, dass die SGK an einem solchen Entwurf arbeitet. Für die Landesregierung kann ich aber definitiv feststellen, dass die Landesregierung keine Arbeiten aufgenommen hat – das müsste ich sonst doch wissen, da es Aufgabe meines Hauses wäre –, sondern sich genau so verhält, wie ich es jetzt einige Male versucht habe, deutlich zu machen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Fragen vor. Die Mündliche Anfrage ist damit beantwortet. (Beifall bei SPD und FDP)
Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Es liegt ein Antrag zur Geschäftsordnung vor, zu dem ich Herrn Abgeordneten Hartloff das Wort erteile.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seitens der SPD-Fraktion beantrage ich eine Aussprache zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frank Puchtler, Günter Ramsauer und Franz Schwarz (SPD) , EU-Konzeption zur Registrierung und Kontrolle chemischer Stoffe – Nummer 1 der Drucksache 14/2331 – betreffend.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDUFraktion beantragt eine Aussprache zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Josef Keller und Erhard Lelle (CDU), Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz – Nummer 2 der Drucksache 14/2331 – betreffend. (Beifall bei der CDU)
Wir beginnen mit der Aussprache über die erste Mündliche Anfrage „EU-Konzeption zur Registrierung und Kontrolle chemischer Stoffe“.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus deutscher Sicht ist eine praktikable und realistische Ausgestaltung der in einem Spannungsverhältnis zueinander stehenden umwelt- und wirtschaftspolitischen Reformziele der künftigen Chemikalienpolitik ganz wesentlich. Diese Analyse hat der Bundesumweltminister dieser Tage ausgesprochen. Er trifft damit auch genau die Intention des Leitsatzes des Positionspapiers zur Chemikalienpolitik der SPD-Landtagsfraktion oder, wie es Ministerpräsident Kurt Beck deutlich auf den Punkt gebracht hat, als er der EU-Kommissarin Wallström erklärt hat: Wir müssen eine Balance finden zwischen den Anforderungen der EU an Gesundheits- und
Meine Damen und Herren, wir bekennen uns zu den Zielen der EU-Chemikalienpolitik, wie sie im Weißbuch genannt sind, nämlich der Verbesserung des Gesundheitsschutzes, des Arbeitsschutzes, des Verbraucherschutzes und des Umweltschutzes. Ob allerdings diese Ziele mit dem vorliegenden Entwurf erreicht werden, muss bezweifelt werden.
Mit dem von der EU vorgelegten Konsultationsdokument ist ein erster Schritt in Richtung einer einheitlichen Chemikalienpolitik gemacht worden. Eine Reihe von Kritikpunkten im Weißbuch wurde eingearbeitet. Allerdings sind auch neue Problempunkte hinzugekommen. Eine Entbürokratisierung und Optimierung des gleichen Regelwerks wird mit dem Entwurf nicht erreicht. Die Struktur der Verordnung ist unübersichtlich. Das Registrierungsverfahren ist für die meisten mittleren und kleinen Firmen nicht leistbar. Es ist nicht nachvollziehbar, dass zusätzlich zum Sicherheitsdatenblatt noch ein Registrierdossier abgegeben werden muss. Die Regelungen für importierte Produkte – auch für Zwischenprodukte – sind unbefriedigend. Der bürokratische Aufwand im Neuregistrierungsverfahren führt zu Verzögerungen und Kostenbelastungen. Klare Regelungen zur Nutzung von Altdaten durch Behörden bzw. zur Veröffentlichung müssen noch formuliert werden.
Unternehmen – das betrifft rheinland-pfälzische Unternehmen in besonderer Weise –, die zahlreiche Polymere produzieren, müssten Millionenbeträge aufbringen, um allein die Registrierungspflicht zu prüfen, ohne dass damit ein tatsächlicher Beitrag zur Sicherheit geleistet wird.