Wir hatten im vergangenen Jahr Wachstumsprognosen sowohl für das Jahr 2002 als auch für das Jahr 2003, die deutlich höher lagen als heute.
Selbstverständlich! Schauen Sie sich doch die Prognosen an. Ich kann sie Ihnen gern zur Verfügung stellen. Natürlich waren sie erheblich höher.
Ich denke, es ist vernünftig und spricht auch für die Flexibilisierungsfähigkeit von Politik, dass sie sich auf eine neue Situation entsprechend einstellt.
Ich wiederhole es noch einmal: Wenn man es allein haushaltspolitisch betrachtet, kann man die Frage stellen, ob wir uns die Steuerreform leisten können. Aber ich bin ebenso überzeugt davon, dass wir uns den Verzicht auf das Vorziehen der Steuerreform vor dem Hintergrund der realen wirtschaftlichen Entwicklung noch viel weniger leisten können.
Herr Minister Mittler, wie stehen Sie, wie steht die Landesregierung zu den in diesem Zusammenhang auch diskutierten Kürzungen der Berufspendlerpauschale angesichts der hohen Zahl der Berufspendler im Land Rheinland-Pfalz?
Frau Kollegin, ich kann dazu nur auf das verweisen, was ich vorhin in einem anderen Kontext gesagt habe: Wir werden die gesamtwirtschaftlichen Erfordernisse unter Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten in die Beratungen mit einbringen. Dessen können Sie ganz gewiss sein.
Herr Minister, Sie haben soeben die Position der Bundesregierung zur Eigenheimzulage dargestellt und begründet. Teilen Sie die Auffassung der Bundesregierung, oder wird die Landesregierung in diesem Zusammenhang eigene Vorschläge einbringen?
Ich habe vorhin einiges Konkretes dazu gesagt. Wir haben an dieser Stelle ganz eindeutig Reformbedarf, auch was die Höhe und die Unterschiedlichkeit der Förderpräferenzen angeht. Daran wird sich Grundlegendes ändern müssen.
Ich muss noch einmal konkret nachfragen. Würden Sie vor dem Hintergrund Ihres flammenden Plädoyers für die Notwendigkeit des Vorziehens der Steuerreform von 2005 auf 2004 die Entscheidung der Landesregierung, dem Verschieben des Reformschrittes vom
Herr Minister, können wir erwarten, dass wir die nicht gegebenen Antworten auf viele Nachfragen heute im Rahmen des Sommerlochs erhalten werden?
Herr Staatsminister, können Sie bestätigen, dass die CDU/CSU so lange für die Steuerreform war, wie sie davon ausgehen konnte, dass die Bundesregierung sie nicht machen wollte?
Ja, an den ersten Reaktionen der Unionsführung, die negativ waren, ist mir klar geworden, dass die Bundesregierung auf dem richtigen Weg ist.
In Anbetracht dessen, dass wir noch viele weitere Mündliche Anfragen haben, rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Heinz Hermann Schnabel (CDU) , Aufnahme des Konnexitätsprinzips in die Verfassung – Nummer 4 der Drucksache 14/2331 – betreffend, auf.
1. Ist die Landesregierung unverändert der Auffassung, das Konnexitätsprinzip nicht in die Landesverfassung aufzunehmen?
2. Hat der Ministerpräsident seine ablehnende Haltung bezüglich der Einführung des Konnexitätsprinzips in Rheinland-Pfalz geändert?
3. Ist damit zu rechnen, dass die Landesregierung in nächster Zeit vorschlagen wird, das Konnexitätsprinzip in die Verfassung aufzunehmen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte die Mündliche Anfrage hoffentlich ohne Kommentierung beantworten können.
Zu den Fragen 1 bis 4: Die Enquete-Kommission „Kommunen“ des Landtags hat sich in ihrer 5. und 6. Sitzung mit dem Thema „Konnexitätsprinzip“ befasst. Dabei kam sie einvernehmlich überein, in der zweiten Jahreshälfte einen Zwischenbericht zur „Sicherung der kommunalen Finanzausstattung“ unter Berücksichtigung des „Konnexitätsprinzips“ und gegebenenfalls weiterer Unterpunkte vorzulegen. Ich denke, das ist dem Fragesteller bekannt; denn er ist Mitglied dieser Enquete-Kommission.
Auch in der Vergangenheit wurde die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in die rheinland-pfälzische Landesverfassung bereits mehrfach diskutiert. So hat der Kommunale Rat dem Landtag in seiner Sitzung am 7. April 1997 empfohlen, die Enquete-Kommission „Parlamentsreform“ mit der Forderung zu befassen, das Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung zu verankern.
In ihrer Sitzung am 15. Juni 1998 lehnte die EnqueteKommission „Parlamentsreform“ die Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung jedoch ab und empfahl stattdessen, die Begründungspflicht für Gesetzentwürfe gemäß § 50 der Geschäftsordnung des
Landtags – heute § 51 der Geschäftsordnung des Landtags – im Hinblick auf die Kosten für die Kommunen zu erweitern.
Diese Empfehlung wurde bezüglich der Gesetzentwürfe der Landesregierung – wie bekannt – inzwischen umgesetzt.
In Übereinstimmung mit der Enquete-Kommission „Parlamentsreform“ hat auch der Ministerrat seinerzeit für die vom Kommunalen Rat vorgeschlagene verfassungsrechtliche Normierung des Konnexitätsprinzips keinen Handlungsbedarf ges ehen.
Sollte die Enquete-Kommission „Kommunen“ in ihrem für die zweite Jahreshälfte in Aussicht genommenen Zwischenbericht zu einer von der Enquete-Kommission „Parlamentsreform“ abweichenden Empfehlung gelangen, wird sich das Kabinett neuerlich mit der Thematik befassen.