dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass gerade im Bereich von Finanzhilfen Haushalts-Ist und Haushalts-Soll zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind.
Bei einem Haushalt, der noch erhebliche globale Minderausgaben beinhaltet und bei dem erhebliche laufende Sparanstrengungen unternommen werden, können Sie doch nicht einen Soll-Ansatz für das Jahr 2003 mit einem Ist-Ansatz für das Jahr 2002 vergleichen.
Im nächsten Jahr werden Sie sehen, dass die Ergebnisse im Jahr 2003 im Vergleich mit den Ergebnissen des Jahres 2002 deutlich unterschritten werden. Wir bauen Finanzhilfen ab, aber nicht auf.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat im Hinblick auf Finanzhilfen klare Prioritäten gesetzt. Die Klassifizierung zeigt aber, dass wir die Finanzhilfen nur in einem beschränkten Umfang steuern können. Deswegen werden wir uns sehr intensiv und konstruktiv an der Diskussion der nächsten Monate beteiligen, die zwischen den Ländern im Bundesrat geführt wird.
Im Zusammenhang mit der Mündlichen Anfrage habe ich darauf hingewiesen, dass wir den Teilhaushalt für das Jahr 2005 herausgenommen haben, weil wir die Hoffnung haben, dass erstmals seit langem eine Situation gegeben ist, dass partei- und fraktionsübergreifend auf allen Ebenen ein gewisser Wille zu erkennen ist, gemeinsam zum Subventionsabbau zu kommen. Sollte das geschehen, dann werden wir dies im Haushalt 2005 selbstverständlich in entsprechender Weise einbauen. Wir haben ihn abgekoppelt, weil wir hoffen, dass endlich Vernunft einkehrt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Redezeit steht nicht mehr zur Verfügung. Deshalb schließe ich die Aussprache zu diesem Antrag und rufe nun das zweite Thema der
„Nachmeldung rheinland-pfälzischer Flächen für das europäische Gebietsnetz ‚Natura 2000‘ gemäß der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) “ auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2241 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wieder einmal – ich hatte gedacht, dass wir das nicht mehr thematisieren müssen – geht durch das Land der bekannte Aufschrei und die Empörung über die Vorschläge von Schutzgebieten nach der FFH-Richtlinie. Wir hatten das Thema vor zwei Jahren und vor drei Jahren diskutiert. Jedem im Landtag, der Augen hat zu sehen und Ohren hat zu hören, war klar, dass weitere Flora-Fauna-Habitatgebiete, Gebiete, in denen der Naturschutz Vorrang vor anderen Nutzungen haben soll, nach EU-Richtlinie nachgemeldet werden müssen.
Nun wird so gehandelt, wie gehandelt werden muss, nämlich nach Recht und Ordnung. Ich sage das bewusst noch einmal: Es wird nach Recht und Gesetz verfahren. Man hört schon wieder den Aufschrei im Land, der von den Bauernverbänden, den Kommunen und den FDPund CDU-Abgeordneten kommt, der lautet: Es geht doch nicht, dass wir schon wieder neue Schutzgebiete ausweisen.
Meine Damen und Herren, hätten Sie sich ernsthaft an dieser Diskussion vor drei Jahren beteiligt, wären Sie jetzt nicht überrascht und müssten sich jetzt nicht empören.
Wir haben bereits vor drei Jahren gesagt, dass es nicht sein kann, dass von Rheinland-Pfalz nicht die Schutzgebiete, die fachlich vorgeschlagen werden, gemeldet werden. Damals hatte das Ministerium für Umwelt und Forsten eine Liste – sie war den Umweltverbänden und den GRÜNEN vielleicht nicht umfangreich genug – nach fachlichen Kriterien ausgearbeitet.
Nach dieser Ausarbeitung kamen die Bauernpräsidenten, der Chef der Landwirtschaftskammer und vor allem auch der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau aus Rheinland-Pfalz, Herr Bauckhage, und haben versucht, aus politischen Gründen – das ist wichtig bei der Diskussion – diese Liste zu kürzen. Das ist ihnen dann auch gelungen. Herr Bauckhage hat sich mit der Meldung präsentiert: Es ist mir als Landwirtschaftsminister gelungen, aus wirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Gründen die Liste so zusammenzustreichen, dass keine Weinbauflächen enthalten sind und die Landwirtschaftsflächen gekürzt wurden.
Herr Bauckhage, uns war klar, dass dann, wenn man sich so verhält und sagt, wir haben gar nicht nach fachlichen Gesichtspunkten beurteilt, sondern wir haben politisch diskutiert, Nachmeldungen erfolgen müssen. Diese Nachmeldungen sind natürlich von der EU-Kommission angemahnt worden, und sie müssen auch durchgeführt werden.
Herr Bauckhage steht da aber nicht allein. Im Nachklang zur damaligen Diskussion hat sich schon wieder die CDU zu Wort gemeldet. Wir sagen noch einmal eindeutig: Es ist wichtig und richtig, dass nachgemeldet wird. Es mussten auch Nachmeldungen erfolgen. Das wissen alle im Land, die sich mit der Thematik beschäftigt haben. Das wissen sowohl die Landräte als auch die Oberbürgermeister und auch die betroffenen Bauern. Man kann nicht so tun, als hätte man davon nichts gewusst und würde plötzlich durch die neu entstehende Diskussion vom Blitz getroffen werden.
Natürlich muss dann die CDU in der Eifel – federführend Herr Billen – eine Pressekonferenz geben und wieder einmal in den Saal rufen – das steht so schön in der Zeitung, dass ich es zitieren muss –: Das ist eine Riesensauerei! – Herr Billen wusste, dass diese Verfahren auf ihn zukommen. Er hätte sich daher nicht so verhalten müssen.
Ich will aber das zitieren, was der Kommentator in der Zeitung zu Recht schreibt. Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Dass sowohl Michael Billen als auch Herbert Schneiders die Gelegenheit nutzen würden, sich mächtig aufzublasen, war vorprogrammiert. Dabei geht es ihnen augenscheinlich weniger um die Sache an sich, sondern darum, dem roten Feindbild die Blutgrätsche zu geben. Aber das Ausstoßen heißer Luft gehört nun einmal längst zum politischen Alltag.“
Meine Damen und Herren, es nützt Ihnen nichts – weder Herrn Schartz noch der CDU –, ein Geschrei zur Neuausweisung von FFH-Gebieten anzufangen. Am heutigen internationalen Tag der Umwelt muss man deutlich sagen, dass es bei den FFH-Gebieten nicht um einen Luxus im Naturschutz geht, sondern um die Grundlagen unseres Lebens und unseres Wirtschaftens. Wer den Umweltschutz und den Naturschutz nicht begreift, wird in Zukunft verloren haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Ziel der 1992 erlassenen FFH-Richtlinie ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa. Die SPD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag bekennt sich zu diesem Ziel. (Beifall der SPD)
Herr Dr. Braun, Sie haben gesagt, es gehe ein Aufschrei durch das Land. Ich würde sagen, es sind eher die übli
chen Verdächtigen, die sich dazu äußern. Um einen so allgemeinen Aufschrei handelt es sich gar nicht, weil es meiner Meinung nach auch sehr viele Menschen in Rheinland-Pfalz gibt, die erkennen, wie notwendig dieses Ziel ist. Sie sind teilweise auch Mitglied in Naturschutzverbänden, die dieses Ziel unterstützen. Deshalb sollte man nicht so wichtig nehmen, was vielleicht einige sagen,
weil wir – wir unterstützen dieses Ziel auch, und ich komme darauf später noch einmal zu sprechen – keine Last darin sehen, sondern weil wir durch diese Ausweisung eine Chance für die Entwicklung in RheinlandPfalz sehen.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, Deutschland wurde bereits 2001 verurteilt, weil es die FFH-Richtlinien nicht umgesetzt hatte
Im April dieses Jahres wurde ein neues Beschwerdeverfahren der EU eingeleitet. Die Ausweisung der FFHGebiete ist nicht nur deshalb notwendig, weil das Ziel richtig ist, sondern es ist auch notwendig, um Schaden von diesem Land abzuhalten.
Wer die Ausweisung, das Verfahren und den Zeitablauf kritisieren will, soll sagen, wie er diesen Schaden von diesem Land abhalten will.
Meine Damen und Herren, die FFH-Konferenz in Potsdam im November vergangenen Jahres hat ergeben, dass auch für Rheinland-Pfalz Gebiete nachgemeldet werden müssen. Dabei geht es um Lebensraumtypen und Arten.
Sie gestatten mir, dass ich das schon antizipiere, Herr Kollege Schmitt. Deshalb möchte ich jetzt auf das Verfahren eingehen. Die Konferenz hat im November stattgefunden. Dann wurden die Ergebnisse ausgewertet. Bereits am 13. Februar wurden die Spitzenverbände in diesem Land informiert.
Es waren die Bauern- und Winzerverbände dabei, die Landwirtschaftskammern, die IHK, die Kommunen und